Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 07.02.1996

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.12.1995 - 11 AR 26/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8029
OLG Karlsruhe, 12.12.1995 - 11 AR 26/95 (https://dejure.org/1995,8029)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.12.1995 - 11 AR 26/95 (https://dejure.org/1995,8029)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Dezember 1995 - 11 AR 26/95 (https://dejure.org/1995,8029)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gewöhnlicher Aufenthalt, Klinikaufenthalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1341
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 23.07.1992 - 3Z AR 102/92

    Gewöhnlicher Aufenthalt bei mehrjährigem Klinikaufenthalt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.1995 - 11 AR 26/95
    Klinikaufenthalte führen selbst dann, wenn die Betroffene dadurch für ein oder gar zwei Jahre von ihrem bisherigen tatsächlichen Lebensmittelpunkt ferngehalten würde, nicht dazu, daß nunmehr der gewöhnliche Aufenthalt am jeweiligen Klinikort besteht (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 89 = Rpfl 1993, 63 für den Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik für bis zu zwei Jahren; Beschluß des Senats - 11 AR 3/93 - vom 23.2.1993 für einen zweijährigen Ausbildungsaufenthalt einer Betreuten in einer Sonderberufsfachschule - unveröffentlicht - unter Hinweis auf BGH FamRz 1975, 272, 273).
  • BGH, 05.02.1975 - IV ZR 103/73

    Internatsaufenthalt eines fünfjährigen Kindes im Ausland; Der gewöhnliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.1995 - 11 AR 26/95
    Klinikaufenthalte führen selbst dann, wenn die Betroffene dadurch für ein oder gar zwei Jahre von ihrem bisherigen tatsächlichen Lebensmittelpunkt ferngehalten würde, nicht dazu, daß nunmehr der gewöhnliche Aufenthalt am jeweiligen Klinikort besteht (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 89 = Rpfl 1993, 63 für den Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik für bis zu zwei Jahren; Beschluß des Senats - 11 AR 3/93 - vom 23.2.1993 für einen zweijährigen Ausbildungsaufenthalt einer Betreuten in einer Sonderberufsfachschule - unveröffentlicht - unter Hinweis auf BGH FamRz 1975, 272, 273).
  • OLG Hamm, 12.10.2006 - 15 Sbd 13/06

    Keine Begründung eines gewöhnlichen Aufenthaltes nach § 65 Abs. 1 FGG durch

    Durch die vorübergehende Aufnahme in dem oben genannten Krankenhaus ist dort ein gewöhnlicher Aufenthalt nicht begründet worden (BayObLG FamRZ 2000, 1442; OLG Karlsruhe BtPrax 1996, 72; OLG Stuttgart BtPrax 1997, 161).
  • LG Kassel, 10.02.2006 - 3 T 67/06

    Berufsbetreuervergütung: Vergütungssatz bei vorübergehendem Aufenthalt des

    Er wird dort im Sinne des tatsächlichen Lebensmittelpunktes der Person verstanden, von dem nur gesprochen werden könne, wenn am Ort eine gewisse Einbindung, z.B. in familiärer, sozialer oder beruflicher Hinsicht, stattgefunden habe (BayObLG, FamRZ 1993, 89; FamRZ 1993, 449; OLG Karlsruhe, FamRZ 1996, 1341; Keidel/Kuntze/Kayser, FGG, 15. Auflage, § 65 Rdnr. 3; Deinert, FamRZ 2005, 954, 957).
  • BayObLG, 15.06.2000 - 3Z AR 23/00

    Gerichtliche Zuständigkeit in Betreuungssachen

    Durch ihre vorübergehende Aufnahme in den beiden Münchener Krankenhäusern ist ihr gewöhnlicher Aufenthalt nicht dorthin verlegt worden (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 89 ; OLG Karlsruhe BtPrax 1996, 72 ; OLG Stuttgart BtPrax 1997, 161 ).
  • BayObLG, 26.04.1996 - 3Z AR 27/96

    Übersendung eines Vorgangs vom Eilgericht an das allgemein zuständige Gericht

    Durch die lediglich vorübergehende Aufnahme der Betroffenen im Therapie-Zentrum Burgau zur Durchführung der neurologischen Frührehabilitation ist deren gewöhnlicher Aufenthalt nicht dorthin verlegt worden (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 89 ; OLG Karlsruhe BtPrax 1996, 72 ; Knittel BtG § 65 FGG Rn. 10).
  • BayObLG, 05.02.2002 - 3Z AR 6/02

    Bestellung des vorläufigen Betreuers durch Eilgericht - Abgabe an zuständiges

    Durch seine vorübergehenden Aufnahmen in den genannten Kliniken ist dort ein gewöhnlicher Aufenthalt nicht begründet worden (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 89; OLG Karlsruhe BtPrax 1996, 72; OLG Stuttgart BtPrax 1997, 161).
  • BayObLG, 21.06.1999 - 3Z AR 18/99

    Abgabe des Betreuungsverfahren an das Vormundschaftsgericht, in dessen Bezirk der

    Unabhängig davon, ob die Betroffene aufgrund der bereits mehrere Jahre dauernden Unterbringung in dem Pflegeheim dort inzwischen ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des § 65 a Abs. 1 Satz 2 FGG hat (vgl. hierzu BayObLG, FamRZ 1997, 1363 [LS]; OLG Karlsruhe, FamRZ 1996, 1341 ), stellt bereits der Umstand, daß die weiterhin erforderlichen - voraussichtlich wiederholten - persönlichen Anhörungen der Betroffenen rationeller vom Amtsgericht Dachau durchgeführt werden können, einen die Verfahrensabgabe rechtfertigenden wichtigen Grund im Sinne von § 65 a Abs. 1 Satz 1, § 46 Abs. 1 Satz 1 FGG dar (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 1998, 109 [LS]; OLG Stuttgart, BtPrax 1996, 191 ).
  • BayObLG, 14.05.1996 - 3Z AR 31/96

    Klinik als gewöhnlicher Aufenthalt eines Betreuten

    Zwar führt selbst ein längerer Klinikaufenthalt grundsätzlich nicht dazu, daß der gewöhnliche Aufenthalt am Klinikort besteht (OLG Karlsruhe BtPrax 1996, 72 ).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 07.02.1996 - 3Z AR 6/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5452
BayObLG, 07.02.1996 - 3Z AR 6/96 (https://dejure.org/1996,5452)
BayObLG, Entscheidung vom 07.02.1996 - 3Z AR 6/96 (https://dejure.org/1996,5452)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Februar 1996 - 3Z AR 6/96 (https://dejure.org/1996,5452)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Abgabe eines Betreuungsverfahrens; Zuständigkeit und Ersatzzuständigkeit bei Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts

  • Bt-Recht

    Bedürfnis der Fürsorge und sein Hervortreten

  • rechtsportal.de

    FGG § 65 Abs. 2, § 65a Abs. 1, § 46 Abs. 2, § 7
    Bedürfnis der Fürsorge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Amberg - 3 AR 107/95
  • AG Schwabach - XVII 123/95
  • BayObLG, 07.02.1996 - 3Z AR 6/96

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1341
  • Rpfleger 1996, 287
  • BayObLGZ 1996 Nr. 6
  • BayObLGZ 1996, 18
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 12.01.1989 - AR 3 Z 111/88
    Auszug aus BayObLG, 07.02.1996 - 3Z AR 6/96
    1. Das Bayerische Oberste Landesgericht ist zur Entscheidung zuständig, weil die beteiligten Amtsgerichte in verschiedenen bayerischen Landgerichtsbezirken liegen (§ 65a Abs. 1 Satz 1, § 46 Abs. 2 Satz 1, § 199 Abs. 2 Satz 2 FGG , Art. 11 Abs. 3 Nr. 1 AGGVG ; vgl. BayObLGZ 1989, 1).
  • BayObLG, 26.11.1992 - 3Z AR 140/92

    Abgabe eines Betreuungsverfahrens vor Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 07.02.1996 - 3Z AR 6/96
    Die Abgabe ist auch zulässig, wenn noch kein Betreuer bestellt ist (BayObLGZ 1992, 351).
  • BayObLG, 23.07.1992 - 3Z AR 102/92

    Gewöhnlicher Aufenthalt bei mehrjährigem Klinikaufenthalt

    Auszug aus BayObLG, 07.02.1996 - 3Z AR 6/96
    Durch einen von vornherein nur als vorübergehend angelegten Aufenthalt wird regelmäßig kein gewöhnlicher Aufenthalt begründet (BayObLG NJW 1993, 670 ; Knittel BtG § 65 FGG Rn. 8).
  • BayObLG, 19.12.1972 - Allg. Reg. 43/72
    Auszug aus BayObLG, 07.02.1996 - 3Z AR 6/96
    Da § 4 FGG die Zuständigkeit des zuerst tätig gewordenen Gerichts voraussetzt und ein örtlich unzuständiges Gericht seine Zuständigkeit nicht dadurch begründen kann, daß es in der Sache (im Ergebnis irrtümlich) tätig wird (BayObLGZ 1972, 392, 396), steht auch die genannte Bestimmung der Abgabe an das Amtsgericht Amberg nicht entgegen.
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