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OLG Schleswig, 02.05.1996 - 2 W 106/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1837 Abs. 2
Entscheidung eines Betreuers über den Aufenthalt einer betreuten Ehefrau - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Aufenthaltsbestimmung durch Betreuer gegen den Willen des Ehemannes der Betreuten
Verfahrensgang
- AG Eutin - XVII H 17
- LG Lübeck - 7 T 794/94
- OLG Schleswig, 02.05.1996 - 2 W 106/95
Papierfundstellen
- MDR 1996, 935
- FamRZ 1996, 1368
- Rpfleger 1996, 454
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.03.1955 - IV ZB 23/55
Zwangsunterbringung durch Vormund
Auszug aus OLG Schleswig, 02.05.1996 - 2 W 106/95
Seit langem ist anerkannt, daß sich die Aufgaben des Vormundschaftsgerichts im Rahmen des § 1837 Abs. 2 BGB auf die Kontrolle der Maßnahmen des Vormunds gegen pflichtwidrige oder mißbräuchliche Gestaltungen - auch betreffend den Umgang des Mündels - beschränken (z.B. RGZ 153, 238, 241; BGHZ 17, 108, 116; OLG Hamm RPfl 1985, 294; BayObLG … - LG Köln, 27.04.1992 - 1 T 117/92
Fixierstuhl darf vom Vormundschaftsgericht nicht abgelehnt werden
Auszug aus OLG Schleswig, 02.05.1996 - 2 W 106/95
3 Z 52/91|BayObLG; 27.06.1991; 3Z BR 52/91">FamRZ 1992, 108, 109; LG Köln NJW 1993, 206 ,, 207, jew. m.w.Nachw.). - OLG Hamm, 11.02.1985 - 15 W 417/84
Rechtsanspruch von Verwandten auf persönlichen Umgang mit einem verwandten Kind; …
Auszug aus OLG Schleswig, 02.05.1996 - 2 W 106/95
Seit langem ist anerkannt, daß sich die Aufgaben des Vormundschaftsgerichts im Rahmen des § 1837 Abs. 2 BGB auf die Kontrolle der Maßnahmen des Vormunds gegen pflichtwidrige oder mißbräuchliche Gestaltungen - auch betreffend den Umgang des Mündels - beschränken (z.B. RGZ 153, 238, 241; BGHZ 17, 108, 116; OLG Hamm RPfl 1985, 294; BayObLG … - RG, 14.01.1937 - IV B 69/36
Steht den leiblichen Eltern oder der unehelichen Mutter ein Rechtsanspruch auf …
Auszug aus OLG Schleswig, 02.05.1996 - 2 W 106/95
Seit langem ist anerkannt, daß sich die Aufgaben des Vormundschaftsgerichts im Rahmen des § 1837 Abs. 2 BGB auf die Kontrolle der Maßnahmen des Vormunds gegen pflichtwidrige oder mißbräuchliche Gestaltungen - auch betreffend den Umgang des Mündels - beschränken (z.B. RGZ 153, 238, 241; BGHZ 17, 108, 116; OLG Hamm RPfl 1985, 294; BayObLG …
- LG Chemnitz, 09.05.2000 - 11 T 1270/00
Beaufsichtigung der gesamten Tätigkeit eines Betreuers durch das …
Der Betreuer begeht u.a. dann eine Pflichtverletzung, wenn er den Rahmen dessen, was ein vernünftiger Mensch für vertretbar und zweckmäßig hält, verletzt, wenn er den ihm gegebenen Ermessensspielraum überschreitet oder nicht ausübt (BayObLG, FamRZ 1998, 108, BayObLG, FamRZ 1996, 1368).