Rechtsprechung
| BayObLG, 22.05.1996 - 3Z BR 58/96 |
Volltextveröffentlichungen
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Zurückverweisung wegen Begründungsmängeln der Beschwerdeentscheidung
Verfahrensgang
- AG Kempten - 5 XVII 149/95
- BayObLG, 22.05.1996 - 3Z BR 58/96
Zeitschriftenfundstellen
- FamRZ 1996, 1370
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Köln, 16.10.2000 - 16 Wx 141/00
Nichtberücksichtigung von Schriftsätzen, die nach dem Absetzen, aber vor dem …
Dies kann nur durch den Tatrichter geschehen, während dem Senat nur im Falle einer Entscheidungsreife eine Sachentscheidung möglich gewesen wäre (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1370). - OLG Köln, 13.05.1998 - 16 Wx 68/98
Fehlende Betreuungsnotwendigkeit
Dem Senat ist es hierbei nicht verwehrt, die erforderlichen Feststellungen aus den Akten selbst treffen, wenn sie nicht in den Gründen des angegriffenen Beschlusses getroffen sind (vgl. beispielsweise BayObLG FamRZ 96, 1370 ). - BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 152/02
Einwilligungsvorbehalt für alle Aufgabenkreise des Betreuers - tatrichterliche …
Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache des Tatrichters und vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfbar, d.h. dahin, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend ermittelt und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat, ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstößt, ferner, ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLG FamRZ 1996, 1370/1371 m. w. N.).
- BayObLG, 07.05.1997 - 3Z BR 123/97
Gesetzliche Vertretung des Geschäftsunfähigen im gerichtlichen Verfahren - …
Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache des Tatrichters und vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfbar, d.h. dahin, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend ermittelt und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat, ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstößt, ferner, ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLG FamRZ 1996, 1370/1371; BayObLGZ 1993, 18/19 f. m.w.N.). - BayObLG, 17.12.2001 - 3Z BR 373/01
Betreuerbestellung trotz Generalbevollmächtigung
Der Senat hat keine Bedenken, die vorgelegte Generalvollmacht als Vorsorgevollmacht auszulegen (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1370;… Palandt/Diederichsen BGB 60. Aufl. vor § 1896 Rn. 7), die die Anordnung einer Betreuung in den Grenzen ihres Geltungsbereichs überflüssig machen kann (…vgl. Palandt/Diederichsen § 1896 Rn. 11).
Rechtsprechung
| BayObLG, 02.05.1996 - 3Z BR 108/96 |
Volltextveröffentlichungen
- rechtsportal.de
BGB § 1896
Bestellung eines Betreuers wegen schubförmig verlaufender Krankheit
Verfahrensgang
- AG Nürnberg - XVII 1654/95
- LG Nürnberg-Fürth - 13 T 1709/96
- BayObLG, 02.05.1996 - 3Z BR 108/96
Zeitschriftenfundstellen
- FamRZ 1996, 1370 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- BayObLG, 03.06.2002 - 3Z BR 94/02
Bestellung des Betreuers für alle Angelegenheiten
Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache des Tatrichters und vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfbar (vgl. BayObLGZ 1993, 18/19; BayObLG FamRZ 1996, 1370/1371). - BayObLG, 04.02.1997 - 3Z BR 8/97
Betreuuerbestellung und Einwilligungsvorbehalt bei drohender Verschuldung des …
d.h. dahin, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend ermittelt und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat, ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstößt, ferner, ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLG FamRZ 1996, 1370/1371; BayObLGZ 1993, 18/19 f. m.w.N.). - BayObLG, 01.12.1999 - 3Z BR 304/99
Einwilligungsvorbehalt bei einer Betreuung
Soweit das Landgericht sich mit der Erforderlichkeit einer Kontrolle des Fernmeldeverkehrs des Betroffenen nicht auseinandergesetzt hat, führt dies nicht zur Zurückverweisung der Sache, da der Senat die erforderlichen Feststellungen, ohne daß es weiterer Ermittlungen bedarf, auf der Grundlage des Akteninhalts (vgl. BGHZ 35, 135/142 f.; BayObLG FamRZ 1996, 1370/1371) treffen kann und den Sachverhalt eigenständig würdigen darf (vgl. BayObLG NJW-RR 1989, 1092/1093).
