Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 15.12.1995

Rechtsprechung
   OLG München, 19.02.1996 - 26 UF 1156/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4791
OLG München, 19.02.1996 - 26 UF 1156/95 (https://dejure.org/1996,4791)
OLG München, Entscheidung vom 19.02.1996 - 26 UF 1156/95 (https://dejure.org/1996,4791)
OLG München, Entscheidung vom 19. Februar 1996 - 26 UF 1156/95 (https://dejure.org/1996,4791)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ausbildungsunterhalt; Verwertung des Vermögen zur Deckung des Unterhaltsbedarfs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1602 Abs. 1
    Vermögenseinsatzpflicht volljähriger Kinder zur Deckung ihres Unterhaltsbedarfs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1433
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 26.03.1990 - 7 UF 220/89
    Auszug aus OLG München, 19.02.1996 - 26 UF 1156/95
    Wertpapiervermögen ist - abgesehen von minderjährigen Kindern - vom Bedürftigen erst aufzubrauchen, bevor ein Unterhaltsanspruch entsteht (so auch OLG Düsseldorf, FamRZ 1990, 1137 ).
  • OLG Jena, 03.03.2016 - 1 UF 340/15

    Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes: Verwertung des eigenen

    In einem solchen Falle ist nicht von einer freiwilligen Leistung des Erblassers auszugehen (OLG München FamRZ 1996, 1433; Wendl/Dose/Klinkhammer, 9. Auflage, § 2 Rn. 121; Büttner, FamRZ 2003, 1445, 1447).
  • OLG Celle, 02.05.2000 - 17 UF 236/99

    Klage auf Änderung eines Unterhaltstitels ; Anspruch auf Auskunftserteilung über

    So hat das OLG Düsseldorf (FamRZ 1990, 1137) für das volljährige, in Ausbildung befindliche Kind einen Freibetrag zwischen 4.000,00 DM und 4.500,00 DM angenommen, das OLG München (FamRZ 1996, 1433) in Höhe von 5.000,00 DM und das OLG Karlsruhe (FamRZ 1996, 1235) für einen Studenten mit wohlhabenden Eltern ca. 10.000,00 DM.
  • OLG Köln, 26.09.2002 - 14 UF 133/01

    Berücksichtigung von Einkommensrückgängen bei der Leistungsfähigkeit

    Auch eine einverständliche Rückgängigmachung ändert nichts an dem zuzurechnenden Eigeneinkommen durch Deckung des Wohnbedarfs bzw. der Mieteinkünfte, denn dieser ist bei sachlich nicht gerechtfertigter Rückabwicklung fiktiv zuzurechnen (OLG München FamRZ 1996, 1433; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Aufl., Rn. 527).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.12.1995 - 12 WF 418/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4569
OLG Hamm, 15.12.1995 - 12 WF 418/95 (https://dejure.org/1995,4569)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.12.1995 - 12 WF 418/95 (https://dejure.org/1995,4569)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Dezember 1995 - 12 WF 418/95 (https://dejure.org/1995,4569)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines volljähriges Kindes nach erworbener selbstständiger Lebensstellung auf Prozesskostenvorschuss gegen die Eltern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1360a Abs. 4 § 1610 Abs. 2; ZPO § 114
    Verweisung eines volljährigen, verheirateten Kindes auf Prozeßkostenvorschüsse der Eltern im Prozeßkostenhilfeverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1433
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.03.2011 - V ZB 177/10

    Prozesskostenhilfe für Teilungsversteigerung: Mutwilligkeit bei voraussichtlich

    Der Anspruch auf Prozesskostenhilfe ist dagegen selbst dann nicht ausgeschlossen, wenn die Eltern bereit und in der Lage wären, der Antragstellerin die Kosten für die Durchführung des Versteigerungstermins auch ohne eine Rechtspflicht vorzuschießen (vgl. OLG Hamm, OLGR 1996, 155, 156).
  • BFH, 30.10.2003 - III R 23/02

    Strafverteidigungskosten für Kind als außergewöhnliche Belastung

    In der familiengerichtlichen Rechtsprechung wird jedenfalls dann, wenn ein volljähriges Kind eine selbständige Lebensstellung erreicht hat, eine derartige Leistungspflicht der Eltern ganz überwiegend verneint (vgl. ausführlich Beschluss des Oberverwaltungsgerichts --OVG-- Münster vom 26. November 1998 19 E 612/98, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1999, 1235, m.umf.N.; Beschlüsse des OLG Köln vom 1. September 1999 27 WF 126/99, FamRZ 2000, 757; des OLG Hamm vom 15. Dezember 1995 12 WF 418/95, FamRZ 1996, 1433; vom 30. Oktober 1998 8 WF 377/98, FamRZ 2000, 255; Hohloch in Juristische Wochenschrift --JW-- 1996, 173, m.w.N.; Diederichsen in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 62. Aufl., § 1610 Rz. 13).
  • FG Rheinland-Pfalz, 03.11.2009 - 6 K 1358/08

    Schulden eines erwachsenen Kindes keine außergewöhnliche Belastungen für die

    In der familiengerichtlichen Rechtsprechung wird jedenfalls dann, wenn ein volljähriges Kind eine selbständige Lebensstellung erreicht hat, eine derartige Leistungspflicht der Eltern ganz überwiegend verneint (BFH-Urteil vom 30.10.2003, III R 23/02, BFH/NV 2004, 402 mit Hinweis auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts --OVG-- Münster vom 26. November 1998 19 E 612/98, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1999, 1235, m.umf.N.; Beschlüsse des OLG Köln vom 1. September 1999 27 WF 126/99, FamRZ 2000, 757; des OLG Hamm vom 15. Dezember 1995 12 WF 418/95, FamRZ 1996, 1433; vom 30. Oktober 1998 8 WF 377/98, FamRZ 2000, 255; Hohloch in Juristische Wochenschrift --JW-- 1996, 173, m.w.N.; Diederichsen in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 62. Aufl., § 1610 Rz. 13).
  • FG München, 29.07.2002 - 11 K 5564/00

    Kosten der Strafverteidigung des Sohnes nicht als außergewöhnliche Belastung

    Nach der Entscheidung des OLG Hamm vom 15. Dezember 1995 12 WF 418/95 (FamRZ 1996, 1433 ) bestehen durchgreifende Bedenken, ob die Inanspruchnahme der Eltern wegen eines Prozesskostenvorschusses (hier: für ein Scheidungsverfahren) noch zumutbar erscheint (unter Hinweis auf OLG Düsseldorf, 1989-12-15, 3 W 579/89, FamRZ 1990, 420 ).
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