Rechtsprechung
BayObLG, 22.04.1996 - 1Z BR 97/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments; Abgrenzung zwischen Anordnung eines Vermächtnisses und Erbeinsetzung; Fehlen eines Nacherbenvermerks, obwohl der Erblasser eine Nacherbfolge wirksam angeordnet hat; Einziehung eines Erbscheins als unrichtig; Rechtsstellung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Würzburg - IV 1367/92
- AG Würzburg - VI 1367/92
- LG Würzburg, 19.05.1995 - 3 T 2488/94
- BayObLG, 22.04.1996 - 1Z BR 97/95
Papierfundstellen
- FamRZ 1996, 1502
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 12.08.1994 - 1Z BR 152/93
Wechselbezüglichkeit der in einem gemeinschaftlichen Testament
Auszug aus BayObLG, 22.04.1996 - 1Z BR 97/95
(6) Wegen des auf Rechtsfehler beschränkten Prüfungsumfangs machen die Rechtsbeschwerdeführer ohne Erfolg geltend, daß die Schlußfolgerungen des Beschwerdegerichts nicht die einzig möglichen seien (vgl. § 27 Abs. 1 FGG ; BayObLG FamRZ 1995, 251, 252). - BayObLG, 06.09.1995 - 1Z BR 7/95
Festsetzung des Geschäftswerts eines Beschwerdeverfahrens; Schätzung des …
Auszug aus BayObLG, 22.04.1996 - 1Z BR 97/95
Den Wert der durch die Nacherbeneinsetzung bedingten erbrechtlichen Beschränkung (§§ 2139, 2113 Abs. 1 BGB ) bewertet der Senat in der Regel mit einem Bruchteil des Reinnachlasses (vgl. BayObLG Rpfleger 1983, 12 LS; Senatsbeschluß vom 6.9.1995 - 1Z BR 7/95 und 49/95 m.w.N.). - BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91
Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch
Auszug aus BayObLG, 22.04.1996 - 1Z BR 97/95
Von einem rechtsfehlerhaften Außerachtlassen einer in Betracht kommenden Auslegungsmöglichkeit (vgl. BGHZ 121, 357, 363) kann keine Rede sein. - BayObLG, 19.10.1992 - 1Z BR 13/92
Auszug aus BayObLG, 22.04.1996 - 1Z BR 97/95
Die Auslegung des Beschwerdegerichts unterliegt im Rechtsbeschwerdeverfahren einer auf Rechtsfehler beschränkten Nachprüfung (BayObLGZ 1992, 296, 298 m.w.N.). - BayObLG, 13.12.1989 - BReg. 1a Z 78/89
Anordnung von Vor- und Nacherbfolge
Auszug aus BayObLG, 22.04.1996 - 1Z BR 97/95
Hat ein Erblasser ein aus seinem Familienbesitz stammendes Grundstück, das im wesentlichen seinen Nachlaß ausmacht, in einem gemeinschaftlichen Testament zuerst seinem Ehegatten zugewendet und außerdem verfügt, daß es nach dessen Tod an eine bestimmte Person aus seinem Familienstamm übergehen soll, so kann darin die Anordnung einer Nacherbfolge gesehen werden (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 562 und FamRZ 1996, 608, 609).
- OLG Hamm, 10.02.2003 - 15 W 216/02
Testamentsauslegung im Hinblick auf Trennungslösung
In diesem Zusammenhang ist ferner anerkannt, daß, wenn ein Erblasser ein aus seinem Familienbesitz stammendes Grundstück, das im wesentlichen seinen Nachlaß ausmacht, in einem gemeinschaftlichen Testament zuerst seinem Ehegatten zuwendet und außerdem verfügt, daß es nach dessen Tod an eine bestimmte Person aus seinem Familienstamm übergehen soll, darin die Anordnung einer Nacherbfolge gesehen werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1502, 1503; FamRZ 1990, 562; FamRZ 1986, 608, 609). - OLG Brandenburg, 26.09.2013 - 3 W 17/13
Erbschaftsrecht: Auslegung eines Testaments; Wechselbezüglichkeit einer …
Es ist schlechterdings nicht erkennbar, dass die Eheleute eine Trennung ihres Nachlasses in seine ursprünglichen Bestandteile beabsichtigt hätten, zumal das verfahrensgegenständliche, den wesentlichen Hauptteil der Erbmasse bildende, Hausgrundstück in B... in ihrer beider (hälftigem Bruchteils-)Eigentum stand (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1502; … - BayObLG, 09.06.1999 - 1Z BR 53/99
Zum Wiederaufleben eines Einzeltestaments bei Anfechtung eines gemeinschaftlichen …
Für die Höhe dieses Prozentsatzes kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an, insbesondere auf den Wert der Nachlaßbestandteile, die der Verfügungsbeschränkung unterliegen sollen, und die voraussichtliche Dauer der Vorerbschaft (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur BayObLG, Rpfleger 1983, 12 LS und Senatsbeschluß vom 22.4.1996 - 1Z BR 97/95). - BayObLG, 01.07.1998 - 1Z BR 21/98
Auslegung eines Berliner Testaments ohne Bestimmung von Erbquoten für die Kinder …
Das gilt auch für Erklärungen, die der überlebende Ehegatte nach dem Tod des Erstversterbenden abgegeben hat (vgl. BayObLG vom 22.4.1996 - 1Z BR 97/95). - FG Düsseldorf, 11.05.2005 - 7 K 1265/04
Dauernde Last aufgrund eines Vermächtnisses und Zugehörigkeit eines Stiefkindes …
Andererseits kann die Bestimmung der Klägerin als Erbin des Hauses, das dem Vermögen ihres Vaters zuzurechnen war, dafür sprechen, dass insoweit eine Nacherbfolge gewollt war (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht vom 22.4. 1996 1 Z BR 97/95 FamRZ 1996, 1502;… Palandt/Edenhofer § 2269 BGB Rz. 7).