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   OLG Schleswig, 31.08.1995 - 13 UF 208/94   

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https://dejure.org/1995,3056
OLG Schleswig, 31.08.1995 - 13 UF 208/94 (https://dejure.org/1995,3056)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 31.08.1995 - 13 UF 208/94 (https://dejure.org/1995,3056)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 31. August 1995 - 13 UF 208/94 (https://dejure.org/1995,3056)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1578 Abs 2
    Pflegeversicherungskosten als notwendiger Lebensbedarf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ehegatte; Unterhaltspflicht ; Lebensbedarf; Pflegeversicherungsaufwand; Nebeneinkünfte ; Nebentätigkeit ; Unzumutbare Tätigkeiten; Anrechnung; Zuwendungen ; Prägung der Lebensverhältnisse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 1145
  • FamRZ 1996, 217
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88

    Alte Alimente auch bei neuer Liebe

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.08.1995 - 13 UF 208/94
    obwohl es grundsätzlich für die Annahme des Erscheinungsbildes einer festen sozialen Verbindung auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des neuen Partners nicht ankommt (Kalthoener/Büttner, aaO., Rdn. 1118), sind bei der gebotenen umfassenden Billigkeitsprüfung die wirtschaftlichen Verhältnisse des neuen Partners zu berücksichtigen (BGH, NJW 1989, 1083 ).
  • BGH, 11.01.1995 - XII ZR 236/93

    Berücksichtigung einer Vergütung zu Gunsten eines neuen Partners

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.08.1995 - 13 UF 208/94
    Der an den ehelichen Lebensverhältnissen ausgerichtete Unterhalt knüpft an das Zusammenleben während der Ehe und die damit einhergehenden wirtschaftlichen Vorteile an und ist demgemäß in der Regel bereits unter Einschluss dieser Vorteile bemessen (BGH, NJW 1995, 962, 963).
  • BGH, 08.07.1981 - IVb ZR 593/80

    Zumutbarkeit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch den Unterhaltsberechtigten

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.08.1995 - 13 UF 208/94
    Eine bloße Wohngemeinschaft ohne Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft und ohne wesentliche Versorgungsleistungen stellt auch keine eheähnliche Gemeinschaft dar (BGH, NJW 1981, 2805, 2806).
  • BGH, 24.11.1982 - IVb ZR 310/81

    Betreuungsleistungen eines neuen Partners bei der Unterhaltsbemessung

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.08.1995 - 13 UF 208/94
    Soweit es sich bei diesen Nebentätigkeiten um überobligationsmäßige und damit unzumutbare Tätigkeiten handelt, haben die daraus erzielten Einkünfte bei der Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse vollständig außer Betracht zu bleiben (BGH FamRZ 83, 146, 149; FamRZ 85, 360, 362; Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 2. Aufl., S. 491 und S. 117).
  • BGH, 16.01.1985 - IVb ZR 60/83

    Bestreitung des Unterhalts des getrennt lebenden Ehegatten aus dem Stamm seines

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.08.1995 - 13 UF 208/94
    Soweit es sich bei diesen Nebentätigkeiten um überobligationsmäßige und damit unzumutbare Tätigkeiten handelt, haben die daraus erzielten Einkünfte bei der Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse vollständig außer Betracht zu bleiben (BGH FamRZ 83, 146, 149; FamRZ 85, 360, 362; Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 2. Aufl., S. 491 und S. 117).
  • OLG Brandenburg, 20.10.2005 - 10 WF 247/05

    Kindesunterhalt: Anrechnung eines fiktiven Nebeneinkommens neben

    Mit Rücksicht auf die in Artikel 2 Abs. 1 GG geschützte Handlungsfreiheit und die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (vgl. hierzu BVerfG, FamRZ 2003, 661, 662) obliegt es dem Unterhaltsverpflichteten nach der ständigen Rechtsprechung des Senats lediglich, einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit nachzugehen und die berufstypischen Überstunden abzuleisten (ebenso OLG Schleswig, FamRZ 1996, 217, 218; Heiß/Heiß, ABC der unterhaltspflichtigen Einkünfte "Nebentätigkeit", S. 261 f.; a. A. OLG Hamm, FamRZ 1996, 303, 304 f.; OLG Koblenz, FamRZ 1991, 1475; vgl. auch Wendl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., § 2, Rz. 251; Kalthoener/Büttner/Niepmann, a.a.O., Rz. 644, 747).
  • OLG Brandenburg, 05.03.2007 - 10 WF 13/07

    Prozesskostenhilfe; Kindesunterhalt: Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung gegen

    Im Hinblick darauf obliegt es dem Unterhaltsverpflichteten nach der ständigen Rechtsprechung des Senats lediglich, einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit nachzugehen und die berufstypischen Überstunden abzuleisten (Senat, FamRZ 2007, 71; ebenso OLG Schleswig, FamRZ 1996, 217, 218; Luthin/Margraf, Handbuch des Unterhaltsrechts, 10. Aufl., Rz. 1026; Heiß/Heiß, ABC der unterhaltspflichtigen Einkünfte, "Nebentätigkeit", S. 261 f.).
  • OLG Brandenburg, 10.10.2005 - 10 WF 247/05
    Mit Rücksicht auf die in Artikel 2 Abs. 1 GG geschützte Handlungsfreiheit und die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (vgl. hierzu BVerfG, FamRZ 2003, 661, 662) obliegt es dem Unterhaltsverpflichteten nach der ständigen Rechtsprechung des Senats lediglich, einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit nachzugehen und die berufstypischen Überstunden abzuleisten (ebenso OLG Schleswig, FamRZ 1996, 217, 218; Heiß/Heiß, ABC der unterhaltspflichtigen Einkünfte "Nebentätigkeit", S. 261 f.; a. A. OLG Hamm, FamRZ 1996, 303, 304 f.; OLG Koblenz, FamRZ 1991, 1475; vgl. auch Wendl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., § 2, Rz. 251; Kalthoener/Büttner/Niepmann, a.a.O., Rz. 644, 747).
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