Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 28.02.1995

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   KG, 15.11.1994 - 1 W 3454/94   

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KG, 15.11.1994 - 1 W 3454/94 (https://dejure.org/1994,2035)
KG, Entscheidung vom 15.11.1994 - 1 W 3454/94 (https://dejure.org/1994,2035)
KG, Entscheidung vom 15. November 1994 - 1 W 3454/94 (https://dejure.org/1994,2035)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers bei Mittellosigkeit des Nachlassvermögens; Bewilligung einer Vergütung des Vormunds, Betreuers oder Pflegers; Begriff der Mittellosigkeit; Anspruch des Nachlasspflegers auf Vergütung; Mittellosigkeit des Nachlasses; Voraussetzungen ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung bei Mittellosigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 459
  • FamRZ 1996, 227
  • Rpfleger 1995, 356
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 31.10.1980 - 1 W 2299/80
    Auszug aus KG, 15.11.1994 - 1 W 3454/94
    Die aufgrund des Betreuungsgesetzes eingefügte, seit 1. Januar 1992 geltende Vorschrift des § 1836 Abs. 2 BGB , wonach Berufsvormündern, und dementsprechend Berufsbetreuern und Berufspflegern, wie dem hier tätig gewordenen Rechtsanwalt, eine Vergütung nach bestimmten Maßstäben auch dann zu bewilligen ist, wenn die Voraussetzungen des § 1836 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB nicht vorliegen, steht einer Vergütungsbewilligung auch für den Berufsvormund (Pfleger) nach § 1836 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB in Verbindung mit den bisher angewendeten Bemessungsgrundsätzen (vgl. dazu etwa Senat OLGZ 1981, 176) nicht entgegen.

    Die Beurteilung der Frage, inwieweit nach oder entsprechend der Vorschrift des § 1836 Abs. 1 BGB eine Vergütung zu bewilligen ist, steht weitgehend im pflichtgemäßen Ermessen des Tatsachenrichters (Senat OLGZ 1981, 176/178).

    Auch der Senat hat in seiner die Vergütung des Nachlaßpflegers betreffenden Entscheidung OLGZ 1981, 176/179 f. für die Vergütungsbemessung der Höhe nach neben anderen Bemessungskriterien auf den Aktivnachlaß abgestellt, ohne die an sich auch dort naheliegende Frage aufzuwerfen, inwieweit jedenfalls für die Vergütungshöhe das Eigenvermögen eines etwa vom Nachlaßpfleger ermittelten Erben einzubeziehen ist (ähnlich z.B. BayObLG FamRZ 1981, 861).

    Es ist anerkannt, daß sich die Anwendungsbereiche der §§ 1835 und 1836 Abs. 1 BGB teilweise überschneiden mit der Folge, daß dem Berufspfleger Aufwendungsersatz entsprechend § 1835 Abs. 1 bis 3 BGB zustehen kann, soweit ihm keine oder nur eine unter dem Aufwendungsersatz liegende Vergütung nach § 1836 Abs. 1 BGB bewilligt werden kann (vgl. Senat OLGZ 1981, 176/178, 181 und Rpfleger 1990, 164; je m.w.N.).

  • LG Berlin, 25.01.1985 - 83 T 490/83
    Auszug aus KG, 15.11.1994 - 1 W 3454/94
    Der Senat teilt ferner in ständiger Rechtsprechung die auch vom Landgericht vertretene Auffassung, daß eine Vergütung nach oder entsprechend § 1836 Abs. 1 BGB auch dann nicht bewilligt werden kann, wenn der Mündel, Pflegebefohlene oder sonst Betroffene nach seinem Einkommen oder Vermögen die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe ohne Ratenzahlung erfüllte (OLG Zweibrücken, Rpfleger 1983, 312; LG Berlin, Rpfleger 1985, 237 m.w.N.).

    Entsprechend den Vorschriften über die Prozeßkostenhilfe (vgl. § 115 Abs. 2 ZPO in Verbindung mit § 88 Abs. 2 Nr. 8 BSHG) und § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a der zu § 88 Abs. 2 Nr. 8 und Abs. 4 BSHG erlassenen Verordnung (abgedruckt bei Baumbach/Hartmann, ZPO, 52. Aufl., bei § 115) ist dabei auch das sogenannte Schonvermögen zu belassen (vgl. LG Berlin, Rpflger 1985, 237), welches als Grundbetrag ohne Besonderheiten ab 1. April 1988 2.500,- DM beträgt (vgl. Baumbach/Hartmann, a.a.O.).

  • KG, 07.11.1989 - 1 W 4145/89
    Auszug aus KG, 15.11.1994 - 1 W 3454/94
    Es ist anerkannt, daß sich die Anwendungsbereiche der §§ 1835 und 1836 Abs. 1 BGB teilweise überschneiden mit der Folge, daß dem Berufspfleger Aufwendungsersatz entsprechend § 1835 Abs. 1 bis 3 BGB zustehen kann, soweit ihm keine oder nur eine unter dem Aufwendungsersatz liegende Vergütung nach § 1836 Abs. 1 BGB bewilligt werden kann (vgl. Senat OLGZ 1981, 176/178, 181 und Rpfleger 1990, 164; je m.w.N.).
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus KG, 15.11.1994 - 1 W 3454/94
    Denn nach auch vom Senat geteilter allgemeiner Meinung kommt die Bewilligung einer Vergütung nach § 1836 Abs. 1 BGB nicht in Betracht, wenn überhaupt kein Aktivvermögen vorhanden ist (BVerfGE 54, 251/268; BayObLG, Rpfleger 1983, 313; Senat, a.a.O., S. 181).
  • BayObLG, 21.04.1983 - BReg. 3 Z 102/82

    Anforderungen an die Berechnung der Vergütung eines Vormunds; Anforderungen an

    Auszug aus KG, 15.11.1994 - 1 W 3454/94
    Denn nach auch vom Senat geteilter allgemeiner Meinung kommt die Bewilligung einer Vergütung nach § 1836 Abs. 1 BGB nicht in Betracht, wenn überhaupt kein Aktivvermögen vorhanden ist (BVerfGE 54, 251/268; BayObLG, Rpfleger 1983, 313; Senat, a.a.O., S. 181).
  • BGH, 04.05.1964 - VII ZR 208/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 15.11.1994 - 1 W 3454/94
    Insoweit wird bei Prozessen, die der Nachlaßpfleger für die noch unbekannten Erben führt, deshalb auf das Nachlaßvermögen abgestellt, weil eine Prüfung der Vermögensverhältnisse des Erben nicht möglich ist (vgl. etwa BGH NJW 1964, 1418; Zöller/Philippi, ZPO, 18. Aufl. § 116 Rdn. 2).
  • BayObLG, 08.02.2000 - 1Z BR 150/99

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Für eine Ausnahme etwa in dem Sinn, daß eine Vergütung nicht bewilligt werden kann, wenn kein Aktivnachlaß vorhanden ist (vgl. dazu KG Rpfleger 1995, 356 m.w.N.), ist angesichts der klaren gesetzlichen Regelung im Rahmen berufsmäßiger Führung der Pflegschaft kein Raum mehr.

    (a) Für die Mittellosigkeit ist, wie das Kammergericht (Rpfleger 1995, 356/357) überzeugend dargelegt hat, im Rahmen der Nachlaßpflegschaft nicht auf das Einkommen und Vermögen des Erben, sondern auf den Nachlaß selbst abzustellen (ebenso Zimmermann ZEV 1999, 329, Palandt/Edenhofer § 1960 Rn. 27, Jochum/fohl Rn. 691 ff.).

    Soweit das Kammergericht (Rpfleger 1995, 356/357) zu dieser Frage zu dem vor dem 1.1.1999 geltenden Recht eine andere Auffassung vertreten hat, folgt der Senat dem aus den dargelegten Gründen nicht.

  • OLG München, 08.03.2006 - 33 Wx 131/05

    (Vergütung des Nachlassverwalters: Erhöhung der Mindestsätze für Nachlasspfleger

    Hierbei kommt es nicht auf den Zeitpunkt des Erbfalls, sondern frühestens auf den Zeitpunkt der Pflegerbestellung an (KG FamRZ 1996, 227; Jochum/Pohl Nachlasspflegschaft 2. Aufl. Rn. 696; vgl. auch Zimmermann ZEV 1999, 329/330).

    d) Für die Mittellosigkeit ist, wie das Kammergericht (Rpfleger 1995, 356/357) überzeugend dargelegt hat, im Rahmen der Nachlasspflegschaft nicht auf das Einkommen und Vermögen des Erben, sondern auf den Nachlass selbst abzustellen (ebenso BayObLGZ 2000, 26/33; Zimmermann ZEV 1999, 329, Palandt/Edenhofer 64. Aufl. § 1960 Rn. 26; Jochum/Pohl Rn. 691 ff.).

  • OLG Hamburg, 14.10.2019 - 2 W 72/19

    Nachlasssache: Vergütung des berufsmäßigen Nachlasspflegers bei nicht vollständig

    Gemäß §§ 1915 Abs. 1, 1836 Abs. 1 BGB bestimmt sich die Höhe der Vergütung berufsmäßiger Nachlasspfleger nach den für die Führung der Pflegschaftsgeschäfte nutzbaren Fachkenntnissen des Pflegers sowie nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Pflegschaftsgeschäfte, sofern der Pflegling nicht mittellos ist; hinsichtlich der Mittellosigkeit ist dabei auf den Nachlass, nicht auf die Person des Erben abzustellen (KG, B. v. 15.11.1994, 1 W 3454/94 (juris); OLG München, B. v. 8.3.2006, 33 Wx 131/05, Rn. 17 (juris)).
  • KG, 18.07.1996 - 1 W 445/96

    Festsetzung einer Rechtsanwaltsvergütung; Vergütungsanspruch als bestellter

    Soweit der Senat in seiner in Rpfleger 1995, 356 veröffentlichten Entscheidung die Auffassung vertreten hat, das Vormundschaftsgericht hätte, sofern der Betreuer eine Vergütung nach § 1836 Abs. 1 Satz 1 BGB geltend mache, die Frage, ob eine Vergütung in Höhe der in § 1836 Abs. 2 BGB genannten Beträge aus dem Vermögen des Betreuten zu bewilligen sei, nicht zu prüfen, wird hieran nicht festgehalten.

    230.000,- DM unabhängig davon, ob die Frage der Mittellosigkeit in entsprechender Anwendung der Grundsätze über die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe geprüft wird (vgl. dazu Senat Rpfleger 1995, 356/357; OLG Hamm FamRZ 1995, 50) oder ob die Grenze der Mittellosigkeit nach den Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes zu messen ist (vgl. BayObLG 1995, 213/214; FamRZ 1995, 1375/1376).

  • OLG München, 08.03.2006 - 33 Wx 132/05

    Vergütung eines Nachlassverwalters gleich der eines Nachlasspflegers;

    Hierbei kommt es nicht auf den Zeitpunkt des Erbfalls, sondern frühestens auf den Zeitpunkt der Pflegerbestellung an (KG FamRZ 1996, 227; Jochum/Pohl Nachlasspflegschaft 2. Aufl. Rn. 696; vgl. auch Zimmermann ZEV 1999, 329/330).

    d) Für die Mittellosigkeit ist, wie das Kammergericht (Rpfleger 1995, 356/357) überzeugend dargelegt hat, im Rahmen der Nachlasspflegschaft nicht auf das Einkommen und Vermögen des Erben, sondern auf den Nachlass selbst abzustellen (ebenso BayObLGZ 2000, 26/33; Zimmermann ZEV 1999, 329, Palandt/Edenhofer 64. Aufl. § 1960 Rn. 26; Jochum/Pohl Rn. 691 ff.).

  • KG, 08.07.1997 - 1 W 7404/95

    Prüfung einer Mittellosigkeit im Zeitpunkt der Entscheidung der letzten

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  • LAG Hamm, 10.04.2003 - 4 Ta 750/02

    Zumutbarer Einsatz von 10% der Kündigungs- oder Sozialplanabfindung

    Zwar ist nur ein das Schonvermögen übersteigendes Guthaben zur Finanzierung eines Prozesses heranzuziehen (OLG Naumburg v. 01.06.1993 - 4 WF 12/93, FamRZ 1994, 638 = JurBüro 1994, 231; OLG Hamm v. 17.05.1994 - 15 W 317/93, FamRZ 1995, 50 = OLGZ 1994, 558 = Rpfleger 1995, 20; KG Berlin v. 15.11.1994 - 1 W 3454/94, FamRZ 1996, 227 = KGR Berlin 1995, 81 = NJW-RR 1995, 459 = Rpfleger 1995, 356; LAG Hamm v. 30.01.2002 - 4 Ta 148/01, BuW 2002, 660; LAG Hamm v. 01.02.2002 - 4 Ta 769/01, n.v.), es ist dann aber nach der zivilgerichtlichen Rechtsprechung (OLG Düsseldorf v. 11.12.2000 - 9 W 74/00, AnwBl 2001, 373 = Rpfleger 2001, 244) stets und in vollem Umfang zum Bestreiten der Verfahrenskosten einzusetzen.
  • LAG Hamm, 23.03.2005 - 4 Ta 705/04

    Zumutbarer Einsatz von 10 % einer Kündigungsabfindung - Unbeachtlichkeit der

    Zwar ist nur ein das Schonvermögen übersteigendes Guthaben zur Finanzierung eines Prozesses heranzuziehen (OLG Naumburg v. 01.06.1993 - 4 WF 12/93, FamRZ 1994, 638 = JurBüro 1994, 231; OLG Hamm v. 17.05.1994 - 15 W 317/93, FamRZ 1995, 50 = OLGZ 1994, 558 = Rpfleger 1995, 20; KG Berlin v. 15.11.1994 - 1 W 3454/94, FamRZ 1996, 227 = KGR Berlin 1995, 81 = NJW-RR 1995, 459 = Rpfleger 1995, 356; LAG Hamm v. 30.01.2002 - 4 Ta 148/01, BuW 2002, 660; LAG Hamm v. 01.02.2002 - 4 Ta 769/01, n.v.), es ist dann aber nach der zivilgerichtlichen Rechtsprechung (OLG Düsseldorf v. 11.12.2000 - 9 W 74/00, AnwBl 2001, 373 = Rpfleger 2001, 244) stets und in vollem Umfang zum Bestreiten der Verfahrenskosten einzusetzen.
  • BayObLG, 15.01.1997 - 3Z BR 279/96

    Vergütung des Rechtsanwaltes bei Betreuung des nicht mittellosen Betreuten

    a) Die Angemessenheit der dem Betreuer aus dem Vermögen des Betreuten zu bewilligenden Vergütung wird durch die Umstände des jeweiligen Falles, insbesondere durch die Größe des Vermögens bzw. des Nachlasses des Betreuten, die Erforderlichkeit besonderer Fachkenntnisse des Betreuers, die Bedeutung und die Schwierigkeit der dem Betreuer obliegenden Geschäfte, das sich hieraus ergebende Maß an Verantwortung und vor allem durch die vom Betreuer erbrachte Leistung bestimmt (vgl. BayObLGZ 1996, 37/38 f. m.w.N.; BayObLG FamRZ 1996, 1166 /1167, 1173/1174; KG FamRZ 1996, 227 /228).
  • LG Berlin, 05.05.1997 - 87 T 366/96
    Denn die Vergütung wird jeweils für einen bestimmten Zeitraum beansprucht, in dem sich die Tätigkeit des Betreuers im Vermögensbereich auf ein bestimmtes Vermögen bezog (vgl. KG Rpfleger 1995, 356, 357).
  • BayObLG, 10.04.1996 - 3Z BR 56/96

    Aus dem Nachlass eines Betreuten zu erstattende Vergütung; Angemessene Vergütung

  • OLG Frankfurt, 12.09.1997 - 20 W 374/95

    Vergütungsanspruch eines Nachlasspflegerin

  • BayObLG, 21.03.1996 - 3Z BR 45/96

    Zuständigkeit für Beschwerden gegen Verfügungen des ein Betreuungsverfahren

  • LG Erfurt, 15.12.1998 - 7 T 193/98

    Voraussetzungen für einen Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers wegen

  • BayObLG, 27.12.1996 - 3Z BR 266/96
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 28.02.1995 - 5 UF 140/94   

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https://dejure.org/1995,11090
OLG Zweibrücken, 28.02.1995 - 5 UF 140/94 (https://dejure.org/1995,11090)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28.02.1995 - 5 UF 140/94 (https://dejure.org/1995,11090)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28. Februar 1995 - 5 UF 140/94 (https://dejure.org/1995,11090)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,11090) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 227
 
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