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   BayObLG, 05.09.1995 - 3Z BR 55/95   

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https://dejure.org/1995,4248
BayObLG, 05.09.1995 - 3Z BR 55/95 (https://dejure.org/1995,4248)
BayObLG, Entscheidung vom 05.09.1995 - 3Z BR 55/95 (https://dejure.org/1995,4248)
BayObLG, Entscheidung vom 05. September 1995 - 3Z BR 55/95 (https://dejure.org/1995,4248)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mittellosigkeit eines Betreuten; Von einem Betreuten bewohntes Hausgrundstück als verwertbares Vermögen; Verwertung eines bewohnten Hausgrundstücks als besondere Härte für den Betreuten und seine unterhaltsberechtigten Angehörigen; Verwertung eines Hausgrundstücks eines ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mittellosigkeit bei Hausgrundstück, Verwertung, besondere Härte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hausgrundstück als verwertbares Vermögen eines Betreuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 245
  • BayObLGZ 1995 Nr. 57
  • BayObLGZ 1995, 307
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.10.1954 - IV ZB 48/54

    Bindende Vorentscheidung in freiwilliger Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 05.09.1995 - 3Z BR 55/95
    An diese Billigung ist der Senat, ebenso wie das Landgericht gebunden (§ 565 Abs. 2 BGB analog; BGHZ 15, 122); über den Einwand der Betroffenen, die bewilligten Vergütungen seien wegen ihrer Höhe sittenwidrig, kann er deshalb nicht mehr entscheiden.
  • BGH, 02.10.1996 - XII ZB 37/96

    Anspruch des Vormundes oder Betreuers eines mittellosen Mündels auf Gewährung

    So könne die Mittellosigkeit des Betreuten als Voraussetzung für den Anspruch des Betreuers gegen die Staatskasse umstritten (vgl. BayObLGZ 1995, 307 und 395) oder die Anspruchsvoraussetzung des § 1836 Abs. 2 BGB, daß die Betreuung im Rahmen der Berufsausübung geführt werden müsse (BayObLGZ 1995, 332), zweifelhaft sein.
  • BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 182/01

    Schriftform einer Beschwerdeschrift, der die Unterschrift des Bezirksrevisors

    Die Verwertung von Vermögen bedeutet für den Betreuten eine Härte im Sinne des § 88 Abs. 3 BSHG, wenn sie zu einem den Leitvorstellungen des § 88 Abs. 2 BSHG nicht entsprechenden Ergebnis führen (vgl. BayObLGZ 1995, 307/310; Kunz § 88 Rn. 23), insbesondere eine angemessene Lebensführung des Betreuten oder die Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung wesentlich erschweren würde (§ 88 Abs. 3 Satz 2 BSHG; vgl. BayObLGZ 1995, 307/310; 1997, 82/84).
  • BayObLG, 19.02.1997 - 3Z BR 61/96

    Keine Mittellosigkeit des Betreuten bei Miteigentum an nicht selbst genutzter

    Dies ist u.a. bei einem angemessenen Hausgrundstück der Fall, das von dem Betreuten allein oder zusammen mit Angehörigen ganz oder teilweise bewohnt wird (§ 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG ; vgl. BayObLGZ 1995, 307; Knittel BtG § 1835 BGB Rn. 24; MünchKomm/Wax § 115 ZPO Rn. 53).

    Der Einsatz oder die Verwertung von über der Schongrenze von 8 000 DM liegendem Vermögen scheidet ferner aus, soweit dies aufgrund einer Würdigung der Gesamtsituation.(vgl. OLG Oldenburg FamRZ 1996, 953/955) für den Betreuten und seine unterhaltsberechtigten Angehörigen eine besondere Härte bedeuten würde (§ 88 Abs. 3 BSHG ; vgl. BayObLGZ 1995, 307; Knittel § 1835 BGB Rn. 24).

    Nach dieser Bestimmung soll die Lebensgrundlage des Betreuten nicht unzumutbar beeinträchtigt werden (vgl. BayObLGZ 1995, 307/310).

  • BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 286/97

    Mittellosigkeit des Betreuten bei Eigennutzung belasteter Grundstücke

    Dies ist u.a. bei einem angemessenen Hausgrundstück der Fall, das von dem Betreuten allein oder zusammen mit Angehörigen ganz oder teilweise bewohnt wird (§ 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG ; vgl. BayObLGZ 1995, 307; Knittel BtG § 1835 BGB Rn. 24; MünchKomm/Wax § 115 ZPO Rn. 53).

    Für die Frage, ob ein Hausgrundstück zum verwertbaren Vermögen zu rechnen ist, ist entscheidend, ob die Verwertung eine besondere Härte für den Betreuten und seine unterhaltsberechtigten Angehörigen bedeutet (BayObLGZ 1995, 307/310).

  • OLG Zweibrücken, 27.04.2007 - 3 W 233/06

    Betreuervergütung: Rückgriff bei Auszahlung vorenthaltener Rente in einem Betrag;

    Bei der Anwendung dieser konkretisierten Härtefallregelung kommt es darauf an, ob die Anwendung der Regelvorschrift über das Schonvermögen zu einem deren Leitvorstellungen nicht entsprechenden Ergebnis führen würde (vgl. BVerwGE 23, 149, 159; BayObLG FamRZ 1996, 245; OVG Rheinland-Pfalz ZfSH/SGB 2004, 26; OLG München FGPrax 2005, 210, 212 m.w.N.).
  • BayObLG, 20.08.2003 - 3Z BR 143/03

    Betreuervergütung und Härte im Sinne von § 88 Abs. 3 Satz 1 BSHG

    Die vom Landgericht zu Recht im Grundsatz herangezogenen Entscheidungen des Senats (BayObLGZ 1995, 307/310 und 1997, 82/84 - in Anlehnung an BVerwGE 23, 149/158) betreffen Immobilien und stellen auf wirtschaftliche Umstände bei der Feststellung einer Härte im Sinne von § 88 Abs. 3 Satz 1 BSHG ab.
  • OLG Hamm, 09.06.2003 - 15 W 33/03

    Anwendung der Härteregelung beim Einsatz von Vermögen

    Bei der Bestimmung des Begriffs der Härte kommt es darauf an, ob die Anwendung der Regelvorschriften zu einem den Leitvorstellungen des Abs. 2 nicht entsprechenden Ergebnis führen würde (BayObLGZ 1995, 307, 310; BtPrax 2001, 207; Ostreicher/Schelter/Kunz, BSHG, § 88, Rdnr. 23; Mergler/Zink, BSHG, 4. Aufl., § 88, Rdnr. 67).
  • OLG München, 08.07.2005 - 33 Wx 82/05

    Keine Mittellosigkeit des Betreuten bei Einsatz des Vermögens für laufenden

    Bei der Anwendung dieser konkretisierten Härtefallregelung kommt es ebenso wie bei der Bestimmung der Härte im Sinne des Satzes 1 der jeweiligen Vorschrift darauf an, ob die Anwendung der Regelvorschrift über das Schonvermögen zu einem deren Leitvorstellungen nicht entsprechenden Ergebnis führen würde (vgl. BVerwGE 23, 149/159; BayObLG FamRZ 1996, 245/247; BayObLG Beschluss vom 7.9.2004, Az. 1Z BR 070/04; OVG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 24.3.2003 = ZfSH/SGB 2004, 26; OVG NRW Beschluss vom 19.12.2003 = ZfSH/SGB 2004, 177, Schellhorn/Schellhorn BSHG 16. Aufl. § 88 Rn. 68; Oestreicher/Schelter/Kunz/ Decker BSHG 16. Aufl. § 88 Rn. 23).
  • BayObLG, 29.06.2001 - 3Z BR 98/01

    Schongrenze des vom Betreuten für die Vergütung des Betreuers einzusetzenden

    Die Begrenzung des Schonvermögens auf 4500 DM bedeutet für den Betreuten in der Regel eine "Härte", soweit dies zu einem den Leitvorstellungen des § 88 Abs. 2 BSHG nicht entsprechenden Ergebnis führen (vgl. BayObLGZ 1995, 307/310; Kunz in Oestreicher/Schelter/Kunz/Decker BSHG § 88 Rn. 23), hierdurch insbesondere eine angemessene Lebensführung des Betreuten oder die Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung wesentlich erschwert würde (§ 88 Abs. 3 Satz 2 BSHG; vgl. BayObLGZ 1995, 307/310; 1997, 82/84).
  • OLG Hamm, 22.03.1999 - 15 W 465/98

    Einhaltung der Frist für die Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde;

    Das dem Betreuten zugriffsfrei verbleibende Schonvermögen wurde bereits für das bisher geltende Recht nach Maßgabe der Regelungen der BSHG über den Einsatz eigenen Vermögens bestimmt (BayObLGZ 1995, 307, 309; 1997, 301, 302 = NJW-RR 1998, 435).
  • BayObLG, 06.11.1998 - 3Z BR 215/98

    Mittellosigkeit eines Betreuten

  • BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 70/04

    Aufwendungsersatz des früheren Vermögensvormunds bei Abklärung einer

  • VG Gießen, 08.09.2006 - 3 E 1587/05

    Bestimmung eines angemessenen selbstbewohnten Hausgrundstücks nach dem

  • LG Koblenz, 28.07.2005 - 2 T 192/05

    Mittellosigkeit eines Betreuten; Vermietete Eigentumswohnungen als Schonvermögen;

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