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   OLG Hamm, 21.12.1994 - 6 UF 279/94   

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https://dejure.org/1994,5331
OLG Hamm, 21.12.1994 - 6 UF 279/94 (https://dejure.org/1994,5331)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.12.1994 - 6 UF 279/94 (https://dejure.org/1994,5331)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Dezember 1994 - 6 UF 279/94 (https://dejure.org/1994,5331)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1601 § 1603 Abs. 1
    Gesteigerte Erwerbsobliegenheit eines voll erwerbstätigen barunterhaltspflichtigen Elternteils

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 303
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Brandenburg, 20.10.2005 - 10 WF 247/05

    Kindesunterhalt: Anrechnung eines fiktiven Nebeneinkommens neben

    Mit Rücksicht auf die in Artikel 2 Abs. 1 GG geschützte Handlungsfreiheit und die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (vgl. hierzu BVerfG, FamRZ 2003, 661, 662) obliegt es dem Unterhaltsverpflichteten nach der ständigen Rechtsprechung des Senats lediglich, einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit nachzugehen und die berufstypischen Überstunden abzuleisten (ebenso OLG Schleswig, FamRZ 1996, 217, 218; Heiß/Heiß, ABC der unterhaltspflichtigen Einkünfte "Nebentätigkeit", S. 261 f.; a. A. OLG Hamm, FamRZ 1996, 303, 304 f.; OLG Koblenz, FamRZ 1991, 1475; vgl. auch Wendl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., § 2, Rz. 251; Kalthoener/Büttner/Niepmann, a.a.O., Rz. 644, 747).
  • KG, 17.01.2003 - 25 UF 14/02

    Kindesunterhalt und Anspruchsübergang auf den Sozialhilfeträger: Haftungsquote

    Deshalb ist es geboten, die mit dem erhöhten Einsatz für den Behinderten verbundene Belastung des betreuenden Elternteils durch eine Veränderung des Verteilungsschlüssels zu seinen Gunsten abzufangen (BGH FamRZ 1985, 917, 919; OLG Hamm FamRZ 1996, 303; Wendl/Staudigl a. a. O., § 2 Rdnr. 450).
  • OLG Brandenburg, 10.10.2005 - 10 WF 247/05
    Mit Rücksicht auf die in Artikel 2 Abs. 1 GG geschützte Handlungsfreiheit und die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (vgl. hierzu BVerfG, FamRZ 2003, 661, 662) obliegt es dem Unterhaltsverpflichteten nach der ständigen Rechtsprechung des Senats lediglich, einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit nachzugehen und die berufstypischen Überstunden abzuleisten (ebenso OLG Schleswig, FamRZ 1996, 217, 218; Heiß/Heiß, ABC der unterhaltspflichtigen Einkünfte "Nebentätigkeit", S. 261 f.; a. A. OLG Hamm, FamRZ 1996, 303, 304 f.; OLG Koblenz, FamRZ 1991, 1475; vgl. auch Wendl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., § 2, Rz. 251; Kalthoener/Büttner/Niepmann, a.a.O., Rz. 644, 747).
  • OLG Karlsruhe, 10.02.2000 - 2 UF 68/99

    Kindesunterhalt - Selbstbehalt des Pflichtigen - geringe Wohnkosten

    Insoweit sind hohe Anforderungen an ausreichende Bemühungen um eine Arbeitsstelle zu stellen, es sind auch Gelegenheitsarbeiten oder berufsfremde Arbeiten unterhalb der gewohnten Lebensstellung anzunehmen, dem Elternteil werden ggf. auch Nebenbeschäftigungen zugemutet (vgl. hierzu im einzelnen Wendl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 4. Aufl., § 2, Rn. 248 ff.; BGH FamRZ 1994, 372 ff.; OLG Hamm FamRZ 1996, 303, 304).
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   OLG Hamm, 26.07.1995 - 5 UF 82/95   

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OLG Hamm, 26.07.1995 - 5 UF 82/95 (https://dejure.org/1995,11091)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.07.1995 - 5 UF 82/95 (https://dejure.org/1995,11091)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Juli 1995 - 5 UF 82/95 (https://dejure.org/1995,11091)
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  • FamRZ 1996, 303
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