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   OLG Hamm, 29.06.1995 - 15 W 52/95   

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OLG Hamm, 29.06.1995 - 15 W 52/95 (https://dejure.org/1995,2631)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.06.1995 - 15 W 52/95 (https://dejure.org/1995,2631)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Juni 1995 - 15 W 52/95 (https://dejure.org/1995,2631)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2353 § 2361; FGG § 19
    Beschwerde gegen unzulässigen Vorbescheid im Erbscheinsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1414
  • FamRZ 1996, 312
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Hamm, 08.07.1974 - 15 Wx 42/74
    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.1995 - 15 W 52/95
    Der Senat hat bisher eine Aufhebung eines verfahrensrechtlich unzulässigen Vorbescheides nur in solchen Fällen vorgenommen, in denen mit einer an sich zulässigen Ankündigung der Erteilung eines Erbscheines die weitere Ankündigung der Zurückweisung eines entgegengesetzten Erbscheinsantrages verbunden worden war (OLGZ 1975, 87, 90 = NJW 1974, 1827).

    Dementsprechend kann der Inhalt eines nicht auffindbaren Testaments mit allen zulässigen Beweismitteln festgestellt werden (Senat OLGZ 1975, 87 = NJW 1974, 1827; BayObLGZ 1977, 59, 65; FamRZ 1990, 1162 ).

  • BayObLG, 22.03.1977 - BReg. 1 Z 166/76
    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.1995 - 15 W 52/95
    Denn die Einziehung eines Erbscheines ist nach § 2361 BGB erst zulässig, wenn sich das Nachlaßgericht nach Abschluß aller erforderlichen Ermittlungen die Überzeugung verschafft hat, daß die in dem erteilten Erbschein bezeugte Erbfolge unrichtig ist (BGHZ 40, 54, 56 f.; BayObLGZ 1977, 59, 62).

    Dementsprechend kann der Inhalt eines nicht auffindbaren Testaments mit allen zulässigen Beweismitteln festgestellt werden (Senat OLGZ 1975, 87 = NJW 1974, 1827; BayObLGZ 1977, 59, 65; FamRZ 1990, 1162 ).

  • BayObLG, 13.06.1994 - 1Z BR 130/93

    Einziehung eines Erbscheins wegen Unrichtigkeit; Zulässigkeit einer Entscheidung

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.1995 - 15 W 52/95
    Denn das Beschwerdegericht könnte lediglich die Einziehung eines erteilten Erbscheines mit Wirkung für die Zukunft anordnen (BGHZ 20, 255, 257; BayObLGZ 1994, 169, 174 = NJW-RR 1984, 1422 m. w. N. aus seiner Rechtsprechung; ständige Rechtsprechung des Senats).

    Dieser vom BayObLG eingeschlagene Weg (BayObLGZ 1994, 169, 175) ist nicht ergangbar, weil der Verfahrensgegenstand der Einziehungsanordnung mit der Anfechtung des Vorbescheides dem Beschwerdegericht nicht zur sachlichen Bescheidung angefallen ist.

  • BayObLG, 21.12.1993 - 1Z BR 49/93

    "Übergehen" des Ehegatten i.S.v. § 2079 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.1995 - 15 W 52/95
    Die Beschwerde gegen einen unzulässigen Vorbescheid ist nicht statthaft (Abweichung vom BayObLGZ 1993, 389, 392).«.

    Eine andere Auffassung vertritt demgegenüber nunmehr das BayObLG (BayObLGZ 1993, 389, 392).

  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.1995 - 15 W 52/95
    Zumindest bedarf es in jedem Fall einer ergänzenden Prüfung, ob ein nach dem Verhalten des einen Ehegatten mögliches Auslegungsergebnis auch dem Willen des anderen Teils entsprochen hat (BGHZ 112, 229, 233 = NJW 1991, 169, 170; NJW 1993, 256 ).
  • BayObLG, 15.05.1990 - BReg. 1a Z 15/90

    Freiwillige Gerichtsbarkeit; Gericht; Zeuge; Schriftliche Bekundung; Persönliche

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.1995 - 15 W 52/95
    Dementsprechend kann der Inhalt eines nicht auffindbaren Testaments mit allen zulässigen Beweismitteln festgestellt werden (Senat OLGZ 1975, 87 = NJW 1974, 1827; BayObLGZ 1977, 59, 65; FamRZ 1990, 1162 ).
  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 131/89

    Verkündung einer Verfügung von Todes wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.1995 - 15 W 52/95
    Zumindest bedarf es in jedem Fall einer ergänzenden Prüfung, ob ein nach dem Verhalten des einen Ehegatten mögliches Auslegungsergebnis auch dem Willen des anderen Teils entsprochen hat (BGHZ 112, 229, 233 = NJW 1991, 169, 170; NJW 1993, 256 ).
  • OLG Hamm, 29.03.1994 - 15 W 383/93

    Nachschieben einer ordnungsgemäßen Kostenberechnung im Verfahren der weiteren

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.1995 - 15 W 52/95
    Der Senat hat seinerseits in einer Notariatskostensache angenommen, daß der Formmangel einer notariellen Kostenberechnung noch im Verfahren der weiteren Beschwerde durch die Erteilung einer neuen, nunmehr formgerechten Kostenberechnung geheilt und dadurch der landgerichtlichen Sachentscheidung eine hinreichende Verfahrensgrundlage gegeben werden kann (Beschluß v. 29.03.1994 - 15 W 383/93 = JMBl/NW 1994, 226).
  • BayObLG, 22.07.1994 - 2Z BR 14/94

    Wirkung eines Vorbescheids eines Grundbuchamtes, in dem eine Entscheidung in

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.1995 - 15 W 52/95
    Im übrigen setzt sich der 1. Zivilsenats des BayObLG mit seiner Auffassung in einen kaum überbrückbaren Widerspruch zur gefestigten Rechtsprechung seines 2. Zivilsenat, der die Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen unzulässigen Vorbescheid in Grundbuchsachen verneint (BayObLGZ 1993, 52; 1994, 199).
  • BayObLG, 29.01.1993 - 2Z BR 82/92

    Vorbescheid mit der Ankündigung der Löschung einer Eintragung wegen Unrichtigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.1995 - 15 W 52/95
    Im übrigen setzt sich der 1. Zivilsenats des BayObLG mit seiner Auffassung in einen kaum überbrückbaren Widerspruch zur gefestigten Rechtsprechung seines 2. Zivilsenat, der die Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen unzulässigen Vorbescheid in Grundbuchsachen verneint (BayObLGZ 1993, 52; 1994, 199).
  • BGH, 28.01.1972 - V ZB 29/71

    Testamentsvollstreckerzeugnis

  • BGH, 22.09.1982 - IVa ZR 26/81

    Möglichkeit des Vorliegens eines Berliner Testaments bei gegenseitiger

  • BayObLG, 27.08.1985 - BReg. 1 Z 20/85
  • BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63

    Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

  • BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56

    Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG

  • OLG Frankfurt, 30.11.1971 - 14 W 70/71
  • BayObLG, 09.03.1981 - BReg. 1 Z 82/80
  • OLG Stuttgart, 21.04.2005 - 8 W 10/05

    Beschwerde gegen Erbscheinsvorbescheid; ergänzende Vertragsauslegung bei

    Weil die Ablehnung eines Erbscheinsantrags die Publizitätswirkung nicht hat, fehlt für eine in Beschlussform gekleidete Ankündigung der Ablehnung eines Erbscheinsantrags jegliches Bedürfnis (OLG Hamm NJW 1974, 1827; Rpfleger 1977, 208; KG OLGZ 1975, 85, 86; BayObLG NJW-RR 1992, 1223, 1225; NJW-RR 1994, 906; OLG Hamm NJW-RR 1995, 1414, 1415; Palandt-Edenhofer BGB 64. Aufl., § 2353 RN 26; KKW-Kahl FGG 15. Aufl., § 19 RN 15a; vgl. auch OLG Stuttgart Rpfleger 2002, 203; BayObLG NJW-RR 2003, 649).
  • KG, 08.04.2003 - 1 W 58/03

    Amtstätigkeit des Notars: Anforderungen an einen notariellen Vorbescheid;

    Sind - wie hier - die Voraussetzungen für einen zulässigen Vorbescheid nicht gegeben, ist die Ankündigung auch dann nicht beschwerdefähig, wenn sie in die Form eines Vorbescheids gekleidet wird (vgl. zum Erbscheinsverfahren Senat OLGZ 1975, 85, 86; NJW 1998, 243; OLG Hamm NJW-RR 1995, 1414, 1415; a.A. BayObLGZ 1993, 389, 391 f. und zum notariellen Vorbescheid Arndt/Sandkühler, a.a.O., § 15 Rn. 91).
  • BayObLG, 10.07.2002 - 3Z BR 82/02

    Beschwerde gegen Vorbescheid im vormundschaftsgerichtlichen Verfahren -

    Zwar ist im Erbscheinsverfahren, in dem die Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen Vorbescheid ohne gesetzliche Grundlage allein aus dem besonderen Bedürfnis der Vorklärung gerechtfertigt wird, umstritten, ob auch dann, wenn ein solches Bedürfnis nicht besteht und deshalb ein Vorbescheid nicht hätte ergehen dürfen, ein dennoch erlassener Vorbescheid mit der Beschwerde angefochten werden kann (vgl. BayObLGZ 1993, 389/392; 1997, 340/343; BayObLG NJW-RR 1996, 7; Bassenge FGG § 19 Rn. 5; ablehnend OLG Hamm NJW-RR 1995, 1414/1415; jeweils m. w. N.).

    Gleiches gilt für die Anweisung zur Einziehung des Erbscheins (BayObLGZ 1994, 169/177, für den Fall eines entsprechenden unzulässigen Vorbescheids; a.A. OLG Hamm NJW-RR 1995, 1414/1415).

  • OLG Zweibrücken, 03.11.2003 - 3 W 198/03

    Unzulässiger Vorbescheid des Notars über bestimmte Vorfragen und Annahme einer

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, wonach die Beschwerde auch gegen einen unzulässigen Vorbescheid statthaft ist und die gegenteilige Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 29. Juni 1995 (NJW-RR 1995, 1414) keinen Anlass zu einer Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs. 2 FGG gibt (vgl. BayObLGZ 1993, 290, 291; 389, 391 f.; 1997, 340, 343; 2002, 208, 214 ff.; BayObLG FGPrax 2002, 221, 222; ebenso OLG Stuttgart Rpfleger 2002, 203).

    Folglich ist die Hauptsache - die Frage der Auszahlung - nicht in die Rechtsbeschwerdeinstanz gelangt (vgl. BayObLGZ 1981, 69, 70 f.; BayObLG FamRZ 1986, 604, 606; OLG Hamm NJW-RR 1995, 1414, 1415 f.; Kiefner, FS für Lukes, S. 701, 704).

  • OLG Brandenburg, 31.07.2007 - 10 WF 146/07

    Ankündigung der Versagung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung durch

    Daher ist die Erteilung eines Vorbescheids in den Fällen, in denen das Gericht eine Verweigerung der Genehmigung beabsichtigt, unzulässig (BayObLG, FamRZ 1994, 1066; NJW-RR 2003, 4; FamRZ 2003, 479; OLG Hamm, FamRZ 1996, 312).

    Hat das Gericht, wie im vorliegenden Fall, den Beteiligten im Entscheidungssatz ausdrücklich bekannt gegeben, dass es seine Entscheidung für beschwerdefähig halte, kann unter Beachtung des den Beteiligten zuzubilligenden Vertrauensschutzes in Anlehnung an die zur Anfechtung inkorrekter Entscheidungen entwickelten Grundsätze, insbesondere den so genannten Grundsatz der Meistbegünstigung (vgl. hierzu Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 26. Aufl., vor § 511, Rz. 30 ff.), eine Beschwerde zur Beseitigung der falschen Entscheidung nicht ausgeschlossen werden, zumal eine andere Handhabung zu erheblichen Kostennachteilen für den Beteiligten führen könnte, der im Vertrauen auf die gerichtliche Aufforderung Beschwerde einlegt (BayObLG, FamRZ 1994, 1066; OLG Stuttgart, Rpfleger 2002, 203; a. A. OLG Hamm, FamRZ 1996, 312; vgl. zum Meinungsstand auch Keidel/Kahl, aaO., § 19, Rz. 7).

  • OLG Frankfurt, 09.01.1998 - 20 W 595/95

    Vorrang der individuellen Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments;

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  • BayObLG, 11.07.2002 - 3Z BR 111/02

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung - Beschwerde gegen Ankündigung eines

    Zwar ist im Erbscheinsverfahren, in dem die Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen Vorbescheid ohne gesetzliche Grundlage allein aus dem besonderen Bedürfnis der Vorklärung gerechtfertigt wird, umstritten, ob auch dann, wenn ein solches Bedürfnis nicht besteht und deshalb ein Vorbescheid nicht hätte ergehen dürfen, ein dennoch erlassener Vorbescheid mit der Beschwerde angefochten werden kann (vgl. BayObLGZ 1993, 389/392; 1997, 340/343, BayObLG NJW-RR 1996, 7; Bassenge § 19 FGG Rn. 5; ablehnend OLG Hamm NJW-RR 1995, 1414/1415; jeweils m. w. N.).
  • BayObLG, 02.12.1997 - 1Z BR 93/97

    Berücksichtigung des dem Vorbescheid entsprechenden Erbscheinsantrages durch

    Es kommt hier nicht darauf an, ob gegen einen unzulässigen Vorbescheid allgemein die Beschwerde gegeben ist (so BayObLGZ 1993, 389/391 f.; Bestelmeyer FGPrax 1995, 239 und Zimmermann ZEV 1995, 422 ; a.A. OLG Hamm FamRZ 1996, 312 und Pentz NJW 1996, 2559/2561 für den schon nach seinem Inhalt unzulässigen Vorbescheid).
  • BayObLG, 24.07.2002 - 3Z BR 143/02

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung - Unzulässigkeit weiterer Beschwerde bei

    Ob in Anlehnung an diese Grundsätze auch bei einem Vorbescheid für eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung die Fortführung des Beschwerdeverfahrens erwogen werden könnte mit dem Ziel, die erteilte Genehmigung wieder zu beseitigen (vgl. auch OLG Hamm NJW-RR 1995, 1414/1415), kann dahinstehen.
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