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   BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95   

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BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95 (https://dejure.org/1995,329)
BayObLG, Entscheidung vom 23.11.1995 - 3Z BR 296/95 (https://dejure.org/1995,329)
BayObLG, Entscheidung vom 23. November 1995 - 3Z BR 296/95 (https://dejure.org/1995,329)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Vergütung eines Betreuers; Vergütunganspruch gegen die Staatskasse bei Mittellosigkeit; Geltendmachung des Vergütungsanspruchs gegen die Erben

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tätigkeiten nach dem Tode des Betreuten, maßgeblicher Zeitpunkt für Mittellosigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 286
  • FGPrax 1996, 25
  • FamRZ 1996, 372
  • Rpfleger 1996, 287
  • BayObLGZ 1995 Nr. 72
  • BayObLGZ 1995, 395
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 21.06.1990 - BReg. 3 Z 58/90
    Auszug aus BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95
    Dabei sind der zeitliche Aufwand des Betreuers, die Bedeutung und die Schwierigkeit der ihm obliegenden Geschäfte und der sich hieraus ergebende Grad der Verantwortung und alle sonstigen Umstände des Falles zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung; vgl. BayObLGZ 1986, 448, 450; 1990, 184, 185; vgl. auch Palandt/Diederichsen § 1836 Rn.4 - 6).

    Der Grundsatz des Verbots der Schlechterstellung, der auch im Vergütungsverfahren gilt (vgl. BayObLGZ 1995, 35, 37; 1990, 184, 188) hindert den Senat zu überprüfen, ob nicht ein höherer Stundensatz für die Betreuerin angemessen wäre.

  • BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94

    Vergütung eines Betreuungsvereins für die Tätigkeit eines Vereinsbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95
    Die Vergütung muß über den Ersatz von Kosten hinaus ein angemessenes Honorar für einen Berufsbetreuer erbringen (BayObLGZ 1995, 35, 39).

    Der Grundsatz des Verbots der Schlechterstellung, der auch im Vergütungsverfahren gilt (vgl. BayObLGZ 1995, 35, 37; 1990, 184, 188) hindert den Senat zu überprüfen, ob nicht ein höherer Stundensatz für die Betreuerin angemessen wäre.

  • BayObLG, 21.10.1993 - 3Z BR 171/93

    Vergütung; Betreuer; Umfang des Aktivvermögens; Höhe der Einkünfte; Liquide

    Auszug aus BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95
    Die Beteiligte zu 2 kann als Miterbin durch die Festsetzung der Vergütung im Sinne des § 20 Abs. 1 FGG in ihren Rechten verletzt sein, da sie gemäß § 1967 BGB für die Vergütung der Betreuerin mithaftet (BayObLG FamRZ 1994, 317).

    3 Z 58/90">1990, 184, 186; BayObLG FamRZ 1994, 317, 318; vgl. Palandt/Diederichsen § 1836 Rn.4).

  • BayObLG, 24.05.1989 - BReg. 3 Z 25/89

    Anordnung einer Pflegschaft; Antrag auf Bewilligung einer Vergütung für die

    Auszug aus BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95
    a) Das Vormundschaftsgericht kann die Vergütung des Betreuers auch nach dem Tod des Betroffenen festsetzen (vgl. BayObLGZ 1989, 169, 171).

    Insoweit ist ein Ermessen des Vormundschaftsgerichts nicht mehr gegeben (vgl. BayObLGZ 1989, 169, 172; Bienwald Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1836 Rn. 10).

  • BayObLG, 16.09.1993 - 3Z BR 158/93

    Betreuer; Aufwendungen; Festsetzung; Vergütung; Vermögende Betreuer; Stundensatz;

    Auszug aus BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95
    Der zugebilligte Stundensatz von 40 DM für einen Berufsbetreuer liegt an der untersten Grenze des Vertretbaren (vgl. BayObLGZ 1993, 323, 324).
  • BayObLG, 06.11.1986 - BReg. 3 Z 79/86

    Berechnung der Vergütung eines Gebrechlichkeitspfleger

    Auszug aus BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95
    Dabei sind der zeitliche Aufwand des Betreuers, die Bedeutung und die Schwierigkeit der ihm obliegenden Geschäfte und der sich hieraus ergebende Grad der Verantwortung und alle sonstigen Umstände des Falles zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung; vgl. BayObLGZ 1986, 448, 450; 1990, 184, 185; vgl. auch Palandt/Diederichsen § 1836 Rn.4 - 6).
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95
    (2) Diese Meinung ist nach Auffassung des Senats durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1.7.1980 (BVerfGE 54, 251) jedenfalls für die Vergütung des Berufsbetreuers (vgl. hierzu BayObLGZ 1995 Nr. 63) überholt, da diesem das Bundesverfassungsgericht stets einen Anspruch auf angemessene Entschädigung zugebilligt hat: "In einem solchen Fall ist der Grundsatz der Unentgeltlichkeit nicht nur mit Art. 12 Abs. 1 GG, sondern auch mit dem im Rahmen dieses Grundrechts zu berücksichtigenden Gleichheitsgebot unvereinbar" (BVerfG aaO. S. 271).
  • BGH, 20.12.1972 - IV ZB 20/72

    Schutzmaßnahmen in einem elterlichen Gewaltverhältnis

    Auszug aus BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95
    (3) Eine Vorlagepflicht gemäß § 28 Abs. 2 FGG besteht nicht, da die Abweichung von der Meinung des BGH auf einer Rechtsänderung beruht (BGH NJW 1973, 417; Bassenge/Herbst § 28 FGG Rn. 5).
  • BGH, 06.12.1979 - VII ZB 11/79

    Abschiebungshaft

    Auszug aus BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95
    Für die Frage, ob dem Betreuer wegen seiner Vergütung ein Anspruch gegen den Betroffenen oder wegen dessen Mittellosigkeit gegen die Staatskasse zusteht, ist auf den Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz abzustellen (§ 23 FGG; BGH NJW 1980, 891, 892; BayObLGZ 1964, 71, 73; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 23 Rn. 2; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 23 Rn. 2; Jansen FGG 2. Aufl. § 23 Rn. 12).
  • LG München I, 17.11.1994 - 13 T 15003/94
    Auszug aus BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95
    Sinn des Schonvermögens ist, dem Betreuten Barvermögen als Rücklage für besondere Fälle zu belassen (LG München FamRZ 1995, 509).
  • OLG Köln, 13.12.1993 - 26 WF 152/93

    Prozeßkostenhilfe; Entscheidung; Scheidungsverfahren; Steigerung der

  • LG Kleve, 20.06.1995 - 4 T 172/95

    Vergütung aus dem Nachlaß des Betreuten

  • BayObLG, 09.10.1997 - 3Z BR 225/97

    Mittellosigkeit des Betreuten - Vergütungsanspruch des Betreuers bei überlanger

  • BGH, 22.11.1974 - IV ZR 195/73

    Umsatzsteuerpflicht für eine Vergütung, die ein Rechtsanwalt als Vormund erhält -

  • RG, 17.01.1930 - III 160/29

    Ist der Beschluß, durch den das Vormundschaftsgericht dem Pfleger eine Vergütung

  • BGH, 25.01.2012 - XII ZB 461/11

    Betreuervergütung: Verjährungsfrist für den auf die Staatskasse übergangenen

    Der Vergütungsanspruch des Betreuers entsteht mit der Ausübung seiner jeweiligen Amtstätigkeit (BayObLG FamRZ 1996, 372, 373; MünchKomm-BGB/Wagenitz 5. Aufl. § 1836 Rn. 43; vgl. auch Palandt/Diederichsen BGB 70. Aufl. Anh. zu § 1836 BGB § 1 VBVG Rn. 11).
  • BGH, 25.01.2012 - XII ZB 605/10

    Betreuervergütung: Verjährungsfrist des auf die Staatskasse übergangenen

    Der Vergütungsanspruch des Betreuers entsteht mit der Ausübung seiner jeweiligen Amtstätigkeit (BayObLG FamRZ 1996, 372, 373; MünchKomm-BGB/Wagenitz 5. Aufl. § 1836 Rn. 43; vgl. auch Palandt/Diederichsen BGB 70. Aufl. Anh. zu § 1836 BGB § 1 VBVG Rn. 11).
  • BayObLG, 08.02.2000 - 1Z BR 150/99

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Es besteht kein Anlaß, den Nachlaß und damit den (oft nicht einmal bekannten) Erben, dessen Vermögensverhältnisse bei der Nachlaßpflegschaft wie dargelegt auch im übrigen für die Frage der Mittellosigkeit nicht berücksichtigt werden, auf Kosten der Allgemeinheit zu entlasten (vgl. BayObLGZ 1995, 395/398).
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