Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 02.08.1995

Rechtsprechung
   OLG München, 28.08.1995 - 12 WF 1002/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4501
OLG München, 28.08.1995 - 12 WF 1002/95 (https://dejure.org/1995,4501)
OLG München, Entscheidung vom 28.08.1995 - 12 WF 1002/95 (https://dejure.org/1995,4501)
OLG München, Entscheidung vom 28. August 1995 - 12 WF 1002/95 (https://dejure.org/1995,4501)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,4501) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung der Prozeßkostenhilfe ; Einklagen des rückständigen Kindesunterhalts in Prozeßstandschaft; Gesetzlicher Parteiwechsel für Kindesunterhalt bei Volljährigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1629 Abs. 2, § 1629 Abs. 3; ZPO § 114

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 422
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.02.1983 - IVb ZR 359/81

    Umfang der Prozessführungsbefugnis nach § 1629 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch

    Auszug aus OLG München, 28.08.1995 - 12 WF 1002/95
    Es trat vielmehr für den Kindesunterhalt ein gesetzlicher Parteiwechsel ein, der keiner Zustimmung des Gegners bedarf (BGH FamRZ 1983, 474/475; 1985, 471/473; eingehend Gießler FamRZ 1994, 80 ff).
  • BGH, 30.01.1985 - IV ZR 70/83

    Rechtsstellung der Eltern nach Eintritt der Volljährigkeit des Kindes

    Auszug aus OLG München, 28.08.1995 - 12 WF 1002/95
    Es trat vielmehr für den Kindesunterhalt ein gesetzlicher Parteiwechsel ein, der keiner Zustimmung des Gegners bedarf (BGH FamRZ 1983, 474/475; 1985, 471/473; eingehend Gießler FamRZ 1994, 80 ff).
  • OLG Köln, 07.07.1999 - 14 WF 86/99

    Selbstmahnung Leistung

    Der Kläger, der inzwischen volljährig geworden ist, hat ausdrücklich erklärt, daß er die geltend gemachten Ansprüche - auch hinsichtlich der Rückstände - weiterverfolgt (vgl. OLG München FamRZ 1996, 422; Johannsen/ Henrich/Graba, Eherecht, 3. Aufl. (1998), § 1629 Rn. 12 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 30.05.2001 - 10 WF 1851/01

    Wechsel der elterlichen Sorge für unterhaltsberechtigtes Kind - keine

    Die Mutter kann auch rückständigen Unterhalt für die Zeit, in welcher sie vertretungsberechtigt war, nicht mehr einklagen (vgl. für die Zeit nach Eintritt der Volljährigkeit des Kindes: OLG München, FamRZ 1996, Seite 422).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 02.08.1995 - 12 UF 85/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6713
OLG Hamburg, 02.08.1995 - 12 UF 85/94 (https://dejure.org/1995,6713)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.08.1995 - 12 UF 85/94 (https://dejure.org/1995,6713)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. August 1995 - 12 UF 85/94 (https://dejure.org/1995,6713)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,6713) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 422
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Karlsruhe, 18.02.2013 - 18 UF 13/11

    Umgangsrecht bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch des Kindes

    Hierdurch wird einerseits der Gefahr (weiterer) sexueller Übergriffe vorgebeugt, anderseits das Risiko einer Entfremdung vermieden (OLG Hamburg FamRZ 1996, 422).
  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 711/96

    Verfassungswidrigkeit der gerichtlichen Untätigkeit in einem Sorgerechtsverfahren

    Da mit dieser Vorgehensweise aber erkennbar die Blockadehaltung der Mutter nicht beseitigt werden konnte, wäre das Amtsgericht verpflichtet gewesen, auch schwerwiegendere Maßnahmen bis hin zur Entziehung des Sorgerechts über einen befristeten Zeitraum zwecks Begutachtung der Kinder in Erwägung zu ziehen, um die auf andere Weise nicht erreichbare tatsächliche Entscheidungsgrundlage zu schaffen (vgl. in ähnlichen Fällen BayObLG, FamRZ 1995, S. 501 [502]; OLG Hamburg, FamRZ 1996, S. 422 ff.).
  • OLG Rostock, 28.01.2004 - 11 UF 57/01

    Ausschluss des Umgangsrechts bei zerrütteten Beziehungen zwischen den Eltern

    Deshalb ist ein Ausschluss des Umgangsrechts, der den schwerstmöglichen Eingriff in dieses Recht darstellt, nur dann berechtigt, wenn er zum Wohle des Kindes zwingend erforderlich ist (§ 1684 Abs. 4 BGB), weil anders eine Gefährdung des Kindes nicht abzuwenden wäre (vgl. u.a. OLG Hamburg FamRZ 1996, 422, 423, OLG Thüringen FamRZ 1996, 359, 360).
  • OLG Koblenz, 18.02.2013 - 18 UF 13/11

    Umgang des Kindes mit einem des sexuellen Missbrauchs verdächtigen Elternteil

    Hierdurch wird einerseits der Gefahr (weiterer) sexueller Übergriffe vorgebeugt, anderseits das Risiko einer Entfremdung vermieden (OLG Hamburg FamRZ 1996, 422 ).
  • OLG Saarbrücken, 12.04.2005 - 9 UF 106/04

    Umgangsrecht des geschiedenen Elternteils mit dem minderjährigen Kind:

    Ein Ausschluss ist nur gerechtfertigt, wenn der konkreten Gefährdung des Kindes nicht durch eine bloße Einschränkung des Umgangs oder dessen sachgerechter Ausgestaltung begegnet werden kann (vgl. BGH, FamRZ 1994, 198; OLG Hamm, FamRZ 1997, 307, 308; OLG Hamburg, FamRZ 1996, 422, 423; OLG Celle, 1990, 1026, 1027; zur verfassungsrechtlichen Voraussetzung für Eingriffe in das Elternrecht vgl. auch BVerfG, FamRZ 2002, 1021).
  • OLG Saarbrücken, 12.01.2005 - 9 UF 124/04

    Umgangsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils

    Ein Ausschluss ist nur gerechtfertigt, wenn der konkreten Gefährdung des Kindes nicht durch eine bloße Einschränkung des Umgangs oder dessen sachgerechte Ausgestaltung begegnet werden kann (vgl. BGH, FamRZ 1994, 158; OLG Hamm, FamRZ 1997, 307, 308; OLG Hamburg, FamRZ 1996, 422, 423; OLG Celle, FamRZ 1990, 1026, 1027; zur verfassungsrechtlichen Voraussetzung für Eingriffe in das Elternrecht vgl. auch BVerfG, FamRZ 2002, 1021).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht