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   BGH, 20.12.1995 - XII ZB 128/95   

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BGH, 20.12.1995 - XII ZB 128/95 (https://dejure.org/1995,2200)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1995 - XII ZB 128/95 (https://dejure.org/1995,2200)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1995 - XII ZB 128/95 (https://dejure.org/1995,2200)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 451
  • FamRZ 1996, 482
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.09.1991 - XII ZB 68/90

    Versorgungsausgleich bei im Leistungsstadium volldynamischer Versorgung

    Auszug aus BGH, 20.12.1995 - XII ZB 128/95
    Der Träger einer öffentlich-rechtlichen Versorgung, bei der - wie bei der ZVK - ein Quasisplitting nach § 1 Abs. 3 VAHRG in Betracht kommt, ist im Sinne von § 20 Abs. 1 FGG in seinem Recht beeinträchtigt, wenn der von ihm beanstandete Versorgungsausgleich mit einem im Gesetz nicht vorgesehenen Eingriff in seine Rechtsstellung verbunden ist (vgl. Senatsbeschluß vom 25. September 1991 - XII ZB 68/90 - FamRZ 1992, 47; st.Rspr.).

    Wenn nicht auszuschließen ist, daß eine vom beteiligten Versorgungsträger mit der Beschwerde angestrebte Ausgleichsform für ihn wirtschaftlich günstiger ist als die vom Familiengericht angewendete, ist er im Sinne von § 20 Abs. 1 FGG durch die angefochtene Entscheidung in seiner Rechtsstellung beeinträchtigt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. September 1991 a.a.O., vom 11. April 1984 - IVb ZB 87/83 - FamRZ 1984, 671 und vom 4. Oktober 1990 - XII ZB 129/88 - BGHR FGG § 20 Abs. 1 Rechtsbeeinträchtigung 6).

  • BGH, 20.10.1993 - XII ZB 109/91

    Rangfolge von Realteilung und analogen Quasisplitting beim Versorgungsausgleich

    Auszug aus BGH, 20.12.1995 - XII ZB 128/95
    Vorliegend hat die ZVK mit der Beschwerde geltend gemacht, daß das Amtsgericht den Versorgungsausgleich zu Unrecht nicht nach der sogenannten Quotierungsmethode durchgeführt habe, die dem Interesse der beteiligten Versorgungsträger an einer gleichmäßigen Belastung dient (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 20. Oktober 1993 XII ZB 109/91 - FamRZ 1994, 90, 91).
  • BGH, 04.10.1990 - XII ZB 129/88

    Finanzielles Rechtsmittelinteresse des Sozialversicherungsträgers beim

    Auszug aus BGH, 20.12.1995 - XII ZB 128/95
    Wenn nicht auszuschließen ist, daß eine vom beteiligten Versorgungsträger mit der Beschwerde angestrebte Ausgleichsform für ihn wirtschaftlich günstiger ist als die vom Familiengericht angewendete, ist er im Sinne von § 20 Abs. 1 FGG durch die angefochtene Entscheidung in seiner Rechtsstellung beeinträchtigt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. September 1991 a.a.O., vom 11. April 1984 - IVb ZB 87/83 - FamRZ 1984, 671 und vom 4. Oktober 1990 - XII ZB 129/88 - BGHR FGG § 20 Abs. 1 Rechtsbeeinträchtigung 6).
  • BGH, 11.04.1984 - IVb ZB 87/83

    Beschwerdebefugnis des Trägers der beamtenrechtlichen Versorgungslast

    Auszug aus BGH, 20.12.1995 - XII ZB 128/95
    Wenn nicht auszuschließen ist, daß eine vom beteiligten Versorgungsträger mit der Beschwerde angestrebte Ausgleichsform für ihn wirtschaftlich günstiger ist als die vom Familiengericht angewendete, ist er im Sinne von § 20 Abs. 1 FGG durch die angefochtene Entscheidung in seiner Rechtsstellung beeinträchtigt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. September 1991 a.a.O., vom 11. April 1984 - IVb ZB 87/83 - FamRZ 1984, 671 und vom 4. Oktober 1990 - XII ZB 129/88 - BGHR FGG § 20 Abs. 1 Rechtsbeeinträchtigung 6).
  • BGH, 26.01.2011 - XII ZB 504/10

    Interne Teilung nach Versorgungsausgleichsgesetz: Angabe der Fassung oder des

    Im Beschwerdeverfahren ermöglicht das Rechtsmittel eines Beschwerdeberechtigten (§ 59 FamFG; zur Beschwerdeberechtigung der Versorgungsträger im Versorgungsausgleich vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Dezember 1995 - XII ZB 128/95 - FamRZ 1996, 482 und vom 27. August 2003 - XII ZB 33/00 - FamRZ 2003, 1738, 1740) eine Sachentscheidung des Beschwerdegerichts.
  • BGH, 19.01.2000 - XII ZB 16/96

    Beamtenversorgung im Versorgungsausgleich

    Denn wegen der Ungewißheit des zukünftigen Versicherungsverlaufs läßt sich regelmäßig nicht feststellen, ob sich der Versorgungsausgleich im konkreten Fall zum Nachteil eines Versorgungsträgers auswirkt (st.Rspr. vgl. Senatsbeschluß vom 20. Dezember 1995 - XII ZB 128/95 - FamRZ 1996, 482; Johannsen/Henrich/Sedemund-Treiber Eherecht 3. Aufl. § 621 e Rdn. 9 m.N.).
  • BGH, 18.02.2009 - XII ZB 221/06

    Beschwerdebefugnis eines Trägers einer beamtenrechtlichen Versorgung i.R.e.

    Wenn aber nicht ausgeschlossen werden kann, dass der vom Versorgungsträger mit der Beschwerde angestrebte Ausgleich für ihn wirtschaftlich günstiger ist als der vom Familiengericht angeordnete, ist er grundsätzlich durch die angefochtene Entscheidung in seiner Rechtsstellung im Sinne von § 20 Abs. 1 FGG beeinträchtigt (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Dezember 1996 - XII ZB 128/95 - FamRZ 1996, 482).
  • OLG Karlsruhe, 13.05.1997 - 2 UF 19/96
    Dies hat der Bundesgerichtshof in allen seinen Entscheidungen, in denen auf die Beschwerdebefugnis von Versorgungsträgern ausdrücklich eingegangen worden ist, gefordert (vgl. z.B. in jüngerer Zeit FamRZ 1995, 157, 158; 1996, 482).

    Diese Voraussetzung ist etwa dann nicht erfüllt, wenn der Versorgungsausgleich in einer Weise durchgeführt worden ist, die den Rechtskreis des Versorgungsträgers von vornherein nicht berühren kann (vgl. BGH, FamRZ 1996, 482 ; OLG Zweibrücken, FamRZ 1985, 614 zur Beamtenversorgung).

  • OLG Karlsruhe, 08.04.2005 - 2 (20) UF 57/01

    Versorgungsausgleich: Behandlung einer auf einer Direktversicherung beruhenden

    Es kommt nicht darauf an, ob die zu übertragenden Anwartschaften vom Gericht zu hoch oder zu niedrig bemessen worden sind (BGH, FamRZ 1989, 957; BGH, FamRZ 1996, 482).
  • OLG Saarbrücken, 25.11.2011 - 6 UF 142/11

    Versorgungsausgleich: Beschwerdebefugnis eines Versorgungsträgers bei Anfechtung

    Die Pflicht des materiell beteiligten Versorgungsträgers, gegebenenfalls auch finanzielle Nachteile durch den Versorgungsausgleich hinzunehmen, gewährleistet und beschränkt somit zugleich den Anspruch auf eine gesetzmäßige Durchführung des Wertausgleichs (vgl. - zu § 20 FGG a.F. - BGH FamRZ 2009, 853; 1996, 482, jeweils m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 25.01.2000 - 20 UF 165/99

    Beschwerde eines Versorgungsträgers im Verfahren über den Versorgungsausgleich

    Es geht weder um bei ihr bestehende noch auf ein Versicherungskonto bei ihr zu übertragende Anwartschaften (vgl. BGH, FamRZ 1981, 132; 1996, 482).
  • OLG Brandenburg, 16.09.2010 - 10 UF 18/10

    Versorgungsausgleich: Anwendbarkeit alten Rechts; Beschwerdebefugnis eines

    Anders verhält es sich aber, wenn der vom privatrechtlichen Versorgungsträger beanstandete Versorgungsausgleich mit einem im Gesetz nicht vorgesehenen Eingriff in seine Rechtstellung verbunden ist (vgl. BGH, NJW-RR 1996, 451).
  • OLG Hamburg, 18.04.2007 - 2 UF 72/06
    Der Träger einer öffentlich-rechtlichen Versorgung, hier ein Rentenversicherungsträger, ist im Sinne von § 20 FGG durch die gerichtliche Entscheidung in seinem Recht bereits dann beeinträchtigt, wenn er geltend macht, durch die Regelung des Versorgungsausgleichs werde in einer dem Gesetz nicht entsprechenden Weise in seine Rechtsstellung eingegriffen (vgl. BGH FamRZ 1996, 482 und FamRZ); es bedarf dabei keiner finanziellen Beeinträchtigung, sondern es genügt, dass infolge behaupteter unrichtiger Maßnahmen ein beim Versorgungsträger bestehendes Rechtsverhältnis inhaltlich verändert wird (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2005, 1569f, 1570).
  • OLG Frankfurt, 17.09.2001 - 5 UF 63/98

    Beschwerdeberechtigung, Versorgungsträger

    An einem Eingriff in die Rechtsstellung fehlt es allerdings, wenn das bei dem Beteiligten bestehende Anrecht einen bloßen Rechnungsposten bei einer Gesamtsaldierung darstellt, das Versorgungsverhältnis nicht berührt wird (vgl. dazu BGH FamRZ 1989, 957; 1996, 482; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1988, 1346; OLG Zweibrücken FamRZ 1985, 614; Münchner Kommentar ZPO 2. Auflage § 621 e Rn. 12).
  • OLG Saarbrücken, 30.07.1999 - 6 UF 22/99

    Anwendung der Quotierungsmethode bei Versorgungsausgleich

  • OLG Karlsruhe, 13.10.1998 - 2 UF 81/98

    Quotierungsmethode oder Rangfolgenmethode bei Versorgungsausgleich

  • OLG Bamberg, 25.09.1996 - 7 UF 245/95

    Folgen der Nichtanwendung der Quotierungsmethode durch das Familiengericht beim

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