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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 17.03.1995 - 11 AR 8/95   

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https://dejure.org/1995,5898
OLG Karlsruhe, 17.03.1995 - 11 AR 8/95 (https://dejure.org/1995,5898)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.03.1995 - 11 AR 8/95 (https://dejure.org/1995,5898)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. März 1995 - 11 AR 8/95 (https://dejure.org/1995,5898)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anforderungen an Vorlage zur Zuständigkeitsbestimmung, gewöhnlicher Aufenthalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts; Abgabe; Zuständigkeit; Gericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 46 Abs. 2, § 65a Abs. 1

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 498 (Ls.)
  • Rpfleger 1995, 458
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 23.01.1990 - 11 W 10/90
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.03.1995 - 11 AR 8/95
    Die in der Verfügung des Amtsgerichts W. vom 23. Januar 1995 zum Ausdruck gebrachte Prognose, der Betroffene werde im Hinblick auf einen anhängig gewordenen Räumungsrechtstreit in absehbarer Zeit nicht mehr in St. wohnhaft sein, würde - für sich genommen - eine Ablehnung der Übernahme des Verfahrens nicht rechtfertigen, da bei der Beurteilung der zur Übernahme verpflichtenden Gründe auf die derzeitigen Verhältnisse abzustellen ist (vgl. Beschluß des Senats vom 23. Januar 1990 - 11 W 10/90 - FamRZ 1990, 896, 897).
  • BayObLG, 22.12.1987 - AR 3 Z 103/87

    Begründung der örtlichen Zuständigkeit bei der Anordnung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.03.1995 - 11 AR 8/95
    Ob dies der Fall ist, hat das abgebende Gericht so vollständig aufzuklären, daß das zur Entscheidung eines Abgabestreits berufene Obergericht die Frage, ob ein wichtiger Grund vorliegt, abschließend entscheiden kann (Keidel/Kuntze/Winkler, a. a. O., § 46 Rn. 14 b; BayObLG Rpfl. 1989, 21 und BayObLGZ 1987, 463, 464 m. w. N.).
  • BayObLG, 07.07.1988 - AR 3 Z 43/88

    Zustimmung des Pfleglings zur Abgabe einer Pflegschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.03.1995 - 11 AR 8/95
    Ob dies der Fall ist, hat das abgebende Gericht so vollständig aufzuklären, daß das zur Entscheidung eines Abgabestreits berufene Obergericht die Frage, ob ein wichtiger Grund vorliegt, abschließend entscheiden kann (Keidel/Kuntze/Winkler, a. a. O., § 46 Rn. 14 b; BayObLG Rpfl. 1989, 21 und BayObLGZ 1987, 463, 464 m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 11.10.1993 - 11 AR 20/93

    Wohnsitz; Änderung; Zuständigkeit; Örtliche; Abgabe; Betreuung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.03.1995 - 11 AR 8/95
    Der Vollständigkeit halber sei abschließend auf folgendes hingewiesen: Einer - nach weiteren Ermittlungen zu den dafür maßgeblichen Umständen - gebotenen Abgabe stünde bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen nicht entgegen, daß für den Betroffenen ein Betreuer noch nicht bestellt ist (Beschluß des Senats vom 23. April 1993 - 11 AR 8/93 - unter Bezugnahme auf BayObLG FamRZ 1993, 449; vgl. auch Beschluß des Senats vom 11. Oktober 1993 - 11 AR 20/93 - FamRZ 1994, 449, 451).
  • BayObLG, 26.11.1992 - 3Z AR 140/92

    Abgabe eines Betreuungsverfahrens vor Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.03.1995 - 11 AR 8/95
    Der Vollständigkeit halber sei abschließend auf folgendes hingewiesen: Einer - nach weiteren Ermittlungen zu den dafür maßgeblichen Umständen - gebotenen Abgabe stünde bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen nicht entgegen, daß für den Betroffenen ein Betreuer noch nicht bestellt ist (Beschluß des Senats vom 23. April 1993 - 11 AR 8/93 - unter Bezugnahme auf BayObLG FamRZ 1993, 449; vgl. auch Beschluß des Senats vom 11. Oktober 1993 - 11 AR 20/93 - FamRZ 1994, 449, 451).
  • BayObLG, 19.10.2001 - 3Z AR 36/01

    Gemeinsames Gericht für Spruchstellenverfahren nach Verschmelzung von

    b) Die Aufklärung des Sachverhalts, der für die rechtliche Beurteilung maßgebend ist, hat das vorlegende Gericht durchzuführen (vgl. BayObLGZ 1987, 463; BayObLG Rpfleger 1996, 344; OLG Karlsruhe Rpfleger 1995, 458; Jansen § 5 Rn. 19).
  • OLG Schleswig, 05.09.2001 - 2 W 154/01

    Vorlage einer Betreuungssache zur Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Zunächst hat das abgebende Gericht auch in den Fällen, in denen der Betreuer seine Zustimmung zur beabsichtigten Abgabe verweigert hat, vor einer Vorlage der Akten zur Zuständigkeitsbestimmung an das gemeinschaftliche obere Gericht das Gericht zu hören, an das das Betreuungsverfahren abgegeben werden soll, hier also das Amtsgericht Schleswig (BayObLG in st. Rspr., zuletzt FamRZ 2000, 1443; OLG Karlsruhe FamRZ 1996, 498; Keidel/Engelhardt, FGG, 14. Aufl., § 46 Rn. 27, 33; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 65 a FGG Rn. 13; Damrau-Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 65 a FGG Rn. 19; a.A. LG Ansbach FamRZ 1994, 1188).
  • BayObLG, 01.12.1999 - 3Z AR 33/99

    Abgabe der Betreuung mehrerer Betreuer

    Die Anhörung des Übernahmegerichts ist auch erforderlich, wenn der Betreuer seine Zustimmung nicht erteilt, da sie Umstände ergeben kann, die für die Beurteilung der Zweckmäßigkeit des angestrebten Zuständigkeitswechsels (vgl. BayObLGZ 1998, 1/2; 1996, 274/276) von Bedeutung sind (vgl. BayObLG MDR 1993, 1086 ; OLG Karlsruhe FamRZ 1996, 498 ; Bienwald Betreuungsrecht 3.Aufl. § 65a FGG Rn. 13; Keidel/Kayser FGG 14.Aufl. § 65a Rn. 10).
  • BayObLG, 15.03.1996 - 3Z AR 18/96

    Ermittlung des gewöhnlichen Aufenthalts eines Betroffenen in einem Verfahren der

    Beurteilung maßgebend sind, abschließend geklärt hat (vgl. BayObLGZ 1987, 463, 464; OLG Karlsruhe BtPrax 1995, 184 ; Jansen FGG 2. Aufl. § 5 Rn. 19; Keidel/Kahl FGG 13. Aufl. § 5 Rn. 22).
  • OLG Karlsruhe, 07.12.1995 - 11 AR 24/95
    Richtig ist zwar, daß die vollständige Aufklärung des Sachverhalts Sache des abgebenden Gerichts ist (Keidel/Kuntze/Winkler, a. a. O., Rdnr. 14 b; Beschluß des Senats - 11 AR 8/95 - vom 17. März 1995, abgedruckt in BtPrax 1995, 184 - Nr. 5 - ).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 07.12.1995 - 11 AR 24/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10733
OLG Karlsruhe, 07.12.1995 - 11 AR 24/95 (https://dejure.org/1995,10733)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.12.1995 - 11 AR 24/95 (https://dejure.org/1995,10733)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Dezember 1995 - 11 AR 24/95 (https://dejure.org/1995,10733)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht

    Anhörung des angegangenen Gerichts vor Abgabe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 498
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 19.03.1992 - 3Z AR 11/92

    Betreuungssache; Abgabe; Wichtige Gründe; Zuständigkeitswechsel; Inkrafttreten;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.12.1995 - 11 AR 24/95
    Nach - soweit ersichtlich - wohl einhelliger Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum setzt die Anrufung des Obergerichts bei der Verweigerung der Zustimmung des Betreuers (§ 65 a Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 46 Abs. 2 FGG ) voraus, daß das Gericht, an das abgegeben werden soll, gehört worden ist (BayObLG NJW 1992, 1633; BayObLG FamRZ 1993, 1222 - nur Leitsatz - Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 13. Aufl., § 46 Rdnr. 16).
  • OLG Karlsruhe, 17.03.1995 - 11 AR 8/95

    Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts; Abgabe; Zuständigkeit; Gericht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.12.1995 - 11 AR 24/95
    Richtig ist zwar, daß die vollständige Aufklärung des Sachverhalts Sache des abgebenden Gerichts ist (Keidel/Kuntze/Winkler, a. a. O., Rdnr. 14 b; Beschluß des Senats - 11 AR 8/95 - vom 17. März 1995, abgedruckt in BtPrax 1995, 184 - Nr. 5 - ).
  • OLG Karlsruhe, 11.10.1993 - 11 AR 20/93

    Wohnsitz; Änderung; Zuständigkeit; Örtliche; Abgabe; Betreuung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.12.1995 - 11 AR 24/95
    Abschließend sei bemerkt, daß der im Schreiben des Betroffenen vom 27.10.1995 enthaltene Antrag auf Aufhebung der Betreuung ("Einstellung des Verfahrens") einer Abgabe des Betreuungsverfahrens bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen nicht entgegenstünde (Beschluß des Senats - 11 AR 20/93 - vom 11.10.1993, abgedruckt in: FamRZ 1994, 449).
  • LG Ansbach, 27.07.1993 - (Zust) 7/93
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.12.1995 - 11 AR 24/95
    1994, 23 = FamRZ 1994, 1188), das meint, der Abgabeentscheidung durch das zuständige Obergericht stehe die unterlassene Anhörung des Gerichts, an das abgegeben werden soll, nicht entgegen.
  • BayObLG, 09.03.2000 - 3Z AR 12/00

    Abgabe des Betreuungsverfahrens

    Die Anhörung dieses Gerichts ist nicht deshalb überflüssig, weil wegen des Widerspruchs der Betroffenen ohnehin Über die Abgabe entschieden werden muß (vgl. BayObLG MDR 1993, 1086 ; OLG Karlsruhe BtPrax 1996, 71 ; Bienwald Betreuungsrecht 3. Aufl. § 65a FGG Rn. 13).
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