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   BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95   

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BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95 (https://dejure.org/1995,332)
BayObLG, Entscheidung vom 06.11.1995 - 1Z BR 56/95 (https://dejure.org/1995,332)
BayObLG, Entscheidung vom 06. November 1995 - 1Z BR 56/95 (https://dejure.org/1995,332)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2229 Abs. 4, 2265, 2275, 2290, 2292
    Zur Aufhebung einer erbvertraglichen Bindung durch gemeinschaftliches Testament

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Feststellung der Testierunfähigkeit einer noch lebenden Person

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftes Rechtsmittel gegen unzulässige Vorbescheide des Nachlaßgerichts; Bindungswirkung einer erbvertraglichen Erbeinsetzung; Aufhebung des Erbvertrags durch gemeinschaftlich errichtetes Testament; Wirkung des Erbvertrags auf frühere letztwillige Verfügungen; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2229 Abs. 4, § 2265, § 2275, § 2290, § 2292
    Testierfähigkeit bei Aufhebung eines Erbvertrags durch gemeinschaftliches Testament

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 457
  • FamRZ 1996, 566
  • BayObLGZ 1995, 383
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (18)

  • BayObLG, 01.08.1979 - BReg. 1 Z 16/79
    Auszug aus BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95
    Eine Aufklärungspflicht besteht vielmehr nur insoweit, als das Vorbringen der Beteiligten und der festgestellte Sachverhalt bei sorgfältiger Überlegung hierzu Anlaß geben (BayObLGZ 1979, 256, 261 f. und BayObLG MittBayNot 1995, 56, 57).

    Denn auch ein Arzt für Neurologie und Psychiatrie kann gültige Feststellungen über die Testierfähigkeit einer Person, die an seniler Demenz leidet, nur treffen, wenn er sie eingehend untersucht hat (BayObLGZ 1979, 256, 263).

    (1) Ob bei einer an Altersdemenz leidenden Person die Voraussetzungen der Testierfähigkeit vorliegen, kann nicht anhand einzelner Erklärungen und Angaben festgestellt werden, sondern nur anhand des Gesamtverhaltens und des Gesamtbildes der Persönlichkeit in der fraglichen Zeit (BayObLGZ 1979, 256, 263).

    Das bedeutet jedoch nicht, daß den Angaben eines behandelnden Privatarztes immer das entscheidende Gewicht beigelegt werden müßte (vgl. auch BayObLGZ 1979, 256, 263).

  • BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82

    Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit

    Auszug aus BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95
    Die Beweiswürdigung kann nur dahin nachgeprüft werden, ob das Landgericht bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen.Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder die Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner ob es die.Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (BayObLGZ 1982, 309, 313, BayObLG FamRZ 1990, 801, 802 und ständige Rechtsprechung des Senats).

    Hierbei muß sich das Beschwerdegericht nicht mit allen möglicherweise in Betracht kommenden Umständen ausdrücklich auseinandersetzen; es genügt, wenn es alle wesentlichen, die Entscheidung tragenden Umstände würdigt, und wenn sich daraus ergibt, daß eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (BayObLGZ 1982, 309, 313).

    dd) Die Feststellung des Landgerichts, die Beteiligte zu 1 sei im Zeitpunkt der Errichtung der gemeinschaftlichen Testamente testierunfähig gewesen, beruht auf einer möglichen tatrichterlichen Würdigung des Beweisergebnisses und ist daher aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BayObLGZ 1982, 309, 313).

    (4) Das Landgericht hat das Gutachten des Sachverständigen selbst gewürdigt, insbesondere die Ausführungen auf ihren sachlichen Gehalt, ihre logische Schlüssigkeit und daraufhin überprüft, ob der Sachverständige von einem Sachverhalt ausgegangen ist, den das Gericht selbst für erwiesen erachtet (vgl. BayObLGZ 1982, 309, 314).

  • BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93

    Erbrechtliche Ausgestaltung der Wirksamkeit eines handschriftlich verfassten

    Auszug aus BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95
    (1) Steht die Frage der Testierfähigkeit in Zweifel, so bedarf es in der Regel sorgfältiger Ermittlungen unter Einbeziehung der Vorgeschichte und aller äußeren Umstände (BayObLG FamRZ 1994, 593).

    Sie durften mit dieser Begutachtung den zuständigen Landgerichtsarzt beauftragen, da diese Ärzte in Bayern aufgrund ihrer Ausbildung und praktischen Erfahrung allgemein für die Beurteilung geistiger Erkrankungen in Betracht kommen (BayObLGZ 1986, 214, 217 und BayObLG FamRZ 1994, 593, 594), zumal der hier beauftragte Landgerichtsarzt als Arzt für Psychiatrie ausgewiesen ist.

    (3) Die Tatsacheninstanzen haben sich, wie dies geboten war, im Rahmen der Ermittlungen soweit möglich Klarheit über den medizinischen Befund verschafft (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 593, 594).

  • BayObLG, 05.07.1990 - BReg. 1a Z 26/90

    Antrag auf Erteilung des Erbscheins; Entbehrlichkeit der Testamentsauslegung bei

    Auszug aus BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95
    Sie haben das Verhalten der Beteiligten zu 1, das die Zweifel an ihrer Testierfähigkeit verursacht hat, soweit möglich aufgeklärt (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 1405, 1406), insbesondere haben sie die Zeugen, die Auskunft über den Zustand der Beteiligten zu 1 im Zeitpunkt der Errichtung der Testamente geben konnten, vernommen.
  • BayObLG, 27.03.1991 - BReg. 1a Z 80/88

    Anwendbarkeit deutschen Erbrechts; Testierunfähigkeit des Erblassers; Verteilung

    Auszug aus BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95
    Von weiteren Ermittlungen, von denen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht zu erwarten ist, kann das Gericht absehen (BayObLG FamRZ 1991, 1237, 1239).
  • OLG Köln, 20.12.1993 - 2 Wx 36/93

    Testierunfähigkeit; Feststellung; Sachverständigengutachten; Erneute Vernehmung

    Auszug aus BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95
    Die Anwesenheit des Sachverständigen bereits in diesem Stadium der Beweisaufnahme war zweckmäßig (vgl. OLG Köln NJW-RR 1994, 396) und keineswegs verfrüht.
  • BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90

    Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95
    Damit kann er im Rechtsbeschwerdeverfahren keinen Erfolg haben (vgl. BayObLGZ 1991, 173, 177).
  • BayObLG, 19.06.1986 - BReg. 3 Z 165/85

    Beleg der Sachkunde eines Arztes zur Begutachtung der Geschäftsfähigkeit eines

    Auszug aus BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95
    Sie durften mit dieser Begutachtung den zuständigen Landgerichtsarzt beauftragen, da diese Ärzte in Bayern aufgrund ihrer Ausbildung und praktischen Erfahrung allgemein für die Beurteilung geistiger Erkrankungen in Betracht kommen (BayObLGZ 1986, 214, 217 und BayObLG FamRZ 1994, 593, 594), zumal der hier beauftragte Landgerichtsarzt als Arzt für Psychiatrie ausgewiesen ist.
  • BayObLG, 23.09.1994 - 1Z BR 12/94

    Aufklärungspflicht des Nachlassgerichts bei behaupteter Testierunfähigkeit des

    Auszug aus BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95
    Eine Aufklärungspflicht besteht vielmehr nur insoweit, als das Vorbringen der Beteiligten und der festgestellte Sachverhalt bei sorgfältiger Überlegung hierzu Anlaß geben (BayObLGZ 1979, 256, 261 f. und BayObLG MittBayNot 1995, 56, 57).
  • OLG Zweibrücken, 18.07.1983 - 3 W 66/83
    Auszug aus BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95
    Dies genügt, um ihre Beschwerdeberechtigung zu begründen (vgl. BayObLGZ 1960, 407, 410; OLG Zweibrücken OLGZ 1984, 3, 6).
  • BayObLG, 21.12.1992 - 1Z BR 77/92
  • BGH, 10.12.1986 - IVa ZR 169/85

    Einvernehmliche Aufhebung eines unter Ehegatten geschlossenen Erbvertrages

  • BayObLG, 20.12.1985 - BReg. 1 Z 81/85

    Erbeinsetzung; Erbe; Nachlaß; Vermächtnis; Auflagen; Zuwendung; Grundstück;

  • BayObLG, 24.03.1994 - 1Z BR 113/93

    Beschwerde gegen einen die Erbscheinserteilung ankündigenden Vorbescheid;

  • BayObLG, 13.02.1995 - 1Z BR 96/94

    Erteilung eines Erbscheins beschränkt auf dem Erbrecht der ehem. DDR

  • BayObLG, 13.02.1990 - BReg. 1a Z 61/89

    Zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht mehr im Vollbesitz der geistigen

  • BayObLG, 06.07.1982 - BReg. 1 Z 42/82
  • BayObLG, 10.05.1960 - BReg. 1 Z 212/59

    Sofortige Bewilligung eines Erbscheins ohne Erteilung eines Vorbescheides;

  • OLG München, 14.08.2007 - 31 Wx 16/07

    Zur Testierfähigkeit des Erblassers bei mittelschwer ausgeprägter Demenz der

    Das Rechtsbeschwerdegericht hat insoweit die Feststellung des LG, der Erblasser sei bei Errichtung des Testaments testierunfähig gewesen, nur daraufhin zu überprüfen, ob das LG Verfahrensvorschriften verletzt, den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG, § 2358 BGB), bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLG v. 6.11.1995 - 1Z BR 56/95, BayObLGReport 1996, 27 = BayObLGZ 1995, 383/388; BayObLG v. 19.11.1998 - 1Z BR 93/98, FamRZ 1999, 819).
  • OLG Hamm, 13.07.2017 - 10 U 76/16

    Fortgeschrittene Alzheimerdemenz - Erblasserin testierunfähig - notarielles

    Bei einer fortschreitenden mittelschweren Demenz, die degenerativer und nicht nur vaskulärer Art ist, liegt die Annahme einer eingeschränkten Einsichts-fähigkeit i.S.v. § 2229 IV BGB im Regelfall nahe (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 566; 1997, 1511; Palandt, a.a.O. Rz. 9).
  • BayObLG, 24.03.2005 - 1Z BR 107/04

    Testierfreiheit und Einflüsse interessierter Dritter - tatrichterliche Prüfung

    Diese Freiheit des Willensentschlusses beinhaltet seinem Sinn nach auch die erforderliche Unabhängigkeit der Erblasserin von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter (vgl. BayObLGZ 1995, 383/388) und damit ihre Selbst- und nicht Fremdbestimmtheit bei Errichtung der Testamente.

    Von weiteren Ermittlungen, die ein sachdienliches, die Entscheidung nicht beeinflussendes Ergebnis nicht erwarten lassen, kann das Landgericht absehen (BayObLGZ 1995, 383/388 f.).

    (2) Die Beweiswürdigung des Landgerichts kann nur daraufhin überprüft werden, ob es bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner, ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (vgl. BayObLGZ 1995, 383/388; BayObLG Report 1999, 36).

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