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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 04.09.1995 - 7 S 1425/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6791
VGH Baden-Württemberg, 04.09.1995 - 7 S 1425/94 (https://dejure.org/1995,6791)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.09.1995 - 7 S 1425/94 (https://dejure.org/1995,6791)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. September 1995 - 7 S 1425/94 (https://dejure.org/1995,6791)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Studienabschlußförderung im Falle einer aus zwei Teilen bestehenden Diplomprüfung - Prüfungszulassung; hochschulbedingte Verzögerung der Prüfungszulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 191
  • FamRZ 1996, 573
  • VBlBW 1995, 396 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.11.1992 - 11 C 23.92

    BAföG - Abschlußprüfung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.09.1995 - 7 S 1425/94
    Unter Abschlußprüfung im Sinne dieser Vorschrift ist jede Prüfung zu verstehen, welche die konkret durchgeführte Ausbildung zu einem endgültigen Abschluß bringt und im Fall des Bestehens den Erwerb der Qualifikation für einen Beruf vermittelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1992, FamRZ 1994, 661).

    Bei einem solchermaßen "gestreckten" Prüfungsverfahren hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 25.11.1992 (aaO) ausgeführt, es könne für die Zulassung zur Abschlußprüfung nicht an die letzte der im Rahmen des gestreckten Prüfungsverfahrens zu erbringenden Prüfungsleistung angeknüpft werden, wobei sich der dieser Entscheidung zugrundeliegende Sachverhalt dadurch auszeichnete, daß die Zulassung zur Hauptprüfung am Anfang des Prüfungszeitraums in einem Bescheid für die Hauptprüfung insgesamt ausgesprochen wurde.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1993 - 7 S 1469/92

    Ausbildungsförderung: Studienabschlußförderung - verspätete Zulassung zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.09.1995 - 7 S 1425/94
    Selbst bei Vorliegen sämtlicher Zulassungsvoraussetzungen vor Ablauf der Förderungshöchstdauer kann zwar eine verspätete Zulassung zur Abschlußprüfung grundsätzlich auch dann nicht durch die Fiktion einer rechtzeitigen Zulassung ersetzt werden, wenn die Prüfungszulassung erst nach Ablauf der Förderungshöchstdauer beantragt wurde (vgl. Senatsurteil vom 20.9.1993 - 7 S 1469/92 -).

    Zwar soll die Studienabschlußförderung nicht nur ein Anreiz dafür sein, daß der Auszubildende noch während der regulären Förderungszeit die für die Zulassung zum Examen erforderlichen Studienleistungen erbringt und alsbald zum Examen antritt, sondern es wird damit, daß der Gesetzgeber in § 15 Abs. 3 a BAföG formalisierend auf eine tatsächlich ausgesprochene Prüfungszulassung vor Ablauf der Förderungshöchstdauer abstellt, auch der weitere Zweck verfolgt, die Ämter für Ausbildungsförderung von der in der Regel aufwendigen Prüfung zu entlasten, ob der Auszubildende bis zum Ende der Förderungshöchstdauer alle für eine Zulassung zur Prüfung erforderlichen Voraussetzungen und Leistungsnachweise erfüllt bzw. erbracht hat (vgl. Senatsurteil vom 20.9.1993, aaO).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.1991 - 16 B 1508/91

    Ausbildungsförderung; Abschlußprüfung; Diplomprüfung; Zulassung zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.09.1995 - 7 S 1425/94
    In einem vergleichbaren Fall getrennter Zulassungen für Teile einer Diplomprüfung hat deshalb das Oberverwaltungsgericht Münster in seinem Beschluß vom 12.7.1991 (FamRZ 1991, 1490) bezüglich der Zulassung zur Abschlußprüfung i.S.v. § 15 Abs. 3a Satz 1 BAföG auf die Zulassung zum letzten und abschließenden Prüfungsteil, der aus Diplomarbeit und Kolloquium bestand, abgestellt.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.1991 - 7 S 860/91

    Rechtzeitigkeit der Zulassung zur Abschlußprüfung im Rahmen von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.09.1995 - 7 S 1425/94
    Insbesondere lag dies auch nicht etwa daran, daß sie innerhalb der Förderungshöchstdauer noch nicht alle für die Prüfungszulassung erforderlichen Studienleistungen erbracht hatte (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 12.4.1991 - 7 S 860/91 -).
  • BVerwG, 21.02.2013 - 5 C 14.12

    Hilfe zum Studienabschluss; Studienabschlussförderung; in sich selbständiger

    Besteht eine Abschlussprüfung - wie hier - aus mehreren Teilen, zu denen jeweils gesondert zugelassen wird, und bilden die einzelnen Teile ungeachtet ihrer etwaigen prüfungsverfahrensrechtlich eigenständigen Ausgestaltung bei einer Gesamtbetrachtung eine zeitliche und sachliche Einheit, sind Auszubildende zu der Abschlussprüfung im Sinne des § 15 Abs. 3a Satz 1 BAföG a.F. grundsätzlich zugelassen, sobald sie zu deren ersten Teil zugelassen sind (im Ergebnis ebenso OVG Münster, Beschluss vom 12. Juli 1991 - 16 B 1508/91 - FamRZ 1991, 1490 ; Roth, Anmerkung zu VGH Mannheim, Urteil vom 4. September 1995 - 7 S 1425/94 - FamRZ 1996, 373 f.; a.A. VGH Mannheim, Urteil vom 4. September 1995 - 7 S 1425/94 - FamRZ 1996, 191; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Januar 2007 - OVG 6 S 38.06 - juris Rn. 6; VG Berlin, Beschluss vom 23. November 2006 - VG 18 A 288.06 - BA S. 3 ff.; vgl. ferner Fischer, in: Rothe/Blanke, Bundesausbildungsförderungsgesetz, 5. Aufl., Stand April 2012, § 15 Rn. 32.3).
  • OVG Hamburg, 01.03.2012 - 4 Bf 116/10

    Ausbildungsförderung; Hilfe zum Studienabschluss; universitäre

    Der Umstand, dass zu den einzelnen Prüfungsteilen gesondert zugelassen wird, nötigt jedoch nicht zu einer einschränkenden Auslegung des § 15 Abs. 3 a Satz 1 BAföG dahingehend, dass es für die darin geforderte Zulassung zur Abschlussprüfung auf die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung oder - allgemeiner ausgedrückt - auf die Zulassung zum letzten Prüfungsteil ankommt (so aber: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23.1.2007, OVG 6 S 38.06, juris Rn. 4; VGH Mannheim, Urt. v. 4.9.1995, FamRZ 1996, 191, juris Rn. 19; Fischer in Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., Stand Juli 2006, § 15 Rn. 32.3; vgl. auch zu dem Sonderfall studienbegleitender Teilprüfungen und einem abschließenden Prüfungsteil: OVG Münster, Beschl. v. 12.7.1991, FamRZ 1991, 1490, juris Rn. 4 f.; offengelassen: BVerwG, Urt. v. 25.11.1992, BVerwGE 91, 192, juris Rn. 14).
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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 05.09.1995 - Bs IV 126/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8436
OVG Hamburg, 05.09.1995 - Bs IV 126/95 (https://dejure.org/1995,8436)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 05.09.1995 - Bs IV 126/95 (https://dejure.org/1995,8436)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 05. September 1995 - Bs IV 126/95 (https://dejure.org/1995,8436)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsstreit ; Einzelrichter; Rechtsmittel; Individualanspruch; Förderung von Kindern; Tageseinrichtung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 716
  • FamRZ 1996, 573 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.1999 - 8 A 5900/98

    D (A), Verfahrensrecht, Berufungszulassungsantrag, Rechtliches Gehör, Übertragung

    OVG NW, Beschluß vom 2. Mai 1989 - 22 B 22373/87 -, NVwZ-RR 1990, 163; BayVGH, Beschluß vom 21. September 1990 - 21 CZ 90.31768 -, NVwZ-RR 1991, 221; OVG Hamburg, Beschluß vom 5. September 1995 - Bs IV 126/85 -, DVBl. 1996, 324; OVG Lüneburg, Beschluß vom 9. Juli 1997 - 12 L 3295/97 -, NVwZ-Beilage 2/1998, 12 f.; OVG Saarlouis, Beschluß vom 27. Oktober 1997 - 1 Q 12/97 -, NVwZ 1998, 645; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluß vom 27. April 1998 - 2 L 93/97 -, NVwZ-Beilage 11/1998, 109; vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 21. Februar 1973 - IV CB 68.72 -, VerwRspr 25, 996, 1001; Beschluß vom 8. August 1984 - 9 CB 828.82 -, Buchholz 310 § 54 Nr. 32; Beschluß vom 27. August 1996 - 7 B 127.96 -, JURIS, jeweils zu § 173 VwGO i.V.m. § 548 ZPO.
  • OVG Bremen, 11.12.2002 - 2 B 308/02

    Grundschulkind; Hort; freier Träger der Jugendhilfe; öffentlicher Träger der

    Dies gilt auch hinsichtlich des Angebots von Horten für Kinder im schulpflichtigen Alter (vgl. Schellhorn/Fischer, SGB VIII/KJHG, § 24 Rnd. 20, 27, 29;Wiesner/Struck (2.), SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfe, § 24 Rnd.33; OVG Hamburg, B.v. 05.09.1995 - Bs IV 126/95, NVwZ-RR 1996, 716).
  • BVerwG, 21.07.1999 - 8 B 171.99

    Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters - Übertragung eines

    Ein derartiger Ausnahmefall könnte hier deshalb anzunehmen sein, weil sich die Rüge zwar unmittelbar gegen die inhaltliche Richtigkeit des Übertragungsbeschlusses richtet, zugleich aber die daraus resultierende - vermeintlich falsche - Besetzung des Gerichts beanstandet; darin könnte ein "fortwirkender", der abschließenden Sachentscheidung anhaftender Mangel im Sinne der zitierten Rechtsprechung liegen (vgl. Geiger in: Eyermann, VwGO, 10. Aufl., Rn. 21; OVG Hamburg, Beschluß vom 5. September 1995 - Bs IV 126/95 - NVwZ-RR 1996, 716).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.1999 - 16 A 3374/99

    Anspruch auf Ausbildungsförderung für Deutsche mit ständigem Wohnsitz im Ausland

    vgl. zu dieser Frage: OVG Hamburg, Beschluß vom 5. September 1995 - Bs IV 126/95 -, NVwZ-RR 1996, 716.
  • OVG Hamburg, 22.03.2000 - 4 Bf 378/99

    Verhinderung eines Einzelrichters bei Verhandlung und Entscheidung in der Sache

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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 17.08.1995 - Bs IV 90/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,12463
OVG Hamburg, 17.08.1995 - Bs IV 90/95 (https://dejure.org/1995,12463)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 17.08.1995 - Bs IV 90/95 (https://dejure.org/1995,12463)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 17. August 1995 - Bs IV 90/95 (https://dejure.org/1995,12463)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kostenbeitrag; Kindertageseinrichtung; Abgaben ; Kosten; Förderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 573 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Hamburg, 25.07.1990 - Bs IV 180/90

    Öffentliche Abgaben; Kosten; Festsetzung; Widerspruch; Anfechtungsklage;

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.08.1995 - Bs IV 90/95
    Die von den Eltern und dem geförderten Kind nach dem Teilnahmebeitragsgesetz (TeilnBeitrG HA) zu entrichtenden Teilnahmebeiträge sind - anders als die nach früherem Recht erhobenen Kostenbeiträge (vgl Beschl d Senats vom 25.7.1990, FamRZ 1991 S 358) - öffentliche Abgaben iS von § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO .
  • VGH Hessen, 05.09.2006 - 10 TG 1915/06

    Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen Kostenbeitragsbescheid im

    Zunächst überzeugt nicht der dort vorgenommene Vergleich mit der Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Kindertageseinrichtung, die von verschiedenen Gerichten als "öffentliche Abgaben" angesehen worden sind (vergleiche neben dem vom genannten Institut aufgeführten VG Berlin etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. September 1993 - 16 B 2069/93 -, NVwZ 1994, 198; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 17. August 1995 - BS IV 90/95 -, FamRZ 1996, 573 - nur Leitsatz).
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