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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 07.09.1995 - 10 WF 59/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4572
OLG Brandenburg, 07.09.1995 - 10 WF 59/95 (https://dejure.org/1995,4572)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.09.1995 - 10 WF 59/95 (https://dejure.org/1995,4572)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. September 1995 - 10 WF 59/95 (https://dejure.org/1995,4572)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundstück als gemeinsames Eigentum von Ehegatten bei Erwerb aus persönlichen Ersparnisses; Umwandlung von Eigentum in Bruchteilseigentum bei Ehescheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 667
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Frankfurt/Oder, 12.06.2007 - 6a S 167/06

    Entschädigung gegen den allein das gemeinschaftliche Hausgrundstück nutzenden

    Für die Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Eigentums bleibt vielmehr das bisherige Recht ausschließlich maßgebend, was bedeutet, dass sich die Teilung des gemeinschaftlichen Vermögens allein nach § 39 FGB-DDR richtet (BGH, Urteil vom 15.01.1992, Az.: XII ZR 202/90 = NJW 1992, 821 ff.; BGH, Urteil vom 05.05.1999, Az.: XII ZR 184/97 = NJW 1999, 2520 ff.; OLG Naumburg, Beschluss vom 23.03.2001, Az.: 3 WF 40/01; OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.09.1995, Az.: 10 WF 59/95; OLG Jena, Urteil vom 07.09.2006, Az.: 1 UF 89/06; Staudinger/Rauscher, 2003, Art. 234 § 4 EGBGB Rn. 25 m.w.N.; Palandt/Brudermüller, 64. Aufl., Art. 234 § 4 EGBGB Rn. 9).
  • OLG Naumburg, 23.03.2001 - 3 WF 40/01

    Ehescheidung vor DDR-Beitritt - keine Umwandlung in Bruchteilseigentum

    Auch wenn die Scheidung wie hier bereits am 26.04.1983 erfolgte, besteht die noch nicht abgewickelte Eigentums- und Vermögensgemeinschaft jedenfalls am Grundstück der Parteien nach § 13 FGB fort und wird im Extremfall wiederum Jahre nach dem Beitritt ausschließlich nach Maßgabe der §§ 39 ff FGB auseinander gesetzt (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 1996, 667 im Anschluss an BGH FamRZ 1992, 421 und weitere Nachweise bei Diederichsen in Palandt, BGB, 60. Aufl., Art. 234 § 4, Rz. 9).
  • LG Erfurt, 24.11.1999 - 7a T 69/99

    Voraussetzungen der Beschwerde gegen die Aufhebung eines

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Rechtsprechung
   BayObLG, 20.10.1995 - 1Z BR 172/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,11097
BayObLG, 20.10.1995 - 1Z BR 172/94 (https://dejure.org/1995,11097)
BayObLG, Entscheidung vom 20.10.1995 - 1Z BR 172/94 (https://dejure.org/1995,11097)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Oktober 1995 - 1Z BR 172/94 (https://dejure.org/1995,11097)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Richtigkeit eines Heiratsbuches im Falle eines nachgestellten Eigennamens als Familienname und eines vorangestellten Vaternamens eines srilankischen Tamilen; Berichtigung einer abgeschlossenen Eintragung in einem Familienbuch i.R.e. gestellten Antrages im Falle einer auf ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 667 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 09.08.1994 - 1Z BR 64/94
    Auszug aus BayObLG, 20.10.1995 - 1Z BR 172/94
    Da das Personenstandsgesetz den Gegenstand und Inhalt von Eintragungen in deutsche Personenstandsregister genau und grundsätzlich abschließend festlegt (BayObLGZ 1994, 227/232 m.w.N.), sind Eintragungen, die im Personenstandsgesetz nicht ihre rechtliche Grundlage finden, und Zusätze, die nicht ausdrücklich vorgesehen sind, in aller Regel als unzulässig zu erachten (BayObLGZ 1981, 401/406 m.w.N.).

    Erklärende Zusätze sind nur gestattet, wenn und soweit ohne sie die Rechtslage nicht so klargestellt wäre, wie es der Sinn und Zweck der deutschen Personenstandsbücher gebietet, sodass der mangelhafte Eintrag zu falschen Schlussfolgerungen verleiten könnte (vgl. BayObLGZ 1994, 227/232 f.; 1963, 265/270).

  • BayObLG, 19.03.1987 - BReg. 3 Z 139/86

    Führen der Namenszusätze "Singh" und "Kaur" durch Angehörige der Sikh

    Auszug aus BayObLG, 20.10.1995 - 1Z BR 172/94
    Das Gericht trifft seine Anordnungen über die Berichtigung von Eintragungen in den Personenstandsbüchern nicht im Amtsverfahren, sondern nur im Rahmen der gestellten Anträge (BayObLGZ 1987, 102/104 m.w.N.; Hepting/Gaaz § 47 Rn. 42).
  • BGH, 24.03.1987 - VI ZR 112/86

    Rüge der Nichterfüllung ausländischen Rechts

    Auszug aus BayObLG, 20.10.1995 - 1Z BR 172/94
    Bei der Anwendung des von den deutschen internationalen Privatrechtsnormen berufenen ausländischen Sachrechts ist der wirkliche Rechtszustand zu ermitteln (vgl. BGH NJW 1988, 648 [BGH 24.03.1987 - VI ZR 112/86] ; BayObLGZ 1995, 238).
  • BayObLG, 24.07.1986 - BReg. 3 Z 65/86

    Anerkennung der Vaterschaft nach französischem Recht

    Auszug aus BayObLG, 20.10.1995 - 1Z BR 172/94
    Diese begrenzen stets den Umfang der Entscheidung im ersten Rechtszug; ebenso beschränken die im ersten Rechtszug gestellten Anträge die Entscheidungsbefugnis des Rechtsmittelgerichts (BayObLGZ 1986, 305/309 m.w.N.).
  • BayObLG, 07.05.1986 - BReg. 3 Z 6/86

    Beteiligte am Verfahren über die Beischreibung eines Randvermerks über eine

    Auszug aus BayObLG, 20.10.1995 - 1Z BR 172/94
    Zwar hat das Beschwerdegericht zutreffend festgestellt, dass die Beteiligte zu 2 nach ihrem gemäß Art. 10 Abs. 1 EGBGB anzuwendenden srilankischen Heimatrecht (vgl. BayObLGZ 1986, 155/161; Palandt/Heldrich BGB 54. Aufl. Art. 10 EGBGB Rn. 6 und 7) einen persönlichen Eigennamen führt sowie - an erster Stelle - den persönlichen Eigennamen ihres Vaters (vgl. Bergmann/Ferid Internationales Ehe-und Kindschaftsrecht [Sri Lanka], S. 21).
  • BayObLG, 08.10.1963 - BReg. 2 Z 56/63

    Streichung eines Vermerks in einem deutschen Personenstandsbuch betreffend die

    Auszug aus BayObLG, 20.10.1995 - 1Z BR 172/94
    Erklärende Zusätze sind nur gestattet, wenn und soweit ohne sie die Rechtslage nicht so klargestellt wäre, wie es der Sinn und Zweck der deutschen Personenstandsbücher gebietet, sodass der mangelhafte Eintrag zu falschen Schlussfolgerungen verleiten könnte (vgl. BayObLGZ 1994, 227/232 f.; 1963, 265/270).
  • BayObLG, 26.07.1990 - BReg. 3 Z 80/90
    Auszug aus BayObLG, 20.10.1995 - 1Z BR 172/94
    Vielmehr tragen die antragsberechtigten Beteiligten zu 1 und 2 (vgl. § 47 Abs. 2 Satz 1 PStG ; vgl. BayObLGZ 1990, 221/223; Hepting/Gaaz § 47 Rn. 39) die Feststellungslast für die ihren Antrag begründenden Tatsachen (vgl. Keidel/Amelung § 12 Rn. 191 m.w.N.), soweit das Gericht diese nicht festzustellen vermag.
  • BGH, 21.10.1987 - IVb ZB 141/86

    Berichtigung von Unterschriften in Personenstandsbüchern

    Auszug aus BayObLG, 20.10.1995 - 1Z BR 172/94
    Ist der Eintrag - wie hier - abgeschlossen, so kann er auf Anordnung des Gerichts berichtigt werden ( § 47 Abs. 1 Satz 1 PStG ), sofern er von Anfang an unrichtig gewesen ist (BGH NJW 1988, 1469/1470 [BGH 21.10.1987 - IVb ZB 141/86] ; BayObLG StAZ 1994, 313).
  • BayObLG, 19.06.1992 - 3Z BR 28/92

    Anfechtung einer Erklärung zur Namenswahl

    Auszug aus BayObLG, 20.10.1995 - 1Z BR 172/94
    Soweit das Beschwerdegericht (unter Nr. 111) die Entscheidung des Amtsgerichts bestätigt und damit eine anfängliche Unrichtigkeit (vgl. BayObLGZ 1992, 200/203) im Sinn des Berichtigungsantrags verneint hat, hält die Entscheidung der rechtlichen Nachprüfung im Ergebnis stand.
  • BGH, 01.04.1993 - VII ZR 22/92

    Darlegungslast bei Anwendung des Vertragsgesetzes

    Auszug aus BayObLG, 20.10.1995 - 1Z BR 172/94
    Entsprechend den international-privatrechtlichen Grundsätzen der Angleichung bzw. Anpassung (vgl. Palandt/Heldrich Einl. vor Art. 3 EGBGB Rn. 32), die hier auf der Ebene des materiellen Rechts vorzunehmen ist (vgl. BGH DtZ 1993, 278/280; …
  • BayObLG, 11.12.1981 - BReg. 1 Z 51/81
  • BayObLG, 19.07.1995 - 1Z BR 160/94

    Vaterschaftanerkenntnis nach montenegrinischem Recht

  • OLG Hamm, 29.06.2006 - 15 W 384/05

    Angleichung ausländischer Namen an das deutsche Personenstandsrecht

    Die im Hinblick hierauf zu prüfende internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte war gegeben (vgl. BayObLG, Beschluss vom 20.10.1995 - 1Z BR 172/94 - juris), auch war das deutsche Personenstandsrecht als lex fori anzuwenden (vgl. BGH NJW-RR 1993, 130; BayObLG a.a.O.).
  • BayObLG, 10.11.1998 - 1Z BR 202/97
    Der "persönliche Name" eines srilankischen Staatsangehörigen kann für die Eintragung im deutschen Familienbuch aufgrund international privatrechtlicher Angleichung auch als Vorname angesehen werden (Weiterführung von BayObLG StAZ 1996, 41 = FamRZ 1996, 667).2.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 08.11.1995 - 1Z BR 46/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5122
BayObLG, 08.11.1995 - 1Z BR 46/95 (https://dejure.org/1995,5122)
BayObLG, Entscheidung vom 08.11.1995 - 1Z BR 46/95 (https://dejure.org/1995,5122)
BayObLG, Entscheidung vom 08. November 1995 - 1Z BR 46/95 (https://dejure.org/1995,5122)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • AG München - 77 III 123/94
  • LG München I - 16 T 14415/94
  • BayObLG, 08.11.1995 - 1Z BR 46/95

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 667 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.10.1987 - IVb ZB 141/86

    Berichtigung von Unterschriften in Personenstandsbüchern

    Auszug aus BayObLG, 08.11.1995 - 1Z BR 46/95
    c) Ist der Eintrag im Heiratsbuch - wie hier - abgeschlossen, so kann er gemäß § 47 Abs. 1 S. 1 PStG in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Nr. 1 PStG auf Anordnung des Gerichts berichtigt werden, wenn er von Anfang an unrichtig war (BGH NJW 1988, 1469, 1470; BayObLG StAZ 1994, 313, 314 m.w.N.).
  • BGH, 17.02.1993 - XII ZB 134/92

    Namensführung deutscher Volkszugehöriger nach deutschem internationalem

    Auszug aus BayObLG, 08.11.1995 - 1Z BR 46/95
    Welchen Namen der Beteiligte zu 1 bei der Eheschließung im Jahr 1956 führte, einschließlich dessen Schreibweise, bestimmt das iranische Heimatrecht (vgl. BGHZ 121, 305, 311 m.w.N.).
  • OLG Bremen, 09.08.1994 - 1 W 23/94

    Zurückverweisung einer Entscheidung; Ausnutzung aller geeigneten

    Auszug aus BayObLG, 08.11.1995 - 1Z BR 46/95
    Die Unrichtigkeit muß feststehen, wobei strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. BayObLG aaO.; OLG Bremen StAZ 1995, 108).
  • BayObLG, 19.03.1987 - BReg. 3 Z 139/86

    Führen der Namenszusätze "Singh" und "Kaur" durch Angehörige der Sikh

    Auszug aus BayObLG, 08.11.1995 - 1Z BR 46/95
    aa) Die Berichtigung von Eintragungen in Personenstandsbüchern erfolgt nicht im Amtsverfahren, sondern nur auf Antrag (BayObLGZ 1987, 102, 104 m.w.N.; Hepting/Gaaz PStG § 47 Rn. 12).
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