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   OLG Frankfurt, 01.12.1995 - 3 UF 239/95   

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https://dejure.org/1995,3970
OLG Frankfurt, 01.12.1995 - 3 UF 239/95 (https://dejure.org/1995,3970)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.12.1995 - 3 UF 239/95 (https://dejure.org/1995,3970)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. Dezember 1995 - 3 UF 239/95 (https://dejure.org/1995,3970)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 3 KiEntfÜbk Haag, Art 12 KiEntfÜbk Haag, Art 13 Abs 1b KiEntfÜbk Haag
    Ablehnung einer Rückgabeanordnung für widerrechtlich aus den USA in die Bundesrepublik verbrachte eheliche Kinder wegen des entgegenstehenden Kindeswillen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Ablehnung einer Rückgabeanordnung für widerrechtlich aus den USA in die Bundesrepublik verbrachte eheliche Kinder wegen des entgegenstehenden Kindeswillen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Auslegung der Ausnahmevorschrift des Art. 13 HkiEntÜ - Ablehnung der Rückführung aus Gründen des Kindeswohls

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 689
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Saarbrücken, 12.07.2017 - 6 UF 98/15

    Internationale Kindesentführung: Berücksichtigung des Kindeswillens aus

    Die Vorschrift des Art. 13 Abs. 2 HKÜ enthält keine starre Altersgrenze im Sinne eines Mindestalters für die Berücksichtigung des Kindeswillens (BVerfG FamRZ 1999, 1053; siehe zu dieser Entscheidung auch Niemeyer, FuR 1999, 362; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 2013, 1238; OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 949; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 689; OLG Celle FamRZ 1995, 955; Niethammer-Jürgens, DAVorm 2000, 1071; Weitzel, DAVorm 2000, 1059).

    Dies gilt auch dann, wenn die Kinder erst ein Alter haben, bei dem die Gerichte üblicherweise dem Kindeswillen eher indizielle (vgl. z.B. BGH FamRZ 1990, 392 m. Anm. Henrich) als streitentscheidende Bedeutung zumessen (OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 949 für ein achtjähriges Kind; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 689 für zwei zehn und sechs Jahre alte Kinder).

    Eine Geschwistertrennung unter Missachtung ihres erklärten, leicht nachvollziehbaren Willens wäre hier für A. zweifelsfrei mit einer schwerwiegenden Gefahr eines seelischen Schadens verbunden (siehe dazu auch OLG Frankfurt FamRZ 1996, 689).

  • OLG Bremen, 19.12.2022 - 4 UF 69/22

    Vorliegen der Ablehnungsgründe gem. Art. 13 Abs. 1b) und Abs. 2 HKÜ - HKÜ;

    Insbesondere die Reaktion Ys nach Erlass der erstinstanzlichen Entscheidung zeigt zudem deutliche Anzeichen von Angst und Panik (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 1.12.1995, 3 UF 239/95, juris Rn. 25).
  • OLG Zweibrücken, 10.11.1999 - 6 UF 100/99

    Darlegung der tatsächlichen Ausübung des Mitsorgerechts

    Nach dieser Regelung, die im Hinblick auf den Zweck des HKiEntÜ - Bekämpfung internationaler Kindesentführung und Verwirklichung der Sorgerechtsregelungen der Vertragsstaaten - restriktiv anzuwenden ist (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 1996, 689), ist das Gericht nicht verpflichtet, die Rückgabe des Kindes anzuordnen, wenn die Person, die sich der Rückgabe des Kindes widersetzt, nachweist, dass die Rückgabe mit der schwerwiegenden Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schadens für das Kind verbunden ist.
  • AG Saarbrücken, 21.06.2002 - 40 F 366/02
    Von Art. 13 HKiEntÜ ist jedoch zurückhaltend Gebrauch zu machen ( OLG Hamm, FamRZ 2000, 370, 371 [OLG Hamm 02.03.1999 - 7 UF 43/99] und FamRZ 1999, 948, 949 [OLG Hamm 21.08.1998 - 5 UF 300/98] ; OLG Zweibrücken, OLGR 2000, 257, 258; OLG Frankfurt, FamRZ 1996, 689; OLG Stuttgart, OLGR 1997, 64; Bach, FamRZ 1997, 1055 m.w.N., auch der EuGHMR stärkt in letzter Zeit das Abkommen stetig, vgl. dazu Schulz, FamRZ 2001, 1420 ff.), wogegen es von Verfassungs wegen nichts zu erinnern gibt (BVerfG a.a.O.).
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