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   BGH, 03.04.1996 - XII ZR 86/95   

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https://dejure.org/1996,1084
BGH, 03.04.1996 - XII ZR 86/95 (https://dejure.org/1996,1084)
BGH, Entscheidung vom 03.04.1996 - XII ZR 86/95 (https://dejure.org/1996,1084)
BGH, Entscheidung vom 03. April 1996 - XII ZR 86/95 (https://dejure.org/1996,1084)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1894
  • MDR 1996, 710
  • FamRZ 1996, 725
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.02.1988 - IVb ZR 29/87

    Verpflichtung eines Elternteils zur Zustimmung einer anderweitigen Aufteilung des

    Auszug aus BGH, 03.04.1996 - XII ZR 86/95
    »a) Ein Ehegatte kann auch nach Scheidung der Ehe familienrechtlich verpflichtet sein, der Übertragung des ihm zustehenden hälftigen Kinder- und Ausbildungsfreibetrages für gemeinschaftliche Kinder auf den anderen Elternteil zuzustimmen, wenn sich dieser zum Ausgleich der dadurch entstehenden Nachteile verpflichtet (Fortführung des Senatsurteils vom 24. Februar 1988 - IVb ZR 29/87 - FamRZ 1988, 607).

    Nicht erforderlich ist dabei, daß zwischen den Elternteilen ein Unterhaltsrechtsverhältnis besteht (vgl. Senatsurteil vom 24. Februar 1988 - IVb ZR 29/87 - BGHR BGB vor § 1569 Verpflichtung, familienrechtliche 1 = FamRZ 1988, 607, 608, ebenso Kalthoener/Büttner Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 5. Aufl. Rdn. 868, Schwab/Borth Handbuch des Scheidungsrechts 3. Aufl. IV Rdn. 821, Wendl/Haußleiter Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 3. Aufl § 1 Rdn. 481, Herrmann/Heuer/Raupach, Loseblattkommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer § 32 EStG Rdn. 192, Schmidt/Glanegger EStG 14. Aufl. § 32 Rdn. 58, Altfelder, Steuerliche Gestaltung des Ehegatten- und Kindesunterhalts - 1987 - S. 86, Ehlers/Arens FamRZ 1996, 385, 389, 391).

  • BGH, 29.01.1992 - XII ZR 248/90

    Berücksichtigung des Realsplittings bei der Unterhaltsbemessung

    Auszug aus BGH, 03.04.1996 - XII ZR 86/95
    Für die Fälle des begrenzten Realsplittings hat der Senat bereits entschieden, daß der durch die Zustimmung begünstigte Ehegatte nur zum Ausgleich der steuerlichen Nachteile verpflichtet ist, die dem anderen Ehegatten bei getrennter Veranlagung (§ 26a EStG) entstehen würden, während die Vorteile, die durch das Splittingverfahren infolge des Fehlens eigener Einkünfte letztlich dem neuen Ehegatten des anderen Teils erwachsen, außer Betracht zu bleiben haben (Urteile vom 29. Januar 1992 - XII ZR 248/90 - BGHR BGB vor § 1569 Realsplitting 2 - FamRZ 1992, 534 und vom 29. April 1992 - XII ZR 50/91 - FamRZ 1992, 1050, 1051).
  • BGH, 24.01.1961 - VIII ZR 98/59

    Eigentumsvorbehalt. Verjährung

    Auszug aus BGH, 03.04.1996 - XII ZR 86/95
    Der damit begründete Verzug endete aber durch die mit Ablauf des Jahres 1991 eingetretene Verjährung gemäß § 197 BGB (vgl. BGHZ 34, 191, 197; 104, 6, 11 f).
  • BGH, 09.12.1959 - IV ZR 178/59

    Ausgleichung zwischen Eltern nach Unterhaltsgewährung an Kinder

    Auszug aus BGH, 03.04.1996 - XII ZR 86/95
    Für den familienrechtlichen Ausgleichsanspruch eines Elternteils, der ein eheliches Kind allein unterhalten hat, gegen den ebenfalls unterhaltspflichtigen anderen Elternteil gelten nach der Rechtsprechung die vierjährige Verjährung des § 197 BGB (BGHZ 31, 329) sowie die Beschränkung des § 1613 Abs. 1 BGB, d.h. der Anspruch kann für die Vergangenheit nur von der Zeit an geltend gemacht werden, zu dem der Verpflichtete in Verzug gekommen oder der Anspruch rechtshängig geworden ist (Senatsurteil vom 9. Mai 1984 - IVb ZR 84/82 - FamRZ 1984, 775).
  • BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 184/87

    Umwandlung eines verjährten Hauptleistungsanspruchs in einen ...

    Auszug aus BGH, 03.04.1996 - XII ZR 86/95
    Der damit begründete Verzug endete aber durch die mit Ablauf des Jahres 1991 eingetretene Verjährung gemäß § 197 BGB (vgl. BGHZ 34, 191, 197; 104, 6, 11 f).
  • BGH, 09.05.1984 - IVb ZR 84/82

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt - Voraussetzungen eines familienrechtlichen

    Auszug aus BGH, 03.04.1996 - XII ZR 86/95
    Für den familienrechtlichen Ausgleichsanspruch eines Elternteils, der ein eheliches Kind allein unterhalten hat, gegen den ebenfalls unterhaltspflichtigen anderen Elternteil gelten nach der Rechtsprechung die vierjährige Verjährung des § 197 BGB (BGHZ 31, 329) sowie die Beschränkung des § 1613 Abs. 1 BGB, d.h. der Anspruch kann für die Vergangenheit nur von der Zeit an geltend gemacht werden, zu dem der Verpflichtete in Verzug gekommen oder der Anspruch rechtshängig geworden ist (Senatsurteil vom 9. Mai 1984 - IVb ZR 84/82 - FamRZ 1984, 775).
  • BGH, 11.05.1988 - IVb ZR 89/87

    Ausgleich für Zahlung von Kindergeld

    Auszug aus BGH, 03.04.1996 - XII ZR 86/95
    Auch der Anspruch eines Elternteils auf Ausgleich des dem anderen Elternteil gewährten staatlichen Kindergeldes unterliegt der Schranke des § 1613 Abs. 1 BGB (Senatsurteil vom 11. Mai 1988 - IVb ZR 89/87 - BGHR BGB § 1613 I Kindergeldausgleich 1 - FamRZ 1988, 834).
  • OLG Köln, 21.10.1992 - 11 U 145/92

    Unterhalt Ansprüche Zusammenveranlassung getrennt lebend Ehegatte

    Auszug aus BGH, 03.04.1996 - XII ZR 86/95
    Für Ansprüche der vorliegenden Art, die die Verteilung des staatlichen "Familienlastenausgleichs" auf geschiedene Ehegatten betreffen, wird ebenfalls die Anwendung von § 1613 Abs. 1 BGB für gerechtfertigt erachtet (vgl. OLG Köln FamRZ 1993, 806, 807, zustimmend Palandt/Diederichsen BGB 55. Aufl. § 1613 Rdn. 1).
  • BGH, 29.04.1992 - XII ZR 50/91

    Folgen einer Zustimmung zum begrenzten Realsplitting während eines

    Auszug aus BGH, 03.04.1996 - XII ZR 86/95
    Für die Fälle des begrenzten Realsplittings hat der Senat bereits entschieden, daß der durch die Zustimmung begünstigte Ehegatte nur zum Ausgleich der steuerlichen Nachteile verpflichtet ist, die dem anderen Ehegatten bei getrennter Veranlagung (§ 26a EStG) entstehen würden, während die Vorteile, die durch das Splittingverfahren infolge des Fehlens eigener Einkünfte letztlich dem neuen Ehegatten des anderen Teils erwachsen, außer Betracht zu bleiben haben (Urteile vom 29. Januar 1992 - XII ZR 248/90 - BGHR BGB vor § 1569 Realsplitting 2 - FamRZ 1992, 534 und vom 29. April 1992 - XII ZR 50/91 - FamRZ 1992, 1050, 1051).
  • OLG Hamm, 08.03.1995 - 12 UF 426/93

    Anspruch auf Übertragung des Kinderfreibetrags und des Ausbildungsfreibetrags in

    Auszug aus BGH, 03.04.1996 - XII ZR 86/95
    Das Urteil ist veröffentlicht in FamRZ 1995, 1486.
  • BGH, 20.04.2016 - XII ZB 45/15

    Kindesunterhalt: Isolierter Kindergeldausgleich beim Wechselmodell

    Der familienrechtliche Ausgleichsanspruch unterliegt zwar der Schranke des § 1613 Abs. 1 BGB (vgl. Senatsbeschluss vom 17. April 2013 - XII ZB 329/12 - FamRZ 2013, 1027 Rn. 14 mwN), was auch für den Anspruch eines Elternteils auf Ausgleich des dem anderen Elternteil gewährten Kindergelds gilt (vgl. Senatsurteile vom 11. Mai 1988 - IVb ZR 89/87 - FamRZ 1988, 834 und vom 3. April 1996 - XII ZR 86/95 - FamRZ 1996, 725, 726).
  • BGH, 21.04.2009 - XI ZR 148/08

    Keine Außenhaftung des Treugeber- Gesellschafters für Gesellschaftsschulden

    Zutreffend ist ferner, dass der Bundesgerichtshof in einem Einzelfall angenommen hat, die Verjährungseinrede könne auch in dem Hinweis auf eine Verwirkung des Anspruchs wegen der verstrichenen Zeit zu sehen sein ( BGH, Urteil vom 3. April 1996 - XII ZR 86/95, NJW 1996, 1894, 1895).
  • BGH, 29.04.1998 - XII ZR 266/96

    Verpflichtung zur Zustimmung zum begrenzten Realsplitting

    Wie der Senat zu der Frage der Mitwirkung eines Ehegatten bei dem Antrag auf eine andere Aufteilung von steuerlichen Freibeträgen entschieden hat, steht hinter der unterhaltsrechtlichen Nebenpflicht zugleich die umfassende familienrechtliche Verpflichtung, die sich aus dem Wesen der Ehe ergibt und beiden Ehegatten aufgibt, die finanziellen Lasten des anderen Teils nach Möglichkeit zu vermindern, soweit dies ohne Verletzung eigener Interessen möglich ist (Senatsurteile vom 24. Februar 1988 - IVb ZR 29/87 - FamRZ 1988, 607, 608; vom 3. April 1996 - XII ZR 86/95 - FamRZ 1996, 725).
  • BGH, 18.05.2001 - V ZR 353/99

    Grundbuchberichtigung nach Parzellenverwechslung; Erlaß eines Teilurteils bei

    Keinen Bedenken begegnet auch die Annahme des Berufungsgerichts, die Erhebung der Einrede der Verjährung sei in der Geltendmachung der Verwirkung des Erfüllungsanspruchs zu sehen (vgl. hierzu Senat, BGHZ 122, 308; BGH, Urt. v. 3. April 1996, XII ZR 86/95, NJW 1996, 1894, 1895 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.06.2021 - L 1 U 3714/20

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung zu Unrecht erbrachter

    In jedem Fall reicht es für die Geltendmachung (auch) einer Verjährung aus, wenn sich der Schuldner auf lange Untätigkeit und "Verwirkung" eines Anspruchs beruft (BGH, Urteil vom 3. April 1996 - XII ZR 86/95 -, Rn. 12, juris).
  • BGH, 25.02.2009 - XII ZB 224/06

    Verfahren um die Vollstreckbarerklärung der Unterhaltsentscheidung aus einem

    Schließlich wendet die Rechtsbeschwerde ohne Erfolg ein, die angegriffene Entscheidung widerspreche dem Senatsurteil vom 3. April 1996 (XII ZR 86/95 - FamRZ 1996, 725, 726), wonach in einem auf den Zeitablauf abstellenden Einwand der Verwirkung regelmäßig auch die Geltendmachung der Verjährungseinrede zu sehen sei.
  • BFH, 25.07.1997 - VI R 107/96

    Übertragung eines Kinderfreibetrags

    Zu dieser Zustimmung kann der andere Elternteil in Fällen, in denen nur einer der Eltern den Unterhalt trägt, auf familienrechtlicher Grundlage verpflichtet sein (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. April 1996 XII ZR 86/95, Neue Juristische Wochenschrift 1996, 1894).
  • BFH, 16.03.2004 - VIII R 86/98

    Günstigerprüfung beim Kindergeld

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. z.B. Urteile vom 21. Dezember 1977 IV ZR 4/77, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1978, 753; in FamRZ 1981, 26; vom 24. Februar 1988 IVb ZR 29/87, NJW 1988, 1720; vom 3. April 1996 XII ZR 86/95, NJW 1996, 1894) handelt es sich bei dem Ausgleich des staatlichen Kindergeldes unter geschiedenen Eltern um einen Unterfall des allgemeinen familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs zwischen unterhaltspflichtigen Elternteilen.
  • BSG, 27.03.2007 - B 13 R 34/06 R

    Ausschlussfrist bei rückwirkender Leistungsgewährung aufgrund sozialrechtlichem

    Schließlich sei zur Erwägung des LSG, die Beklagte habe die Einrede der Verjährung nicht erhoben, darauf hingewiesen, dass in jeder Geltendmachung des Rechts, auf Grund Zeitablaufs nicht mehr leisten zu müssen, die Einrede der Verjährung enthalten sein kann (vgl zB BGH vom 3.4.1996 - XII ZR 86/95, NJW 1996, 1894, 1895); dies muss dann aber auch für die Berufung auf § 44 Abs. 4 SGB X (hier etwa in der Berufungserwiderung) gelten.
  • OLG Koblenz, 15.03.2004 - 13 UF 817/03

    Zulässigkeit der rückwirkenden Übertragung des halben Ausbildungsfreibetrages;

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  • BFH, 25.07.1997 - VI R 113/95

    Übertragung des Kinderfreibetrags

  • BFH, 25.07.1997 - VI R 129/95

    Übertragung des Kinderfreibetrags

  • BFH, 30.11.2004 - VIII R 76/00

    Kindergeld: Günstigerprüfung bei sog. Mangelfall

  • BFH, 30.11.2004 - VIII R 73/99

    Kindergeld: Günstigerprüfung in einem sog. Mangelfall

  • OLG Stuttgart, 12.02.2004 - 2 U 59/03

    Marken- und Wettbewerbsschutz: Schutzfähigkeit eines codeartigen

  • FG Hamburg, 05.10.1998 - V 318/95

    Familienrechtliche Mitwirkungspflicht des Klägers bei einer einvernehmlichen

  • FG Köln, 22.02.2002 - 10 K 7501/96

    Zustimmung zur Übertragung des hälftigen Kinderfreibetrags

  • BFH, 24.10.1997 - VI R 13/97

    Anforderungen an die Übertragung eines Kinderfreibetrages

  • BFH, 24.10.1997 - VI R 136/95

    Übertragung Kinderfreibetrag bei geringer Unterhaltsleistung

  • BFH, 25.07.1997 - VI R 21/97

    Übertragung des Kinderfreibetrags

  • OLG Oldenburg, 23.08.2011 - 13 UF 16/11

    Ablehnung einer Verwirkung bei Verzicht auf Vollstreckungsversuche wegen zuvor

  • OLG Brandenburg, 10.03.2023 - 13 UF 117/22

    Schadensersatz wegen Darlehenszinsen; Verpflichtung zur Mitwirkung an einer

  • OLG Naumburg, 30.06.1999 - 12 U 92/99

    Wucher bei der Mietzinsforderung; Auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und

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