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   OLG Hamm, 27.10.1995 - 12 UF 132/95   

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https://dejure.org/1995,3895
OLG Hamm, 27.10.1995 - 12 UF 132/95 (https://dejure.org/1995,3895)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.10.1995 - 12 UF 132/95 (https://dejure.org/1995,3895)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Oktober 1995 - 12 UF 132/95 (https://dejure.org/1995,3895)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung des isolierten Auskunftsanspruchs im Scheidungsverbundverfahren ; Anspruch auf Regelung des Unterhaltsanspruchs der Kinder und des nachehelichen Unterhaltsanspruchs ; Fehlende Kenntnisse der Einkommensverhältnisse des Verpflichteten ; Erwirkung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Geltendmachung und Umfang des Auskunftsanspruchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 736
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.03.1997 - XII ZR 277/95

    Zugehörigkeit von Auskunftsansprüchen zum Scheidungsverbund; Abänderung einer

    Das Oberlandesgericht wies die Berufung zurück (veröffentlicht FamRZ 1996, 736).
  • OLG Karlsruhe, 26.08.1999 - 2 UF 228/98

    Auskunft - Unterhaltsbedarf - überdurchschnittliche Einkünfte

    Auskunft wird jedoch dann nicht geschuldet, wenn die begehrte Auskunft den Unterhaltsanspruch unter keinen Umständen beeinflussen kann (BGH FamRZ 1982, 151; BGH FamRZ 1982, 680, 681; BGH FamRZ 1983, 473; BGH FamRZ 1994, 1169, 1170) oder der Unterhaltsschulder für den in Frage stehenden Unterhaltsanspruch unbegrenzt leistungsfähig ist oder sich für unbegrenzt leistungsfähig erklärt hat (BGH FamRZ 1994, 1169, 1171; OLG Hamm FamRZ 1996, 736, 737).

    Sollte der Beklagte sich später auf fehlende Leistungsfähigkeit berufen, würde er sich entgegen den Grundsätzen von Treu und Glauben mit seinem früheren Vortrag in einen unlösbaren Widerspruch setzen und könnte daher nicht damit rechnen, mit diesem Einwand gehört zu werden (vgl. hierzu BGH FamRZ 1994, 1169, 1171; OLG Hamm FamRZ 1996, 736, 738).

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