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   OLG Koblenz, 15.01.1996 - 13 UF 701/95   

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OLG Koblenz, 15.01.1996 - 13 UF 701/95 (https://dejure.org/1996,3097)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.01.1996 - 13 UF 701/95 (https://dejure.org/1996,3097)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. Januar 1996 - 13 UF 701/95 (https://dejure.org/1996,3097)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übergang von Unterhaltsansprüchen auf den Sozialhilfeträger; Aufnahme der Bedingung der Sozialhilfeleistung ohne länger als zwei Monate dauernde Unterbrechung in den Urteilstenor; Aufnahme der Bedingung der zukünftigen Leistung der Sozialhilfe in der zugesprochenen Höhe; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1606 Abs. 3; BSHG § 91
    Unterhaltsklage des Sozialhilfeträgers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 756
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.03.1992 - XII ZR 1/91

    Unterhaltsansprüche ehelicher und nichtehelicher Kinder - Geltendmachung

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.1996 - 13 UF 701/95
    Die Verurteilung insoweit hat nach der Neufassung des § 91 BSHG nicht mehr, wie bisher, unter der (doppelten) Bedingung zu erfolgen, dass Sozialhilfe in Zukunft in der zugesprochenen Höhe und ohne eine länger als zwei Monate dauernde Unterbrechung geleistet wird (vgl. BGH, NJW 1992, 1624 ).

    Soweit in der Literatur die Auffassung vertreten wird, in den Tenor sei jedenfalls die Bedingung aufzunehmen, dass künftig Sozialhilfe in der zugesprochenen Höhe geleistet wird (Münder, Zum Übergang von Sozialhilfeansprüchen im Sozialrecht, NJW 1994, 494, 497, Borth in Schwab, Handbuch des Scheidungsrechts, 3. Aufl., Rdn. IV 621, jeweils unter Berufung auf die zum alten Rechtszustand ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. März 1992, NJW 1992, 1624 ), folgt der Senat dem nicht.

  • BGH, 14.11.1991 - I ZB 15/91

    Greifbare Gesetzwidrigkeit bei fehlerhafter Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.1996 - 13 UF 701/95
    Nach der Neufassung des BSHG 1991 hat die Verurteilung des Unterhaltspflichtigen zur Zahlung zukünftigen Unterhalts nicht mehr unter der (doppelten) Bedingung zu erfolgen, daß Sozialhilfe in der zugesprochenen Höhe und ohne eine längere als zwei Monate dauernde Unterbrechung geleistet wird (vgl. BGH, NJW 1992, 983 ).
  • BGH, 06.11.1985 - IVb ZR 69/84

    Berechnung der Haftungsquoten des Barunterhalts beider Eltern gegenüber einem

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.1996 - 13 UF 701/95
    Die Eltern haften zwar auf ihren jeweiligen Unterhaltsbeitrag gegenüber dem Kind nicht als Gesamtschuldner, sondern als Teilschuldner (BGH, FamRZ 1986, 153 ), und zwar auch bei gesetzlichem Forderungsübergang nach § 91 BSHG (Wendl/Staudigl, Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 3. Aufl., Rdn. 308).
  • OLG Frankfurt, 11.08.1992 - 3 UF 51/92

    Ehegattenunterhalt und Unterhalt an volljährige Kinder

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.1996 - 13 UF 701/95
    Es braucht sich nicht auf eine infolge der Verletzung der Erwerbsobliegenheit bloß fiktive Leistungsfähigkeit des anderen Elternteils verweisen zu lassen (vgl. Kalthoener/Büttner, aaO., Rdn. 925; OLG Frankfurt/M., FamRZ 1993, 231, 232).
  • BGH, 27.04.1988 - IVb ZR 56/87

    Unterhaltsbestimmungsrecht gegenüber einem volljährigen Kind

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.1996 - 13 UF 701/95
    Bestimmungsberechtigt sind bei einem minderjährigen ehelichen Kind allerdings nur beide Eltern, die sich zu einigen (§ 1627 BGB ) oder gegebenenfalls eine Bestimmung durch das Vormundschaftsgericht herbeizuführen haben (vgl. BGH, NJW 1984, 305, 306; BGHZ 104, 224, 225).
  • BGH, 26.10.1983 - IVb ZR 14/82

    Geltendmachung von übergeleiteten Unterhaltsansprüchen durch das Land gegenüber

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.1996 - 13 UF 701/95
    Bestimmungsberechtigt sind bei einem minderjährigen ehelichen Kind allerdings nur beide Eltern, die sich zu einigen (§ 1627 BGB ) oder gegebenenfalls eine Bestimmung durch das Vormundschaftsgericht herbeizuführen haben (vgl. BGH, NJW 1984, 305, 306; BGHZ 104, 224, 225).
  • OLG Stuttgart, 04.05.2006 - 15 WF 110/06

    Vereinfachte Festsetzung von Kindesunterhalt: Klage der Unterhaltsvorschusskasse

    Eine Änderung hinsichtlich des durch die Leistungserbringung aufschiebend bedingten Forderungsübergangs ist hingegen nicht erfolgt, so dass auch weiterhin die Bedingung in den Entscheidungstenor aufzunehmen ist (vgl. OLG Köln a.a.O; OLG Celle, FamRZ 1997, 1074; a.A. OLG Koblenz, FamRZ 1996, 756 jeweils zu § 91 BSHG sowie Fichtner/Schaefer/Wolf, BSHG 2. Aufl. § 91 Rz. 74; Fichtner/Wenzel/Wolf, Grundsicherung 3. Aufl., § 94 SGB XII, Rz. 75).
  • OLG Karlsruhe, 25.02.2004 - 16 WF 188/03

    Vereinfachtes Verfahren über Minderjährigenunterhalt: Prozessstandschaft der

    Soweit dort der Standpunkt vertreten wird, der von dem Träger der Unterhaltsvorschussleistung erwirkte Titel stehe unter der Bedingung, dass Vorschussleistungen auch weiterhin gezahlt werden, und, falle die Bedingung aus, werde der Titel gegenstandslos, beruht dies auf einer nicht mehr geltenden und durch § 91 Abs. 3 S. 2 BSHG und § 7 Abs. 4 UVG überholten Gesetzeslage (vgl. zu § 91 Abs. 3 S. 2 BSHG bereits OLG Koblenz, FamRZ 1996, 756).
  • OLG Köln, 03.11.1998 - 4 WF 267/98

    Umschreibung eines Unterhaltstitels auf den Sozialhilfeträger

    Die Änderung des § 91 BSHG hat zwar zu einer Diskussion in Rechtsprechung und Schrifttum darüber geführt, ob in dem Fall der Klage des Sozialhilfeträgers das Urteil - wie früher von der Rechtsprechung verlangt - unter der Bedingung der tatsächlichen Leistung der Sozialhilfe zu ergehen hat und ob der Sozialhilfeträger bei der Beantragung einer vollstreckbaren Ausfertigung die entsprechende Leistung nachweisen muß (vgl. Koblenz, FamRZ 1996, 756; Derleder/Bartels a.a.0. S. 1116; Schellhorn a.a.O. Rn. 128; Künkel a.a.O. S. 548; Murder a.a.O. S. 497).
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