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OLG Frankfurt, 02.01.1996 - 3 WF 82/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
§ 33 Abs 1 FGG, § 1634 BGB
Zwangsgeld zur Durchsetzung des Umgangsrechts - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zwangsgeld zur Durchsetzung des Umgangsrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1634; FGG § 33
Androhung eines Zwangsgeldes zur Durchsetzung des Umgangsrechts
Verfahrensgang
- AG Bad Schwalbach, 23.03.1994 - 1 F 516/93
- AG Bad Schwalbach, 11.05.1995 - 1 F 45/95
- OLG Frankfurt, 02.01.1996 - 3 WF 82/95
Papierfundstellen
- FamRZ 1996, 876
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.12.1978 - IV ZB 72/78
Androhung eines Zwangsgeldes für den Fall des nicht fristgemäßen Einreichens …
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.01.1996 - 3 WF 82/95
Insbesondere fehlt es nicht an der erforderlichen Beschwer der Antragsgegnerin, denn bereits die Androhung eines Zwangsgeldes führt zu einer Beeinträchtigung ihrer Rechte (BGH NJW 1979, 820/821; OLG Karlsruhe FamRZ 1988, 1196). - OLG Karlsruhe, 11.08.1988 - 16 WF 115/88
Sorgerecht; Umgangsrecht; Vollstreckbarkeit; Zwangsgeld
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.01.1996 - 3 WF 82/95
Insbesondere fehlt es nicht an der erforderlichen Beschwer der Antragsgegnerin, denn bereits die Androhung eines Zwangsgeldes führt zu einer Beeinträchtigung ihrer Rechte (BGH NJW 1979, 820/821; OLG Karlsruhe FamRZ 1988, 1196). - OLG Bamberg, 25.04.1994 - 2 WF 59/94
Verweigerung eines Besuchsrechts an den ehemaligen Ehegatten; Klage gegen die …
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.01.1996 - 3 WF 82/95
Auch eine Umgangsvereinbarung kann, wenn sie - wie hier - um Familiengericht erkennbar gebilligt ist, wie eine gerichtliche Entscheidung eine geeignete Grundlage für Vollstreckungsmaßnahmen nach § 33 FGG darstellen (ständige Senatsrechtsprechung; OLG Zweibrücken FamRZ 1982, 429; OLG Düsseldorf FamRZ 1983, 90; OLG Bamberg FamRZ 1995, 428). - OLG Düsseldorf, 27.09.1982 - 1 WF 277/82
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.01.1996 - 3 WF 82/95
Auch eine Umgangsvereinbarung kann, wenn sie - wie hier - um Familiengericht erkennbar gebilligt ist, wie eine gerichtliche Entscheidung eine geeignete Grundlage für Vollstreckungsmaßnahmen nach § 33 FGG darstellen (ständige Senatsrechtsprechung; OLG Zweibrücken FamRZ 1982, 429; OLG Düsseldorf FamRZ 1983, 90; OLG Bamberg FamRZ 1995, 428).
- BGH, 01.02.2012 - XII ZB 188/11
Umgangsverfahren: Konkretisierung des Umgangstitels als Voraussetzung der …
Auf dieser Grundlage enthält ein nach Art, Ort und Zeit konkret festgelegtes Umgangsrecht eines Elternteils mit hinreichender Deutlichkeit zugleich die korrespondierende Verpflichtung des anderen Elternteils, das Kind zur Ausübung des Umgangsrechts bereit zu halten und in geeigneter Weise auf die Durchführung des Umgangsrechts hinzuwirken (OLG Frankfurt FamRZ 1996, 876 f.). - OLG München, 26.10.2005 - 33 Wx 171/05
Keine Befreiung des nicht privilegierten Betreuers von der …
Gegenstand der Verpflichtung muss eine Handlung sein, die in der Entscheidungsformel genau bestimmt sein muss (BayObLG FamRZ 1993, 823/824) und sich nicht nur aus den Gründen oder Schlussfolgerungen ergeben darf, weil die Verfügung als Grundlage für Zwangsgeldandrohung und Zwangsgeldfestsetzung einen vollziehbaren Inhalt haben muss (OLG Frankfurt FamRZ 1996, 876). - OLG Karlsruhe, 26.10.2004 - 2 WF 176/04
Verstoß gegen Umgangsregelung: Verhängung eines Zwangsgeldes; Kindeswille
Maßgeblich ist, ob bei verständiger und objektiver Betrachtungsweise hinreichend deutlich ist, was mit der Verfügung von dem Betroffenen verlangt wird (OLG Karlsruhe, 20. Senat, Beschluss vom 03. April 1998, 20 WF 27/98; OLG Frankfurt, FamRZ 1996, 876; OLG Koblenz, FamRZ 1996, 560, 561; anderer Ansicht Oberlandesgericht Bamberg FamRZ 1995, 428). - AG Detmold, 26.10.2016 - 33 F 219/15
Auslegung eines Umgangsvergleichs im Vollstreckungsverfahren
Maßgeblich ist, ob bei verständiger und objektiver Betrachtungsweise hinreichend deutlich ist, was mit der Regelung von dem Betroffenen verlangt wird (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 1698; OLG Braunschweig MDR 1999, 102; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 876; Keidel/Zimmermann § 33 FGG Rn 11).