Weitere Entscheidung unten: LG München I, 12.12.1995

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   BayObLG, 13.12.1995 - 3Z BR 249/95   

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BayObLG, 13.12.1995 - 3Z BR 249/95 (https://dejure.org/1995,3972)
BayObLG, Entscheidung vom 13.12.1995 - 3Z BR 249/95 (https://dejure.org/1995,3972)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Dezember 1995 - 3Z BR 249/95 (https://dejure.org/1995,3972)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerderecht eines durch Vorsorgevollmacht Bevollmächtigten bei Bestellung eines Betreuers mit dem Aufgabenkreis der Vermögensverwaltung durch Vormundschaftsgericht; Berührung der Rechte Dritter durch Anordnung oder Aufrechterhaltung einer Betreuung ; Beschwerde gegen ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerdeberechtigung des Bevollmächtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 2 S. 2; FGG § 20 Abs. 1
    Beschwerderecht eines durch Vorsorgevollmacht Bevollmächtigten gegen die vormundschaftsgerichtliche Bestellung eines Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 968
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 3 Z 118/91
    Auszug aus BayObLG, 13.12.1995 - 3Z BR 249/95
    Die Beschwerdeberechtigung des weiteren Beteiligten für die Rechtsbeschwerde folgt daraus, daß seine Erstbeschwerde als unzulässig verworfen worden ist (BayObLG FamRZ 1992, 341).

    Recht in diesem Sinne ist jedes durch Gesetz verliehene oder durch die Rechtsordnung anerkannte, von der Staatsgewalt geschützte private oder öffentliche subjektive Recht (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 341, 342; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 20 FGG Rn. 5; Jansen FGG 2. Aufl. § 20 Rn. 4, Keidel/Kahl FGG 13. Aufl. § 20 Rn. 7), dagegen nicht schon ein rechtliches oder berechtigtes (wirtschaftliches, ideelles oder sonstiges) Interesse (BayObLG a.a.O..; BayObLGZ 1993, 234, 235 f.; OLG Köln Rpfleger 1995, 163, 164).

    Durch die Anordnung oder Aufrechterhaltung einer Betreuung können Rechte Dritter grundsätzlich nicht berührt werden (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 341 für die Anordnung oder Aufrechterhaltung einer Pflegschaft).

  • OLG Köln, 15.08.1994 - 2 Wx 14/94

    Widerspruch gegen Eintragungen im Vereinsregister - Verein, Register,

    Auszug aus BayObLG, 13.12.1995 - 3Z BR 249/95
    Recht in diesem Sinne ist jedes durch Gesetz verliehene oder durch die Rechtsordnung anerkannte, von der Staatsgewalt geschützte private oder öffentliche subjektive Recht (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 341, 342; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 20 FGG Rn. 5; Jansen FGG 2. Aufl. § 20 Rn. 4, Keidel/Kahl FGG 13. Aufl. § 20 Rn. 7), dagegen nicht schon ein rechtliches oder berechtigtes (wirtschaftliches, ideelles oder sonstiges) Interesse (BayObLG a.a.O..; BayObLGZ 1993, 234, 235 f.; OLG Köln Rpfleger 1995, 163, 164).
  • BayObLG, 21.05.1993 - 3Z BR 56/93

    Betreuungsrecht; Beschwerdeberechtigung; Verletzung; Subjektives Recht;

    Auszug aus BayObLG, 13.12.1995 - 3Z BR 249/95
    Recht in diesem Sinne ist jedes durch Gesetz verliehene oder durch die Rechtsordnung anerkannte, von der Staatsgewalt geschützte private oder öffentliche subjektive Recht (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 341, 342; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 20 FGG Rn. 5; Jansen FGG 2. Aufl. § 20 Rn. 4, Keidel/Kahl FGG 13. Aufl. § 20 Rn. 7), dagegen nicht schon ein rechtliches oder berechtigtes (wirtschaftliches, ideelles oder sonstiges) Interesse (BayObLG a.a.O..; BayObLGZ 1993, 234, 235 f.; OLG Köln Rpfleger 1995, 163, 164).
  • BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02

    Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten

    Die weitere Beschwerde ist unabhängig von der Frage, ob der Beteiligten überhaupt ein Beschwerderecht zusteht, wegen der sie belastenden Beschwerdeentscheidung des Landgerichts zulässig (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 341; FamRZ 1996, 968/969).

    Der Begriff der Beeinträchtigung verlangt, dass die angefochtene Entscheidung unmittelbar nachteilig in die Rechtsstellung des Beschwerdeführers eingreift, indem sie dessen Recht aufhebt, beschränkt oder mindert, die Ausübung des Rechts stört oder erschwert (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 968/969; Bassenge § 20 Rn. 8; Keidel/Kahl § 20 Rn. 12; Jansen § 20 Rn. 7).

  • OLG Zweibrücken, 29.04.2002 - 3 W 59/02

    Betreuungsanordnung: Formerfordernisse an eine vor dem

    bb) Hinsichtlich ihrer Beschwerdeberechtigung kann offen bleiben, ob die Betreuerin insoweit auf die ihr erteilten Vollmachten verweisen kann (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1996, 968, 969).
  • OLG Zweibrücken, 30.08.2002 - 3 W 152/02

    Betreuerbestellung: Beschwerdebefugnis eines übergangenen Generalbevollmächtigten

    Bei dieser Sachlage wird in subjektive Rechte des Bevollmächtigten aus dem der Vollmacht zugrunde liegenden Rechtsverhältnis (vgl. dazu Palandt/Heinrichs, BGB 61. Aufl. § 167 Rdnr. 4) unmittelbar eingegriffen, solange die Vollmacht - wovon hier auszugehen ist - nicht wirksam widerrufen wurde (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1992, 341, 342; offengelassen FamRZ 1996, 968, 969).
  • BayObLG, 20.03.1998 - 4Z BR 16/98

    Beschwerde gegen die Bestellung eines Betreuers auf Antrag des Betroffenen

    Durch die Anordnung oder Aufrechterhaltung einer Betreuung können Rechte Dritter grundsätzlich nicht berührt werden,(vgl. BayObLG FamRZ 1996, 968/969 unter Hinweis auf BayObLG …
  • OLG Hamm, 07.06.2001 - 15 W 52/01
    Durch die Anordnung oder Aufrechterhaltung einer Betreuung können Rechte Dritter grundsätzlich nicht berührt werden (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 968/969 unter Hinweis auf BayObLG FamRZ 1992, 341 für die Anordnung oder Aufhebung einer Pflegschaft).
  • BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 113/02

    Keine Beschwerdebefugnis des Betreuers beiestellung weiteren Betreuers für nicht

    ob solche Rechte durch eine Betreuerbestellung überhaupt berührt werden, kann dahingestellt bleiben (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 968/969), da sich die Wahrnehmung der Rechte aus dem Übergabe- und dem Ergänzungsvertrag sowie die Geltendmachung des Pflegegelds mit den Befugnissen aus der Bankvollmacht (vgl. Palandt/Hein,richs BGB 61. Aufl. § 167 Rn. 9) nicht überschneidet.
  • AG Hildesheim, 05.12.2008 - 27 XVII SCH 1132

    Anhörung; Aufschub; Berufsbetreuer; Betreuung; Betreuungseinrichtung;

    Auch deswegen macht die vorliegende Vorsorgevollmacht - ihre Wirksamkeit unterstellt - die Einrichtung einer Betreuung nicht entbehrlich (vgl. insofern OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 1710; BayObLG, FamRZ 1996, 968).
  • LG München II, 13.02.2008 - 6 T 6215/07

    Rechtliche Betreuung: Wichtiger Grund für die Entlassung eines Betreuers nach

    Der Begriff der Beeinträchtigung verlangt, dass die angefochtene Entscheidung unmittelbar nachteilig in die Rechtsstellung des Beschwerdeführers eingreift, indem sie dessen Recht aufhebt, beschränkt oder mindert, die Ausübung des Rechts stört oder erschwert (BayObLG FamRZ 1996, 968; FamRZ 2003, 1219).
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Rechtsprechung
   LG München I, 12.12.1995 - 13 T 22516/95   

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https://dejure.org/1995,12705
LG München I, 12.12.1995 - 13 T 22516/95 (https://dejure.org/1995,12705)
LG München I, Entscheidung vom 12.12.1995 - 13 T 22516/95 (https://dejure.org/1995,12705)
LG München I, Entscheidung vom 12. Dezember 1995 - 13 T 22516/95 (https://dejure.org/1995,12705)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 968
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