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   BGH, 20.09.1995 - XII ZB 86/94   

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https://dejure.org/1995,1745
BGH, 20.09.1995 - XII ZB 86/94 (https://dejure.org/1995,1745)
BGH, Entscheidung vom 20.09.1995 - XII ZB 86/94 (https://dejure.org/1995,1745)
BGH, Entscheidung vom 20. September 1995 - XII ZB 86/94 (https://dejure.org/1995,1745)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versorgungsausgleich - Rechtanwälte - Anrechte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 129
  • MDR 1996, 72
  • FamRZ 1996, 97
  • WM 1995, 2037
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.09.1991 - XII ZB 97/90

    Ausgleich bei Anrecht aus Versorgungswerk der NRW-Rechtsanwälte

    Auszug aus BGH, 20.09.1995 - XII ZB 86/94
    Demgemäß hat der Senat bereits für das ebenfalls erst seit 1. Januar 1985 bestehende Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Land Nordrhein-Westfalen die erforderliche günstige Prognose nicht beanstandet (vgl. Senatsbeschluß vom 25. September 1991 - XII ZB 97/90 - FamRZ 1991, 1420, 1421).

    Das ist mit der Anpassung der Anwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung an die allgemeine Einkommensentwicklung vergleichbar (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 25. September 1991 aaO.; Staudinger/Rehme BGB 12. Aufl. § 1587 a Rdn. 431).

  • BGH, 04.10.1990 - XII ZB 115/88

    Ermittlung des Werts von Anwartschaften aus dem Versorgungswert der

    Auszug aus BGH, 20.09.1995 - XII ZB 86/94
    Es handelt sich nicht um bloße Beitragsdynamik, wobei das Mitglied z.B. infolge der Koppelung der Beiträge an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. hier § 24 Abs. 1 der Satzung) mit deren Anhebung auch höhere Anwartschaften erwerben muß, was nach der ständigen Rechtsprechung des Senats für die Annahme einer Dynamik im Anwartschaftsstadium nicht ausreicht (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 4. Oktober 1990 - XII ZB 115/88 - FamRZ 1991, 310, 312 m.w.N.).
  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 537/80

    Anforderungen an die Annahme eines volldynamischen Wertzuwachses

    Auszug aus BGH, 20.09.1995 - XII ZB 86/94
    Bei der vom Tatrichter anzustellenden Prognose, ob das Versorgungswerk auch künftig mit den Anpassungen der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Beamtenversorgung Schritt halten wird, dürfen zwar die Daten der Vergangenheit nicht einfach fortgeschrieben werden, es muß aber genügen, daß insoweit bei Berücksichtigung aller bedeutsamen Umstände hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht (vgl. Senatsbeschluß BGHZ 85, 194, 202 f).
  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 719/81

    Beschränkung der Dispositionsbefugnis der Ehegatten über den Versorgungsausgleich

    Auszug aus BGH, 20.09.1995 - XII ZB 86/94
    Soweit das Oberlandesgericht auf die Beschwerde des Ehemannes die für die Ehefrau bei der BfA zu begründenden Rentenanwartschaften von einem Monatsbetrag von 28, 58 DM auf einen solchen von 29, 35 DM erhöht hat, liegt darin ein Verstoß gegen das auch im Rechtsmittelverfahren über den Versorgungsausgleich geltende Verbot der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers (vgl. Senatsbeschluß BGHZ 85, 180).
  • BGH, 07.12.2005 - XII ZB 34/01

    Ende der Ehezeit bei mehreren Scheidungsanträgen

    d) Bei seiner Entscheidung wird das Beschwerdegericht allerdings zu beachten haben, dass nur die Ehefrau weitere Beschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts eingelegt hat und sie deswegen - unabhängig von dem Ergebnis der Ermittlung ehezeitlich erworbener Anwartschaften - gegenüber der angefochtenen Entscheidung nicht schlechter gestellt werden darf (vgl. Senatsbeschluss vom 20. September 1995 - XII ZB 86/94 - FamRZ 1996, 97, 98 m.w.N.; Johannsen/Henrich/Sedemund-Treiber aaO § 621 i ZPO Rdn. 21; Wick aaO Rdn. 284).
  • BGH, 23.11.2005 - XII ZB 260/03

    Bewertung von Versorgungsanrechten bei der Sächsischen Ärzteversorgung;

    Dieses Finanzierungsverfahren ermöglicht die Anpassung in der Weise, dass Anwartschaften und Versorgungsleistungen jeweils in dem gleichen Umfang gemäß den vorhandenen Mitteln erhöht werden; dieses System entspricht insoweit dem System der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. September 1991 - XII ZB 97/90 - FamRZ 1991, 1420, 1421 und vom 20. September 1995 - XII ZB 86/94 - FamRZ 1996, 97, 98).
  • OLG Dresden, 27.05.2004 - 21 UF 164/04

    Bewertung von Rentenanwartschaften bei der Zusatzversorgung bei der VBL

    Eine Volldynamik kann angenommen werden, wenn die tatsächliche Anpassung der Versorgung mit der der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Beamtenversorgung über einen längeren Zeitraum (BGH FamRZ 1997, 161 : 7 bis 8 Jahre) vergleichbar ist und eine entsprechende Weiterentwicklung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit prognostiziert werden kann (BGH FamRZ 1983, 40 (40): absolute Gewissheit nicht erforderlich; BGH FamRZ 1998 424; 1996, 97; kritisch dazu: Soergel-Zimmermann, 12. Aufl., § 1587a, Rn.281; Soergel-Häußermann, 13. Aufl., § 1587a, Rn.347).

    Anders als im vom BGH durch Beschluss vom 20. September 1995 - XII ZB 86/94 - (FamRZ 1996, 97 ) entschiedenen Fall erfährt hier kein Bemessungmultiplikator als Regulativ eine solche Änderung, dass dadurch eine Anpassung an die allgemeine Einkommensentwicklung erfolgt.

  • OLG Celle, 11.10.2005 - 10 UF 55/05

    Berechnung eines schuldrechtlichen Ausgleichs einer Beamtenversorgung;

    Auch im Versorgungsausgleichsverfahren gilt das Verbot der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers (BGH FamRZ 1983, 44, 46; 1984, 990, 992; 1996, 97, 98).
  • OLG Köln, 24.03.2004 - 4 UF 50/03

    Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs - zulässige

    Dass das Verschlechterungsverbot für Beschwerden in Versorgungsausgleichssachen gilt, ist allgemein anerkannt (vgl. u. a. BGH FamRZ 96, 97 f.).
  • OLG Zweibrücken, 25.02.2008 - 2 UF 166/07

    Keine Aussetzung des Verfahrens über den Versorgungsausgleich trotz Unwirksamkeit

    Eine Abänderung der Ausgleichsentscheidung zu ihren Lasten ist wegen des Verbotes der Schlechterstellung des Beschwerdeführers nicht zulässig (BGH FamRZ 1996, 97 f).
  • OLG Saarbrücken, 06.06.2002 - 6 UF 80/01

    Bindung des Gerichts an Parteianträge im Verfahren auf schuldrechtlichen

    Wegen des - auch im Versorgungsausgleichsverfahren anzuwendenden (BGH, FamRZ 1983, 44, 47; FamRZ 1989, 290, 291; FamRZ 1996, 97, 98, Johannsen/Henrich/Sedemund-Treiber, a.a.O., § 621 e ZPO, Rz. 20) - Verbots der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers (reformatio in peius) ist für diesen Zeitraum eine Abänderung zu Gunsten der Ehefrau über den vom Familiengericht titulierten Betrag von (314,26 DM oder) 160, 68 EUR hinaus nicht vorzunehmen.
  • OLG Schleswig, 02.11.2006 - 15 UF 23/05

    Unwirksamkeit einer Scheidungsfolgenvereinbarung betreffend des

  • OLG Zweibrücken, 25.11.2011 - 2 UF 158/09

    Zulässigkeit des Treffens einer Entscheidung über einen Antrag auf Anpassung

  • BGH, 10.09.1997 - XII ZB 126/95

    Bewertung von Versorgungsansprüchen gegen berufsständische Versorgungsträger

  • OLG Brandenburg, 19.02.2019 - 10 UF 236/14

    Beschwerde in einer Versorgungsausgleichssache

  • OLG Hamm, 04.03.1998 - 12 UF 448/96

    Gesetzlicher Forderungsübergang von Unterhaltsansprüchen auf den

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