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   BVerfG, 15.02.1996 - 2 BvR 233/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1552
BVerfG, 15.02.1996 - 2 BvR 233/96 (https://dejure.org/1996,1552)
BVerfG, Entscheidung vom 15.02.1996 - 2 BvR 233/96 (https://dejure.org/1996,1552)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Februar 1996 - 2 BvR 233/96 (https://dejure.org/1996,1552)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rückführung eines Kindes nach Kanada

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haager Übereinkommen - Kindesentführung - Zivilrecht - Vorläufiger Rechtsschutz - Verfassungsbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1402
  • FamRZ 1996, 405
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvQ 3/60

    Keine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Änderung der Parteienfinanzierung

    Auszug aus BVerfG, 15.02.1996 - 2 BvR 233/96
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Nachteile abzuwägen, die eintreten, wenn die einstweilige Anordnung nicht ergeht, die angegriffene Maßnahme aber später für verfassungswidrig erklärt würde, gegen die Nachteile, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt vorläufig außer Anwendung gesetzt würde, sich aber im Hauptsacheverfahren als verfassungsgemäß erwiese (st. Rspr seit BVerfGE 12, 276, 279).

    Im Rahmen dieser Abwägung sind nicht nur die Interessen des Antragstellers, sondern alle in Frage kommenden Belange und widerstreitenden Interessen zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen (BVerfGE 12, 276, 280).

  • OLG Düsseldorf, 27.07.1993 - 5 UF 79/93

    Sofortige Rückgabe eines Kindes ist gem. Art. 12 Haager Übereinkommen über die

    Auszug aus BVerfG, 15.02.1996 - 2 BvR 233/96
    Das Haager Übereinkommen dient dem Ziel, die Beteiligten von einem widerrechtlichen Verbringen des Kindes ins Ausland abzuhalten und die Sorgerechtsentscheidung am Ort des früheren gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes sicherzustellen (vgl. OLG München, FamRZ 1994, S. 1338, 1339; OLG Frankfurt, FamRZ 1994, S. 1339, 1340; OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, S. 185, 186).

    Die enge Begrenzung dieser, Ausnahmebestimmung im Hinblick auf den am Kindeswohl orientierten Zweck des Haager Übereinkommens, von der auch die angegriffenen Entscheidungen ausgehen, haben die Fachgerichte deutlich herausgearbeitet (vgl. OLG München, FamRZ 1994, S. 1338, 1339; OLG Frankfurt, FamRZ 1994, S. 1339, 1340; OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, S. 185, 186); gegen sie sind verfassungsrechtliche Bedenken nicht ersichtlich.

  • OLG München, 29.12.1993 - 2 UF 1392/93

    Verbringen oder Zurückhalten eines Kindes

    Auszug aus BVerfG, 15.02.1996 - 2 BvR 233/96
    Das Haager Übereinkommen dient dem Ziel, die Beteiligten von einem widerrechtlichen Verbringen des Kindes ins Ausland abzuhalten und die Sorgerechtsentscheidung am Ort des früheren gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes sicherzustellen (vgl. OLG München, FamRZ 1994, S. 1338, 1339; OLG Frankfurt, FamRZ 1994, S. 1339, 1340; OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, S. 185, 186).

    Die enge Begrenzung dieser, Ausnahmebestimmung im Hinblick auf den am Kindeswohl orientierten Zweck des Haager Übereinkommens, von der auch die angegriffenen Entscheidungen ausgehen, haben die Fachgerichte deutlich herausgearbeitet (vgl. OLG München, FamRZ 1994, S. 1338, 1339; OLG Frankfurt, FamRZ 1994, S. 1339, 1340; OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, S. 185, 186); gegen sie sind verfassungsrechtliche Bedenken nicht ersichtlich.

  • OLG Frankfurt, 02.02.1994 - 2 UF 6/94

    Gemeinsames Sorgerecht; Verbringen in anderes Land; Anordnung der Rückführung;

    Auszug aus BVerfG, 15.02.1996 - 2 BvR 233/96
    Das Haager Übereinkommen dient dem Ziel, die Beteiligten von einem widerrechtlichen Verbringen des Kindes ins Ausland abzuhalten und die Sorgerechtsentscheidung am Ort des früheren gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes sicherzustellen (vgl. OLG München, FamRZ 1994, S. 1338, 1339; OLG Frankfurt, FamRZ 1994, S. 1339, 1340; OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, S. 185, 186).

    Die enge Begrenzung dieser, Ausnahmebestimmung im Hinblick auf den am Kindeswohl orientierten Zweck des Haager Übereinkommens, von der auch die angegriffenen Entscheidungen ausgehen, haben die Fachgerichte deutlich herausgearbeitet (vgl. OLG München, FamRZ 1994, S. 1338, 1339; OLG Frankfurt, FamRZ 1994, S. 1339, 1340; OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, S. 185, 186); gegen sie sind verfassungsrechtliche Bedenken nicht ersichtlich.

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Deswegen rechtfertigt nicht schon jede Härte die Anwendung der Ausnahmeklausel; vielmehr stehen nur ungewöhnlich schwerwiegende Beeinträchtigungen des Kindeswohls, die sich als besonders erheblich, konkret und aktuell darstellen, einer Rückführung entgegen (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 1996 - 2 BvR 233/96 -, NJW 1996, S. 1402 ).
  • BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvR 1126/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung, durch die Mutter entführte

    Es soll verhindert werden, daß durch die Entführung geschaffene vollendete Tatsachen von vornherein ein Übergewicht gewinnen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1996, S. 1402 [BVerfG 15.02.1996 - 2 BvR 233/96]; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1996, S. 3145).

    Gerade in Fällen wie etwa dem gemeinsamen Sorgerecht verheirateter Eltern (zu einem solchen Sachverhalt vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1996, S. 1402) wird dem Kindeswohl gedient, indem das Kind möglichst schnell rückgeführt und die Sorgerechtsentscheidung am Ort des früheren gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes sichergestellt wird.

    Zudem wird dem möglichen Überwiegen des Kindeswohls aufgrund spezieller Umstände des Einzelfalls mit Art. 13 Abs. 1 lit. b HKiEntfÜ hinreichend Rechnung getragen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1996, S. 1402 [BVerfG 15.02.1996 - 2 BvR 233/96]; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1996, S. 3145).

  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 1075/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung, ein durch die Mutter

    Auf diese Art dient das Haager Kindesentführungsübereinkommen dem Kindeswohl (Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 1996 - 2 BvR 233/96 -, NJW 1996, S. 1402 [1403] m.w.N.).

    Die enge Begrenzung dieser Ausnahmebestimmung im Hinblick auf den am Kindeswohl orientierten Zweck des Haager Übereinkommens haben die Fachgerichte deutlich herausgearbeitet; gegen sie sind verfassungsrechtliche Bedenken nicht ersichtlich (Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 1996 - 2 BvR 233/96 -, NJW 1996, S. 1402 [1403]).

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