Rechtsprechung
   BayObLG, 24.10.1995 - 3Z BR 300/95   

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https://dejure.org/1995,6466
BayObLG, 24.10.1995 - 3Z BR 300/95 (https://dejure.org/1995,6466)
BayObLG, Entscheidung vom 24.10.1995 - 3Z BR 300/95 (https://dejure.org/1995,6466)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Oktober 1995 - 3Z BR 300/95 (https://dejure.org/1995,6466)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringung gemäß § 1906 I Nr. 2 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2
    Voraussetzungen des Unterbringung eines Betreuten gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Ansbach - XVII 144/93
  • LG Ansbach - 4 T 900/95
  • BayObLG, 24.10.1995 - 3Z BR 300/95

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 511 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 29.07.1994 - 3 Wx 406/94

    Gerichtliche Unterbringungsgenehmigung; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus BayObLG, 24.10.1995 - 3Z BR 300/95
    Hierdurch soll sichergestellt werden, daß die Unterbringung wegen geistig-seelischer Defizite eines Betroffenen erforderlich ist (vgl. OLG Düsseldorf BtPrax 1995, 29, 30).
  • BayObLG, 22.06.1984 - BReg. 1 Z 44/83

    Zuziehung eines Schreibzeugen zur Beurkundung eines Testaments

    Auszug aus BayObLG, 24.10.1995 - 3Z BR 300/95
    Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache des Tatrichters und vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfbar, d.h. dahin, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend ermittelt, bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner, ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1984, 141, 146 f.).
  • OLG Stuttgart, 29.06.2004 - 8 W 239/04

    Aufgaben des Betreuers: Betreibung eines Verfahrens der Unterbringungsgenehmigung

    Dem gemäß hat das Bayerische Oberste Landesgericht fortgesetzt formuliert: "Der Betreuer darf den Betreuten freiheitsentziehend nur dann unterbringen, wenn ihm die Aufenthaltsbestimmung zusteht und das Vormundschaftsgericht die Unterbringung genehmigt." (BayObLGZ 1993, 18 = FamRZ 1993, 600 = MDR 1993, 545; FamRZ 1993, 998; FamRZ 1994, 320; BtPrax 1996, 28; FamRZ 1998, 1327 = NJW-RR 1998, 1014; ähnlich FamRZ 1999, 1299; FamRZ 2002, 908).
  • OLG Jena, 30.11.2005 - 9 W 627/05

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Zwangsmedikation

    Dabei beruht die mangelnde Einsicht der Betroffenen in die Notwendigkeit der Heilbehandlung gerade auf ihrer psychischen Erkrankung (vgl. BayObLG BtPrax 1996, 28), da sie unter Verfolgungswahn leidet und die sie behandelnden Ärzte neben allen anderen Behörden einer gegen sie inszenierten Verschwörung zurechnet.
  • AG Offenbach, 26.06.2012 - 14 XVII 990/08

    Zur Zulässigkeit der Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen gem. § 1906 Abs.

    Die Vorschrift verlangt hinsichtlich der Einsichtsunfähigkeit, dass der Betreute "die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann." Dabei geht es (analog zur Erforderlichkeit) primär nicht um die Einsicht in die Notwendigkeit der Unterbringung, sondern der durch sie möglichen Heilbehandlung (BayObLG v. 24.10.1995, BtPrax 1996, 28).
  • OLG Hamm, 29.04.2008 - 15 Wx 110/08

    Geschlossene Unterbringung bei Alkoholismus

    Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Unterbringung wegen geistig-seelischer Defizite eines Betroffenen erforderlich ist (vgl. BGH NJW 2006, 1277 ff; BayObLG BtPrax 1996, 28; OLG Düsseldorf BtPrax 1995, 29, 30).
  • OLG Hamm, 09.12.2008 - 15 Wx 283/08

    Anforderungen an die Untersuchung des Betroffenen durch den Sachverständigen;

    Der Ausschluss der Einsichtsfähigkeit muss sich auf die Notwendigkeit der nur durch die Unterbringung möglichen Heilbehandlung beziehen (BayObLG BtPrax 1996, 28, 29; FamRZ 1999, 1304; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118).
  • OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 170/05

    Befugnis einer anwaltlichen Verfahrensvollmacht "in Sachen Betreuung" zur

    Das ist insbesondere der Fall, wenn entweder aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung die Gefahr besteht, dass der Betroffene sich selbst tötet oder sich erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt und er insoweit seinen Willen nicht frei bestimmen kann (§ 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB; vgl. BayObLGZ 1993, 18), oder wenn eine Heilbehandlung notwendig ist, jedoch ohne Unterbringung nicht durchgeführt werden kann, weil der Betroffene aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, die Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln (§ 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB; vgl. BayObLG BtPrax 1996, 28/29).
  • BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 84/97

    Verlängerung der Betreuung - Einholung eines Sachverständigengutachtens - Bindung

    Daraus folgt, daß es nicht primär um die Einsicht des Betroffenen in die Notwendigkeit der Unterbringung, sondern um die Einsicht in die Notwendigkeit einer nur durch Unterbringung möglichen Heilbehandlung geht (vgl. BayObLG BtPrax 1996, 28/29, OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118 ).
  • BayObLG, 27.07.2000 - 3Z BR 64/00

    Rechte des Betroffenen bei einer vorläufigen Unterbringungsmaßnahme

    Das ist insbesondere der Fall, wenn entweder aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung die Gefahr besteht, dass der Betroffene sich selbst tötet oder sich erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt und er insoweit seinen Willen nicht frei bestimmen kann (§ 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB; vgl. BayObLGZ 1993, 18), oder wenn eine Heilbehandlung notwendig ist, jedoch ohne Unterbringung nicht durchgeführt werden kann, weil der Betroffene aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, die Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln (§ 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB; vgl. BayObLG BtPrax 1996, 28/29).
  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 221/99

    Unzulässigkeit der Anordnung der vorläufigen Unterbringung, wenn ein Betreuer mit

    Gemäß dieser Regelung müssen konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit (vgl. BayObLGZ 1997, 142/145 m. w. N.; Bienwald Betreuungsrecht 3. Aufl. § 69f FGG Rn. 13; Bassenge/Herbst § 69f FGG Rn. 4) darauf hindeuten, daß aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung die Gefahr besteht, daß der Betroffene sich selbst tötet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt und insoweit auch seinen Willen nicht frei bestimmen kann (§ 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB; vgl. BayObLGZ 1993, 18; BayObLG NJW-RR 1998, 1014) oder wenn eine Heilbehandlung notwendig ist, jedoch ohne Unterbringung nicht durchgeführt werden kann, weil der Betreute aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, die Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln (§ 3906 Abs. 1 Nr. 2 BGB; vgl. BayObLG BtPrax 1996, 28/29; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118).
  • OLG Hamm, 06.04.2000 - 15 W 76/00

    Richterliche Genehmigung zur Erzwingung eines kurzfristigen Aufenthaltes in einer

    Der Ausschluß der Einsichtsfähigkeit muß sich auf die Notwendigkeit der nur durch die Unterbringung möglichen Heilbehandlung beziehen (BayObLG BtPrax 1996, 28, 29; FamRZ 1999, 1304; OLG-Düsseldorf FamRZ 1995, 118).
  • BayObLG, 06.03.2003 - 3Z BR 35/03

    Betreuungsrecht: Anwesenheit des Betreuers bei Anhörung

  • BayObLG, 31.10.2000 - 3Z BR 272/00

    Voraussetzungen der vorläufigen Unterbringung nach Betreuungsrecht

  • BayObLG, 21.11.2001 - 3Z BR 319/01

    Voraussetzungen zivilrechtlicher Unterbringung

  • BayObLG, 02.06.2004 - 3Z BR 111/04

    Genehmigungsfähigkeit der geschlossenen Unterbringung eines alkohol- und

  • BayObLG, 22.01.2003 - 3Z BR 185/02

    Hauptsacheerledigung im zivilrechtlichen Unterbringungsverfahren -

  • BayObLG, 01.03.1999 - 3Z BR 48/99

    Einwilligung in ärztliche Maßnahmen durch einen Betreuer

  • BayObLG, 12.02.1999 - 3Z BR 54/99

    Erledigung der Hauptsache

  • BayObLG, 03.03.2004 - 3Z BR 52/04

    Unterbringungsgenehmigung zur Vermeidung einer lebensbedrohenden Selbstgefährdung

  • BayObLG, 30.05.2000 - 3Z BR 129/00

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Unterbringungsmaßnahme

  • BayObLG, 27.03.2002 - 3Z BR 50/02

    Aufhebung der Verfahrenspflegschaft im Verfahren der weiteren Beschwerde

  • BayObLG, 22.12.1999 - 3Z BR 393/99

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Unterbringungsverfahrens

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Rechtsprechung
   BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 253/95   

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https://dejure.org/1995,8253
BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 253/95 (https://dejure.org/1995,8253)
BayObLG, Entscheidung vom 23.11.1995 - 3Z BR 253/95 (https://dejure.org/1995,8253)
BayObLG, Entscheidung vom 23. November 1995 - 3Z BR 253/95 (https://dejure.org/1995,8253)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung zum Betreuer; Antrag auf Bestellung eines Ergänzungsbetreuers; Ergänzungsbetreuer mit dem Wirkungskreis Mitwirkung bei der Löschung eines Leibgedings; Wirtschaftliches Interesse an der Bestellung eines Betreuers; Mittellosigkeit einer Betreuten; Beschwerde ...

  • Bt-Recht

    Kostenschuldner bei Anordnung einer Ergänzungsbetreuung, Dürftigkeitseinrede

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 511 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 11.05.1995 - 3Z BR 10/95

    Kostentragung bei Einstellung eines Verfahrens nach § 1666 BGB

    Auszug aus BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 253/95
    Der Betreuer erlangt durch die Tätigkeit eines Ergänzungsbetreuers zwar den Vorteil, den jeder Geschäftspartner eines Betreuten in Form des wirksam zustande gekommenen Rechtsgeschäfts hat; das Gericht nimmt jedoch mit der Bestellung des Ergänzungsbetreuers nicht (auch) die Interessen des Geschäftspartners wahr, wie dies z.B. im Verfahren nach § 1666 BGB (Gefährdung des Kindeswohls) bezüglich der Interessen der Eltern eines minderjährigen Kindes der Fall sein kann (BayObLGZ 1995, 168; vgl. auch BayObLGZ 1994, 1).
  • BGH, 07.11.1984 - IVb ZB 830/81

    Gebrechlichkeitspflegschaft bei potentieller Geschäftsurfähigkeit

    Auszug aus BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 253/95
    Der Ausnahmefall, daß unter gewissen Voraussetzungen eine Betreuung im ausschließlichen Interesse eines Dritten in Betracht kommt (vgl. BGHZ 93, 1), liegt hier nicht vor.
  • BayObLG, 20.01.1994 - 3Z BR 281/93
    Auszug aus BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 253/95
    Der Betreuer erlangt durch die Tätigkeit eines Ergänzungsbetreuers zwar den Vorteil, den jeder Geschäftspartner eines Betreuten in Form des wirksam zustande gekommenen Rechtsgeschäfts hat; das Gericht nimmt jedoch mit der Bestellung des Ergänzungsbetreuers nicht (auch) die Interessen des Geschäftspartners wahr, wie dies z.B. im Verfahren nach § 1666 BGB (Gefährdung des Kindeswohls) bezüglich der Interessen der Eltern eines minderjährigen Kindes der Fall sein kann (BayObLGZ 1995, 168; vgl. auch BayObLGZ 1994, 1).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 06.12.1995 - 3Z BR 312/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6889
BayObLG, 06.12.1995 - 3Z BR 312/95 (https://dejure.org/1995,6889)
BayObLG, Entscheidung vom 06.12.1995 - 3Z BR 312/95 (https://dejure.org/1995,6889)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Dezember 1995 - 3Z BR 312/95 (https://dejure.org/1995,6889)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung einer Rechnung eines Betreuers durch das Vormundschaftsgericht als ordnungsgemäß mit Auswirkung auf die Überprüfung eines zivilrechtlichen Anspruchs vor einem Zivilgericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Prüfungsmitteilung des Vormundschaftsgerichts, Auskunftspflicht des Betreuers

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1837 Abs. 2, § 1839; FGG § 19 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 511 (Ls.)
  • Rpfleger 1996, 246
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 24.06.1993 - 3Z BR 111/93
    Auszug aus BayObLG, 06.12.1995 - 3Z BR 312/95
    Die weitere Beschwerde ist zulässig, da das Landgericht die Beschwerden als unzulässig verworfen hat (BayObLGZ 1993, 253/255).
  • LG Saarbrücken, 23.04.2009 - 5 T 12/09

    Rechenschaftspflicht des Betreuers

    Selbst wenn das Betreuungsgericht den Betreuer noch während der Betreuung nach § 1839 BGB zur Erteilung von Auskünften aufgefordert hat, kann es deren Erteilung nach Ende der Betreuung nicht mehr durch eine Verhängung von Zwangsgeld durchsetzen (vgl. Wagenitz in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage 2008, § 1837 BGB, Rn 11; Pammler-Klein/Pammler in: jurisPK-BGB, 4. Aufl. 2008, § 1837 BGB RN 14; Bayerisches Oberstes Landesgericht v. 06.12.1995 - 3Z BR 312/95 - juris Rn 9 - Rpfleger 1996, 246; OLG Hamm OLGZ 1966, 484).

    3 Z 93/80">BayObLGZ 1981, 62; BayObLG München v. 06.12.1995 - 3Z BR 312/95 - juris Rn. 8 - Rpfleger 1996, 246; OLG Zweibrücken v. 19.10.1979 - 3 W 130/79 - juris Rn 7 - Rpfleger 1980, 103; LG Bonn v. 26.04.1985 - 5 T 40/85 - Rpfleger 1985, 297; Pammler-Klein/Pammler in: jurisPK-BGB, 4. Aufl. 2008, § 1843 BGB Rn 14 - arg.

    Die Rechtsposition des Betreuers erfährt im (privatrechtlichen) Verhältnis zu dem Betreuten keinerlei Besser- oder Schlechterstellung, insbesondere wird dem Betreuer keine Entlastung erteilt (Bayerisches Oberstes Landesgericht v. 06.12.1995 - 3Z BR 312/95 - juris Rn. 8 mwN - Rpfleger 1996, 246; Staudinger/ Helmut Engler (2004), § 1843 BGB Rn 9).

  • OLG Stuttgart, 04.10.2000 - 8 W 470/99

    Rechtsmittel des Betreuten gegen Schlussrechnung des Betreuers - ordentliches

    Vielmehr bleibt der Beschwerdeführerin unbenommen, im ordentlichen Streitverfahren eine in ihren Augen ordnungsgemäße Schlußrechnung zu erzwingen (§ 1843 Abs. 2 BGB; BayObLG RPfl 1997, 476 und RPfl 1996, 246; BayObLGZ 1903, 182, 184), denn die Schlußrechnung ist nicht dem Vormundschaftsgericht, sondern dem Betreuten (bzw. dessen Erben) zu erstatten (§ 1908i i.V.m. § 1890 S. 1 BGB).
  • BayObLG, 04.06.1997 - 3Z BR 42/97

    Schlußrechnung nach Beendigung der Betreuung - Zwangsrechte des

    Mit einer solchen Verfügung gibt das Gericht nämlich lediglich zu erkennen, daß es für ein Einschreiten nach § 1837 BGB keinen Anlaß sieht (BayObLGZ 29, 126; BayObLG, Rpfleger 1996, 246 ).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.1995 - 16 A 1069/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,15071
OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.1995 - 16 A 1069/93 (https://dejure.org/1995,15071)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.10.1995 - 16 A 1069/93 (https://dejure.org/1995,15071)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. Oktober 1995 - 16 A 1069/93 (https://dejure.org/1995,15071)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 511
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Rechtsprechung
   BayObLG, 28.09.1995 - 3Z AR 39/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5340
BayObLG, 28.09.1995 - 3Z AR 39/95 (https://dejure.org/1995,5340)
BayObLG, Entscheidung vom 28.09.1995 - 3Z AR 39/95 (https://dejure.org/1995,5340)
BayObLG, Entscheidung vom 28. September 1995 - 3Z AR 39/95 (https://dejure.org/1995,5340)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gegenvorstellung bei Ablehnung der Abgabe eines Betreuungsverfahrens an ein anderes Vormundschaftsgericht; Erfordernis der Erledigung noch offenener Anträge

  • Bt-Recht

    Gegenvorstellungen des zur Abgabe verpflichteten Gerichts

  • rechtsportal.de

    FGG § 46, § 65a
    Abgabe eines Betreuungsverfahrens an ein anderes Vormundschaftsgericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 511 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 21.07.1994 - 3Z BR 170/94

    Verfahren über einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung

    Auszug aus BayObLG, 28.09.1995 - 3Z AR 39/95
    Diese Vorschrift gilt lediglich für die Verlängerung einer Betreuung, nicht jedoch auch für die bloße Entscheidung über einen Antrag auf deren Aufhebung (vgl. BayObLG FGPrax 1995, 52 ).
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 24.10.1995 - 2 T 594/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10058
LG Koblenz, 24.10.1995 - 2 T 594/95 (https://dejure.org/1995,10058)
LG Koblenz, Entscheidung vom 24.10.1995 - 2 T 594/95 (https://dejure.org/1995,10058)
LG Koblenz, Entscheidung vom 24. Oktober 1995 - 2 T 594/95 (https://dejure.org/1995,10058)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Aufrundung von Stunden, Betreuervergütung, Mißbrauchsgrenze

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1836 Abs. 2, § 1835 Abs. 4; ZSEG § 2 Abs. 2

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 511 (Ls.)
  • Rpfleger 1996, 288
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Rechtsprechung
   BayObLG, 19.10.1995 - 3Z AR 47/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,11700
BayObLG, 19.10.1995 - 3Z AR 47/95 (https://dejure.org/1995,11700)
BayObLG, Entscheidung vom 19.10.1995 - 3Z AR 47/95 (https://dejure.org/1995,11700)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Oktober 1995 - 3Z AR 47/95 (https://dejure.org/1995,11700)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 511 (Ls.)
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