Rechtsprechung
OLG München, 26.08.1996 - 26 UF 1080/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VAHRG § 10a; BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 1 § 1587o
Auswirkungen der Feststellung der Ehezeit auf Versorgungsausgleich - Abänderbarkeit - Wirkungen des § 10a VAHRG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1997, 1082
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 19.03.1981 - BReg. 2 Z 76/80
Zur Abänderbarkeit eines durch Urteil zuerkannten Anspruchs gem. § 1587 b Abs. 3 …
Auszug aus OLG München, 26.08.1996 - 26 UF 1080/96
Anders ist es, soweit nicht in die gestalteten Rechtspositionen Dritter, also hier der öffentlich-rechtlichen Versorgungsträger, eingegriffen wird, es also z.B. um eine Modifizierung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs zwischen den Parteien oder um eine Regelung im Zusammenhang mit einer Verpflichtung zur Beitragsentrichtung geht (…vgl. Palandt-Diederichsen, BGB , 55. Aufl., Rn 10 zu § 1587o;… Plagemann, NJW 1977, S. 844; BayObLG NJW 1981, S. 1519, 1520). - BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 719/81
Beschränkung der Dispositionsbefugnis der Ehegatten über den Versorgungsausgleich
Auszug aus OLG München, 26.08.1996 - 26 UF 1080/96
Eine Abänderung zugunsten der Antragsgegnerin scheidet wegen des Verbots der Schlechterstellung des Beschwerdeführers aus (vgl. BGH NJW 1983, S. 173 ff.). - BGH, 04.10.1989 - IVb ZB 106/88
Auslegung und Rechtsfolgen einer Vereinbarung über den Versorgungsausgleich
Auszug aus OLG München, 26.08.1996 - 26 UF 1080/96
Eine Abänderung durch Parteivereinbarung scheidet aus (vgL BGH FamRZ 1990, S. 273, 274). - BGH, 09.11.1988 - IVb ZB 53/87
Auszug aus OLG München, 26.08.1996 - 26 UF 1080/96
Hierbei wäre auch die Wesentlichkeitsschwelle des § 10a Abs. 2 VAHRG erfüllt, weil sich der Ausgleich um über 270,- DM monatlich erhöhen würde (vgl. zur Erhöhung der Anwartschaften des Antragstellers BGH FamRZ 1989, S. 492, 494;… OLG Nürnberg, FarnRZ 1990, S. 759, 360).
- OLG Brandenburg, 26.07.2001 - 9 UF 78/99
Zulässigkeit einer Vereinbarung über die Verkürzung der Ehezeit im Rahmen des …
- OLG Saarbrücken, 27.07.2000 - 6 UF 128/99
Unwirksamkeit einer notariellen Vereinbarung der Eheleute über das Ende der …
Von den danach insgesamt erworbenen Anwartschaften ist der Anteil abzurechnen, der in dem Zeitraum erworben ist, für den ein Versorgungsausgleich nicht erfolgen soll (vgl. OLG München, OLGR 1994, 187; OLG Köln, FamRZ 1998, 1377), wobei jedoch gemäß § 1587o Abs. 1 Satz 2 BGB zu Lasten des Ausgleichspflichtigen nicht mehr Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung übertragen oder begründet werden dürfen, als dies bei Einbeziehung aller von den Parteien in der Ehezeit erworbenen Anwartschaften der Fall wäre (BGH, FamRZ 1988, 153, 154; FamRZ 1990, 273, 274; FamRZ 1990, 384, 386; 9. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 24. Juni 1999 - 9 LT 21/99; OLG München, FamRZ 1997, 1082, 1083).
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 12.02.1997 - 1 UF 179/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1997, 1082
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 17.09.1997 - XII ZB 208/94
Berechnung des Versorgungsausgleichs im Falle eines mehrfach geschiedenen Beamten
Nur so ist auch gewährleistet, daß die Summe der einzelnen Kürzungsbeträge aus § 57 BeamtVG grundsätzlich demjenigen Kürzungsbetrag entspricht, der sich ergeben würde, wenn der Beamte während der gesamten Zeit nur einmal verheiratet gewesen wäre (ebenso OLG Frankfurt FamRZ 1997, 1082). - BGH, 10.09.1997 - XII ZB 191/94
Berechnung des Ehezeitanteils des Versorgungsanrechts eines zum zweiten Mal …
Dies wäre aber der Fall, wollte man den Ehezeitanteil aus der zweiten Ehe aus einer bereits aufgrund eines vorausgegangenen Versorgungsausgleichs gekürzten Versorgung errechnen (ebenso Anm. Kemnade, FamRZ 1995, 298 und OLG Frankfurt/M., FamRZ 1997, 1082 ). - OLG Frankfurt, 04.10.1999 - 1 UF 199/98 Dies ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…FamRZ 1997, S. 1535), welche auch der Senatsrechtsprechung entspricht (FamRZ 1997, S. 1082), nicht zutreffend.