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   OLG Köln, 12.02.1997 - 14 WF 14/97   

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OLG Köln, 12.02.1997 - 14 WF 14/97 (https://dejure.org/1997,1388)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.02.1997 - 14 WF 14/97 (https://dejure.org/1997,1388)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Februar 1997 - 14 WF 14/97 (https://dejure.org/1997,1388)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO §§ 1603 II BGB, 118 II

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesteigerte Erwerbsobliegenheit des nach § 1603 verschärft Unterhaltspflichtigen; Annahme einer fiktiven Leistungsfähigkeit bei unzureichender Arbeitsplatzsuche des arbeitslosen Unterhaltspflichtigen; Fehlen einer realen Beschäftigungschance

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1603 Abs. 2; ZPO § 118 Abs. 2
    Anforderungen an die Bemühungen des Unterhaltsverpflichteten um Arbeit; Darlegung vergeblicher Bemühungen im Prozeßkostenhilfeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 651
  • FamRZ 1997, 1104
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.11.1995 - XII ZR 231/94

    Rechtsfolgen der Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.1997 - 14 WF 14/97
    Die Darlegungs- und Beweislast für seine Leistungsunfähigkeit trifft den Antragsteller als Unterhaltsverpflichteten (vgl. BGH FamRZ 1996, 345 (346); OLG Hamm FamRZ 1996, 1216; Born FamRZ 1995, 523 m.w.N.).

    5) Der Unterhaltspflichtige kann auch bei fehlenden hinreichenden Arbeitsbemühungen im Prozeß dartun und beweisen, daß er auch bei hinreichender Bemühung keinen Arbeitsplatz gefunden hätte (Fehlen einer realen Beschäftigungschance - BGH FamRZ 1994, 372; FamRZ 1996, 345 = NJW 1996, 517 (518); OLG Braunschweig NJW-RR 1996, 454).

    Das Gericht muß nur feststellen, daß bei dem Verpflichteten nach Art, Ausbildung, Berufserfahrung und Gesundheitszustand überhaupt eine Arbeitsplatzchance gegeben war (BGH FamRZ 1996, 345 = NJW 1996, 517).

  • BGH, 24.01.1990 - XII ZR 2/89

    Ermittlung der ehelichen Lebensverhältnisse

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.1997 - 14 WF 14/97
    Die Meldung beim Arbeitsamt ist notwendig, reicht aber für sich allein nicht aus (BGH FamRZ 1990, 499).

    Dem steht schon entgegen, daß die Meldung beim Arbeitsamt zwar erforderlich, aber nicht ausreichend ist, sondern der Verpflichtete daneben Stellensuche durch private Initiative betreiben muß (BGH FamRZ 1990, 499).

  • OLG Hamm, 19.03.1996 - 2 WF 56/96

    Unterhaltsbemessung bei selbständigen Unterhaltsverpflichteten

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.1997 - 14 WF 14/97
    Die Darlegungs- und Beweislast für seine Leistungsunfähigkeit trifft den Antragsteller als Unterhaltsverpflichteten (vgl. BGH FamRZ 1996, 345 (346); OLG Hamm FamRZ 1996, 1216; Born FamRZ 1995, 523 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 18.03.1994 - 12 UF 349/93

    Abänderung einer notariellen Unterhaltsvereinbarung - Erwerbsobliegenheit der

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.1997 - 14 WF 14/97
    Das kann, muß aber nicht immer dem Zeitaufwand eines vollschichtig Erwerbstätigen (so OLG Hamm FamRZ 1994, 1115) entsprechen.
  • OLG Braunschweig, 15.08.1995 - 2 WF 79/95

    Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch; Ermittlung des Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.1997 - 14 WF 14/97
    5) Der Unterhaltspflichtige kann auch bei fehlenden hinreichenden Arbeitsbemühungen im Prozeß dartun und beweisen, daß er auch bei hinreichender Bemühung keinen Arbeitsplatz gefunden hätte (Fehlen einer realen Beschäftigungschance - BGH FamRZ 1994, 372; FamRZ 1996, 345 = NJW 1996, 517 (518); OLG Braunschweig NJW-RR 1996, 454).
  • AG Kerpen, 23.12.1998 - 50 F 190/98

    Rückwirkende Abänderung eines Vergleichs über Unterhalt; Herabsetzung des

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  • OLG Brandenburg, 23.07.2003 - 9 UF 111/03

    Die gesteigerte Erwerbsobliegenheit eines Unterhaltsverpflichteten gegenüber

    Diese Bemühungen haben bei Arbeitslosen in aller Regel dem Zeitaufwand eines vollschichtig Erwerbstätigen zu entsprechen (OLG Köln, NJWE-FER 1999, 84, 85; OLG Köln, FamRZ 1997, 1104, 1105; OLG Hamm, FamRZ 1994, 115).

    Eigene Annoncen sind ebenso zu erwarten wie sog. Blind-Bewerbungen (Urteil des Senats, NJWE-FER 2001, 70 ff; OLG Köln, NJWE-FER 1999, 84, 85; OLG Köln, FamRZ 1997, 1104, 1105; OLG Hamm, FamRZ 1994, 115).

  • OLG Brandenburg, 29.06.2000 - 9 UF 309/99

    Zur gesteigerten Erwerbsverpflichtung nach § 1603 Abs. 2 BGB

    Hiernach sind die Erwerbsbemühungen, sofern sie im Bereich des näheren Wohnumfeldes keinerlei Erfolg hatten, jedenfalls nach einiger Zeit auf das großräumige Umfeld, das gesamte Bundesland und schließlich auch auf erfolgversprechende Bereiche im übrigen Bundesgebiet zu erstrecken (OLG Köln v. 12.2.1997 - 14 WF 14/97, MDR 1997, 651 = OLGR Köln 1997, 177 = FamRZ 1997, 1104).

    Dies wird bei Arbeitslosen in aller Regel dem Zeitaufwand eines vollschichtig Erwerbstätigen entsprechen (OLG Köln NJWE-FER 1999, 84f; v. 12.2.1997 - 14 WF 14/97, MDR 1997, 651 = OLGR Köln 1997, 177 = FamRZ 1997, 1104f; OLG Hamm, FamRZ 1994, 115).

  • OLG Brandenburg, 18.05.2006 - 9 UF 238/05

    Kindesunterhalt: Umfang der Darlegungs- und Beweislast für die Leistungsfähigkeit

    Dies wird bei Arbeitslosen in aller Regel dem Zeitaufwand eines vollschichtig Erwerbstätigen entsprechen (OLG Köln NJWE-FER 1999, 84, 85; FamRZ 1997, 1104, 1105; OLG Hamm, FamRZ 1994, 115), wohingegen bei Erwerbstätigen geringere Anforderungen zu stellen sind.
  • OLG Hamm, 12.11.1999 - 11 UF 151/99
    Auch bei einfachen Arbeitsplätzen, wie sie hier dem Kläger zuzumuten sind, ist die regelmäßige Lektüre der einschlägigen örtlichen Tageszeitungen und die Bewerbung auf alle dort angebotenen, in Betracht kommenden Stellen erforderlich (OLG Köln FamRZ 1997, 1104, 1105).

    Das Gericht muß allein feststellen, daß bei dem Berechtigten überhaupt eine Arbeitsplatzchance gegeben war (BGH FamRZ 1996, 345, 346; OLG Köln FamRZ 1997, 1104, 1105).

  • OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 9 WF 371/06

    Unterhalt minderjähriger Kinder: Notwendiger Umfang der Erwerbsbemühungen eines

    Dies wird bei Arbeitslosen in aller Regel dem Zeitaufwand eines vollschichtig Erwerbstätigen entsprechen (OLG Köln NJWE-FER 1999, 84, 85; FamRZ 1997, 1104, 1105; OLG Hamm, FamRZ 1994, 115), wohingegen bei Erwerbstätigen geringere Anforderungen zu stellen sind.
  • OLG Köln, 30.11.2000 - 14 WF 157/00

    Verwaltungsakt, mit dem Sozialleistungen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht

    Der erst 34-jährige Kläger hat Arbeitsbemühungen nicht einmal ansatzweise dargelegt, die bei gesteigerter Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern nach ganz einhelliger Rechtsprechung (zusammenfassend OLG Köln FamRZ 1997, 1104) in Gestalt von laufenden intensiven Bemühungen um Arbeit jeder Art zu verlangen sind.
  • AG Ludwigslust, 26.05.2010 - 5 F 124/09

    Kindesunterhalt: Recht des Unterhaltsverpflichteten auf eine Erstausbildung bei

    Die geschilderten und zu fordernden Bemühungen an eine Arbeitssuche müssen vor der Annahme einer bestehenden Leistungsunfähigkeit dann aber auch überhaupt aufgenommen werden und für einen entsprechenden Zeitraum aufrechterhalten bleiben; anderenfalls ist die Annahme selbst einer nur vorübergehenden Leistungsunfähigkeit wegen der Zubilligung einer angemessenen Frist für die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz gemäß § 242 BGB nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht gerechtfertigt (vgl. OLG Köln FamRZ 1997, 1104; AG Leverkusen FamRZ 1997, 1195; OLG Naumburg FamRZ 1997, 311).
  • OLG Zweibrücken, 23.05.2000 - 5 UF 106/99

    Unterbrechung, Teilurteil, Darlegungslast, Einkommen, fiktives

    Der Ansatz fiktiven Einkommens bei unzureichender Arbeitssuche schafft erst die Möglichkeit, auf nachträgliches höheres Einkommen oder Vermögen zuzugreifen (vgl. OLG Köln FamRZ 1997, 1104; kritisch Bäumel, FRP 2000, 17 allerdings aus Sicht der Situation in den neuen Bundesländern).
  • OLG Hamm, 01.09.1999 - 11 UF 3/99

    Unterhaltspflicht gegenüber Kindern - Erwerbspflicht - Nebentätigkeit im

    Insgesamt ist bestmögliche Privatinitiative mit einem Zeitaufwand wie bei vollschichtiger Erwerbstätigkeit zu entfalten, wobei der Zeitaufwand aber nicht immer der Arbeitzeit einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit entsprechen muss (OLG Köln, FamRZ 1997, 1104, 1105; OLG Hamm, FamRZ 1996, 629 ; 1996, 1218; 1994, 1115; OLG Naumburg, FamRZ 1997, 311 ).
  • KG, 28.01.2002 - 25 WF 88/01

    Höhe des Selbstbehalts bei Minderjährigenunterhalt in sog. "Ost-West-Fällen";

  • AG Aachen, 03.03.2021 - 227 F 218/20
  • OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 9 WF 34/07

    Prozesskostenhilfe; Abänderungsklage: Darlegungs- und Beweislast eines

  • OLG Karlsruhe, 06.03.2003 - 16 UF 145/02

    Weist der nach § 1603 Abs. 2 BGB Unterhaltsverpflichtete keine ausreichenden

  • OLG Brandenburg, 14.04.2003 - 9 UF 48/03

    Anforderungen an Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten zur Zahlung des

  • KG, 14.10.1997 - 18 UF 5265/96
  • OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 9 WF 33/07

    Prozesskostenhilfe; Abänderungsverfahren: Erfolgsaussicht bei gesteigerter

  • AG Ludwigslust, 18.11.2004 - 5 F 215/03
  • AG Ludwigslust, 11.02.2005 - 5 F 46/05
  • AG Ludwigslust, 02.05.2005 - 5 F 508/04

    Streit um die Abänderung eines auf die Zahlung von Kindesunterhalt gerichteten

  • AG Ludwigslust, 19.05.2005 - 5 F 89/04
  • OLG Brandenburg, 20.06.2003 - 9 WF 91/03
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