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OLG Stuttgart, 18.03.1997 - 17 UF 104/96 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1997, 1161
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 30.05.2000 - 2 WF 60/00
Annexzuständigkeit für isolierte Zugewinnausgleichsklage
Unabhängig von der Frage, ob die Entscheidung eines deutschen Gerichts im vorliegenden Verfahren in Bosnien-Herzegowina anerkannt würde (…vgl. Johannsen/Henrich, Eherecht, 3. Aufl., § 606 a Rn 36 Stichwort: Bosnien-Herzegowina; OLG Stuttgart, FamRZ 1997, 1161f.) ist hier jedoch keine internationale Zuständigkeit gegeben, da es sich bei dem geltend gemachten Zugewinnausgleich nicht um eine Ehesache, sondern um eine andere Familiensache i.S.v. § 621 ZPO handelt und eine sog. Annexzuständigkeit nach § 606 a ZPO nicht besteht (Zöller/Geimer, ZPO, 21 Aufl. § 606 a Rn 19). - OLG Nürnberg, 10.11.2000 - 10 WF 3870/00
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte - Scheidungsverfahren - …
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat sich in seinem Urteil vom 18.03.1997 (FamRZ 97, 1161), obwohl der dortige Antragsgegner Abweisung des Scheidungsantrages beantragt hatte, auf diese Ausnahmevorschrift bezogen und die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte gemäß § 606 a Abs. 1 Nr. 4 ZPO bejaht.