Weitere Entscheidung unten: LG Koblenz, 17.04.1996

Rechtsprechung
   LG Hamburg, 15.12.1993 - 301 T 399/93   

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https://dejure.org/1993,8944
LG Hamburg, 15.12.1993 - 301 T 399/93 (https://dejure.org/1993,8944)
LG Hamburg, Entscheidung vom 15.12.1993 - 301 T 399/93 (https://dejure.org/1993,8944)
LG Hamburg, Entscheidung vom 15. Dezember 1993 - 301 T 399/93 (https://dejure.org/1993,8944)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Nachsuchen des Vormundschaftsgerichts unterliegen grundsätzlich nicht der Überprüfung der Behörde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1896; BtBG § 8; FGG § 12

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 118
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 17.04.1996 - 2 T 184/96   

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https://dejure.org/1996,7699
LG Koblenz, 17.04.1996 - 2 T 184/96 (https://dejure.org/1996,7699)
LG Koblenz, Entscheidung vom 17.04.1996 - 2 T 184/96 (https://dejure.org/1996,7699)
LG Koblenz, Entscheidung vom 17. April 1996 - 2 T 184/96 (https://dejure.org/1996,7699)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht

    Pauschale Entschädigung für Fahrtkosten 0,52 DM pro Kilometer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 118
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus LG Koblenz, 17.04.1996 - 2 T 184/96
    Sie wären im übrigen auch an den Grundsätzen zu messen, die das Bundesverfassungsgericht in der grundlegenden Entscheidung vom (vgl. NJW 1980, S. 2179 ff.) bezüglich der Vergütung und des Auslagenersatzes entwickelt hat, und denen das Betreuungsgesetz Rechnung tragen wollte.
  • LG Koblenz, 08.07.1998 - 2 T 357/98
    Diese Kilometerpauschale legt die Kammer seit der Entscheidung vom 17.4.1996 (Az. 2 T 184/96 = BtPrax 1996, 155), welche die Fahrtkostenerstattung eines Berufsbetreuers betraf, bei der Aufwandsentschädigung von Berufsbetreuern zugrunde.

    Diese Argumentation verkennt, daß der Verweis in § 1835 Abs. 4 S. 2 BGB auf die Vorschriften über das Verfahren bei der Entschädigung von Zeugen hinsichtlich ihrer baren Auslagen nicht die materiell-rechtlichen Bestimmungen des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, zu denen auch § 9 ZSEG zählt, erfaßt (Beschl. der Kammer v. 17.4.1996, Az. 2 T 184/96).

  • AG Essen, 17.12.1999 - 131 C 110/99

    Anspruch auf Ersatz der entstandenen Fahrtkosten bei Vereitelung eines

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  • LG Koblenz, 10.09.1997 - 2 T 547/97
    Die pauschale Entschädigung für Fahrtkosten ist nach derzeitiger Auffassung der Kammer ohne entsprechenden Einzelnachweis mit 0, 52 DM pro Kilometer anzusetzen (Beschluß der Kammer vom 17. April 1996, Az.: 2 T 184/96 = BtPrax 1996, 155).
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