Rechtsprechung
BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 76/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschränkung eines Rechtsmittels auf einenTeil der Entscheidung; Entscheidung über einen Erbscheinsantrag; Ermittlung des Erben; Auslegung einer einseitigen letztwilligen Verfügung; Auslegung einer vertragsmäßigen Verfügung in einem Erbvertrag; Erbeinsetzung des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2077, § 2279, § 2358 Abs. 1; FGG § 12, § 27
Auslegung eines Ehegattenerbvertrags nach Scheidung der Ehe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Altötting - VI 77/95
- LG Traunstein, 17.01.1996 - 4 T 2525/95
- BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 76/96
Papierfundstellen
- NJW 1997, 597 (Ls.)
- NJW-RR 1997, 7
- FamRZ 1997, 123
Wird zitiert von ... (23) Neu Zitiert selbst (12)
- BayObLG, 10.09.1992 - 1Z BR 68/92
Unwirksamkeit der Erbeinsetzung des Verlobten bei späterer Scheidung
Auszug aus BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 76/96
Dabei handelt es sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats und der herrschenden Meinung um eine dispositive Auslegungsregel, so daß bei Fehlen einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung im Hinblick auf § 2077 Abs. 3 BGB durch Auslegung zu ermitteln ist, ob die Verfügung auch für den Fall einer späteren Scheidung Gültigkeit behalten sollte (vgl. zu allem näher BayObLG FamRZ 1993, 362 und FamRZ 1996, 760, 761 f.).Entscheidend ist der Wille der Vertragsparteien im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 362), wobei spätere Umstände nur als Anzeichen für diesen Willen herangezogen werden können (BayObLG FamRZ 1996, 760, 762).
- BayObLG, 18.12.1995 - 1Z BR 111/95
Bindungswirkung eines Erbvertrages bei Vorhersehbarkeit der Scheidung; Auslegung …
Auszug aus BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 76/96
Dabei handelt es sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats und der herrschenden Meinung um eine dispositive Auslegungsregel, so daß bei Fehlen einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung im Hinblick auf § 2077 Abs. 3 BGB durch Auslegung zu ermitteln ist, ob die Verfügung auch für den Fall einer späteren Scheidung Gültigkeit behalten sollte (vgl. zu allem näher BayObLG FamRZ 1993, 362 und FamRZ 1996, 760, 761 f.).Entscheidend ist der Wille der Vertragsparteien im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 362), wobei spätere Umstände nur als Anzeichen für diesen Willen herangezogen werden können (BayObLG FamRZ 1996, 760, 762).
- BayObLG, 13.04.1995 - 1Z BR 32/95
Testamentserrichtung als maßgeblicher Zeitpunkt für Auslegung des …
Auszug aus BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 76/96
Da es auf den Willen des Erblassers bei Vertragsschluß ankommt, kann einer Änderung des Verhältnisses des Erblassers zu der Beteiligten zu 2 nach der Scheidung entgegen der Meinung des Nachlaßgerichts keine ausschlaggebende Bedeutung zukommen (vgl. Bay-ObLG FamRZ 1995, 1446 ).
- BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63
Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses
Auszug aus BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 76/96
Das Gericht darf seine Ermittlungen erst abschließen, wenn von einer weiteren Beweisaufnahme ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (BGHZ 40, 54, 57; BayObLGZ 1983, 153, 161;… Palandt/Edenhofer BGB 55. Aufl. § 2358 Rn. 1 m.w.N.). - BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87
Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung …
Auszug aus BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 76/96
Maßgebend ist, was die Vertragsteile erklärt haben, und wie das Erklärte aus der Sicht des anderen Teils zu verstehen war (BGHZ 106, 359, 361). - BayObLG, 07.09.1992 - 1Z BR 15/92
Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung eines gemeinsamen Kindes
Auszug aus BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 76/96
Zwar kann bei einer lange zurückliegenden Beurkundung ohne besondere Anhaltspunkte nicht davon ausgegangen werden, daß sich der beurkundende Notar noch an den Beurkundungsvorgang erinnern wird (BayObLG FamRZ 1993, 366 ). - BayObLG, 06.07.1990 - BReg. 1a Z 30/90
Anfechtung eines Beschlusses durch den ein Erbscheinantrag abgelehnt wird; …
Auszug aus BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 76/96
Er kann gegen die Entscheidung des Landgerichts, soweit darin die Ablehnung seines Erbscheinsantrags durch das Nachlaßgericht bestätigt worden ist, weitere Beschwerde einlegen mit dem Ziel, das Nachlaßgericht anzuweisen, den beantragten Erbschein zu erteilen (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1481 ). - BayObLG, 30.09.1993 - 1Z BR 9/93
Zur Vererblichkeit der Nacherbenanwartschaft
Auszug aus BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 76/96
Das gilt jedoch nicht, wenn in erster Linie Fragen der Beurkundungspraxis des Notars angesprochen sind, bei denen eine Erinnerung an den konkreten Einzelfall nicht erforderlich ist (BayObLGZ 1993, 334, 339). - BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94
Anfechtung einer Erbschaftsannahme
Auszug aus BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 76/96
Daher ist der erklärte übereinstimmende Wille der Vertragsparteien bei Errichtung des Vertrages zu ermitteln, gegebenenfalls ist § 157 BGB heranzuziehen (vgl. BayObLGZ 1994, 313, 319 und 1995, 120, 123). - BayObLG, 29.11.1991 - BReg. 1 Z 26/91
Wirksamkeit der Anfechtung einer erbvertraglichen Verfügung wegen Irrtums der …
Auszug aus BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 76/96
Zwar kann der von dem Beteiligten zu 1 begehrte Erbschein nur erteilt werden, wenn zunächst der bereits erteilte Erbschein eingezogen worden ist, da sich das von dem Beteiligten zu 1 beanspruchte Erbrecht und die im Erbschein ausgewiesene Erbfolge gegenseitig ausschließen (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 862, 864 m.w.N.). - BayObLG, 24.06.1983 - BReg. 1 Z 124/82
Voraussetzungen der Annahme einer Erbschaft
- BayObLG, 26.10.1995 - 1Z BR 163/94
Anwendung belgischen Erbrechts auf einen belgischen Staatsangehörigen nach dessen …
- OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 21 W 34/12
Bemessung der Barabfindung nach §§ 304 ff. AktG a.F. - Ermittlung des …
Die Anfechtung nur eines Teils der erstinstanzlichen Entscheidung ist nämlich zulässig, wenn das Verfahren mehrere Gegenstände oder zumindest einen teilbaren Gegenstand betrifft und die Bestandteile der angefochtenen Entscheidung weder denkgesetzlich noch rechtlich untrennbar zusammenhängen (vgl. BayObLG, NJW-RR 1997, 7, 8;… Keidel/Sternal, FamFG, 18. Aufl., § 64 Rn 42;… Bumiller/Winkler, FGG, 8. Aufl., § 19 Rn 20). - OLG München, 08.02.2008 - 31 Wx 69/07
Auslegung letztwilliger Verfügungen: Fortgeltung einer Erbeinsetzung für …
Nach dieser Auslegungsregel (BGH FamRZ 1960, 28/29; BayObLG FamRZ 1997, 123/124 Staudinger/Otte BGB Stand 2003 § 2077 Rn. 4) ist die letztwillige Verfügung des Erblassers im Erbvertrag mit seiner geschiedenen ersten Ehefrau infolge der Auflösung der Ehe unwirksam geworden (§ 2077 Abs. 1 Satz 1 BGB), wenn nicht anzunehmen ist, dass der Erblasser sie auch für diesen Fall getroffen haben würde (§ 2077 Abs. 3 BGB). - BayObLG, 02.02.1999 - 1Z BR 143/98
Wirksamkeit einer Zuwendung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung …
Denn im Rahmen der Amtsermittlungspflicht (§ 2358 Abs. 1 BGB , § 12 FGG ) darf von einer weiteren Sachaufklärung nur abgesehen werden, wenn von ihr ein sachdienliches Ergebnis nicht zu erwarten ist (BGHZ 40, 54/57 und BayObLG NJW-RR 1997, 7/8).
- OLG Düsseldorf, 08.07.2003 - 19 W 6/00
Begriff des beherrschenden Einflusses; Rechtsstellung eines Minderheitsaktionärs
Eine Aufklärungs- und Ermittlungspflicht obliegt dem Gericht im allgemeinen nur dann, wenn der Vortrag der Beteiligten oder der Sachverhalt als solcher bei sorgfältiger Überlegung dazu Anlass geben (vgl. BGH MDR 1955, 347, 349; BayObLG NJW-RR 1997, 7, 8; OLG Köln FamRZ 1991, 117/118;… Keidel/Kunze/Winkler, a.a.O., § 12 Rdnr. 88). - OLG Karlsruhe, 10.08.2005 - 14 Wx 2/05
Erb- und Verfahrensrecht: Befreiung des zum Alleinerben eingesetzten Vorerben; …
Von einer weiteren Sachaufklärung darf nur dann abgesehen werden, wenn von ihr ein sachdienliches Ergebnis nicht zu erwarten ist (…BGHZ 40, S. 54 ff., 57;… BayObLGZ 2001, S. 203 ff., 207; BayObLG, NJW-RR 1997, S. 7 ff., 8;… allgemein zum Umfang der Ermittlungspflicht etwa Schmidt, in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., Rdn. 71 und 118 ff. zu § 12). - BayObLG, 11.11.2002 - 1Z BR 53/01
Auslegung eines Erbvertrages - gegenseitige Erbeinsetzung mit …
Bei der Auslegung eines Erbvertrages muss bei vertragsmäßigen Verfügungen der erklärte übereinstimmende Wille der Vertragsparteien ermittelt werden (§§ 133, 157 BGB; BGH NJW 1989, 2885; BayObLGZ 1994, 313/319; 1995, 120/123; NJW-RR 1997, 7/8 f., 835 f.; FamRZ 1997, 911); für die Auslegung einseitiger Verfügungen gelten dagegen die allgemeinen Grundsätze der Testamentsauslegung (§ 2299 Abs. 2 Satz 1 BGB), wobei dem Umstand, dass die einseitige Verfügung in einem Erbvertrag enthalten ist, Bedeutung für die Auslegung zukommen kann (BayObLGZ 1994, 313/319;… Staudinger/Kanzleiter aaO Rn. 30;… MünchKomm/Musielak BGB 3. Aufl. Vor § 2274 Rn. 33;… Soergel/Wolf BGB 13. Aufl. § 2279 Rn. 3). - OLG Köln, 03.11.2003 - 2 Wx 26/03
Beweisaufnahme vor dem Beschwerdegericht im FGG -Verfahren - Berücksichtigung …
Eine Beweisaufnahme ist daher abzuschließen, wenn nach pflichtgemäßem Ermessen des Tatrichters von einer weiteren oder von einer erneuten Beweisaufnahme ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr erwartet werden kann (vgl. BayObLGZ 1983, 153 [161]; BayObLG, NJW-RR 1997, 7 [8]). - OLG Zweibrücken, 24.03.1998 - 3 W 6/98
Unwirksamkeit eines Erbvertrages bei Ehescheidung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 02.10.1998 - 1Z BR 95/98
Handschriftliche Vollmacht als bloße Ankündigung
Der Grundsatz der Amtsermittlung begründet eine Aufklärungspflicht aber nur insoweit, als das Vorbringen der Beteiligten und der festgestellte Sachverhalt aufgrund der Tatbestandsvoraussetzungen des materiellen Rechts bei sorgfältiger Überlegung zu weiteren Ermittlungen Anlaß geben (BGHZ 40, 54/57, BayObLG NJW-RR 1997, 7/8). - BayObLG, 13.11.2000 - 1Z BR 134/99
Auslegung eines Erbverzichtsaufhebungsvertrages
Nach dieser Auslegungsregel (BGH FamRZ 1960, 28/29; BayObLG FamRZ 1997, 123/124 f.;… Staudinger/Otte Rn. 4;… MünchKomm/Leipold Rn. 15 jeweils zu, § 2077) ist die letztwillige Verfügung des Erblassers in dem Erbvertrag mit seiner geschiedenen ersten Ehefrau infolge der Auflösung der Ehe unwirksam geworden (§ 2077 Abs. 1 Satz 1 BGB), wenn nicht anzunehmen ist, dass der Erblasser sie auch für diesen Fall getroffen haben würde (§ 2077 Abs. 3 BGB). - BayObLG, 21.11.2001 - 1Z BR 47/01
Amtsermittlung und Hinweispflicht im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - …
- BayObLG, 09.06.1999 - 1Z BR 53/99
Zum Wiederaufleben eines Einzeltestaments bei Anfechtung eines gemeinschaftlichen …
- BayObLG, 13.10.1999 - 3Z BR 296/99
Besuche des Ehepartners als Aufgaben des Betreuers
- BayObLG, 03.08.2001 - 1Z BR 101/00
Erbfolge bei schweizerischer Staatsangehörigkeit und Wohnsitz des Erblassers in …
- BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99
Beschwerde des Betreuten gegen die Zuweisung eines weiteren Aufgabenkreises an …
- BayObLG, 05.12.2000 - 1Z BR 115/00
Pflichten des Richters in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- OLG Düsseldorf, 27.01.2004 - 19 W 2/01
Anspruch aus § 15 Abs. 1 UmwG auf einen weiteren Ausgleich durch eine bare …
- OLG Stuttgart, 26.04.2001 - 19 U 237/00
Schadensersatz wegen einer Verfügung der Erblasserin als Vorerbin gegen die …
- BayObLG, 21.12.1999 - 1Z BR 154/98
- OLG Düsseldorf, 08.07.2003 - 19 W 6/03
Eingliederung einer Aktiengesellschaft; Gerichtliche Festsetzung einer …
- BayObLG, 08.08.2000 - 1Z BR 109/00
Gerichtliche Entscheidung vor Ablauf der Äußerungsfrist
- OLG Celle, 04.03.2004 - 7 W 103/03
In einem Hofübergabevertrag enthaltener Erbverzicht; Unterscheidung des …
- BayObLG, 21.12.1999 - 1Z BR 154/99
Nachweis einer vor dem 2. Weltkrieg in der Ukraine zwischen Volksdeutschen …