Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 20.02.1997

Rechtsprechung
   OLG München, 23.12.1996 - 11 WF 1155/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2899
OLG München, 23.12.1996 - 11 WF 1155/96 (https://dejure.org/1996,2899)
OLG München, Entscheidung vom 23.12.1996 - 11 WF 1155/96 (https://dejure.org/1996,2899)
OLG München, Entscheidung vom 23. Dezember 1996 - 11 WF 1155/96 (https://dejure.org/1996,2899)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO § 23 Abs. 1 S. 3

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 400
  • FamRZ 1997, 1347
  • AnwBl 1997, 501
  • Rpfleger 1997, 277
 
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Wird zitiert von ... (4)

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.02.1997 - 1 WF 11/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4624
OLG Frankfurt, 20.02.1997 - 1 WF 11/97 (https://dejure.org/1997,4624)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.02.1997 - 1 WF 11/97 (https://dejure.org/1997,4624)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Februar 1997 - 1 WF 11/97 (https://dejure.org/1997,4624)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 779; BRAGO § 23 Abs. 1; ZPO § 114 § 621
    Erhöhte Vergleichsgebühr von 15/10 bei im Rahmen der Scheidung nicht anhängigen Folgesachen

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 1347
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2002 - 24 W 21/02

    Zur hinreichenden Bestimmtheit des Urteilstenors

    Wenn der Schuldner zur Erfüllung dieses privatrechtlichen Anspruchs eine öffentlich-rechtliche Genehmigung gebraucht, hindert das nicht den Ermächtigungsbeschluss (Zöller/Stöber aaO aE; OLG Frankfurt OLGR 1997, 86).
  • OLG Nürnberg, 18.08.1997 - 7 WF 2281/97

    Höhe der Vergleichsgebühr bei Beantragung von Prozeßkostenhilfe für einen

    Nach der Mehrzahl der veröffentlichten Entscheidungen ist eine "restriktive, einschränkende" Auslegung des § 23 Abs. 1 S. 3 BRAGO gerechtfertigt bzw. geboten (OLG Karlsruhe, JurBüro 1996, 638 ; OLG München, JurBüro 1997, 249, 250; OLG Bamberg, JurBüro 1996, 23 ) mit der Folge, daß ein Verfahren über die Prozeßkostenhilfe im Sinne dieser Vorschrift nur dann "anhängig" ist, wenn es "auf die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens gerichtet ist" (OLG Frankfurt, JurBüro 1997, 365 ) oder "zur Durchführung eines Rechtsstreits anhängig gemacht wurde" (OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 946 JurBüro 1997, 136 Rpfleger 1997, 187).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2000 - 9 Ta 32/00

    Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts bei Mitvergleich nicht anhängiger

    So wird § 23 Abs. 1 S. 3 BRAGO teilweise restriktiv ausgelegt und von einer Anhängigkeit des Verfahrens über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur ausgegangen, wenn dieses Verfahren auf die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens gerichtet ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 20.2.1997 - 1 WF 11/97 = Juristisches Büro 1997, 365).
  • OLG Dresden, 28.07.1997 - 20 WF 287/97

    Erfallen der Vergleichsgebühr im Ehescheidungsverfahren; Erstattungsfähigkeit von

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  • OLG Frankfurt, 09.12.1999 - 6 WF 275/99
    Die vom Amtsgericht zitierte Rechtsprechung (Zweibrücken, FamRZ 97, 946; München, FamRZ 97, 1347; Frankfurt FamRZ 97, 1347, Stuttgart, FamRZ 97, 1349), wonach bei einem im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren geschlossenen Vergleich stets eine 15/10-Gebühr aus der Staatskasse zu erstatten sei, ist nicht einschlägig.
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