Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 09.10.1996

Rechtsprechung
   BayObLG, 16.01.1997 - 3Z BR 248/96   

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https://dejure.org/1997,4692
BayObLG, 16.01.1997 - 3Z BR 248/96 (https://dejure.org/1997,4692)
BayObLG, Entscheidung vom 16.01.1997 - 3Z BR 248/96 (https://dejure.org/1997,4692)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Januar 1997 - 3Z BR 248/96 (https://dejure.org/1997,4692)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der Betreuung für Aufgabenkreise der Sorge für Gesundheit, der Vermögenssorge und das Führen des Schriftverkehrs; Einwilligungsvorbehalt für den Aufgabenkreis Vermögenssorge; Entlassung des Betreuuers, wenn seine Eignung, die Angelegenheiten des Betreuten zu ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1908b Abs. 1
    Entlassung des Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Entlassung eines Betreuers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 1358
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 06.03.1996 - 3Z BR 351/95

    Entlassung eines Betreuers aus wichtigem Grund

    Auszug aus BayObLG, 16.01.1997 - 3Z BR 248/96
    Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz soll das Vormundschaftsgericht jedoch, ehe es den Betreuer entläßt, zunächst die ihm zu Gebote stehenden milderen Mittel der Aufsicht und Ausübung des Weisungsrechts nutzen (vgl. § 1908i Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 1837 BGB , BayObLG BtPrax 1996, 67/68; FamRZ 1996, 1105 ).

    Dies kann der Fall sein, wenn Interessenkollisionen in Vermögensbelangen auftreten (BayObLG FamRZ 1996, 1105/1106; Knittel BtG § 1908b BGB Rn 5; Staudinger/Bienwald BGB 12. Aufl. § 1908b Rn. 23).

    Die Beurteilung des Tatrichters, ob die Eignung des Betreuers nicht mehr gewährleistet oder ein anderer wichtiger Grund für dessen Entlassung gegeben ist, kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden (§ 27 Abs. 1 Satz 1 FGG , BayObLG FamRZ 1996, 1105/1106, BtPrax 1996, 67/68).

    Ein solcher liegt vor, wenn der Tatrichter diese unbestimmten Rechtsbegriffe verkannt hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen oder der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (vgl. BayObLGZ 1961, 349/352, BayObLG FamRZ 1996, 1105/1106; Jansen FGG 2. Aufl. § 27 Rn. 27).

  • BayObLG, 10.11.1995 - 3Z BR 267/95

    Entlassung eines Betreuers, der wiederholt und über einen längeren Zeitraum gegen

    Auszug aus BayObLG, 16.01.1997 - 3Z BR 248/96
    Es genügt jeder Grund, der den Betreuer nicht mehr als geeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen läßt, um seine Entlassung herbeizuführen (BayObLG BtPrax 1996, 67/68).

    Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz soll das Vormundschaftsgericht jedoch, ehe es den Betreuer entläßt, zunächst die ihm zu Gebote stehenden milderen Mittel der Aufsicht und Ausübung des Weisungsrechts nutzen (vgl. § 1908i Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 1837 BGB , BayObLG BtPrax 1996, 67/68; FamRZ 1996, 1105 ).

    Die Beurteilung des Tatrichters, ob die Eignung des Betreuers nicht mehr gewährleistet oder ein anderer wichtiger Grund für dessen Entlassung gegeben ist, kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden (§ 27 Abs. 1 Satz 1 FGG , BayObLG FamRZ 1996, 1105/1106, BtPrax 1996, 67/68).

  • BayObLG, 28.04.1994 - 3Z BR 25/94

    Berücksichtigung des Wunsches des Betroffenen bei der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 16.01.1997 - 3Z BR 248/96
    Die mangelnde Eignung, die einen vom Gesetz besonders hervorgehobenen wichtigen Grund für die Entlassung darstellt, bezieht sich auf die physischen und psychischen Eigenschaften des Betreuers (BayObLG FamRZ 1994, 1353 ).

    Ein anderer wichtiger Grund für die Entlassung liegt vor, wenn der Betreuer wenn der Betreuer zwar keine Eignungsmängel aufweist, ein Betreuerwechsel aber dennoch im Interesse des Betreuten liegt, weil es dessen Wohl mehr als unerheblich schaden würde, bliebe der Betreuer im Amt (BayObLG FamRZ 1994, 1353 , l996, 1105).

  • BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95

    Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung

    Auszug aus BayObLG, 16.01.1997 - 3Z BR 248/96
    Das Landgericht hat zutreffend nicht auf den Sachverhalt der amtsgerichtlichen Entscheidung abgestellt, sondern auf den, der zum Zeitpunkt seiner Entscheidung vorlag (vgl. BGH NJW 1980, 891/892; BayObLGZ 1995, 395/396 m.w.N.).
  • BayObLG, 13.05.1993 - 3Z BR 156/92

    Voraussetzungen; Prüfungsumfang; Betreuer; Interessenkonflikt; Entlassung;

    Auszug aus BayObLG, 16.01.1997 - 3Z BR 248/96
    Das Landgericht durfte die Betroffene durch den beauftragten Richter anhören (BayObLGZ 1993, 226; Damrau/Zimmermann § 691 FGG Rn. 18).
  • BayObLG, 16.06.1993 - 1Z BR 10/93

    Voraussetzungen der Aufhebung auf Grund eines Verstoßes gegen Art. 103 GG

    Auszug aus BayObLG, 16.01.1997 - 3Z BR 248/96
    Soweit die weitere Beschwerde den Sachverhalt anders darstellt, kann dies im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht berücksichtigt werden (§ 27 Abs. 1 FGG , §§ 550, 561 ZPO ; BayObLGZ 1993, 248/252).
  • OLG Hamm, 21.01.1993 - 15 W 139/92

    Bestellung von Betreuern ; Änderungen durch das neue BtG; Anhängige Verfahren;

    Auszug aus BayObLG, 16.01.1997 - 3Z BR 248/96
    Hierbei muß es sich um konkrete Gefahren handeln, nur abstrakte Gefahren, wie die Erbberechtigung, rechtfertigen nicht die Entlassung des Betreuers (vgl. OLG Hamm FamRZ 1993, 988/990 zu § 1897 Abs. 5 BGB ).
  • BGH, 06.12.1979 - VII ZB 11/79

    Abschiebungshaft

    Auszug aus BayObLG, 16.01.1997 - 3Z BR 248/96
    Das Landgericht hat zutreffend nicht auf den Sachverhalt der amtsgerichtlichen Entscheidung abgestellt, sondern auf den, der zum Zeitpunkt seiner Entscheidung vorlag (vgl. BGH NJW 1980, 891/892; BayObLGZ 1995, 395/396 m.w.N.).
  • BayObLG, 28.01.1998 - 3Z BR 370/97

    Reformatio in peius bei Anfechtung einer Betreuerbestellung durch den Betroffenen

    Es genügt jeder Grund, der den Betreuer nicht mehr als geeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen läßt, um seine Entlassung herbeizuführen (BayObLG BtPrax 1996, 67/68; FamRZ 1997, 1358/1359).

    Ein anderer wichtiger Grund für die Entlassung liegt vor, wenn der Betreuer zwar keine Eignungsmängel aufweist, ein Betreuerwechsel aber dennoch im Interesse des Betreuten liegt, weil es dessen Wohl mehr als unerheblich schaden würde, bliebe der Betreuer im Amt (BayObLG FamRZ 1997, 1358 /1359; 1996, 1105).

  • BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 148/03

    Beschwerde bei Entlassung des Betreuers aus einem Aufgabenkreis - Eignung als

    Dies gilt auch dann, wenn der Betreuer nicht insgesamt entlassen wird, sondern eine Teilentlassung aus einem oder mehreren der Aufgabenkreise erfolgt, für die der Betreuer bestellt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 17.7.2002 - 3Z BR 135/02; BayObLG FamRZ 1997, 1358; 1995, 1232; a.A. offensichtlich Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. § 69i FGG Rn. 33 unter Hinweis auf KG OLGZ 1965, 237 zu § 60 Satz 1 Nr. 3 FGG a.F.).
  • BayObLG, 13.10.1999 - 3Z BR 247/99

    Beschwerde gegen die Entscheidung über einen Betreuerwechsel

    Der Beschwerdeführer ist durch die Entlassung als Betreuer auch in seinen Rechten beeinträchtigt (BayObLG FamRZ 1997, 1358 ).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 241/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3884
BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 241/96 (https://dejure.org/1996,3884)
BayObLG, Entscheidung vom 09.10.1996 - 3Z BR 241/96 (https://dejure.org/1996,3884)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Oktober 1996 - 3Z BR 241/96 (https://dejure.org/1996,3884)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuerentlassung und Verfahrenspflegerbestellung

Verfahrensgang

  • AG Würzburg - XVII 728/92
  • LG Würzburg - 3 T 1578/96
  • BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 241/96

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 1358
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 08.04.1993 - 3Z BR 41/93

    Bestellung eines Pflegers für ein Verfahren über die Entlassung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 241/96
    Gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1, § 68 Abs. 2 Nr. 2 FGG mußte ihm aber ein Verfahrenspfleger bestellt werden, damit die Interessen des Betroffenen im Verfahren objektiv vertreten sind (BayObLG Rpfleger 1993, 491 ).
  • BayObLG, 21.07.1994 - 3Z BR 170/94

    Verfahren über einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 241/96
    Deshalb hätte die Stellungnahme der Betreuungsstelle vom 26.2.1996 der Beschwerdeführerin und dem Betroffenen bzw. dessen Verfahrenspfleger zugeleitet werden müssen, weil diese auch Grundlage des landgerichtlichen Beschlusses ist (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1602 ).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 241/96
    b) Das Gericht darf nur solche Tatsachen und Beweismittel verwenden, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten (BVerfGE 64, 135, 144 m.w.N.).
  • BayObLG, 07.10.1993 - 3Z BR 193/93

    Sachverständigengutachten; Tatsachenbasis; Gutachter; Ergänzung; Gutachten;

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 241/96
    Dies gilt auch für den im Aktenvermerk vom Juli 1996 mitgeteilten Sachverhalt, da dieser vom Landgericht in seiner Entscheidung verwertet wurde (BayObLG BtPrax 1994, 29 ).
  • BayObLG, 02.08.1995 - 3Z BR 112/95

    Entlassung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 241/96
    Davon wird es abhängen, ob die Bestellung des Rechtsanwalts als Betreuer bestehen bleiben kann (vgl. BayObLGZ 1995, 267, 269).
  • BGH, 29.06.2011 - XII ZB 19/11

    Verfahren auf Aufhebung einer Betreuung: Voraussetzungen für die Bestellung eines

    Aus dieser Aufgabenstellung folgt, dass ein Verfahrenspfleger vor allem dann zu bestellen ist, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen kundzutun bzw. einen freien Willen überhaupt noch zu bilden (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 786, 787; 1997, 1358; KG FamRZ 2009, 641; Keidel/Budde FamFG 16. Aufl. § 276 Rn. 3; vgl. auch Prütting/Helms/Fröschle FamFG § 276 Rn. 9).
  • BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 200/02

    Entlassung des Betreuers ohne Bestellung eines Verfahrenspflegers bei fehlendem

    Das Landgericht hatte daher zu prüfen, ob der Betroffenen nicht gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 FGG ein Verfahrenspfleger zu bestellen war (BayObLGZ 1993, 14 Rpfleger 1993, 491; BayObLG FamRZ 1997, 1358; OLG Zweibrücken FGPrax 1998, 57; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. § 67 FGG Rn. 2; Keidel/Kayser FGG 14. Aufl. § 67 Rn. 1), der die Interessen der Betroffenen im Verfahren objektiv hätte vertreten können.

    Es ist aber ein Verfahrenspfleger zu bestellen, damit die Interessen des Betroffenen im Verfahren objektiv vertreten sind (vgl. BayObLG Rpfleger 1993, 491; FamRZ 1997, 1358).

  • OLG Zweibrücken, 06.02.1998 - 3 W 5/98

    Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde eines Betreuers gegen Abweisung

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  • KG, 16.09.2008 - 1 W 259/08

    Betreuung: Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspfleger bei einem

    Aus dieser Aufgabenstellung folgt, dass ein Verfahrenspfleger vor allem dann zu bestellen ist, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, als Verfahrenssubjekt seinen Willen kundzutun bzw. einen solchen überhaupt noch zu bilden, §§ 67 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, 68 Abs. 2 FGG (vgl. BayObLG, FamRZ 1993, 1110; 1997, 1358; 2003, 786).
  • OLG Brandenburg, 02.01.2001 - 9 Wx 21/00

    Beachtlichkeit eines Vorschlags des Betreuten zur Person des Betreuers

    Das Verfahren des Landgerichts leidet zunächst an dem Mangel, dass der Betroffenen die der Entscheidung auch zugrunde liegende Stellungnahme der Betreuungsbehörde des Landkreises T in L vom 5. April 2000 nicht bekanntgegeben worden ist, obwohl das Gericht nur solche Tatsachen und Beweismittel verwenden darf, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten (BayObLG FamRZ 1997, 1358 m.w.N.).
  • OLG München, 15.03.2006 - 33 Wx 30/06

    Keine Beschwerdebefugnis des Betreuers bei Aufhebung der gesamten Betreuung -

    Soweit er sich hierzu auf den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 9.10.1996 (FamRZ 1997, 1358) beruft, ist festzustellen, dass diese Entscheidung sich nicht auf eine Aufhebung der Betreuung, sondern auf die Entlassung des Betreuers bezog.
  • BGH, 29.07.2011 - XII ZB 19/11
    Aus dieser Aufgabenstellung folgt, dass ein Verfahrenspfleger vor allem dann zu bestellen ist, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen kundzutun bzw. einen freien Willen überhaupt noch zu bilden (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 786, 787; 1997, 1358; KG FamRZ 2009, 641; Keidel/ Budde FamFG 16. Aufl. § 276 Rn. 3; vgl. auch Prütting/ Helms/ Fröschle FamFG § 276 Rn. 9).
  • BayObLG, 21.01.1998 - 3Z BR 453/97

    Anhörung des Betroffenen im Verfahren über die Vergütung eines Betreuers

    Das Landgericht hat daher die Anhörung des Betroffenen unter Beachtung der für die Gewährung des rechtlichen Gehörs geltenden Grundsätze (vgl. BayObLG BtPrax 1993, 208 ; FamRZ 1994, 780 ; FamRZ 1997, 1358 ; OLG Düsseldorf BtPrax 1996, 188) nachzuholen.
  • BayObLG, 17.07.2002 - 3Z BR 135/02

    Teilentlassung des Betreuers bei Aufteilung bisheriger Aufgabenkreise -

    Was die Entlassung betrifft, so sieht § 69i Abs. 7 FGG eine persönliche Anhörung des Betroffenen lediglich in dem Falle vor, dass der Betroffene der Entlassung des Betreuers widerspricht (vgl. Bassenge § 69i FGG Rn. 31; BayObLG FamRZ 1997, 1358).
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