Weitere Entscheidung unten: KG, 19.11.1996

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   OLG Nürnberg, 15.11.1996 - 10 WF 3644/96   

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https://dejure.org/1996,5589
OLG Nürnberg, 15.11.1996 - 10 WF 3644/96 (https://dejure.org/1996,5589)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15.11.1996 - 10 WF 3644/96 (https://dejure.org/1996,5589)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15. November 1996 - 10 WF 3644/96 (https://dejure.org/1996,5589)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufenthalt von Mutter und Kindern im Frauenhaus und Begründung eines Wohnsitzes für die Kinder; Abgeleiteter Doppelwohnsitz von Kindern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 7 § 11 § 1671 § 1672
    Begriff des Wohnsitzes; Wohnsitz der Kinder bei Trennung der Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 514
  • NJW-RR 1997, 515
  • FamRZ 1997, 1400
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.07.1967 - IV ZB 179/67

    Kindeswohnsitz bei Getrenntleben der Eltern

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.11.1996 - 10 WF 3644/96
    Ein minderjähriges Kind teilt den Wohnsitz seiner Eltern, § 11 BGB , bei getrennten Wohnsitzen hat das Kind einen - abgeleiteten - Doppelwohnsitz (BGHZ 48, 228).
  • OLG Karlsruhe, 10.02.1995 - 2 UF 290/94

    Örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts bei Auszug aus der Ehewohnung in

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.11.1996 - 10 WF 3644/96
    Würde man bei dieser Sachlage weitergehende Anforderungen an die Begründung eines neuen Wohnsitzes stellen, käme es zu dem nicht hinnehmbaren Ergebnis, daß insbesondere Frauen aus wirtschaftlich beengten Verhältnissen und ohne finanzielle Rücklagen in allen Orten, in denen keine Frauenhäuser bestehen, bei der bekannten Schwierigkeit, in absehbarer Zeit eine ausreichende, finanzierbare neue Wohnung zu bekommen, ihre Trennungsabsicht zwar durch Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes und Umzug in ein Frauenhaus verwirklichen könnten, dann aber bis zur Erlangung einer Wohnung wohnsitzlos, § 7 III BGB , wären (OLG Karlsruhe, FamRZ 95, 1210; OLG Nürnberg, 11 WF 1097/93, Beschluß vom 8. September 1993).
  • BGH, 15.03.1995 - XII ARZ 37/94

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den BGH in einem negativen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.11.1996 - 10 WF 3644/96
    Die Entscheidung des BGH, FamRZ 95, 1135, steht dieser Rechtsauffassung nicht entgegen.
  • OLG Nürnberg, 08.09.1993 - 11 WF 1097/93

    Doppelwohnsitz eines Kindes, wenn die Eltern räumlich getrennt leben

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.11.1996 - 10 WF 3644/96
    Würde man bei dieser Sachlage weitergehende Anforderungen an die Begründung eines neuen Wohnsitzes stellen, käme es zu dem nicht hinnehmbaren Ergebnis, daß insbesondere Frauen aus wirtschaftlich beengten Verhältnissen und ohne finanzielle Rücklagen in allen Orten, in denen keine Frauenhäuser bestehen, bei der bekannten Schwierigkeit, in absehbarer Zeit eine ausreichende, finanzierbare neue Wohnung zu bekommen, ihre Trennungsabsicht zwar durch Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes und Umzug in ein Frauenhaus verwirklichen könnten, dann aber bis zur Erlangung einer Wohnung wohnsitzlos, § 7 III BGB , wären (OLG Karlsruhe, FamRZ 95, 1210; OLG Nürnberg, 11 WF 1097/93, Beschluß vom 8. September 1993).
  • OLG Karlsruhe, 07.05.2009 - 16 WF 61/09

    Zuständiges Gericht bei Doppelwohnsitz eines Kindes

    Anders als in den Fällen, in denen der Aufenthalt nur als vorübergehende Zuflucht gedacht ist (vgl. hierzu BGH NJW-RR 1993, 4; NJW 1995, 1224; OLG Köln FamRZ 1992, 976), begründet der Aufenthalt im Frauenhaus daher dann einen Wohnsitz, wenn die ins Frauenhaus ziehende Frau die Absicht hat, sich dauerhaft am Ort des Frauenhauses aufzuhalten und dort den Schwerpunkt ihrer Lebensverhältnisse zu begründen (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 1997, 1400; OLG Hamm FamRZ 2000, 1294; Staudinger - Weick aaO Rdn. 11).
  • OLG Nürnberg, 03.03.1997 - 10 UF 49/97

    Elterliche Sorge während der Zeit der Trennung

    Aber so lange der Aufenthalt andauert ist das Frauenhaus der räumliche Schwerpunkt der gesamten Lebensverhältnisse der dort aufgenommenen Frauen (vgl. auch OLG Karlsruhe, FamRZ 95, 1210; OLG Nürnberg, 10 WF 3644/96 und 11 WF 1097/93).
  • OLG Köln, 26.08.2011 - 19 U 146/09

    Anfechtung oder Widerruf der Rücknahme der Berufung

    Denn die Berufungsrücknahme stellt eine Prozesshandlung dar und kann als solche nicht nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts angefochten werden (BGH NJW 1991, 2839; OLG Nürnberg NJW-RR 1997, 514, 515; Ball in: Musielak, ZPO, 7. Aufl., § 516 Rn. 7 m.w.Nachw.).
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Rechtsprechung
   KG, 19.11.1996 - 1 W 837/96   

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https://dejure.org/1996,9088
KG, 19.11.1996 - 1 W 837/96 (https://dejure.org/1996,9088)
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KG, Entscheidung vom 19. November 1996 - 1 W 837/96 (https://dejure.org/1996,9088)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bindung eines Standesbeamten an eine gerichtliche Entscheidung bezüglich des genauen Wortlautes einer Eintragung; Erteilung einer Bescheinigung durch den Standesbeamten über die Entgegennahme und die Wirkung einer Erklärung zur Namensführung; Bescheinigung der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 1400
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