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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.11.1996 - 20 W 391/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2102
OLG Frankfurt, 14.11.1996 - 20 W 391/96 (https://dejure.org/1996,2102)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.11.1996 - 20 W 391/96 (https://dejure.org/1996,2102)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. November 1996 - 20 W 391/96 (https://dejure.org/1996,2102)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1821; BGB § 1896; BGB § 1902; BGB § 1908i; GBO § 18
    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bei Veräußerung von Grundbesitz durch Betreuer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung trotz Genehmigung des Betreuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 367
  • DNotZ 1998, 508
  • FamRZ 1997, 1424
  • Rpfleger 1997, 111
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 09.12.1992 - 2Z BR 106/92

    Antrags- und Beschwerderecht eines Notars

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.1996 - 20 W 391/96
    Weil der Notar in seinem Anschreiben vom 12.03.1996 den Antragsberechtigten, für den er den Antrag auf Eigentumsumschreibung gestellt hat, auch nicht ausdrücklich benannt hat, ist davon auszugehen, daß der Antrag im Namen der Beteiligten zu 1) bis 3) gestellt worden ist; alle diese Beteiligten sind nämlich antragsberechtigt (§ 13 Abs. 1 Satz 2 GBO; vgl. BayObLG NJW-RR 1993, 530; Demharter a.a.O. § 15 Rn. 20).

    Der Notar hat weder ein eigenes Antragsrecht noch ein eigenes Beschwerderecht; er konnte daher sowohl den Eintragungsantrag nur für einen Antragsberechtigten stellen als auch die Erinnerung nur in seinem Namen einlegen (BayObLG NJW-RR 1993, 530; Demharter a.a.O. § 15 Rn. 9).

  • BGH, 09.11.1967 - II ZR 64/67

    Zeugnisanspruch des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.1996 - 20 W 391/96
    Die Betreuerin ist bei Abschluß des Vertrages vom 05.07.1995 gerade nicht als vollmachtlose Vertreterin aufgetreten, was rechtlich möglich gewesen wäre, wenn sie von ihrer gesetzlichen Vertretungsmacht keinen Gebrauch hätte machen wollen (BGH BB 1967 1394; Staudinger/Schilken BGB 13. Aufl. Rn. 6, MünchKomm/Schramm BGB 3. Aufl. Rn. 12, je zu § 177).
  • OLG Frankfurt, 22.07.1980 - 20 W 392/80

    Inhaltserfordernis einer Zwischenverfügung/Vereinbarung einer bestimmten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.1996 - 20 W 391/96
    Fehlt sie, so ist die Zwischenverfügung auf Beschwerde schon aus diesem Grund aufzuheben (Senat in 20 W 392/80 vom 22.07.1980 = MittRhNotK 1981, 64/65; OLG Hamm NJW 1967, 2365 und OLGZ 1975, 150 = Rpfleger 1975, 134; Demharter a.a.O. Rn. 33, KEHE/Herrmann GBR 4. Aufl. Rn. 56, Meikel/Böttcher GBR 7. Aufl. Rn. 95, je zu § 18).
  • LG Frankenthal, 20.05.1985 - 1 T 121/85
    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.1996 - 20 W 391/96
    Vor dem Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes am 01.01.1992 war im Rahmen der Gebrechlichkeitspflegschaft nach § 1910 BGB a.F. allgemein anerkannt, daß der geschäftsfähige Pflegling seinen Pfleger bevollmächtigten konnte, nach §§ 1821, 1822 BGB genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäfte ohne Genehmigung des Vormundschaftsgerichts vorzunehmen, da im Rahmen einer rechtsgeschäftlich erteilten Vollmacht die Genehmigungserfordernisse nicht bestehen (RG HRR 1930 Nr. 615; OLG Karlsruhe FamRZ 1957, 57; KG WM 1971, 871; LG Frankenthal Rpfleger 1985, 297; MünchKomm/Goerke BGB 2. Aufl. § 1910 Rn. 69; Müller Rpfleger 1954, 226/227; vgl. auch BGHZ 48, 147/161 = FamRZ 1967, 620/624).
  • BGH, 28.04.1967 - IV ZB 448/66

    Einstweilige Unterbringung eines Pfleglings

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.1996 - 20 W 391/96
    Vor dem Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes am 01.01.1992 war im Rahmen der Gebrechlichkeitspflegschaft nach § 1910 BGB a.F. allgemein anerkannt, daß der geschäftsfähige Pflegling seinen Pfleger bevollmächtigten konnte, nach §§ 1821, 1822 BGB genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäfte ohne Genehmigung des Vormundschaftsgerichts vorzunehmen, da im Rahmen einer rechtsgeschäftlich erteilten Vollmacht die Genehmigungserfordernisse nicht bestehen (RG HRR 1930 Nr. 615; OLG Karlsruhe FamRZ 1957, 57; KG WM 1971, 871; LG Frankenthal Rpfleger 1985, 297; MünchKomm/Goerke BGB 2. Aufl. § 1910 Rn. 69; Müller Rpfleger 1954, 226/227; vgl. auch BGHZ 48, 147/161 = FamRZ 1967, 620/624).
  • BayObLG, 15.10.1991 - BReg. 2 Z 134/91
    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.1996 - 20 W 391/96
    Andernfalls hätte im übrigen das Grundbuchamt den Beteiligten zu 1) bis 3) durch Zwischenverfügung nach § 18 GBO aufgeben müssen, durch Vorlage eines ärztlichen Attests die aufgekommenen Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Beteiligten zu 1) auszuräumen, sofern diese ernsthaft sind und auf Tatsachen beruhen (BayObLG NJW-RR 1990, 721 und Rpfleger 1992, 152; Demharter a.a.O. § 18 Rn. 3).
  • BayObLG, 08.03.1990 - BReg. 2 Z 17/90
    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.1996 - 20 W 391/96
    Andernfalls hätte im übrigen das Grundbuchamt den Beteiligten zu 1) bis 3) durch Zwischenverfügung nach § 18 GBO aufgeben müssen, durch Vorlage eines ärztlichen Attests die aufgekommenen Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Beteiligten zu 1) auszuräumen, sofern diese ernsthaft sind und auf Tatsachen beruhen (BayObLG NJW-RR 1990, 721 und Rpfleger 1992, 152; Demharter a.a.O. § 18 Rn. 3).
  • OLG Köln, 31.03.2000 - 19 U 128/99

    Ermittlung des Umfangs einer Außenvollmacht

    Wegen der auch hier bestehenden Gefährdung der Vermögensinteressen des Betreuten durch den bevollmächtigten Betreuer vertreten Palandt/Diederichsen (BGB, 59. Aufl., § 1902 Rn. 2) und Erman/Holzhauer (BGB, 9. Aufl., § 1902 Rn. 13) die Ansicht (ähnlich Seitz in Anmerkung zu OLG Frankfurt BtE 1996/97 Seite 72 f.), der der Senat sich anschließt, der Betreute könne den Betreuer nicht dahingehend bevollmächtigen, Geschäfte nach den §§ 1821, 1822 BGB, soweit diese - wie hier - in seinen Aufgabenkreis fallen, ohne Genehmigung des Vormundschaftsgerichts vorzunehmen (offengelassen von OLG Frankfurt FamRZ 1997, 1424).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.10.1996 - 20 W 277/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6646
OLG Frankfurt, 29.10.1996 - 20 W 277/94 (https://dejure.org/1996,6646)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.10.1996 - 20 W 277/94 (https://dejure.org/1996,6646)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Oktober 1996 - 20 W 277/94 (https://dejure.org/1996,6646)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 21 PStG, § 1626 BGB, § 1705 BGB, § 45 PStG, § 48 PStG
    Eintragungsfähigkeit des Vornamens "Mike" für ein Mädchen

  • Wolters Kluwer

    Eintragungsfähigkeit des Vornamens "Mike" für ein Mädchen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 267
  • FamRZ 1997, 1424 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

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Rechtsprechung
   BayObLG, 26.03.1997 - 1Z BR 2/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6884
BayObLG, 26.03.1997 - 1Z BR 2/97 (https://dejure.org/1997,6884)
BayObLG, Entscheidung vom 26.03.1997 - 1Z BR 2/97 (https://dejure.org/1997,6884)
BayObLG, Entscheidung vom 26. März 1997 - 1Z BR 2/97 (https://dejure.org/1997,6884)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 1424 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 07.07.1994 - 1Z BR 35/94

    Vorname "Sonne" für ein Mädchen

    Auszug aus BayObLG, 26.03.1997 - 1Z BR 2/97
    »"Uragano" ist als (weiterer) Vorname für ein Mädchen zulässig (Fortführung von BayObLGZ 1994, 191).«.

    Namenserteilungsrechts zu eng gezogen (vgl. BayObLGZ 1983, 305; OLG Köln StAZ 1997, 37) und damit zugleich die Schwelle für ein staatliches Eingreifen in dieses Recht zu niedrig angesetzt hat (BayObLGZ 1994, 191, 192 m.w.N.).

    Besteht allerdings die Gefahr, daß die ausländische Bedeutung des Worts im Inland erkannt wird und das Kind der Lächerlichkeit preisgibt, oder hat das Wort schon in der ausländischen Sprache eine das Kind belastende Bedeutung, so sind die vom Kindeswohl gebotenen Schranken (vgl. dazu BayObLGZ 1994, 191, 193 m.w.N.) zu beachten (Hepting/Gaaz aaO.).

  • BayObLG, 13.12.1983 - BReg. 1 Z 79/83

    Voraussetzungen für die Vergabe eines Vornamens; Anforderungen an die

    Auszug aus BayObLG, 26.03.1997 - 1Z BR 2/97
    Namenserteilungsrechts zu eng gezogen (vgl. BayObLGZ 1983, 305; OLG Köln StAZ 1997, 37) und damit zugleich die Schwelle für ein staatliches Eingreifen in dieses Recht zu niedrig angesetzt hat (BayObLGZ 1994, 191, 192 m.w.N.).

    Ist im allgemeinen inländischen Sprachverständnis die Bedeutung eines Wortes (hier des italienischen Worts "uragano") nicht bekannt, so empfindet man eine solche Bezeichnung nicht anders als einen Phantasienamen (vgl. Hepting/Gaaz PStG § 21 Rn. 98), dessen Beilegung grundsätzlich als zulässig angesehen wird (vgl. zum sogenannten Namensfindungsrecht: BayObLGZ 1983, 305, 307 und 1980, 189, 192; OLG Hamburg StAZ 1980, 193; Staudinger/Coester aaO. Rn. 151).

    cc) Zwar könnten nach dem Lautbild des Namens "Uragano-Mary" und den von ihm ausgelösten Assoziationen (vgl. BayObLGZ 1983, 305, 308, Dörner StAZ. 1973, 237, 238) Bedenken gegen dessen Zulässigkeit bestehen.

  • BayObLG, 10.07.1980 - BReg. 1 Z 32/80

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung des Kindesnamens "Momo"; Voraussetzungen für die

    Auszug aus BayObLG, 26.03.1997 - 1Z BR 2/97
    Ist im allgemeinen inländischen Sprachverständnis die Bedeutung eines Wortes (hier des italienischen Worts "uragano") nicht bekannt, so empfindet man eine solche Bezeichnung nicht anders als einen Phantasienamen (vgl. Hepting/Gaaz PStG § 21 Rn. 98), dessen Beilegung grundsätzlich als zulässig angesehen wird (vgl. zum sogenannten Namensfindungsrecht: BayObLGZ 1983, 305, 307 und 1980, 189, 192; OLG Hamburg StAZ 1980, 193; Staudinger/Coester aaO. Rn. 151).

    Sie ist daher ebenso wie der ihr zugrundeliegende Beschluß des Amtsgerichts (vgl. BayObLGZ 1980, 189, 195) aufzuheben.

  • BVerwG, 15.04.1991 - 1 B 175.90

    Staatsangehörigkeit - Ermessenseinbürgerung - Vermeidung von Mehrstaatigkeit

    Auszug aus BayObLG, 26.03.1997 - 1Z BR 2/97
    Zwar trifft es zu, daß auf "o" endende italienische Vornamen in der Regel männlich sind (vgl. Seibicke StAZ 1992, 43) und daß dies auch für die Mehrzahl der gebräuchlichen Vornamen gilt (vgl. die "rückläufig. geordnete Liste sämtlicher Vornamen" bei Seibicke Vornamen 2. Aufl. S. 299 - 303).
  • BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 1 Z 80/81
    Auszug aus BayObLG, 26.03.1997 - 1Z BR 2/97
    Vornamens "Uragano" haben konnte (vgl. BayObLGZ 1982, 52, 58).
  • OLG München, 19.01.2010 - 31 Wx 152/09

    Kindesname: Vorrang des EU-Gemeinschaftsrechts bei Eintragung eines aus den Namen

    Da die Standesamtsaufsicht durchaus Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Eintragung des Doppelnamens haben konnte - Rechtsprechung zu dieser Frage ist, soweit ersichtlich, bisher nicht veröffentlicht -, sieht der Senat von der Anordnung der Kostenerstattung ab (vgl. BayObLG StAZ 1997, 207).
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