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   BayObLG, 14.05.1997 - 1Z BR 241/96   

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https://dejure.org/1997,2953
BayObLG, 14.05.1997 - 1Z BR 241/96 (https://dejure.org/1997,2953)
BayObLG, Entscheidung vom 14.05.1997 - 1Z BR 241/96 (https://dejure.org/1997,2953)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Mai 1997 - 1Z BR 241/96 (https://dejure.org/1997,2953)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einziehung eines Erbscheins wegen Unrichtigkeit; Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Abgrenzung des Vorbescheids vom Erbscheinantrag; Unwirksamkeit des Testaments wegen Testierunfähigkeit des Erblassers im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung; Voraussetzungen, die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2078, § 2080
    Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums - Anfechtungsrecht und Kausalität)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 1436
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 10.09.1992 - 1Z BR 68/92

    Unwirksamkeit der Erbeinsetzung des Verlobten bei späterer Scheidung

    Auszug aus BayObLG, 14.05.1997 - 1Z BR 241/96
    Dem Landgericht war daher nicht nur die - verfahrensrechtlich überflüssige (vgl. BayObLGZ 1981, 69/70 und BayObLG FamRZ 1993, 362/363 m.w.N.) - Zurückweisung der Erbscheinsanträge angefallen, sondern das gesamte Nachlaßverfahren, wie es Gegenstand des Vorbescheids war (BayObLGZ 1981, 69/70; vgl. auch OLG Hamm OLGZ 1977, 751/752 f.).
  • BayObLG, 07.03.1997 - 1Z BR 259/96

    Wirksames Testament mit Erbenunterschrift - Ermittlungspflicht des

    Auszug aus BayObLG, 14.05.1997 - 1Z BR 241/96
    Die bloße Behauptung der Beteiligten zu 2, die Erblasserin sei nicht mehr testierfähig gewesen, reicht hierfür nicht aus (Senatsbeschluß vom 7.3.1997 Az. 1Z BR 259/96 S. 6; OLG Hamm ZEV 1997, 75 ; Palandt/Edenhofer § 2229 Rn. 13).
  • BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82

    Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit

    Auszug aus BayObLG, 14.05.1997 - 1Z BR 241/96
    Denn entsprechend dem Grundsatz, daß Störungen der Geistestätigkeit die Ausnahme bilden, ist eine Person als testierfähig anzusehen, solange nicht die Testierunfähigkeit zur Gewißheit des Gerichts feststeht (vgl. BayObLGZ 1982, 309/312 und ständige Rechtsprechung).
  • BayObLG, 09.03.1981 - BReg. 1 Z 82/80
    Auszug aus BayObLG, 14.05.1997 - 1Z BR 241/96
    Dem Landgericht war daher nicht nur die - verfahrensrechtlich überflüssige (vgl. BayObLGZ 1981, 69/70 und BayObLG FamRZ 1993, 362/363 m.w.N.) - Zurückweisung der Erbscheinsanträge angefallen, sondern das gesamte Nachlaßverfahren, wie es Gegenstand des Vorbescheids war (BayObLGZ 1981, 69/70; vgl. auch OLG Hamm OLGZ 1977, 751/752 f.).
  • BayObLG, 04.01.2006 - 1Z BR 97/03

    Keine Anfechtung des Erbverzichts durch Verzichtenden nach Eintritt des Erbfalls

    Der Irrtum muss gerade für diese Verfügung ursächlich, d.h. bestimmend oder zumindest derart mitbestimmend sein, dass der Erblasser sie ohne die irrige Vorstellung nicht getroffen hätte (BayObLG FamRZ 1997, 1436/1437).
  • OLG München, 18.09.2008 - 31 Wx 8/08

    Erbvertrag von Ehegatten: Auslegung einer Änderungsklausel hinsichtlich der

    Im Rahmen des § 2078 Abs. 2 BGB können nur solche Irrtümer die Anfechtung rechtfertigen, die bewegender Grund für den letzten Willen waren (BGH NJW-RR 1987, 1412/1413), d.h. ohne die der Erblasser die Verfügung mit Sicherheit nicht getroffen hätte (BayObLG FamRZ 1997, 1436/1437).
  • OLG Köln, 22.02.2016 - 2 Wx 12/16

    Erbe der Soraya

    1 Z 15/85">FamRZ 1987, 101 (102); BayObLG FamRZ 1997, 1436; BayObLGZ 1999, 1; BayObLG FamRZ 2005, 656).
  • OLG München, 21.12.2006 - 31 Wx 71/06

    Auslegungsregeln bei Zuwendungsverzicht

    Der Irrtum muss gerade für diese Verfügung ursächlich, d.h. bestimmend oder zumindest derart mitbestimmend sein, dass der Erblasser sie ohne die irrige Vorstellung nicht getroffen hätte (BayObLG FamRZ 1997, 1436/1437).
  • OLG München, 27.07.2007 - 31 Wx 51/07

    Unbegründete Anfechtung einer erbvertraglichen Einsetzung als Alleinerbin -

    Der Irrtum muss gerade für diese Verfügung ursächlich, d.h. bestimmend oder zumindest derart mitbestimmend gewesen sein, dass der Erblasser sie ohne die irrige Vorstellung nicht getroffen hätte (BayObLG FamRZ 1997, 1436/1437).
  • OLG München, 07.12.2017 - 31 Wx 337/17

    Nachlassbeschwerde - gemeinschaftliches Testament

    Im Rahmen des § 2078 Abs. 2 BGB können nur Irrtümer die Anfechtung rechtfertigen, die bewegender Grund für den letzten Willen waren (BGH NJW-RR 1987, 1412/1413), d.h. ohne die der Erblasser die Verfügung mit Sicherheit nicht getroffen hätte (BayObLG FamRZ 1997, 1436/1437; OLG München FGPrax 2008, 254/258).
  • BayObLG, 02.08.2004 - 1Z BR 56/04

    Testierwille bei eigenhändig geschriebener und unterschriebener Erklärung -

    Die Feststellung des Sachverhalts und die Beweiswürdigung als Teil der Tatsachenfeststellung können im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler überprüft werden, nämlich darauf, ob das Landgericht den maßgeblichen Sachverhalt genügend erforscht und alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1436/1437; BayObLGZ 1999, 1/4).
  • OLG München, 16.04.2009 - 31 Wx 90/08

    Erbvertrag: Rücktritt des Erblassers wegen Nichterfüllung der vertraglich

    Im Rahmen des § 2078 Abs. 2 BGB können nur Irrtümer die Anfechtung rechtfertigen, die bewegender Grund für den letzten Willen waren (BGH NJW-RR 1987, 1412/1413), d.h. ohne die der Erblasser die Verfügung mit Sicherheit nicht getroffen hätte (BayObLG FamRZ 1997, 1436/1437; OLG München FGPrax 2008, 254/258).
  • OLG München, 04.02.2009 - 31 Wx 84/08

    Beschwerdeberechtigung gegen die Ernennung eines Ersatztestamentsvollstreckers

    Im Rahmen des § 2078 Abs. 2 BGB können nur Irrtümer die Anfechtung rechtfertigen, die bewegender Grund für den letzten Willen waren (BGH NJW-RR 1987, 1412/1413), d.h. ohne die der Erblasser die Verfügung mit Sicherheit nicht getroffen hätte (BayObLG FamRZ 1997, 1436/1437; OLG München FGPrax 2008, 254/258).
  • BayObLG, 12.08.2003 - 1Z BR 35/03

    Anfechtung einer wechselbezüglichen Verfügung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Die Feststellung des Sachverhalts und die Beweiswürdigung als Teil der Tatsachenfeststellung können im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler überprüft werden, nämlich darauf, ob das Landgericht den maßgeblichen Sachverhalt genügend erforscht und alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat(st. Rspr., vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1436/1437; BayObLGZ l999, 1/4).
  • LG Dortmund, 22.09.2017 - 12 O 115/16

    Anfechtung eines Erbvertrages aufgrund Motivirrtums wegen enttäuschter

  • BayObLG, 14.02.2002 - 1Z BR 54/01

    Anfechtung des Testaments wegen Motivirrtums

  • BayObLG, 18.12.2002 - 1Z BR 105/02

    Beweisanforderung bei Brieftestament - Testament ohne Urkunde - Anfechtung wegen

  • OLG Köln, 22.11.2011 - 2 Wx 80/09
  • BayObLG, 21.02.2001 - 1Z BR 30/00

    Beweislast und Beweisanforderungen bei einer 14 Jahre zurückliegenden Anfechtung

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