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   OLG Hamm, 16.02.1996 - 29 U 50/95   

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OLG Hamm, 16.02.1996 - 29 U 50/95 (https://dejure.org/1996,12667)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.02.1996 - 29 U 50/95 (https://dejure.org/1996,12667)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Februar 1996 - 29 U 50/95 (https://dejure.org/1996,12667)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 413
  • FamRZ 1997, 1474
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 19.03.2013 - 24 U 49/12

    Rechtliche Einordnung der Gestattung der Schaffung und Nutzung einer Wohnung auf

    Unter derartigen Umständen nimmt die Rechtsprechung an, dass nicht lediglich ein auf der verwandtschaftlichen Beziehung beruhendes Gefälligkeitsverhältnis, sondern stillschweigend ein rechtlich verbindliches Leihverhältnis hinsichtlich der Wohnung begründet wird, aufgrund dessen der Entleiher berechtigt ist, die Wohnung unentgeltlich zu nutzen, ohne einem überraschenden oder willkürlichen Räumungsverlangen ausgesetzt zu sein (vgl. BGH v. 31.10.2001, XII ZR 292/99 Rn. 18; v. 10.10.1984, VIII ZR 152/83 Rn. 12; OLG Hamm v. 16.02.1996, 29 U 50/95 Rn. 22).

    § 685 Abs. 1 BGB gilt auch für den Bereicherungsanspruch aus § 684 Satz 1 BGB (vgl. BGH v. 31.10.2001, XII ZR 292/99 Rn. 18; BGH v. 10.10.1984, VIII ZR 152/83 Rn. 17f; Senat v. 07.01.2010, 24 U 108/09 Rn. 6f; OLG Brandenburg v. 05.08.2009, 3 U 110/08 Rn. 24; OLG Hamm v. 16.02.1996, 29 U 50/95 Rn. 23).

    Unter dem Gesichtspunkt der Störung der Geschäftsgrundlage kann nur eine solche Anpassung verlangt werden, auf die sich die andere Partei redlicherweise hätte einlassen müssen, wenn man die Räumung der Wohnung in Unfrieden in Betracht gezogen hätte (BGH v. 10.10.1984, VIII ZR 152/83 Rn. 22f; OLG Brandenburg v. 05.08.2009, 3 U 110/08 Rn. 45; OLG Hamm v. 26.02.1996, 29 U 50/95 Rn. 27).

    War das Mietverhältnis unbefristet und der Zeitpunkt, bis zu dem der Mieter den Baukostenzuschuss abwohnen sollte, nicht bestimmt, muss im Wege der Auslegung gem. §§ 133, 157 BGB ermittelt werden, wann der Zuschuss abgewohnt sein sollte (OLG Hamm v. 16.02.1996, 29 U 50/95) Rn. 33f).

  • OLG Köln, 07.02.2006 - 3 U 111/04

    Bereicherungsanspruch bei Aufwendungen auf fremdem Grundstück und aufgedrängte

    Der auf Ersatz der Werterhöhung gerichtete Bereicherungsanspruch setzt voraus, dass Aufwendungen gerade in Erwartung des zukünftigen Eigentumserwerbs und nicht im Hinblick auf die Erwartung zukünftiger unentgeltlicher Nutzung getätigt worden sind (OLG Hamm, FamRZ 1997, 1474 ff.).
  • OLG Bremen, 24.01.2005 - 4 W 1/05

    Ansprüche des Mieters nach Zuwendung eines Geldbetrages für den Ausbau des von

    Danach ist der Gegenstand der Bereicherung nicht der erlangte Zuschuss selbst oder die geschaffene Wertsteigerung, sondern der Ertragswert der Wohnung, soweit dieser durch die Investitionen der Antragstellerin gesteigert ist (vgl. BGH FamRZ 1990, 843; OLG Düsseldorf NZM 2001, 1093 m.w.N.; OLG Hamm FamRZ 1997, 1474, 1476; Wever a.a.O.).

    Bei der Berechnung der Bereicherung müsste allerdings ebenfalls berücksichtigt werden, dass die Antragstellerin zur Zeit des Auszuges die getätigten Investitionen teilweise abgewohnt hat (vgl. OLG Hamm FamRZ 1997, 1474, 1475 f.), wobei wegen des leihweisen Charakters der Überlassung der Dachgeschosswohnung zu problematisieren wäre, ob sich die Antragsstellerin den vollen Wohnwert der genutzten Räume oder nur einen geringeren Wert anrechnen lassen müsste (vgl. Wever a.a.O. Rn. 425).

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