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   OLG Düsseldorf, 23.12.1996 - 3 Wx 174/94   

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OLG Düsseldorf, 23.12.1996 - 3 Wx 174/94 (https://dejure.org/1996,8756)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.12.1996 - 3 Wx 174/94 (https://dejure.org/1996,8756)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Dezember 1996 - 3 Wx 174/94 (https://dejure.org/1996,8756)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 1479
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Nürnberg, 02.06.2015 - 11 W 2151/14

    Keine Wahl eines Namens mit Adelsbezeichnung

    Nur bestehende und bei Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung im Jahre 1919 namensähnlich verwendete (OLG Düsseldorf, StAZ 1997, 177) Adelsbezeichnungen konnten als Namensbestandteile weiterverwendet werden.
  • KG, 22.09.1998 - 1 W 583/98

    Anspruch auf Adelsbezeichnung trotz Nichtverwendung der Bezeichnung lange Zeit

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  • OLG Zweibrücken, 13.07.2021 - 3 W 98/20

    Personenstandssache: Anspruch auf Berichtigung eines Familiennamens "von ..."

    Bei der Auslegung der Vorschrift ist zu beachten, dass es bei ihrer Zielsetzung, die Neuverleihung von Adelsprädikaten auch als Namensbestandteil auszuschließen, daher auch nicht ihr Sinn gewesen sein kann, solche Adelsbezeichnungen wieder aufleben zu lassen, die damals bereits nicht mehr benutzt wurden (OLG Hamm, Beschluss vom 21. September 2006 - 15 W 257/05 -, juris, Rn. 14).Die Rechtsprechung geht deshalb davon aus, dass Adelsbezeichnungen jedenfalls dann nicht Bestandteil des Namens geworden sind, wenn sie bei Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung längere Zeit im Rechtsverkehr nicht mehr geführt worden waren (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21. September 2006 - 15 W 257/05 -, juris, Rn. 14; KG Berlin, Beschluss vom 22. September 1998 - 1 W 583/98 - juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Dezember 1996 - 3 Wx 174/94 - juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Oktober 1984 - 20 W 238/84 - StAZ 1985, 12; BVerwG, Beschluss vom 22. November 1968 - VII B 182.66 - juris, Rn. 16).
  • OLG Nürnberg, 28.05.2015 - 11 W 2151/14

    Keine Wahl eines Namens mit Adelsbezeichnung

    Nur bestehende und bei Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung im Jahre 1919 namensähnlich verwendete (OLG Düsseldorf, StAZ 1997, 177) Adelsbezeichnungen konnten als Namensbestandteile weiterverwendet werden.
  • OLG Hamm, 21.09.2006 - 15 W 257/05

    Zulässigkeit einer Beschwerde mit Erweiterung des erstinstanzlichen Antrages im

    Die Rechtsprechung geht deshalb zu Recht davon aus, dass Adelsbezeichnungen jedenfalls dann nicht Bestandteil des Namens geworden sind, wenn sie bei Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung lange Zeit im Rechtsverkehr nicht mehr geführt worden waren (vgl. BVerwG StAZ 1969, 185, 186; BayObLG StAZ 1981, 184, 185; OLG Frankfurt StAZ 1885, 12, 13; OLG Düsseldorf StAZ 1997, 177f; KG StAZ 1999, 38ff).
  • OLG Frankfurt, 19.05.2008 - 20 W 433/07

    Personenstandsbuch: Rückberichtigung eines aufgrund eines

    Da der der Eintragung des Randvermerkes zu Grunde liegende Berichtigungsbeschluss des Amtsgerichts Gießen vom 16. Oktober 1958 zwar in formeller, nicht jedoch in materieller Rechtskraft erwachsen ist, kommt eine Rückberichtigung nur dann in Betracht, wenn der Nachweis der Unrichtigkeit, an den strengen Anforderungen zu stellen sind, erbracht ist (vgl. BayObLG StAZ 1961, 268 ff.; OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1479 f; OLG Frankfurt am Main StAZ 1985, 12 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 20.01.2006 - 3 Wx 200/05

    Vollmacht des Rechtsrates einer kreisfreien Stadt zur Erteilung von

    Denn jedenfalls hat die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers deshalb Erfolg, weil die Voraussetzungen für eine Berichtigung auch bei Anlegen der gebotenen strengen Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit der Eintragung (vgl. Senat StAZ 1997, 177 = FamRZ 1997, 1479) entgegen den Ausführungen in der angefochtenen Entscheidung vorliegen.
  • OLG Zweibrücken, 03.12.2020 - 3 W 98/20

    Änderung eines Familiennamens um den Zusatz Freiherr von; Nichtführen der

    Die Rechtsprechung geht deshalb davon aus, dass Adelsbezeichnungen jedenfalls dann nicht Bestandteil des Namens geworden sind, wenn sie bei Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung längere Zeit im Rechtsverkehr nicht mehr geführt worden waren (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21. September 2006 - 15 W 257/05 -, juris, Rn. 14; KG Berlin, Beschluss vom 22. September 1998 - 1 W 583/98 - juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Dezember 1996 - 3 Wx 174/94 - juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Oktober 1984 - 20 W 238/84 - StAZ 1985, 12 ; BVerwG, Beschluss vom 22. November 1968 - VII B 182.66 - juris, Rn. 16).
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