Weitere Entscheidung unten: OLG München, 02.05.1997

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.03.1997 - 7 WF 127/97   

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https://dejure.org/1997,4742
OLG Hamm, 21.03.1997 - 7 WF 127/97 (https://dejure.org/1997,4742)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.03.1997 - 7 WF 127/97 (https://dejure.org/1997,4742)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. März 1997 - 7 WF 127/97 (https://dejure.org/1997,4742)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Zuordnung eines Verfahrens über eine Vollstreckungsgegenklage als Familiensache; Zuständigkeit des Familiengerichts für eine Vollstreckungsgegenklage gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Zuständigkeit des Familiengerichts für eine auf die ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 1493
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 13.10.1986 - 5 WF 494/86
    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.1997 - 7 WF 127/97
    Die Beschwerde hat selbst dann keinen Erfolg, wenn man davon ausgeht, daß ein Rechtsmittel statthaft ist, wenn die angefochtene Entscheidung auf einem groben Gesetzesverstoß oder auf einem groben Ermessensfehler beruht, wenn also eine greifbare Gesetzeswidrigkeit vorliegt (so OLG Hamburg, FamRZ 1982, 622; OLG Hamm, FamRZ 1986, 1234; KG FamRZ 1994, 767).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 28.84

    Materiellrechtliche Wirkung von Prozeßerklärungen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.1997 - 7 WF 127/97
    Denn es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Aufrechnung den zur Aufrechnung gestellten Anspruch nicht rechtshängig macht (BGH NJW 1986, 2267).
  • BGH, 15.10.1980 - IVb ZR 503/80

    Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs über Scheidungsfolgen - Anfechtung des

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.1997 - 7 WF 127/97
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß das Verfahren über eine Vollstreckungsgegenklage eine Familiensache ist, wenn und soweit der Vollstreckungstitel, gegen den sie sich richtet, eine Familiensache zum Gegenstand hat (vgl. BGH NJW 1981, 346; OLG Düsseldorf FamRZ 1978, 52; OLG Hamm FamRZ 1978, 523; OLG Hamburg, FamRZ 1984, 804 f).
  • OLG Hamburg, 19.06.1984 - 12 WF 88/84

    Drittwiderspruchsklage; Familiensache; Vollstreckungstitel;

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.1997 - 7 WF 127/97
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß das Verfahren über eine Vollstreckungsgegenklage eine Familiensache ist, wenn und soweit der Vollstreckungstitel, gegen den sie sich richtet, eine Familiensache zum Gegenstand hat (vgl. BGH NJW 1981, 346; OLG Düsseldorf FamRZ 1978, 52; OLG Hamm FamRZ 1978, 523; OLG Hamburg, FamRZ 1984, 804 f).
  • OLG Hamburg, 06.07.1981 - 2 WF 191/81
    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.1997 - 7 WF 127/97
    Die Beschwerde hat selbst dann keinen Erfolg, wenn man davon ausgeht, daß ein Rechtsmittel statthaft ist, wenn die angefochtene Entscheidung auf einem groben Gesetzesverstoß oder auf einem groben Ermessensfehler beruht, wenn also eine greifbare Gesetzeswidrigkeit vorliegt (so OLG Hamburg, FamRZ 1982, 622; OLG Hamm, FamRZ 1986, 1234; KG FamRZ 1994, 767).
  • OLG Jena, 07.01.2013 - 1 WF 410/12

    Vollstreckungsschutz: Klageart des Titelschuldners bei Einwand der weggefallenen

    Die Prozessführungsbefugnis der Kindesmutter ist während der Zwangsvollstreckung erloschen, nachdem ihr das Sorgerecht entzogen wurde (Zöller/Herget, ZPO, 29. Auflage, § 767 ZPO, Rn. 12 "Prozessführungsbefugnis"; OLG Hamm, FamRZ 1997, 1493 - 1494).

    Der Titelschuldner kann die Beendigung der gesetzlichen Prozessstandschaft nur gemäß § 767 ZPO geltend machen kann, wenn die Zwangsvollstreckung betrieben wird, d.h. die Vollstreckungsgegenklage gegen den ursprünglichen Titelgläubiger (Prozessstandschafter) wird nicht als unzulässig angesehen, um den Titelschuldner nicht rechtlos zu stellen (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2000, 365; OLG Stuttgart, FamRZ 1997, 1493 für die Beendigung der Prozesstandschaft nach Obhutswechsel; OLG Brandenburg, FamRZ 1997, 509; Zöller/Herget, ZPO, a. a. O.).

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Rechtsprechung
   OLG München, 02.05.1997 - 16 UF 822/97   

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https://dejure.org/1997,10353
OLG München, 02.05.1997 - 16 UF 822/97 (https://dejure.org/1997,10353)
OLG München, Entscheidung vom 02.05.1997 - 16 UF 822/97 (https://dejure.org/1997,10353)
OLG München, Entscheidung vom 02. Mai 1997 - 16 UF 822/97 (https://dejure.org/1997,10353)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 1493
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 23.12.2015 - 2 WF 198/15

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung wegen Kindesunterhalt aus einem auf den

    Keinen Unterschied macht es hierbei, ob der nicht mehr legitimierte Elternteil wegen eines laufenden Unterhalts oder auch noch wegen Unterhaltsrückständen aus der Zeit der Minderjährigkeit des Kindes die Zwangsvollstreckung betreibt, da maßgebend für den Erfolg des Vollstreckungsabwehrantrags allein auf den Wegfall der Vollstreckungsbefugnis abzustellen ist (vgl. zum Vorstehenden: OLG Koblenz, Beschluss vom 06.02.2007, AZ: 11 WF 1211/06, bei juris Langtext Rn 4; OLG Nürnberg, FamRZ 2002, 407, 408; OLG München, FamRZ 1997, 1493, 1494: zum Obhutswechsel des Kindes; B. Hamdan, in: jurisPK-BGB, Band 4, 7. Auflage 2014, Stand: 24.09.2015, § 1629 BGB Rn 80, 84; Jaeger, in: Johannsen/Henrich, 6. Auflage 2015, § 1629 BGB Rn 12f; Schmitz, in: Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 9. Auflage 2015, § 10 Rn 52 m.w.N.).

    Der Eintritt der Volljährigkeit des Kindes verbunden mit dem Wegfall der Vollstreckungsbefugnis ist jedenfalls dann ein zulässiger Einwand im Vollstreckungsabwehrverfahren, wenn der Titel auf Zahlung an den betreuenden Elternteil selbst lautet (vgl. OLG Thüringen, FamRZ 2014, 867, 868, bei juris Langtext Rn 26; OLG Nürnberg, FamRZ 2010, 1010, 2011, bei juris Langtext Rn 35; OLG München, FamRZ 1997, 1493, 1494 m.w.N.; B. Hamdan, in: jurisPK-BGB, a.a.O., § 1629 BGB Rn 84f, 87; Peschel-Gutzeit, in: Staudinger, a.a.O., § 1629 BGB Rn 386f; Schmitz, in: Wendl/Dose, a.a.O., § 10 Rn 154, 304 m.w.N.).

  • OLG Nürnberg, 01.02.2010 - 7 WF 45/10

    Rechtsbehelf gegen die Vollstreckung aus einem Titel auf Minderjährigenunterhalt

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall von denjenigen, die Gegenstand der vom Kläger zitierten Entscheidungen des OLG München (FamRZ 1997, 1493) und des OLG Brandenburg (FamRZ 1997, 501) waren.
  • OLG Hamburg, 25.06.2021 - 2 UF 14/21

    Vollstreckungsabwehrklage gegen die Zwangsvollstreckung aus einem Vergleich

    Gleichwohl ist der Wegfall der Verfahrensstandschaft jedenfalls dann als Einwendung i.S.v. § 767 Abs. 1 ZPO anzuerkennen, wenn der Titel - wie im vorliegenden Fall - auf Leistung an den Verfahrensstandschafter lautet (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2016, 1100; OLG München, FamRZ 1997, 1493; Staudinger/Lettmaier (2020) BGB § 1629, Rn. 326 m.w.N.).
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