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   BayObLG, 18.03.1997 - 1Z BR 124/96   

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https://dejure.org/1997,7477
BayObLG, 18.03.1997 - 1Z BR 124/96 (https://dejure.org/1997,7477)
BayObLG, Entscheidung vom 18.03.1997 - 1Z BR 124/96 (https://dejure.org/1997,7477)
BayObLG, Entscheidung vom 18. März 1997 - 1Z BR 124/96 (https://dejure.org/1997,7477)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Bestehen der Testierfähigkeit

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Testierfähigkeit bei Altersdemenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2229 Abs. 4, § 2358 Abs. 1; FGG § 12
    Testierfähigkeit des Erblassers bei Altersdemenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 1511
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95

    Testierfähigkeit bei Aufhebung eines Erbvertrags durch gemeinschaftliches

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1997 - 1Z BR 124/96
    Die damit verbundene Tatsachenwürdigung des Beschwerdegerichts darf daher im Verfahren der weiteren Beschwerde nur in beschränktem Umfang, nämlich nur auf Rechtsfehler überprüft werden (BayObLGZ 1995, 383, 389 und ständige Rechtsprechung).

    Sie ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (BayObLGZ 1995, 383, 390).

  • BayObLG, 27.03.1991 - BReg. 1a Z 80/88

    Anwendbarkeit deutschen Erbrechts; Testierunfähigkeit des Erblassers; Verteilung

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1997 - 1Z BR 124/96
    Die Voraussetzungen für die Einholung des Gutachtens eines anderen Sachverständigen (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 1237, 1239, ständige Rechtsprechung) lagen ersichtlich nicht vor.
  • BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93

    Erbrechtliche Ausgestaltung der Wirksamkeit eines handschriftlich verfassten

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1997 - 1Z BR 124/96
    bb) Das Landgericht hat sich Klarheit über den medizinischen Befund verschafft (BayObLG FamRZ 1994, 593, 594).
  • OLG Hamm, 13.07.2017 - 10 U 76/16

    Fortgeschrittene Alzheimerdemenz - Erblasserin testierunfähig - notarielles

    Bei einer fortschreitenden mittelschweren Demenz, die degenerativer und nicht nur vaskulärer Art ist, liegt die Annahme einer eingeschränkten Einsichts-fähigkeit i.S.v. § 2229 IV BGB im Regelfall nahe (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 566; 1997, 1511; Palandt, a.a.O. Rz. 9).
  • OLG Frankfurt, 22.12.1997 - 20 W 264/95

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht hinsichtlich der Testierfähigkeit

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  • OLG Celle, 11.03.2003 - 6 W 16/03

    Ausschluss der Testierfähigkeit nach § 2229 Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB);

    Indessen kann bei einer Altersdemenz nur aufgrund des Gesamtverhaltens und des Gesamtbildes der Persönlichkeit zur Zeit der Testamentserrichtung beurteilt werden, ob der Erblasser Inhalt und Reichweite seiner letztwilligen Verfügung noch beurteilen und hiernach handeln konnte (OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 1064, 1065; BayOblG FamRZ 1997, 1511, 1512).
  • BayObLG, 09.02.2000 - 1Z BR 149/99

    Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung wegen eines unzulässigen Adressaten

    Bei deren Würdigung, die der Senat lediglich auf Rechtsfehler zu überprüfen hat (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1511/2512), ist das Landgericht zutreffend von dem Grundsatz ausgegangen, daß die Störung der Geistestätigkeit die Ausnahme bildet und ein Erblasser so lange als testierfähig anzusehen ist, als nicht die Testierunfähigkeit zur Gewißheit des Gerichts nachgewiesen ist (vgl. BayObLG FamRZ 1, 996, 1438/1439 m.w.N.).
  • BayObLG, 09.06.2000 - 1Z BR 25/00

    Auswirkungen eines Zuwendungsverzichts

    Die vom Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt überprüfbare Beweiswürdigung des Landgerichts (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1511/1512) weist keinen Rechtsfehler auf.
  • OLG Düsseldorf, 11.11.2010 - 3 Wx 40/10

    Anforderungen an das Vorliegen der Testierfähigkeit bei Vorliegen einer Demenz;

    Ob bei einer an Altersdemenz leidenden Person die Voraussetzungen der Testierfähigkeit vorliegen, kann nicht an Hand einzelner Erklärungen und Angaben festgestellt werden, sondern nur aufgrund des Gesamtverhaltens und des Gesamtbildes der Persönlichkeit in der fraglichen Zeit (BayObLG NJW-RR 1996, S. 457 ff m.w.Nachw. sowie Rpfleger 1985, S. 239 und FamRZ 1997, S. 1511 f).
  • BayObLG, 23.05.2001 - 1Z BR 10/01

    Bedeutung der Ankündigungsfrist im Vorbescheid

    Auch diese Frage liegt auf tatsächlichem Gebiet und kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur in beschränktem Umfang, nämlich auf Rechtsfehler, nachgeprüft werden (BayObLG FamRZ 1997, 1511/1512).
  • BayObLG, 14.11.2002 - 1Z BR 122/02

    Verweigerung der Eheschließung durch Standesbeamten - gerichtliche Weisung wegen

    Die Tatsachenwürdigung des Beschwerdegerichts kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur in beschränktem Umfang, nämlich nur auf Rechtsfehler überprüft werden (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1511).
  • BayObLG, 27.03.2003 - 1Z BR 7/03

    Formerfordernisse bezüglich eines im Ausland errichteten Testaments -

    Sie kann daher vom Rechtsbeschwerdegericht nur in beschränktem Umfang, nämlich nur auf Rechtsfehler nachgeprüft werden (BayObLG FamRZ 1994, 593; 1997, 1511/1512).
  • OLG Köln, 22.11.2011 - 2 Wx 80/09
    Zum anderen ist zu berücksichtigen, daß gerade an Demenz leidende Patienten oft in der Lage sind, gegenüber Außenstehenden, mit ihnen nicht vertrauten Personen durch Konfabulieren die Fassade eines geistig Gesunden aufrecht zu erhalten, welche gerade demjenigen, der nur gelegentlich oder - wie der Notar - sogar nur einmal mit dem Betroffenen Kontakt haben, oft nicht auffallen (vgl. BayObLGZ 1985, 383 [390]; BayObLG FamRZ 1997, 1511 f.).
  • BayObLG, 08.12.2003 - 1Z BR 75/03

    Nichteintragung des Vaters in das Geburtenbuch bei Zweifeln an seiner Identität

  • BayObLG, 31.05.2001 - 1Z BR 3/01

    Verlöbnis ohne Eheversprechen

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