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   BGH, 10.09.1997 - XII ZB 191/94   

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https://dejure.org/1997,3834
BGH, 10.09.1997 - XII ZB 191/94 (https://dejure.org/1997,3834)
BGH, Entscheidung vom 10.09.1997 - XII ZB 191/94 (https://dejure.org/1997,3834)
BGH, Entscheidung vom 10. September 1997 - XII ZB 191/94 (https://dejure.org/1997,3834)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 73
  • MDR 1998, 109
  • FamRZ 1997, 1534
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Oldenburg, 26.09.1994 - 12 UF 68/94

    Scheidung der ersten Ehe; Betrag aus Versorgungsausgleich; Versorgungsausgleich

    Auszug aus BGH, 10.09.1997 - XII ZB 191/94
    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 1995, 298 veröffentlicht ist, hat die Auffassung vertreten, daß dem Versorgungsausgleich jedenfalls dann nicht der gemäß § 57 BeamtVG gekürzte Versorgungsbetrag zugrunde gelegt werden könne, wenn während der Ehezeit die Voraussetzungen für eine ungekürzte Versorgungsanwartschaft vorgelegen hätten.

    Dies wäre aber der Fall, wollte man den Ehezeitanteil aus der zweiten Ehe aus einer bereits aufgrund eines vorausgegangenen Versorgungsausgleichs gekürzten Versorgung errechnen (ebenso Anm. Kemnade, FamRZ 1995, 298 und OLG Frankfurt/M., FamRZ 1997, 1082 ).

  • OLG Frankfurt, 12.02.1997 - 1 UF 179/95
    Auszug aus BGH, 10.09.1997 - XII ZB 191/94
    Dies wäre aber der Fall, wollte man den Ehezeitanteil aus der zweiten Ehe aus einer bereits aufgrund eines vorausgegangenen Versorgungsausgleichs gekürzten Versorgung errechnen (ebenso Anm. Kemnade, FamRZ 1995, 298 und OLG Frankfurt/M., FamRZ 1997, 1082 ).
  • BGH, 09.02.2000 - XII ZB 24/96

    Beamtenversorgung im Versorgungsausgleich

    Zutreffend wurde dagegen bei der Versorgungsanwartschaft des Ehemannes die Versorgungskürzung aus der ersten Ehescheidung unberücksichtigt gelassen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. September 1997 - XII ZB 191/94 - FamRZ 1997, 1534 f. und vom 17. September 1997 - XII ZB 208/94 - FamRZ 1998, 419).
  • KG, 25.05.2010 - 13 UF 96/09

    Berechnung des Ehezeitanteils einer berufsständischen Versorgung; Einbeziehung

    In die Berechnung des Ehezeitanteils der von dem ausgleichspflichtigen Ehegatten erworbenen berufsständischen Versorgung (Berliner Ärzteversorgung) sind Kürzungen, die auf einem nach Scheidung einer früheren Ehe durchgeführten Versorgungsausgleich beruhen, nicht einzubeziehen (im Anschluss an BGH, 10. September 1997, XII ZB 191/94, FamRZ 1997, 1534 ; BGH, 17. September 1997, XII ZB 208/94, FamRZ 1998, 419 ).

    Dies gilt daher nicht nur, wie vom Bundesgerichtshof entschieden, im Rahmen der Beamtenversorgung (vgl. BGH FamRZ 1998, 419 ; BGH FamRZ 1997, 1534 ).

  • BGH, 17.09.1997 - XII ZB 208/94

    Berechnung des Versorgungsausgleichs im Falle eines mehrfach geschiedenen Beamten

    Wie der Senat durch Beschluß vom 10. September 1997 XII ZB 191/94 (zur Veröffentlichung bestimmt) entschieden hat, sind auch im Falle eines mehrfach geschiedenen Beamten dem Versorgungsausgleich bei Scheidung einer späteren Ehe die ungekürzten Versorgungsanwartschaften zugrundezulegen.
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