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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.06.1997 - 14 WF 65/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,9815
OLG Köln, 12.06.1997 - 14 WF 65/97 (https://dejure.org/1997,9815)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.06.1997 - 14 WF 65/97 (https://dejure.org/1997,9815)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Juni 1997 - 14 WF 65/97 (https://dejure.org/1997,9815)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 127
    Zulässigkeit der PHK-Beschwerde nach rechtskräftiger Entscheidung der Hauptsache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 1544
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Brandenburg, 10.08.2001 - 9 WF 88/01

    Rechtsfolgen der verspäteten Einlegung einer unbefristeten Beschwerde; Aufhebung

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  • OLG Köln, 05.09.2002 - 14 WF 126/02

    PKH-Bewilligung im Familienrechtsverfahren: Abzug einer Kaltmiete vom Einkommen,

    Ein Jahr nach der PKH-Entscheidung konnte die Beschwerde auch zu der Zeit, als das Gesetz noch keine Frist für die Beschwerde vorsah, nicht mehr eingelegt werden (OLG Bamberg OLG-Report 1999, 83 - schon nach mehr als 3 Monaten; OLG Köln FamRZ 1997, 1544).
  • OLG Köln, 24.05.2000 - 14 WF 58/00

    Beurteilung der Erfolgsaussicht im Zeitpunkt der Entscheidung

    Insoweit ist nach einem Anerkenntnis die Rechtslage nicht anders als nach einer Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache, die nicht angegriffen wird, auch hier kann die Beschwerde gegen die PKH-Verweigerung nicht auf eine Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung gestützt werden, die das nicht angegriffene Urteil verneint (OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 102; OLG Köln FamRZ 1997, 1544).
  • OLG Brandenburg, 22.11.2006 - 9 W 13/06

    Prozesskostenhilfe: Abzugsfähige Verpflichtungen bei der Einkommensberechnung

    Das Beschwerdegericht darf aber die Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung nicht mehr abweichend vom erstinstanzlichen Gericht beurteilen, wenn dessen Entscheidung in der Hauptsache - wie hier - in Rechtskraft erwachsen ist (OLG Köln FamRZ 1997, 1544; Zöller/Philippi, a.a.O., § 119 Rn. 47 m. w. N.; Thomas/ Putzo, ZPO, 25. Aufl., Rn. 5 zu § 127; Verfahrenshandbuch Familiensachen, Gutjahr, Rn. 195 zu § 1; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, a.a.O.., Rn. 896 m. w. N.).
  • OLG Nürnberg, 11.01.2000 - 11 WF 3839/99

    Zulässigkeit der Beschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren nach rechtskräftigem

    Die eine Meinung hält auch in diesem Fall den Zeitpunkt der Beschlußfassung für maßgebend (OLG Bamberg JurBüro 91, 841; OLG Hamm JurBüro 1988, 646; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 176; OLG Köln FamRZ 1997, 1544, 1545, Münchner Kommentar/ Wax, ZPO, § 127 Rn. 16, Zöller/Philippi, ZPO, § 119 Rn. 47).
  • OLG Koblenz, 03.01.2003 - 3 W 775/02

    Lauf der Beschwerdefrist bei nicht verkündeten oder förmlich zugestellten

    Jedenfalls ist bei Einlegung der Beschwerde innerhalb von weniger als sechs Monaten nach dem Erlass des Beschlusses - wie hier - im Regelfall eine Verwirkung zu verneinen (ebenso OLG Köln, FamRZ 1997, S. 1544 ), zumal auch der Gesetzgeber für die in § 569 Abs. 1 Satz 2 ZPO geregelten Fälle ganz allgemein einen Zeitraum von fünfeinhalb Monaten als noch angemessen angesehen hat.
  • OLG Bamberg, 23.12.1998 - 2 WF 180/98

    Möglichkeit der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach

    Neben dem Ablauf einer angemessenen Frist für die Einlegung des Rechtsmittels (Zeitmoment) setzt dies jedoch voraus, daß sich der Rechtsmittelführer durch sein Zuwarten widersprüchlich verhält und dadurch ein Vertrauenstatbestand für Dritte geschaffen wird (Palandt/Heinrichs, BGB, 57. Aufl., § 242 Rz. 93?95 m.N.; OLG Köln v. 12.6.1997 ? 14 WF 65/97, OLGR Köln 1998, 169 = FamRZ 1997, 1544, 1545).
  • OLG Köln, 05.09.2002 - 14 WF 127/02
    Ein Jahr nach der PKH-Entscheidung konnte die Beschwerde auch zu der Zeit, als das Gesetz noch keine Frist für die Beschwerde vorsah, nicht mehr eingelegt werden (OLG Bamberg OLG-Report 1999, 83 - schon nach mehr als 3 Monaten; OLG Köln FamRZ 1997, 1544).
  • OLG Köln, 05.09.2002 - 14 WF 128/02
    Ein Jahr nach der PKH-Entscheidung konnte die Beschwerde auch zu der Zeit, als das Gesetz noch keine Frist für die Beschwerde vorsah, nicht mehr eingelegt werden (OLG Bamberg OLG-Report 1999, 83 - schon nach mehr als 3 Monaten; OLG Köln FamRZ 1997, 1544).
  • LG München I, 31.05.2000 - 13 T 9642/00

    Zahlungsanspruch zweier Rechtsanwältinnen wegen außergerichtlicher

    Der Gesichtspunkt, dass ein übergeordnetes Gericht sich in einem Nebenverfahren nicht zu den Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung oder -Verteidigung äußern soll, wenn es selbst in der Hauptsache hierzu Stellung nicht beziehen kann, will Divergenzen innerhalb des Rechtszugs verhindern, wobei sich im als Nebenverfahren ausgestalteten PKH-Verfahren diese Problematik sicherlich dann noch verschärfen kann, wenn der Rechtszug der Hauptsache abgeschlossen, über den rechtzeitig und ordnungsgemäß angebrachten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe aber nicht mehr oder so spät entschieden worden ist, dass eine Beschwerdeentscheidung vor Beendigung des Hauptsacherechtszugs nicht mehr ergehen kann (zu dieser Problematik vgl. etwa BFH, BB 1984, 2249 f.; BayObLG, FamRZ 1984, 73; OLG Celle, MDR 1985, 591; OLG Hamm, JurBüro 1986, 1730 f.; OLG Frankfurt, MDR 1983, 137; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 1465 f. und zu der damit in Zusammenhang stehenden Frage, binnen welcher Frist im Fall verspäteter Entscheidung über den PKH-Antrag die Beschwerde eingelegt werden muss OLG Köln, FamRZ 1997, 1544 [OLG Köln 12.06.1997 - 14 WF 65/97] (sechs Monate); OLG Düsseldorf, FamRZ 1996, 619 [OLG Düsseldorf 23.12.1994 - 4 W 55/94] (sechs Monate); OLG Brandenburg, FamRZ 1996, 1290 [OLG Brandenburg 15.02.1996 - 10 WF 61/95] (unverzüglich); OLG Bamberg, FamRZ 1990, 181 [OLG Bamberg 10.08.1989 - 2 W 4/89] /182 [aufgegeben von OLG Bamberg, FamRZ 1996, 618/619 (in Anlehnung an § 127 Abs. 3 ZPO : drei Monate)]).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 30.04.1997 - 13 WF 455/97   

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https://dejure.org/1997,6140
OLG Koblenz, 30.04.1997 - 13 WF 455/97 (https://dejure.org/1997,6140)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.04.1997 - 13 WF 455/97 (https://dejure.org/1997,6140)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. April 1997 - 13 WF 455/97 (https://dejure.org/1997,6140)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 1544 (Ls.)
  • Rpfleger 1997, 442
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Naumburg, 14.04.2005 - 14 WF 72/05

    Zur Zulässigkeit eines neuen Sachvortrages in der Beschwerde bei schuldhaft

    Zum anderen vermag oder vermöchte auch allein die nachträgliche Abgabe einer vollständigen Erklärung das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Aufhebung der Prozesskostenhilfe nach Maßgabe des § 124 Nr. 2 ZPO, der gerade in der zweiten Alternative eine Sanktion für die fehlende Kooperationsbereitschaft der Partei darstellt (vgl. Bork, in: Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl., 1994, Bd. 2, § 124 Rdnr. 16), nicht in Frage zu stellen (OLG Brandenburg, Rpfleger 1998, 205; OLG Koblenz Rpfleger 1997, 442, FamRZ 2000, 104; OLG Düsseldorf, MDR 2004, 410; Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., 2002, § 124 Rdnr. 39; str.; a. A., je m. w. N. zum kontroversen Meinungsstand, Reichold, in: Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl., 2003, § 124 Rdnr. 3, und Philippi, in: Zöller, ZPO, 25. Aufl., 2005, § 124 Rdnr. 10a).
  • OLG Hamm, 04.11.1998 - 8 WF 424/98

    Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe - keine Angaben zu persönlichen

    Der Auffassung des Amtsgerichts, dass im Hinblick auf den "Sanktionscharakter" des § 124 Nr. 2 ZPO die bloße Nachholung der Erklärung bzw. Vorlage von Unterlagen nicht ausreiche (so auch OLG Koblenz, FamRZ 1996, 1425 ; 1997, 1544; OLG Brandenburg, FamRZ 1998, 837 ), vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OLG Naumburg, 31.01.2003 - 14 WF 234/02

    Zur Aufhebung der Prozesskostenhilfe bei fehlender Kooperationsbereitschaft einer

    Die nachträgliche Erteilung der geforderten Auskunft durch Vorlage geeigneter Belege mit dem Eingang der Rechtsmittelschrift am 11. November 2002 vermag das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Aufhebung der Prozesskostenhilfe nach der Vorschrift des § 124 Nr. 2, 2. Alt. ZPO, die gerade eine Sanktion für die fehlende Kooperationsbereitschaft der Partei darstellt (vgl. Bork, in: Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl., 1994, Bd. 2, § 124 Rdnr. 16), nicht in Frage zu stellen (OLG Brandenburg, Rpfleger 1998, 205; Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., 2002, § 124 Rdnr. 39; OLG Koblenz Rpfleger 1997, 442; str.; a. A., je m. w. N., Reichold, in: Thomas/Putzo, ZPO, 24. Aufl., 2002, § 124 Rdnr. 3, und Philippi, in: Zöller, ZPO, 23. Aufl., 2002, § 124 Rdnr. 10 a).
  • OLG Koblenz, 30.01.2002 - 5 W 61/02

    Prozesskostenhilfe: Beschwerde - neues Vorbringen

    Denn das wird genügend dadurch gewährleistet, dass es bei dem Entzug der Prozesskostenhilfe verbleibt, wenn der Betroffene sein Versäumnis im Beschwerdeverfahren nicht behebt (OLG Stuttgart, Rpfleger 1997, 220; vgl. auch OLG Koblenz, 1. Zivilsenat, aaO. und FamRZ 2000, 104; einschränkend OLG Koblenz, 13. Zivilsenat, FamRZ 1996, 616, 617 und FamRZ 1997, 1544 ).
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