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BGH, 25.09.1996 - XII ZB 39/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- Wolters Kluwer
Versorgungsausgleich - Zustimmung zu Realteilung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VAHRG § 1 Abs. 2
Versorgungsausgleich durch in der Satzung des Versorgungsträgers nicht vorgesehene Realteilung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 129
- MDR 1997, 165
- FamRZ 1997, 169
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.07.1982 - IVb ZB 709/81
Gerichtliche Entscheidung über von einem Ehegatten beantragte anderweitige …
Auszug aus BGH, 25.09.1996 - XII ZB 39/95
Der Senat hat bereits zur damaligen Rechtslage entschieden, § 1587b Abs. 4 BGB ermögliche es, ein an sich der Regelung des § 1587b Abs. 3 BGB unterfallendes Versorgungsanrecht durch Realteilung auszugleichen, sofern der Versorgungsträger damit einverstanden sei (Senatsbeschluß vom 14. Juli 1982 - IVb ZB 709/81 - FamRZ 1982, 198 f). - BGH, 12.11.1986 - IVb ZB 67/85
Herabsetzung des Ausgleichsbetrages im Rahmen des Versorgungsausgleichs aufgrund …
Auszug aus BGH, 25.09.1996 - XII ZB 39/95
Das hat der Senat für den insoweit vergleichbaren Fall des - 1587c BGB (…zur Vergleichbarkeit vgl. RGRK-Wick aaO. § 1Oa VAHRG Rdn. 55 m.N.) bereits entschieden (Senatsbeschluß vom 12. November 1986 - IVb ZB 67/85 - BGHR ZPO § 621e Abs. 2 S. - Ermessensentscheidung 1). - BGH, 01.07.1992 - XII ZB 36/91
Realteilung betrieblicher Versorgungsanrechte
Auszug aus BGH, 25.09.1996 - XII ZB 39/95
Ebensowenig kommt es darauf an, welche Auswirkungen der Umstand, da der Versorgungsträger einseitig die Zustimmung zur Realteilung erteilt hat, möglicherweise auf den Versorgungsvertrag und seine Abwicklung haben kann (vgl. auch Senatsbeschluß vom 1. Juli 1992 - XII ZB 36/91 - FamRZ 1993, 173, 174 f.).
- BGH, 25.02.2004 - XII ZB 208/00
Beschwerdeberechtigung bei Vorbehalt des schuldrechtlichen Ausgleichs eines …
Zwar kann eine Realteilung grundsätzlich auch dann durchgeführt werden, wenn der Versorgungsträger ihr - was im vorliegenden Fall allein in Betracht kommt - nur im Einzelfall zustimmt (vgl. Senatsbeschluß vom 25. September 1996 - XII ZB 39/95 - FamRZ 1997, 169, 170 f.). - BGH, 19.08.1998 - XII ZB 100/96
Absehen von Ausgleich durch Realteilung
Ohne ausschlaggebende Bedeutung ist auch, daß es sich im vorliegenden Falle offenbar um eine speziell auf die Person der Parteien zugeschnittene Ausgleichsart handelt (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 25. September 1996 - XII ZB 39/95 - FamRZ 1997, 169, 170).