Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 18.12.1995

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   OLG Hamm, 22.03.1996 - 12 UF 451/95   

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https://dejure.org/1996,4251
OLG Hamm, 22.03.1996 - 12 UF 451/95 (https://dejure.org/1996,4251)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.03.1996 - 12 UF 451/95 (https://dejure.org/1996,4251)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. März 1996 - 12 UF 451/95 (https://dejure.org/1996,4251)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozessfähigkeit eines voll Geschäftsfähigen trotz Bestellung eines Pflegers für die Führung eines Rechtsstreits; Möglichkeit der Beeinflussung des Ablaufs des Rechtsstreits auch bei Widerspruch des Pflegers; Einbeziehung des Interesses einer sachgemäßen und ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Beschwerde des Betreuten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 52, § 53

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 301
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.06.1987 - IVb ZR 5/86

    Umfang der Vertretungsmacht eines Gebrechlichkeitspflegers; Anfechtung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.1996 - 12 UF 451/95
    Im Interesse eines sachgemäßen Prozeßverlaufs soll deshalb durch § 53 ZPO erreicht werden, daß die Prozeßführung allein in den Händen des Pflegers liegt, auch wenn der Gebrechliche an sich voll geschäftsfähig und damit nach § 52 ZPO prozeßfähig ist (BGH NJW 1988 S. 49, 51 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 09.01.2014 - 5 UF 406/13

    Zum Begriff des "Vertretens" im Sinne von § 53 ZPO

    Sinn und Zweck dieser Norm ist zum einen die Vermeidung einander widersprechender Prozesshandlungen von Betreutem und Betreuer (BGH, NJW 1988, 49 (51); OLG Hamm, FamRZ 1997, 301 (302)).

    Zum anderen soll der Betreute davor geschützt werden, dass er für sich selbst nachteilige Verfahrenshandlungen vornimmt (BGH, NJW 1988, 49 (51); OLG Hamm, FamRZ 1997, 301 (302)).

    Dort hatte der Betreuer einen Anwalt bestellt (OLG Hamm, FamRZ 1997, 301 (302)).

  • BSG, 10.07.2013 - B 5 R 185/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - mangelnde Prozessfähigkeit einer betreuten Person

    Folglich erlischt die Prozessfähigkeit des Betreuten, sobald der Betreuer in den Prozess eintritt (vgl BFH Beschluss vom 21.10.1982 - IV R 113/82 - BFHE 137, 3 und bereits RG Beschluss vom 1.10.1902 - V 191/02 - RGZ 223, 224) ; die Prozessführung liegt dann allein in den Händen des Betreuers, auch wenn der Betreute - mangels Einwilligungsvorbehalts - an sich voll geschäftsfähig und damit nach § 71 Abs. 1 SGG prozessfähig ist (vgl BGH Urteil vom 24.6.1987 - IVb ZR 5/86 - NJW 1988, 49, 51; OLG Hamm Beschluss vom 22.3.1996 - 12 UF 451/95 - FamRZ 1997, 301, 302) .

    Einen eventuellen "Dissens zwischen Betreutem und Betreuer" regelt § 71 Abs. 6 SGG iVm § 53 ZPO in der Weise, dass nur Prozesshandlungen des Betreuers wirksam sind, so dass einander widersprechende Prozesserklärungen - im Interesse eines sachgemäßen Prozessverlaufs (vgl BGH Urteil vom 24.6.1987 - IVb ZR 5/86 - NJW 1988, 49, 51; OLG Hamm Beschluss vom 22.3.1996 - 12 UF 451/95 - FamRZ 1997, 301, 302) - ausgeschlossen sind (vgl BFH Beschluss vom 21.10.1982 - IV R 113/82 - BFHE 137, 3) .

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.12.1995 - 21 WF 181/95   

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OLG Celle, 18.12.1995 - 21 WF 181/95 (https://dejure.org/1995,8808)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.12.1995 - 21 WF 181/95 (https://dejure.org/1995,8808)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Dezember 1995 - 21 WF 181/95 (https://dejure.org/1995,8808)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 301 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Bremen, 26.10.2010 - 4 WF 133/10

    Stundung der Verfahrenskosten bis zur Verwertung eines Vermögensgegenstandes im

    Denn in solchen Fällen hat das Grundstück seine Eigenschaft als Familienheim noch nicht verloren (OLG Celle, Beschluss vom 18.12.1995, NdsRpfl 1996, 57; Geimer, in: Zöller, Kommentar zur ZPO, 28. Auflage 2010, § 115 ZPO Rn 53).
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