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   VGH Hessen, 17.12.1996 - 9 TE 4113/96   

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https://dejure.org/1996,9093
VGH Hessen, 17.12.1996 - 9 TE 4113/96 (https://dejure.org/1996,9093)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17.12.1996 - 9 TE 4113/96 (https://dejure.org/1996,9093)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17. Dezember 1996 - 9 TE 4113/96 (https://dejure.org/1996,9093)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 16 Abs 1 S 2 Halbs 1 BAföG, § 16 Abs 1 S 2 Halbs 2 BAföG
    Zur Förderungsfähigkeit einer Ausbildung im Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 320
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2021 - 12 S 1820/18

    Bewilligung von Leistungen der Ausbildungsförderung für ein Auslandspraktikum;

    Um förderungsfähig zu sein, muss der "einzige zusammenhängende Zeitraum" im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 2 BAföG grundsätzlich auch in einem einzigen Land absolviert werden (vgl. ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.01.2018 - 6 B 6.16 -, juris Rn. 22; Hessischer VGH, Beschluss vom 17.12.1996 - 9 TE 4113/96 -, juris Rn. 4; VG München, Urteil vom 17.06.2010 - M 15 K 10.2165 -, juris Rn. 24; VG Freiburg i.Br. Urteil vom 27.02.2002 - 7 K 1038/00 -, WissR 2002, 288).

    Das folgt aus dem zweiten Halbsatz der Vorschrift, der insoweit - im Gegensatz zum ersten Halbsatz - auf den Besuch von Ausbildungsstätten "in mehreren Ländern" abstellt (Hessischer VGH, Beschluss vom 17.12.1996 - 9 TE 4113/96 -, juris Rn. 6).

    Von besonderer Bedeutung ist die Ausbildung in mehreren Ländern danach vor allem dann, wenn in der maßgeblichen Studienordnung das Ableisten mehrerer Auslandssemester in verschiedenen Ländern vorgeschrieben ist oder Hauptgegenstand des Studiums mehrere Länder des Auslands oder mehrere Fremdsprachen sind (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.01.2018 - OVG 6 B 6.16 -, juris Rn. 27; Hessischer VGH, Beschluss vom 17.12.1996 - 9 TE 4113/96 -, juris Rn. 6; siehe auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.04.2007 - 7 A 11510/06 -, juris Rn. 27 ff.5; Lackner in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 7. Auflage 2020, § 16 Rn. 6; Nolte in: Ehmann/Karmanski/Kuhn-Zuber, Gesamtkommentar SRB, 2. Auflage 2018, BAföG § 16 Rn. 2; Winkler in: Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Udsching, BeckOK Sozialrecht § 16 BAföG Rn. 4 ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.2007 - 7 A 11510/06

    Ausbildungsförderung: Anforderungen an integrierten Studiengang - Besuch von

    Tatsächlich neu eingeführt wurde angesichts des insoweit eindeutigen Wortlautes der Gesetz gewordenen Neufassung aber nur das Erfordernis der Auslandsausbildung in "einem einzigen zusammenhängenden Zeitraum" (a.A.: HessVGH, Beschluss vom 17. Dezember 1996 - 9 TE 4113/96 -, FamRZ 1997, 320, Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, 4. Aufl. 2005, § 5 Rn. 22 sowie Wilts in Rothe/Blanke, Bundesausbildungsförderungsgesetz, 5. Aufl., Loseblatt, Stand: Juli 2006, § 5 Rn. 22 und § 16 Rn. 6).

    Für die Annahme des Klägers, insoweit könne entscheidend auf die diesbezüglichen Anforderungen der maßgeblichen Studienordnung abgestellt werden (so auch HessVGH, Beschluss vom 17. Dezember 1996, a.a.O.; a.A.: VG Köln, Beschluss vom 3. Juli 2006 - 22 L 510/06 -), von der die Beklagte jedenfalls im Ausgangs- und im Widerspruchsbescheid ebenfalls ausgegangen ist, spricht zwar eine im Bundesausbildungsförderungsgesetz selbst angelegte Sichtweise: So kann die Teilnahme an einem Praktikum nur dann gefördert werden, wenn das Praktikum "gefordert wird" und sein "Inhalt in Ausbildungsbestimmungen geregelt ist" (§ 2 Abs. 4 Satz 1 und 2 BAföG) bzw. "den Anforderungen der Prüfungsordnung an die Praktikantenstelle genügt" (§ 5 Abs. 5 Satz 1 BAföG), ferner wird Ausbildungsförderung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 - 3 BAföG beim Besuch einer Berufsfachschule nur geleistet, wenn der Besuch einer ausländischen Ausbildungsstätte "im Unterrichtsplan ... vorgeschrieben ist" (§ 5 Abs. 2 Satz 2 BAföG), und schließlich bleibt bei der Leistung von Ausbildungsförderung für eine Ausbildung im Inland eine Ausbildung im Ausland dann nicht unberücksichtigt, "wenn der Auslandsaufenthalt in Ausbildungsbestimmungen als ein notwendig im Ausland durchzuführender Teil der Ausbildung vorgeschrieben ist" (§ 5a Satz 2 BAföG).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.01.2018 - 6 B 6.16

    Ausbildungsförderung; Auslandspraktikum; Ausbildung im Ausland; integrierter

    Bei einer Ausbildung im Ausland muss der "einzige zusammenhängende Zeitraum" im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 2 BAföG grundsätzlich in einem einzigen Land absolviert werden, um förderungsfähig zu sein (Anschluss an VGH Kassel, Beschluss vom 17. Dezember 1996 - 9 TE 4113/96 -, entgegen OVG Koblenz, Urteil vom 19. April 2007 - 7 A 11510/06 -).(Rn.18).

    Das folgt aus dem zweiten Halbsatz der Vorschrift, der insoweit - im Gegensatz zum ersten Halbsatz - auf den Besuch von Ausbildungsstätten "in mehreren Ländern" abstellt (VGH Kassel, Beschluss vom 17. Dezember 10996 - 9 TE 4113/96 -, FamRZ 1997, S. 320, Rn. 6 bei juris).

  • VG Düsseldorf, 14.02.2007 - 11 K 3837/06

    Auslandsförderung, BaföG

    Von einer entsprechenden besonderen Bedeutung sei nur dann auszugehen, wenn in der Studienordnung ausdrücklich bestimmt sei, dass mehrere Auslandsstudiensemester in verschiedenen Ländern abzuleisten seien oder wenn Hauptgegenstand des Studiums mehrere Länder des Auslands oder mehrere Fremdsprachen seien (vgl. Verwaltungsgerichtshof Kassel - Beschluss vom 17. Dezember 1996, FamRZ 1997, 320).

    11/5961 S. 21 unter Nr. 14 - als auch in der Rechtsprechung - vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 17. Dezember 1996 - 9 TE 4113/96 -, FamRZ 1997, 320; VG Freiburg im Breisgau, Urteil vom 27. Februar 2002 - 7 K 1038/00 -, zitiert nach Juris - und der Kommentarliteratur - vgl. Rothe/Blanke, Bundesausbildungsförderungsgesetz - Kommentar, Stand: Juli 2006, § 16 Rdnr. 6; Ramsauer/Stallbaum/Sternal, Bundesausbildungsförderungsgesetz - Kommentar, 4. Aufl., § 16 Rdnr. 3 - einhellig der Fall genannt, in dem der Auszubildende ein Studium mehrerer Fremdsprachen betreibt" bzw. Hauptgegenstand des Studiums mehrere Fremdsprachen sind".(vgl. auch Tz. 16.1.5 BaföGVwV) Diese Anforderung erfüllt die Klägerin mit ihrem Magisterstudium, das sich aus dem Hauptfach Romanistische Sprachwissenschaft und den Nebenfächern Romanistische Literaturwissenschaft und Philosophie zusammensetzt.

  • VG Ansbach, 08.10.2019 - AN 2 K 19.01053

    Gewährung von Ausbildungsförderung für einen Studienaufenthalt in Australien

    Es wird teilweise die Meinung vertreten, dass der "einzige zusammenhängende Zeitraum" grundsätzlich in einem einzigen Land absolviert werden müsse, um förderungsfähig zu sein (Hessischer VGH, B.v. 17.12.1996 - 9 TE 4113/96 - juris; VG München, U.v. 17.6.2010 - M 15 K 10.2165 - juris; VG Düsseldorf, U.v. 14.2.2007 - 11 K 3837/06 - juris).

    Ebenfalls vertreten wird die Ansicht, dass von einer besonderen Bedeutung des Besuchs von Ausbildungsstätten im Ausland nur dann auszugehen sei, wenn in der Studienordnung ausdrücklich bestimmt ist, dass mehrere Auslands-Studiensemester in verschiedenen Ländern abzuleisten seien oder wenn Hauptgegenstand des Studiums mehrere Länder des Auslands oder mehrere Fremdsprachen seien (Hessischer VGH, B.v. 17.12.1996 - 9 TE 4113/96 - juris).

  • VG Stuttgart, 25.02.2010 - 11 K 3096/09

    Bewilligung von Ausbildungsförderung für Auslandspraktika - örtliche

    Deshalb steht § 16 Abs. 1 Satz 2 BAföG dem Besuch von Ausbildungsstätten in mehreren Ländern innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums von einem Jahr nicht entgegen, wenn der Wechsel der Ausbildungsstätten ohne zeitliche Unterbrechung stattfindet (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 19.04.2007 - 7 A 11510/06 - FamRZ 2007, 1845; Spielbauer in: Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., Stand Mai 2009 § 16 Rdnr. 7; a. A. VGH Kassel, Beschl. v. 17.12.1996 - 9 TE 4113/96 - FamRZ 1997, 320).
  • VG München, 17.06.2010 - M 15 K 10.2165

    Besondere Bedeutung des Besuchs von Ausbildungsstätten in mehreren Ländern für

    Die Kammer schließt sich der Auffassung an, wonach dieser zusammenhängende Zeitraum grds. nur in einem Land verbracht werden kann (HessVGH Beschl. v. 17.12.1996 Az. 9 TE 4113/96 FamRZ 1997, 320; VG Freiburg i.Br. Urt. v. 27.2.2002 Az. 7 K 1038/00 WissR 2002, 288; VG Düsseldorf Urt. v. 14.2.2007 Az. 11 K 3837/06; Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, 4. Aufl., RdNr. 3 zu § 16).
  • VG Augsburg, 18.12.2009 - Au 3 E 09.1794

    Ausbildungsförderung; Auslandssemester; zusammenhängender Zeitraum; besondere

    Zwar betreibt die Antragstellerin kein sprachwissenschaftliches Studium mehrerer Fremdsprachen (für diesen Fall vgl. z.B. HessVGH vom 17.12.1996 9 TE 4113/96, Juris; Spielbauer in Blanke/Rothe, a.a.O., § 16 RdNr. 8), doch ist nach § 2 der betreffenden Studienordnung auch Studienziel, dass "fundierte Kenntnisse in mindestens zwei Weltwirtschaftssprachen" sowie die Fähigkeit "erfolgreich zwischen und in fremden Kulturen zu leben und zu arbeiten" erworben werden.
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