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   OLG Karlsruhe, 15.05.1996 - 2 UF 285/95   

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https://dejure.org/1996,4520
OLG Karlsruhe, 15.05.1996 - 2 UF 285/95 (https://dejure.org/1996,4520)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.05.1996 - 2 UF 285/95 (https://dejure.org/1996,4520)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Mai 1996 - 2 UF 285/95 (https://dejure.org/1996,4520)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarung - Auslegung - Anpassung - Abänderung - Aufrechnung Erstattung - Realsplitting

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 366
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88

    Alte Alimente auch bei neuer Liebe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.05.1996 - 2 UF 285/95
    Im übrigen ist die Aufnahme einer intimen Beziehung des Unterhaltsberechtigten - auch in der Form einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft - nach der Scheidung kein "anderer Grund" im Sinne des § 1579 Nr. 7 BGB (BGH, FamRZ 1989, 487, 488 = NJW 1989, 1083).

    Anhaltspunkte, daß es sich bei der Beziehung zwischen der Klägerin und dem Zeugen um eine "Unterhaltsgemeinschaft" (vgl. BGH, FamRZ 1989, 487, 488 = NJW 1989, 1083) oder einer "feste soziale Bindung" (BGH a.a.O.) handelt, in der gleichsam ein "nichteheliches Zusammenleben an die Stelle einer neuen Ehe getreten ist" (BGH a.a.O.), wobei ohnehin für die Einwendung des § 1579 Nr. 7 BGB ein Zusammenleben in der Regel von mehr als drei Jahren relevant ist, lassen sich nicht erkennen.

  • BGH, 15.10.1986 - IVb ZR 78/85

    Berücksichtigung von vor Schluß der mündlichen Verhandlung eingetretenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.05.1996 - 2 UF 285/95
    Hierbei trägt der Abänderungskläger die Darlegungs- und Beweislast für die wesentliche Veränderung der Umstände, die für die Festsetzung der Unterhaltsrente maßgebend gewesen sind (BGH, FamRZ 1987, 259 = NJW 1987, 1201).
  • OLG Hamm, 19.05.1994 - 3 UF 361/93

    Abänderung eines gerichtlichen Vergleichs über nachehelichen Unterhalt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.05.1996 - 2 UF 285/95
    Zwar kann der Eindruck einer festen sozialen Verbindung nach außen auch schon dadurch entstehen, daß die Beteiligten - so OLG Hamm, FamRZ 1994, 1591 - seit drei Jahren Wochenenden, Freizeit und Ferien zusammen verbringen und der eine Partner an Familienfesten des andern teilnimmt.
  • BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 30/85

    Voraussetzungen der Abänderung eines Unterhaltsvergleichs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.05.1996 - 2 UF 285/95
    Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eine Vereinbarung abgeändert werden kann, richtet sich nach den aus § 242 BGB abgeleiteten Grundsätzen über die Veränderung oder den Fortfall der Geschäftsgrundlage (BGH, FamRZ 1986, 790, 791 = NJW 1986, 2054).
  • BGH, 29.11.1978 - IV ZR 8/78

    Rechtsfolgen einer vertraglichen Unterhaltsregelung; Abänderung einer vor Gericht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.05.1996 - 2 UF 285/95
    Für die Frage, welche tatsächlichen Umstände Geschäftsgrundlage der Unterhaltsvereinbarung waren und welche Veränderung deshalb zu einer Anpassung des Vertrages führen, kommt es dabei auf die Vorstellungen an, die für die Parteien bei der vertraglichen Bemessung des Unterhalts bestimmend waren (BGH, FamRZ 1979, 210; vgl. Erman-Sirp, BGB, 8. Aufl., Rn. 168 zu § 242 m.N.).
  • BGH, 14.01.1987 - IVb ZR 3/86

    Zinspflicht von Unterhaltsschulden ab dem Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.05.1996 - 2 UF 285/95
    Der Verzinsungsanspruch ergreift nicht nur die bei Klagerhebung und Ausurteilung bereits fällig geworden, sondern von der jeweiligen Fälligkeit an auch die zugesprochenen, künftig zu entrichtenden Unterhaltsraten, soweit sie nicht rechtzeitig gezahlt werden (BGH, FamRZ 1987, 352 = MDR 1987, 480).
  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91

    Bereicherungsausgleich wegen nicht geschuldeter Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.05.1996 - 2 UF 285/95
    Indessen findet bei Unterhaltszahlungen, die aufgrund einer Prozeßvereinbarung erbracht, aber nicht geschuldet werden, grundsätzlich ein Bereicherungsausgleich statt (BGH, FamRZ 1992, 1152, 1153).
  • OLG Karlsruhe, 20.08.1999 - 20 WF 47/99

    Abänderung einer Jugendamtsurkunde

    Soweit ersichtlich, wird nur in diesem - auf die Prüfung der Abänderbarkeit von Verträgen beschränkten - Zusammenhang die Auffassung vertreten, es liege keine nach § 242 BGB beachtliche Veränderung der Geschäftsgrundlage vor, wenn die Änderung von Umständen bereits bei Titelerrichtung ohne weiteres erkennbar oder voraussehbar gewesen und diese Entwicklung auch in so naher Zukunft erwartbar gewesen sei, dass die Verhältnisse als im Titel immanent geregelt anzusehen seien (OLG Karlsruhe, FamRZ 1997, 366 = NJWE-FER, 1997, 27 m.w.N.).
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