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   BayObLG, 21.08.1996 - 3Z AR 59/96   

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https://dejure.org/1996,4298
BayObLG, 21.08.1996 - 3Z AR 59/96 (https://dejure.org/1996,4298)
BayObLG, Entscheidung vom 21.08.1996 - 3Z AR 59/96 (https://dejure.org/1996,4298)
BayObLG, Entscheidung vom 21. August 1996 - 3Z AR 59/96 (https://dejure.org/1996,4298)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen zur Abgabe einer Betreuungssache an ein anderes Vormundschaftsgericht; Änderung des gewöhnlichen Aufenthalt des Betreuten (Pflegeheim) als wichtiger Grund

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfügungen vor Abgabe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 65a
    Verfügungen eines Gerichts vor Abgabe des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Amberg - AR 98/96
  • AG München - 709 XVII 3725/93
  • BayObLG, 21.08.1996 - 3Z AR 59/96

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 439
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 26.11.1992 - 3Z AR 135/92

    Betreuung; Weiterbestehen; Überwachen; Richter; Verlängerung; Aufhebung;

    Auszug aus BayObLG, 21.08.1996 - 3Z AR 59/96
    1. Das Bayerische Oberste Landesgericht ist zur Entscheidung zuständig, weil die beteiligten Amtsgerichte in verschiedenen bayerischen Landgerichtsbezirken liegen (§ 65a Abs. 1 Satz 1, § 46 Abs. 2 Satz 1, § 199 Abs. 2 Satz 2 FGG , Art. 11 Abs. 3 Nr. 1 AGGVG ; vgl. BayObLGZ 1989, 1; BayObLG FamRZ 1993, 448 ).
  • BayObLG, 07.07.1988 - AR 3 Z 43/88

    Zustimmung des Pfleglings zur Abgabe einer Pflegschaft

    Auszug aus BayObLG, 21.08.1996 - 3Z AR 59/96
    Ebenso kann auch das Interesse des Vormundschaftsgerichts an einer für den Betreuten vorteilhafteren Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben mitbestimmend sein (ständige Rechtsprechung; vgl. BayObLGZ 1988, 236/237 m.w.N.).
  • BayObLG, 12.01.1989 - AR 3 Z 111/88
    Auszug aus BayObLG, 21.08.1996 - 3Z AR 59/96
    1. Das Bayerische Oberste Landesgericht ist zur Entscheidung zuständig, weil die beteiligten Amtsgerichte in verschiedenen bayerischen Landgerichtsbezirken liegen (§ 65a Abs. 1 Satz 1, § 46 Abs. 2 Satz 1, § 199 Abs. 2 Satz 2 FGG , Art. 11 Abs. 3 Nr. 1 AGGVG ; vgl. BayObLGZ 1989, 1; BayObLG FamRZ 1993, 448 ).
  • BayObLG, 06.08.1996 - 3Z AR 52/96
    Auszug aus BayObLG, 21.08.1996 - 3Z AR 59/96
    Denn auch für die Frage, ob und gegebenenfalls welche Verfügungen das Gericht vor einer an sich gebotenen Abgabe zu treffen hat, sind in erster Linie Zweckmäßigkeitserwägungen maßgebend (Senatsbeschluß vom 6.8.1996 - 3Z AR 52/96).
  • BayObLG, 28.01.1993 - 3Z AR 2/93

    Betreuungsverfahren; Abgabe; Verfügungen; Gericht

    Auszug aus BayObLG, 21.08.1996 - 3Z AR 59/96
    Nach der Rechtsprechung des Senats hat das abgebende Gericht allerdings vor einer Abgabe grundsätzlich alle Verfügungen zu treffen, die im Zeitpunkt der Abgabe von Amts wegen oder auf Antrag ergehen müssen (BayObLGZ 1992, 268/270; BayObLG FamRZ 1994, 1189 ).
  • BayObLG, 10.09.1992 - 3Z AR 114/92

    Entscheidungsbefugnis des Rechtspflegers in Betreuungssachen

    Auszug aus BayObLG, 21.08.1996 - 3Z AR 59/96
    Nach der Rechtsprechung des Senats hat das abgebende Gericht allerdings vor einer Abgabe grundsätzlich alle Verfügungen zu treffen, die im Zeitpunkt der Abgabe von Amts wegen oder auf Antrag ergehen müssen (BayObLGZ 1992, 268/270; BayObLG FamRZ 1994, 1189 ).
  • KG, 06.10.2011 - 1 AR 13/11

    Betreuungsverfahren: Abgabe an das Wohnortgericht nach Betreuerwechsel

    Dieser Grundsatz beruht auf der Überlegung, dass anstehende Entscheidungen leichter, schneller und zweckmäßiger von dem Gericht getroffen werden können, das mit der Sache vertraut ist, weil es das Verfahren längere Zeit geführt hat (BayObLG, FamRZ 1997, 439).

    Auch für die Frage, ob und gegebenenfalls welche Verfügungen das Gericht vor einer Abgabe zu treffen hat, sind in erster Linie Zweckmäßigkeitserwägungen maßgebend (BayObLG, FamRZ 1997, 439; 1999, 159; 2000, 1299; OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 449; OLG München, FGPrax 2008, 67; OLG Zweibrücken, Rpfleger 1982, 483, Sonnenfeld, a.a.O. ).

  • OLG Köln, 14.03.2001 - 16 Wx 45/01

    Abgabe einer Betreuungssache vor Rechnungslegung durch den Betreuer

    Vielmehr sind für die Frage, welche anstehenden Aufgaben vor einer Abgabe noch zu erledigen sind, in erster Linie Zweckmäßigkeitserwägungen maßgebend (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 439 und FamRZ 2000, 1299).
  • OLG Brandenburg, 25.07.2018 - 1 AR 10/18

    Bestimmung des zuständigen Gerichts in einer Betreuungssache: Vorlage der Akten

    Dem liegt zu Grunde, dass anstehende Entscheidungen in aller Regel leichter, schneller und zweckmäßiger von dem Gericht getroffen werden können, das mit dem Verfahren befasst und folglich vertraut ist (Senat, Beschluss vom 19. April 2013, Az.: 1 (Z) Sa 37/13; BayObLG, FamRZ 1997, 439).
  • BayObLG, 20.11.2001 - 3Z AR 50/01

    Abgabe des Betreuungsverfahrens ohne Entscheidung über Antrag auf Erweiterung des

    Nach diesen Grundsätzen ist auch zu entscheiden, welche anstehenden Aufgaben das abgebende Gericht noch zu erledigen hat (BayObLG FamRZ 1997, 439).

    Ungeachtet des Umstands, dass das Amtsgericht Dieburg mit der Sache besser vertraut ist, legt die Dringlichkeit der Entscheidung über den Antrag der Betreuerin hier jedoch einen alsbaldigen Zuständigkeitswechsel nahe (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 439/440; OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1299 [LS]).

  • OLG Brandenburg, 10.03.2020 - 1 AR 4/20

    Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung

    Dem liegt zu Grunde, dass anstehende Entscheidungen in aller Regel leichter, schneller und zweckmäßiger von dem Gericht getroffen werden können, das mit dem Verfahren befasst und folglich vertraut ist (Senat a. a. O.; BayObLG FamRZ 1997, 439).
  • OLG Brandenburg, 04.11.2019 - 1 AR 49/19

    Gerichtliche Zuständigkeit für ein Betreuungsverfahren

    Dem liegt zu Grunde, dass anstehende Entscheidungen in aller Regel leichter, schneller und zweckmäßiger von dem Gericht getroffen werden können, das mit dem Verfahren befasst und folglich vertraut ist (Senat a. a. O.; BayObLG FamRZ 1997, 439).
  • OLG München, 28.11.2007 - 33 AR 22/07

    Zulässigkeit einer Ablehnung der Übernahme eines aus wichtigem Grund abzugebenden

    Das gilt aber nicht, wenn es vor der Entscheidung über die noch offenen Angelegenheiten zweckmäßig ist, die Frage der Übernahme des Verfahrens zu klären oder wenn das übernehmende Gericht die anstehenden Maßnahmen leichter erledigen kann (vgl. BayObLGZ 1992, 268/270; BayObLG FamRZ 1997, 439/440).
  • OLG Brandenburg, 02.11.2020 - 1 AR 30/20

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts für ein Betreuungsverfahren;

    Dem liegt zu Grunde, dass anstehende Entscheidungen in aller Regel leichter, schneller und zweckmäßiger von dem Gericht getroffen werden können, das mit dem Verfahren befasst und folglich vertraut ist (Senat a. a. O.; BayObLG FamRZ 1997, 439).
  • OLG Frankfurt, 17.02.2023 - 20 UH 1/23

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts des

    Dann ist es auch gewährleistet, dass die nach den betreuungsverfahrensrechtlichen Vorschriften zur Vorbereitung betreuungsrechtlicher Entscheidungen regelmäßig erforderliche persönliche Anhörung des Betroffenen durch den Richter des ortsnahen Gerichts durchgeführt werden kann (BayObLG FamRZ 1997, 439, zitiert nach juris; Sternal/Giers, a.a.O., § 273 Rz. 6 m. w. N.).
  • BayObLG, 14.01.1998 - 3Z AR 101/97

    Zweckmäßigkeitserwägungen bei der Abgabe eines Betreuungsverfahrens

    Insoweit sind Zweckmäßigkeitserwägungen maßgebend, bei denen die gesamten Umstände zu berücksichtigen sind (vgl. BayObLGZ 1988, 236/237; 1996, 274/276; BayObLG FamRZ 1997, 439 ).
  • OLG Brandenburg, 12.11.2019 - 1 AR 50/19

    Wirksamkeit der Abgabe eines Betreuungsverfahrens nach Verlegung des gewöhnlichen

  • BayObLG, 11.02.1998 - 3Z AR 6/98

    Absehen von der Abgabe eines Betreuungsverfahrens

  • OLG Brandenburg, 19.01.2023 - 1 AR 3/23

    Änderung der örtlichen Zuständigkeit bezüglich des Beschwerdeverfahrens

  • OLG Brandenburg, 26.11.2018 - 1 AR 22/18

    Abgabe eines Betreuungsverfahrens an anderes Amtsgericht

  • OLG München, 06.06.2005 - 33 AR 16/05
  • BayObLG, 29.03.2000 - 3Z AR 17/00

    Abgabe des Betreuungsverfahrens

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