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   KG, 14.05.1996 - 1 W 2379/96, 1 W 2380/96   

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KG, 14.05.1996 - 1 W 2379/96, 1 W 2380/96 (https://dejure.org/1996,1984)
KG, Entscheidung vom 14.05.1996 - 1 W 2379/96, 1 W 2380/96 (https://dejure.org/1996,1984)
KG, Entscheidung vom 14. Mai 1996 - 1 W 2379/96, 1 W 2380/96 (https://dejure.org/1996,1984)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Anordnung der Vorführung des Betroffenen zum Zwecke der Erstellung eines Gutachtens über die Frage der Notwendigkeit seiner Betreuung; Vorliegen einer zulässigen richterlichen Durchsuchungsanordnung i.R.d. Anordnung des Vormundschaftsgerichts zum ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anordnung der Vorführung zur Untersuchung, Fortsetzungsfeststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 400
  • FGPrax 1996, 182
  • FamRZ 1997, 442
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus KG, 14.05.1996 - 1 W 2379/96
    Denn es ergibt sich bereits aus Art. 13 II GG selbst, daß eine Durchsuchung einer Wohnung verfassungsrechtlich nur zulässig ist, wenn die sich aus einfachem Recht ergebenden Voraussetzungen für die Durchführung einer solchen Maßnahme in richterlicher Unabhängigkeit geprüft worden sind und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist (vgl. BVerfGE 57, 346 [356 f.] = NJW 1981, 2111).

    Der Senat weist aber trotz der Unzulässigkeit der Erstbeschwerde ohne verfahrensrechtliche Bindungswirkung darauf hin, daß der Richter eine Durchsuchungsbewilligung nur erteilen darf, wenn der Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist (BVerfGE 57, 346 [356] = NJW 1981, 2111; BGH, NJW 1982, 755 [756]; BayObLG, MDR 1983, 1032).

    Ferner weist der Senat darauf hin, daß vor Erlaß einer Durchsuchungsanordnung gem. Art. 103 I GG grundsätzlich die vorherige Anhörung des Betroffenen geboten ist, es sei denn, die Sicherung der gefährdeten Interessen würde aufgrund einer besonderen Verfahrenslage einen sofortigen Zugriff notwendig machen, der eine vorherige Anhörung ausschlösse [BVerfGE 51, 97 [111] = NJW 1979, 1539; BVerfGE 57, 346 [359] = NJW 1981, 2111).

  • BayObLG, 23.09.1987 - BReg. 3 Z 142/87
    Auszug aus KG, 14.05.1996 - 1 W 2379/96
    Zwar ist auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit anerkannt, daß eine nicht anfechtbare Entscheidung dann anfechtbar sein muß, wenn für sie jede gesetzliche Grundlage fehlt und wenn sie inhaltlich dem Gesetz fremd ist, insbesondere wenn eine Entscheidung dieser Art oder dieses Inhalts oder dieser Stelle oder aufgrund eines derartigen Verfahrens überhaupt nicht vorgesehen ist (vgl. BGH, NJW-RR 1986, 1263 [1264]; BayObLG, NJW 1988, 72; dazu auch Keidel/Kahl, FGG, 13. Aufl., § 19 Rdnr. 39; Jansen, FGG § 19 Rdnr. 31).

    Es genügt aber nicht bereits jeder Verstoß des Gerichts gegen die bei seiner Entscheidung anwendbaren Rechtsvorschriften, um gegen eine an sich unanfechtbare Entscheidung wegen sogenannter "greifbarer Gesetzwidrigkeit" eine neue Instanz zu eröffnen (BGH. NJW-RR 1986, 738; BayObLG, NJW 1988, 72).

    Vielmehr muß die Möglichkeit, eine Entscheidung anzufechten, gegen die im Gesetz kein Rechtsmittel vorgesehen ist, auf wirkliche Ausnahmefälle beschränkt bleiben, in denen es darum geht, eine Entscheidung zu beseitigen, die mit der Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist (BGH, NJW-RR 1986, 1263 [1264]; BayObLG, NJW 1988, 72; Keidel/Kahl, § 19 Rdnr. 39; Jansen, § 19 Rdnr. 31).

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Auszug aus KG, 14.05.1996 - 1 W 2379/96
    Unter einer Durchsuchung i.S. von Art. 13 II GG ist das gewaltsame Eindringen staatlicher Organe in eine Wohnung zur ziel- und zweckgerichteten Suche nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhalts zu verstehen (BVerfG, NJW 1979, 1539; BVerfGE 75, 319 [327] = NJW 1987, 2500), insbesondere auch zum Zwecke der Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen {BVerfG, NJW 1979, 1539).

    Ferner weist der Senat darauf hin, daß vor Erlaß einer Durchsuchungsanordnung gem. Art. 103 I GG grundsätzlich die vorherige Anhörung des Betroffenen geboten ist, es sei denn, die Sicherung der gefährdeten Interessen würde aufgrund einer besonderen Verfahrenslage einen sofortigen Zugriff notwendig machen, der eine vorherige Anhörung ausschlösse [BVerfGE 51, 97 [111] = NJW 1979, 1539; BVerfGE 57, 346 [359] = NJW 1981, 2111).

  • BGH, 16.04.1986 - IVb ZB 14/86

    Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde - Umgangsrecht mit nichtehelichem Kind -

    Auszug aus KG, 14.05.1996 - 1 W 2379/96
    Zwar ist auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit anerkannt, daß eine nicht anfechtbare Entscheidung dann anfechtbar sein muß, wenn für sie jede gesetzliche Grundlage fehlt und wenn sie inhaltlich dem Gesetz fremd ist, insbesondere wenn eine Entscheidung dieser Art oder dieses Inhalts oder dieser Stelle oder aufgrund eines derartigen Verfahrens überhaupt nicht vorgesehen ist (vgl. BGH, NJW-RR 1986, 1263 [1264]; BayObLG, NJW 1988, 72; dazu auch Keidel/Kahl, FGG, 13. Aufl., § 19 Rdnr. 39; Jansen, FGG § 19 Rdnr. 31).

    Vielmehr muß die Möglichkeit, eine Entscheidung anzufechten, gegen die im Gesetz kein Rechtsmittel vorgesehen ist, auf wirkliche Ausnahmefälle beschränkt bleiben, in denen es darum geht, eine Entscheidung zu beseitigen, die mit der Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist (BGH, NJW-RR 1986, 1263 [1264]; BayObLG, NJW 1988, 72; Keidel/Kahl, § 19 Rdnr. 39; Jansen, § 19 Rdnr. 31).

  • BGH, 17.12.1981 - VII ZB 9/81

    Polizeiliche Vorführung zum Gesundheitsamt und Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus KG, 14.05.1996 - 1 W 2379/96
    Der Senat weist aber trotz der Unzulässigkeit der Erstbeschwerde ohne verfahrensrechtliche Bindungswirkung darauf hin, daß der Richter eine Durchsuchungsbewilligung nur erteilen darf, wenn der Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist (BVerfGE 57, 346 [356] = NJW 1981, 2111; BGH, NJW 1982, 755 [756]; BayObLG, MDR 1983, 1032).

    In der Regel wird es daher erforderlich sein, daß vor Erlaß einer Anordnung, mit der der Betreuungsbehörde die Durchsuchung der Wohnung des Betroffenen gestattet wird, die Vorführung zunächst versucht worden und gescheitert sein muß, weil sich der Betroffene in seiner Wohnung aufhält (vgl. BGH, NJW 1982, 755 [756]).

  • BayObLG, 20.01.1994 - 3Z BR 316/93
    Auszug aus KG, 14.05.1996 - 1 W 2379/96
    Denn auch solche Anordnungen sind von der sich aus § 68 b III 1 FGG ergebenden Ermächtigung zur Anordnung der Vorführung des Betroffenen kraft Sachzusammenhangs erfaßt und damit gem. § 68 b III 2 FGG nicht anfechtbar (so auch BayObLG, FamRZ 1994, 1190 L; Damrau/Zimmermann, Betreuung und Vormundschaft, 2. Aufl., § 68 b FGG Rdnr. 21 Fußn. 41 a; Knittel, BtG, Stand Juli 1995, § 68 b Anm. 22).

    Denn bei einer Anordnung des VormG, mit der der Betreuungsbehörde das Betreten und Öffnen der Wohnung des Betroffenen zum Zwecke seiner Vorführung zu einer Untersuchung gestattet wird, handelt es sich nach Auffassung des Senats um eine nach Art. 13 II GG zulässige richterliche Durchsuchungsanordnung (so auch BayObLG, FamRZ 1994, 1190 L) und nicht um einen anderen Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, der nur zu den in Art. 13 II GG genannten Zwecken zulässig wäre (vgl. zur Abgrenzung von Art. 13 II und III GG BVerwGE 28, 285 [289] = NJW 1968, 563).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.11.1983 - 12 B 145/83
    Auszug aus KG, 14.05.1996 - 1 W 2379/96
    Der Senat schließt sich der Ansicht an, nach der das Zusammenleben mehrerer Personen in einer Wohnung ohne Rücksicht auf die mietrechtliche Berechtigung den Erlaß und die Vollziehung einer gegen einen Mitbewohner erforderlichen Durchsuchungsanordnung nicht hindert (vgl. OLG Stuttgart, Rpfleger 1981, 152; OVG Lüneburg, NJW 1984, 1369 [1370]; Arnold, in: MünchKomm-ZPO, § 758 Rdnrn. 16 f.).

    Andernfalls könnte das Zusammenleben mehrerer Personen dazu führen, daß die Vollziehung gerichtlicher Verfügungen, die sich gegen einen Mitbewohner richten und nur durch eine Wohnungsdurchsuchung verwirklicht werden können, durch die Verweigerung eines Einverständnisses anderer Mitbewohner verhindert werden könnte {OVG Lüneburg, NJW 1984, 1369 [1370]).

  • BVerwG, 12.12.1967 - I C 112.64
    Auszug aus KG, 14.05.1996 - 1 W 2379/96
    Denn bei einer Anordnung des VormG, mit der der Betreuungsbehörde das Betreten und Öffnen der Wohnung des Betroffenen zum Zwecke seiner Vorführung zu einer Untersuchung gestattet wird, handelt es sich nach Auffassung des Senats um eine nach Art. 13 II GG zulässige richterliche Durchsuchungsanordnung (so auch BayObLG, FamRZ 1994, 1190 L) und nicht um einen anderen Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, der nur zu den in Art. 13 II GG genannten Zwecken zulässig wäre (vgl. zur Abgrenzung von Art. 13 II und III GG BVerwGE 28, 285 [289] = NJW 1968, 563).
  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68

    Zitiergebot

    Auszug aus KG, 14.05.1996 - 1 W 2379/96
    Das Zitiergebot des Art. 19 I 2 GG gilt jedoch nach der Rechtsprechung und der h.L. nur für solche Gesetze, die darauf abzielen, das Grundrecht über in ihm selbst angelegte Grenzen hinaus zu beeinträchtigen (BVerfGE 28, 36 [46] = NJW 1970, 1268; Menger, in: BK, 40. Lfg., Art. 19 I 2 Rdnr. 158; Leihholz/Rinck/Hesselberger, GG, 28. Lfg., Art. 19 Rdnr. 45: v. Münch/Kunig, GG, 4. Aufl., Art. 19 Rdnr. 16; krit. dazu Herzog, in: Maunz/Dürig/Herzog. GG, 31. Lfg., Art. 19 Rdnrn. 57 und 58).
  • BayObLG, 20.07.1983 - BReg. 3 Z 106/83

    Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen ; Durchsuchung von Wohnräumen

    Auszug aus KG, 14.05.1996 - 1 W 2379/96
    Der Senat weist aber trotz der Unzulässigkeit der Erstbeschwerde ohne verfahrensrechtliche Bindungswirkung darauf hin, daß der Richter eine Durchsuchungsbewilligung nur erteilen darf, wenn der Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist (BVerfGE 57, 346 [356] = NJW 1981, 2111; BGH, NJW 1982, 755 [756]; BayObLG, MDR 1983, 1032).
  • BGH, 01.10.1985 - VI ZB 13/85

    Anfechtung eines nach den geseztlichen Vorschriften unanfechtbaren Beschlusses

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 1113/85

    Sachverständiger

  • OLG Hamm, 27.05.2004 - 15 W 307/03

    Wohnungsdurchsuchung zum Zweck der Abschiebung

    Es ist daher regelmäßig erforderlich, dass die Vollstreckungsmaßnahme bereits einmal daran gescheitert ist, dass sich der abzuschiebende Ausländer so in der Wohnung verborgen gehalten hat, dass er nur durch eine Durchsuchung, d.h. die zweckgerichtete Suche in der Wohnung nach (verborgenen) Sachen oder Personen (vgl. hierzu BVerwGE 47, 31ff), hätte gefunden werden können, oder aufgrund anderer Umstände konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die geplante Ingewahrsamnahme hieran scheitern könnte (vgl. hierzu BGH NJW 1982, 755, 756; KG NJW 1997, 400, 401; OLG Celle NVwZ 2003, 894ff; vgl. auch Abschnitt 14 der W zum VwVG-NW, wonach Durchsuchungsanordnungen zur Mobiliarvollstreckung nicht vorsorglich beantragt werden sollen).
  • BVerfG, 21.08.2009 - 1 BvR 2104/06

    Verfassungsmäßigkeit des gewaltsamen Betretens einer Wohnung zum Zwecke der

    Dies gilt sowohl dann, wenn man mit der fachgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur (vgl. KG, Beschluss vom 14. Mai 1996 - 1 W 2379/96, 1 W 2380/96 -, NJW 1997, S. 400 ; OLG Hamm, Beschluss vom 20. Juni 1996 - 15 W 143/96 -, FamRZ 1997, S. 440 ; ohne nähere Begründung BayObLG, Beschluss vom 20. Januar 1994 - 3Z BR 316, 317 und 320/93 -, FamRZ 1994, S. 1190; Sonnenfeld, in: Jansen, FGG, 3. Aufl., Bd. 2, 2005, § 68b Rn. 48) in der Gestattung der gewaltsamen Öffnung und des Betretens der Wohnung zum Zwecke der Vorführung zu einer Begutachtung in Betreuungsverfahren die Erlaubnis zu einer Durchsuchung im Sinne des Art. 13 Abs. 2 GG sieht, als auch bei Annahme, hierbei handele es sich um einen Eingriff und eine Beschränkung im Sinne des Art. 13 Abs. 7 GG.
  • OLG München, 25.07.2005 - 33 Wx 4/05

    Greifbare Gesetzwidrigkeit der Beschwerdeentscheidung bei Versagung des

    In der Vergangenheit wurde bei unanfechtbaren Entscheidungen ausnahmsweise die außerordentliche Beschwerde als gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf zugelassen, wenn das rechtliche Gehör oder ein sonstiges Verfahrensgrundrecht verletzt wurden oder eine greifbare Gesetzwidrigkeit vorlag (BGHZ 119, 372; BGH NJW-RR 1998, 63; BayObLG NJW-RR 1998, 1047; KG FGPrax 1996, 182).
  • OLG Köln, 26.07.2004 - 16 Wx 119/04

    Vorführung eines Betroffenen bei Gericht durch die Betreuungsbehörde

    Es handelt sich hierbei um eine nach Artikel 13 Abs. 2 GG zulässige richterliche Durchsuchungsanordnung, die alleine dem Ziel dient, die Person der Betroffenen aufzufinden, um sie der sachverständigen Untersuchung bzw. richterlichen Anhörung zuzuführen (vgl. KG NJW 1997, 400 ff., 401).
  • BayObLG, 28.08.2002 - 3Z BR 121/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidung zur Kostenfestsetzung

    Greifbare Gesetzwidrigkeit setzt voraus, dass die Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist, sie also schlechthin unvereinbar mit der geltenden Rechtsordnung ist (vgl. BGH NJW-RR 1998, 63; BayObLG NJW-RR 1998, 1047; KG FGPrax 1996, 182; Bassenge § 19 FGG Rn. 16 m. w. N.).
  • BayObLG, 26.02.1998 - 3Z BR 242/97

    Anfechtung der Nichtzulassung einer sofortigen weiteren Beschwerde

    Vielmehr muß die Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar sein, d.h. jeder gesetzlichen Grundlage entbehren (vgl. BGH NJW-RR 1998, 63 ; BayObLG FamRZ 1996, 1159 ; KG FamRZ 1997, 442/443).

    Eine solche "greifbare Gesetzwidrigkeit" liegt vor, wenn eine Entscheidung dieser Art, dieses Inhalts, von dieser Stelle oder aufgrund eines derartigen Verfahrens gesetzlich überhaupt nicht vorgesehen ist (vgl. BGH NJW-RR 1986, 1263/1264; BayObLG NJW 1988, 72; KG FamRZ 1997, 442/443) oder wenn die Entscheidung auf einer Gesetzesauslegung beruht, die dem Wortlaut und dem Zweck des Gesetzes offensichtlich widerspricht und eine Gesetzesanwendung zur Folge hat, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen werden sollte (vgl. BGHZ 119, 372 ; BayObLG FamRZ 1996, 1159 ).

  • OLG Zweibrücken, 25.05.2005 - 3 W 63/05

    Unzulässige Beschwerde der Deutschen Telekom AG gegen eine erledigte

    Die Fortsetzung eines in der Hauptsache erledigten Verfahrens zum Zwecke der Feststellung der Rechtswidrigkeit ist im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundsätzlich nicht vorgesehen (vgl. BayObLGZ 1993, 82, 84 und FamRZ 1996, 558; OLG Hamburg FG-Prax 1996, 39; KG FamRZ 1997, 442; SchlHOLG FamRZ 1996, 1344; Senat, etwa Beschluss vom 13. August 2002 - 3 W 10/02 m.w.N.; Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl, FG 15. Aufl. § 19 Rdnr. 86).
  • KG, 12.09.2000 - 1 W 6183/00

    Betreuungsverfahren - Gutachten nur bei Anhaltspunkten für eine psychische

    Eine ausdehnende Auslegung des § 68 b Abs. 3 Satz 2 FGG ist zwar hinsichtlich solcher Maßnahmen zulässig, die ihrerseits nur der Durchsetzung der in Satz 1 genannten Anordnungen dienen sollen, wie insbesondere der richterlichen Gestattung, zwecks Vorführung des Betroffenen dessen Wohnung zu öffnen und zu betreten (vgl. Senat FGPrax 1996, 182; OLG Hamm FGPrax 1996, 221; Bienwald, BetreuungsR, 3. Aufl., § 68 b FGG Rn. 57).
  • BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 120/02

    Rechtsmittel im FGG-Verfahren; insbesondere Wohnungseigentumssachen

    In der Vergangenheit wurde bei unanfechtbaren Entscheidungen ausnahmsweise die außerordentliche Beschwerde als gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf zugelassen, wenn Verfahrensgrundrechte, insbesondere das rechtliche Gehör, verletzt wurden oder eine sonstige greifbare Gesetzwidrigkeit vorlag (BGHZ 119, 372 ; BGH NJW-RR 1998, 63 ; BayObLG NJW-RR 1998, 1047 ; KG FGPrax 1996, 182 ).
  • LG Bielefeld, 13.03.2008 - 25 T 121/06
    Im Übrigen folgt aus der Regelung des § 68b Abs. 3 FGG, dass die Anordnung, ein Sachverständigengutachten zu erstellen, nicht selbständig angegriffen werden kann, da bereits eine zwangsweise Vorführung zum Zwecke der Untersuchung unanfechtbar ist (OLG Hamm FamRZ 97, 442).
  • KG, 07.12.2004 - 1 W 238/04

    Betreuervergütungsverfahren: Unstatthaftigkeit der außerordentlichen Beschwerde

  • BayObLG, 16.05.1997 - 3Z BR 53/97

    Verlängerung der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts - Keine Erledigung der

  • LG Darmstadt, 04.05.2010 - 5 T 86/10

    Betreuerbestellung: Zulässigkeit der nachträglichen Feststellung der

  • BayObLG, 10.07.2002 - 3Z BR 98/02

    Statthaftigkeit der außerordentlichen weiteren Nichtzulassungsbeschwerde wegen

  • BayObLG, 25.09.1997 - 3Z BR 382/97

    Keine Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Haftanordnung nach Erledigung der

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