Rechtsprechung
BGH, 12.03.1997 - XII ZR 153/95 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Verwirkung des Ehegattenunterhalts
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Befristung eines Anspruches auf Betreuungsunterhalt - Voraussetzungen des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt - Anforderungen an eine Verwirkung der Unterhaltsansprüche
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1570, § 1579 Nr. 7
Befristung eines Anspruchs auf Betreuungsunterhalt - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 27.12.1991 - 159 F 1943/90
- BGH, 12.03.1997 - XII ZR 153/95
Papierfundstellen
- NJW 1997, 1851
- MDR 1997, 648
- FamRZ 1984, 987
- FamRZ 1997, 671
Wird zitiert von ... (67) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 11.07.1984 - IVb ZR 22/83
Unbilligkeit des Unterhaltsanspruchs bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft des …
Auszug aus BGH, 12.03.1997 - XII ZR 153/95
Vor Ablauf einer gewissen Mindestdauer, die im Einzelfall kaum unter zwei bis drei Jahren liegen dürfte, wird sich in der Regel nicht verläßlich beurteilen lassen, ob die Partner nur "probeweise" zusammen leben oder ob sie auf Dauer in einer verfestigten Gemeinschaft leben und nach dem Erscheinungsbild der Beziehung in der Öffentlichkeit diese Lebensform bewußt auch für ihre weitere Zukunft gewählt haben (…Senatsurteile vom 21. Dezember 1988 - IVb ZR 18/88 - BGHR BGB § 1579 Nr. 7 Härtegrund 5 = FamRZ 1989, 487, 490 f; vom 11. Juli 1984 - IVb ZR 22/83 - FamRZ 1984, 986 987; vom 29. Juni 1983 - IVb ZR 391/81 - FamRZ 1983, 996, 997) .Daß der Zeuge L. weiterhin eine eigene Wohnung besitzt, steht der Bewertung ebensowenig entgegen (Senatsurteil vom 11. Juli 1984 aaO) wie der Umstand, daß sich die Beziehung in der letzten Zeit nach den Angaben des Zeugen flüchtiger gestaltete.
- BGH, 27.09.1989 - IVb ZR 78/88
Wahrung der Belange eines dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege oder Erziehung …
Auszug aus BGH, 12.03.1997 - XII ZR 153/95
Schließlich können die Belange des Kindes gewahrt sein, wenn seine Pflege und Erziehung in anderer Weise als durch elterliche Betreuung sichergestellt werden kann (Senatsurteil vom 27. September 1989 - IVb ZR 78/88 - FamRZ 1989, 1279, 1280;… Voelskow in Johannsen/Henrich aaO § 1579 Rdn. 9 f.;… Schwab/Borth Handbuch des Scheidungsrechts 3. Aufl. Teil IV Rdn. 418;… Göppinger/Kindermann Unterhaltsrecht 6. Aufl. Rdn. 1318;… Soergel/Häberle BGB 12. Aufl. § 1579 Rdn. 34 f.).Ob es besonders schwerwiegende Härtefälle gibt, in denen diese Grenzen zur Vermeidung untragbarer Ergebnisse überschritten werden, in denen also die Belange des Kindes denen des Unterhaltspflichtigen in weiterem Umfang weichen müssen, kann dahinstehen, da ein solcher Ausnahmefall hier nicht in Betracht kommt (Senatsurteil vom 27. September 1989 aaO) .
- BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88
Alte Alimente auch bei neuer Liebe
Auszug aus BGH, 12.03.1997 - XII ZR 153/95
Vor Ablauf einer gewissen Mindestdauer, die im Einzelfall kaum unter zwei bis drei Jahren liegen dürfte, wird sich in der Regel nicht verläßlich beurteilen lassen, ob die Partner nur "probeweise" zusammen leben oder ob sie auf Dauer in einer verfestigten Gemeinschaft leben und nach dem Erscheinungsbild der Beziehung in der Öffentlichkeit diese Lebensform bewußt auch für ihre weitere Zukunft gewählt haben (Senatsurteile vom 21. Dezember 1988 - IVb ZR 18/88 - BGHR BGB § 1579 Nr. 7 Härtegrund 5 = FamRZ 1989, 487, 490 f; vom 11. Juli 1984 - IVb ZR 22/83 - FamRZ 1984, 986 987; vom 29. Juni 1983 - IVb ZR 391/81 - FamRZ 1983, 996, 997) .Ist diese Voraussetzung erfüllt, dann kann von dem Zeitpunkt an in dem sich das nichteheliche Zusammenleben der neuen Partner als solchermaßen verfestigte Verbindung darstellt, die Bedeutung der geschiedenen Ehe als Grund für eine fortdauernde unterhaltsrechtliche Verantwortung des Verpflichteten gegenüber seinem geschiedenen Ehegatten zurücktreten, und es kann für den Verpflichteten objektiv unzumutbar werden, den früheren Ehegatten unter derartig veränderten Lebensumständen gleichwohl weiterhin (uneingeschränkt) unterhalten zu müssen (Senatsurteil vom 21. Dezember 1988 aaO).
- BGH, 18.04.1984 - IVb ZR 80/82
Anspruch auf Unterhalt wegen Betreuung eines Pflegekindes; Berücksichtigung des …
Auszug aus BGH, 12.03.1997 - XII ZR 153/95
Bei einem Kind zwischen dem 11. und 15. Lebensjahr ist weitgehend anerkannt, daß dem betreuenden Elternteil eine Teilzeitbeschäftigung zugemutet werden kann, die aber nicht stets den Umfang einer Halbtagsbeschäftigung erreichen muß (Senatsurteil vom 18. April 1984 - IVb ZR 80/82 - FamRZ 1984, 769, 770;… Schwab/Borth aaO Teil IV Rdn. 158;… Göppinger/Kindermann aaO Rdn. 1188;… Kalthoener/Büttner Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 5. Aufl. Rdn. 403). - BGH, 23.11.1983 - IVb ZR 21/82
Berücksichtigung einer zwischen Trennung und Scheidung aufgenommenen …
Auszug aus BGH, 12.03.1997 - XII ZR 153/95
Bei der Betreuung eines einzelnen Kindes ist davon auszugehen, daß dessen Heranwachsen in ein Alter von 15 oder 16 Jahren dem betreuenden Elternteil in aller Regel die Möglichkeit eröffnet, eine Vollzeitbeschäftigung aufzunehmen (Senatsurteile BGHZ 89, 108, 111; 109, 72, 75). - BGH, 30.05.1990 - XII ZR 57/89
Herabsetzung der Zahlungsverpflichtung für Elementarunterhalt und …
Auszug aus BGH, 12.03.1997 - XII ZR 153/95
Nach der - vom Kammergericht zu Recht herangezogenen - Rechtsprechung des Senats kann eine auf § 1579 BGB gestützte Herabsetzung des Unterhalts für die Zeit ab Rechtshängigkeit, die hier allein zur Entscheidung steht, mittels Abänderungsklage geltend gemacht werden (Senatsurteil vom 30. Mai 1990 - XII ZR 57/89 - FamRZ 1990, 1095). - BGH, 18.10.1989 - IVb ZR 89/88
Angemessenheit des Unterhalts
Auszug aus BGH, 12.03.1997 - XII ZR 153/95
Bei der Betreuung eines einzelnen Kindes ist davon auszugehen, daß dessen Heranwachsen in ein Alter von 15 oder 16 Jahren dem betreuenden Elternteil in aller Regel die Möglichkeit eröffnet, eine Vollzeitbeschäftigung aufzunehmen (Senatsurteile BGHZ 89, 108, 111; 109, 72, 75). - BGH, 25.05.1994 - XII ZR 17/93
Ehegattenunterhaltsanspruch - Vermögensanlage - Kürzung des Unterhaltsanspruchs - …
Auszug aus BGH, 12.03.1997 - XII ZR 153/95
Es obliegt letztlich der verantwortlichen Beurteilung des Tatrichters, ob er den Tatbestand des "nichtehelichen Zusammenlebens" aus tatsächlichen Gründen für gegeben erachtet oder nicht (Senatsurteil vom 25. Mai 1994 - XII ZR 17/93 - FamRZ 1995, 540, 543) . - BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81
Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit des Unterhaltsberechtigten; Umfang des …
Auszug aus BGH, 12.03.1997 - XII ZR 153/95
Vor Ablauf einer gewissen Mindestdauer, die im Einzelfall kaum unter zwei bis drei Jahren liegen dürfte, wird sich in der Regel nicht verläßlich beurteilen lassen, ob die Partner nur "probeweise" zusammen leben oder ob sie auf Dauer in einer verfestigten Gemeinschaft leben und nach dem Erscheinungsbild der Beziehung in der Öffentlichkeit diese Lebensform bewußt auch für ihre weitere Zukunft gewählt haben (…Senatsurteile vom 21. Dezember 1988 - IVb ZR 18/88 - BGHR BGB § 1579 Nr. 7 Härtegrund 5 = FamRZ 1989, 487, 490 f; vom 11. Juli 1984 - IVb ZR 22/83 - FamRZ 1984, 986 987; vom 29. Juni 1983 - IVb ZR 391/81 - FamRZ 1983, 996, 997) .
- BGH, 24.10.2001 - XII ZR 284/99
Versagung des nachehelichen Unterhalts wegen Aufnahme einer Beziehung
Angesichts des Alters des von der Beklagten betreuten Kindes Vanessa, das im Oktober 1997 erst sieben Jahre und zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht knapp neun Jahre alt war, traf die Beklagte jedenfalls keine Erwerbsobliegenheit im Umfang der seit Mai 1997 - anstelle der früheren Halbtagstätigkeit - ausgeübten Teilzeitbeschäftigung im Umfang von rund 28, 5 Stunden pro Woche (vgl. Senatsurteil vom 21. Dezember 1988 - IVb ZR 18/88 - FamRZ 1989, 487 und vom 12. März 1997 - XII ZR 153/95 - FamRZ 1997, 671, 673).Letztlich obliegt es der verantwortlichen Beurteilung des Tatrichters, ob er den Tatbestand des eheähnlichen Zusammenlebens aus tatsächlichen Gründen für gegeben erachtet oder nicht (Senatsurteile vom 11. Juli 1984 - IVb ZR 22/83 - FamRZ 1984, 986, 987;… vom 21. Dezember 1988 aaO 490 f.; vom 28. November 1990 - XII ZR 1/90 - FamRZ 1991, 670, 672; vom 25. Mai 1994 - XII ZR 17/93 - FamRZ 1995, 540, 542 f.; vom 12. März 1997 aaO S. 672).
- BGH, 20.03.2002 - XII ZR 159/00
Zum Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn die Ehefrau in einer verfestigten …
Letztlich obliegt es der verantwortlichen Beurteilung des Tatrichters, ob er den Tatbestand des eheähnlichen Zusammenlebens aus tatsächlichen Gründen für gegeben erachtet oder nicht (Senatsurteile vom 11. Juli 1984 - IVb ZR 22/83 - FamRZ 1984, 986, 987; vom 21. Dezember 1988 - IVb ZR 18/88 - FamRZ 1989, 487, 490 f.; vom 28. November 1990 - XII ZR 1/90 - FamRZ 1991, 670, 672; vom 25. Mai 1994 - XII ZR 17/93 - FamRZ 1995, 540, 542 f.; vom 12. März 1997 - XII ZR 153/95 - FamRZ 1997, 671, 672 und vom 24. Oktober 2001 - XII ZR 284/99 - FamRZ 2002, 23, 25).Abgesehen davon würde es der Bewertung des zwischen ihr und B. G. bestehenden Verhältnisses als verfestigte Lebensgemeinschaft aber auch nicht entgegenstehen, wenn sich dieses für einige Zeit etwas flüchtiger gestaltet hätte (vgl. Senatsurteil vom 12. März 1997 aaO S. 672).
- BGH, 17.01.2007 - XII ZR 104/03
Zum Unterhalt einer Ehefrau, die ein eheliches und ein nichteheliches Kind …
Vor Ablauf einer gewissen Mindestdauer, die im Einzelfall kaum unter zwei bis drei Jahren liegen dürfte, wird sich in der Regel nicht verlässlich beurteilen lassen, ob die Partner nur "probeweise" zusammenleben oder ob sie auf Dauer in einer gefestigten Gemeinschaft leben (Senatsurteil vom 12. März 1997 - XII ZR 153/95 - FamRZ 1997, 671, 672).
- BGH, 21.01.1998 - XII ZR 85/96
Anteilige Haftung des Ehemannes und des Vaters des nichtehelichen Kindes für den …
Ob diese Grenzen in besonders schwerwiegenden Härtefällen zur Vermeidung untragbarer Ergebnisse für den Verpflichteten überschritten werden können, also die Kindesbelange denen des Verpflichteten in weiterem Umfange weichen müssen, ist in den bisherigen Entscheidungen offen geblieben (vgl. Senatsurteile vom 27. September 1989 - IVb ZR 78/88 - FamRZ 1989, 1279, 1280; vom 12. März 1997 - XII ZR 153/95 - FamRZ 1997, 671, 672 und vom 16. April 1997 - XII ZR 293/95 FamRZ 1997, 873, 875 m.w.N.). - OLG Schleswig, 02.05.2002 - 12 UF 82/01
Sozio-ökonomische, nicht zwingend sexuelle Lebensgemeinschaft als …
Vor Ablauf einer gewissen Mindestdauer, die im Einzelfall kaum unter zwei bis drei Jahren liegen dürfte, wird sich in der Regel nicht verläßlich beurteilen lassen, ob die Partner nur "probeweise" zusammen leben oder ob sie auf Dauer in einer verfestigten Gemeinschaft leben und nach dem Erscheinungsbild der Beziehung in der Öffentlichkeit diese Lebensform bewußt auch für ihre weitere Zukunft gewählt haben (vgl. BGH, FamRZ 1984, 986, 987; 1989, 487, 490 f.; 1997, 671, 672).Ist diese Voraussetzung erfüllt, dann kann von dem Zeitpunkt an, in dem sich das nichteheliche Zusammenleben der neuen Partner als solchermaßen verfestigte Verbindung darstellt, die Bedeutung der geschiedenen Ehe als Grund für eine fortdauernde unterhaltsrechtliche Verantwortung des Verpflichteten gegenüber seinem geschiedenen Ehegatten zurücktreten, und es kann für den Verpflichteten objektiv unzumutbar werden, den früheren Ehegatten unter derartig veränderten Lebensumständen gleichwohl weiterhin (uneingeschränkt) unterhalten zu müssen (BGH, FamRZ 1989, 487, 490 f.; BGH, FamRZ 1997, 671, 672).
Daß der Zeuge St. daneben noch eine eigene Wohnung in einem Anbau an sein Elternhaus hat, steht der Bewertung ihres nichtehelichen Zusammenlebens als eine ehegleiche Beziehung nicht entgegen (vgl. BGH, FamRZ 1984, 986, 987; BGH, FamRZ 1997, 671, 672).
Das ist grundsätzlich der Fall, soweit der Unterhalt das Maß dessen übersteigt, was der betreuende Elternteil - ggf. zusammen mit seinen Erwerbseinkünften - zur Deckung seines Mindestbedarfs benötigt (vgl. BGH, FamRZ 1997, 671, 672).
- OLG Köln, 27.06.1997 - 4 UF 244/96
Auslegung der in einer Scheidungsfolgenvereinbarung enthaltenen Übernahme der …
Vor Ablauf einer gewissen Mindestdauer, die im Einzelfall kaum unter zwei bis drei Jahren liegen dürfte, wird sich in der Regel nicht verläßlich beurteilen lassen, ob die Partner nur "probeweise" zusammen leben oder ob sie auf Dauer in einer verfestigten Gemeinschaft leben und nach dem Erscheinungsbild der Beziehung in der Öffentlichkeit diese Lebensform bewußt auch für ihre weitere Zukunft gewählt haben (vgl. BGH FamRZ 1984, 986, 987; BGH FamRZ 1989, 487, 490 f.; BGH FamRZ 1997, 671, 672).Ist diese Voraussetzung erfüllt, dann kann von dem Zeitpunkt an, indem sich das nichteheliche Zusammenleben der neuen Partner als solchermaßen verfestigte Verbindung darstellt, die Bedeutung der geschiedenen Ehe als Grund für eine fortdauernde unterhaltrechtliche Verantwortung des Verpflichteten gegenüber seinem geschiedenen Ehegatten zurücktreten, und es kann für den Verpflichteten objektiv unzumutbar werden, den früheren Ehegatten unter derartig veränderten Lebensumständen gleichwohl weiterhin (uneingeschränkt) unterhalten zu müssen (BGH FamRZ 1989, 487, 490 f.; BGH FamRZ 1997, 671, 672).
Daß der Zeuge Dr. D. und die Beklagte jeweils weiterhin ihre eigene Wohnung beibehalten, steht der Bewertung ihres nichtehelichen Zusammenlebens als eine ehegleiche Beziehung schon grundsätzlich nicht entgegen (vgl. BGH FamRZ 1984, 986, 987; BGH FamRZ 1997, 671, 672).
Das ist grundsätzlich der Fall, soweit der Unterhalt das Maß dessen übersteigt, was der betreuende Elternteil - gegebenenfalls zusammen mit seinen Erwerbseinkünften - zur Deckung seines Mindestbedarfs benötigt (vgl. BGH FamRZ 1997, 671, 672).
- BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97
Bemessung des Altersvorsorgeunterhalts bei sozialversicherungsfreier …
Bei einem Kind zwischen dem 11. und 15. Lebensjahr ist weitgehend anerkannt, daß dem betreuenden Elternteil eine Teilzeitbeschäftigung zugemutet werden kann, die aber nicht stets den Umfang einer Halbtagsbeschäftigung erreichen muß (Senatsurteil vom 12. März 1997 - XII ZR 153/95 - FamRZ 1997, 671, 673 m.N.). - OLG Frankfurt, 12.06.2019 - 2 UF 112/18
Anspruchsübergang bei Sozialhilfegewährung auf Darlehensbasis
Was die Dauer der Verbindung angeht, so verlangt die Rechtsprechung im Regelfall für eine Verfestigung im Sinne von § 1579 Nr. 2 BGB eine Dauer von zwei bis drei Jahren (BGH NJW 1989, 1083; NJW 1997, 1851; NJW 2002, 1947). - OLG Karlsruhe, 30.09.2008 - 2 UF 21/08
Verfestigte Lebensgemeinschaft bedarf weder gemeinsamer Wohnung noch …
Zum anderen kann - unabhängig insbesondere von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des neuen Partners - ein Verwirkungsgrund darin erblickt werden, dass sich die neue Beziehung in einem solchen Maße verfestigt hat, dass sie als eheähnliches Zusammenleben anzusehen und gleichsam an die Stelle einer Ehe getreten ist, und es daher für den Unterhaltspflichtigen grob unbillig ist, den Unterhaltsberechtigten weiterhin unterhalten zu müssen, obwohl der andere Partner letztlich an seine Stelle getreten ist (BGH, aaO., FamRZ 1997, 671, 672 sowie FamRZ 2002, 810, 811, 812). - OLG Bremen, 27.03.2000 - 4 UF 16/00
Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen langjähriger Partnerschaft ohne …
Andererseits kann aber auch eine solche Beziehung ausreichend sein, in deren Folge der Berechtigte mit seinem Partner keinen gemeinsamen Haushalt führt ( BGH FamRZ 84, 987, FamRZ 97, 671) oder bei der der neue Partner wirtschaftlich nicht in der Lage ist, dem Berechtigten ein Auskommen zu bieten, ihn also zu unterhalten ( BGH FamRZ 87, 1011, 1013 mit Anm. Luthin, BGH FamRZ 89, 487).Entscheidend ist auch nicht, ob es dem Berechtigten und seinem neuen Partner gelingt, die Beziehung geheim zu halten oder ob beide auch in der Öffentlichkeit als Paar auftreten ( BGH FamRZ 97, 671).
Es kommt auch nicht darauf an, ob die Beziehung sich in letzter Zeit, d.h. unter dem Eindruck des Verfahrens, etwa "flüchtiger" gestaltet (BGH FamRZ 97, 671).
Der Bundesgerichtshof hat mehrmals daraufhin gewiesen, dass die Frage, ob im Einzelfall der Tatbestand des nichtehelichen Zusammenlebens erfüllt ist, keine Rechtsfrage ist, sondern letztlich der verantwortlichen Beurteilung des Tatrichters obliegt, die in der Revision nicht nachgeprüft wird ( vgl. BGH FamRZ 97, 671, 672).
- OLG Bremen, 27.03.2000 - 4 W 16/00
Verwirkung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt gemäß § 1579 Nr. 7 …
- OLG Saarbrücken, 18.02.2009 - 9 WF 19/09
Verwirkung des Anspruchs auf Trennungsunterhalt wegen Eingehung einer neuen …
- KG, 26.02.2010 - 13 UF 97/09
Trennungsunterhalt: Zubilligung eines Betreuungsbonus für den …
- OLG München, 04.06.2008 - 12 UF 1125/07
Nachehelicher Ehegattenunterhalt: Berücksichtigung späterer Änderungen des …
- OLG Koblenz, 15.09.1999 - 9 UF 535/98
Ausschluß des Unterhaltsanspruchs wegen nichtehelicher Lebensgemeinschaft
- OLG Zweibrücken, 05.02.2010 - 2 UF 140/09
Verwirkung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt
- OLG Hamm, 14.10.2003 - 11 WF 171/03
Zum Ausschluss des Ehegattenunterhaltsanspruchs wegen grob unbilliger …
- OLG Koblenz, 12.07.2004 - 7 WF 570/04
Vollstreckungsschutz gegen Zwangsvollstreckung von Kindesunterhalt: Wegfall der …
- OLG Karlsruhe, 15.05.2008 - 2 UF 219/06
Verwirkung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs wegen Eingehung einer neuen …
- OLG Zweibrücken, 22.06.2007 - 2 UF 26/07
Verwirkung nachehelichen Unterhalts
- OLG Köln, 06.03.2002 - 27 UF 122/01
Unterhaltsverwirkung bei Pflege durch neuen Partner
- OLG Schleswig, 07.11.2000 - 8 UF 220/99
Quotelung von Unterhaltsverpflichtungen - geschiedener Ehemann - nichtehelicher …
- OLG Bremen, 05.01.2007 - 4 UF 75/06
Erwerbsobliegenheit des wegen Kindesbetreuung Unterhaltsberechtigten bei …
- OLG Koblenz, 23.12.2004 - 7 UF 562/04
Trennungsunterhalt: Bemessung bei Betreuung eines ehelichen und eines …
- OLG Karlsruhe, 13.09.2001 - 2 WF 66/01
Prozesskostenhilfe, Versäumnisurteil, Verwirkung gem. § 1579 Nr. 7 BGB
- OLG Schleswig, 06.02.2004 - 10 UF 91/02
Eigenmächtige Hausratsteilung als Verwirkungsgrund
- BGH, 16.04.1997 - XII ZR 293/95
Bemessung des nachehelichen Betreuungsunterhalts nach vorehelich erklärtem …
- OLG Zweibrücken, 08.02.2001 - 3 W 266/00
Annahme als Kind - Ersetzung der Einwilligung - Antragstellung durch Vormund - …
- OLG Frankfurt, 10.05.2010 - 7 UF 91/09
Nachehelichenunterhalt: Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen des Lebens in …
- OLG Schleswig, 05.04.2005 - 8 UF 230/04
Verwirkungsfolgen bei Betreuungsunterhalt
- OLG Köln, 04.03.1999 - 10 UF 142/98
Härtegrund der eheähnlichen Gemeinschaft
- OLG Karlsruhe, 12.10.2005 - 18 UF 305/04
Verwirkung eines Anspruchs auf Nachscheidungsunterhalt: Verfestigung neuer …
- OLG Schleswig, 27.03.2020 - 15 WF 52/18
Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten für den Nachweis des Bestehens einer …
- OLG Saarbrücken, 14.01.2009 - 9 UF 54/07
Höhe des nachehelichen Unterhalts bei erhöhtem Betreuungsbedarf eines …
- OLG Saarbrücken, 05.02.2003 - 9 UF 104/01
Begrenzung des Trennungsunterhalts: Ausschluss bzw. Herabsetzung des Unterhalts …
- OLG Karlsruhe, 12.11.2009 - 2 UF 95/09
Abänderung eines Unterhaltsvergleichs bei Vorbehalt der Geltendmachung der …
- OLG Stuttgart, 09.09.2004 - 16 UF 126/04
Nachehelicher Unterhalt: Anrechnung von Einkünften des Unterhaltsberechtigten aus …
- OLG Brandenburg, 20.09.2007 - 9 UF 107/07
Vergleich über Kindesunterhalt im Rahmen eines einstweiligen …
- OLG Schleswig, 05.04.2000 - 15 UF 5/97
Zulässigkeit eines Teilurteils bei Geltendmachung von Unterhalt; Berücksichtigung …
- OLG München, 23.11.2005 - 16 UF 1484/05
Berücksichtigung fiktiven Einkommens aus Haushaltsführung des …
- OLG Karlsruhe, 21.12.2004 - 2 UF 138/04
Nachehelicher Ehegattenunterhalt: Unterhaltsrechtliche Bewertung des infolge …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2005 - L 8 AS 140/05
- OLG Koblenz, 11.06.1999 - 11 UF 402/98
- OLG Nürnberg, 29.07.2010 - 11 UF 554/10
Mutter steht Unterhaltsanspruch wegen Kinderbetreuung zu aufgund Unzumutbarkeit …
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2005 - L 12 RJ 6/04
Gesetzliche Rentenversicherung: Wiederaufleben einer früheren Witwenrente nach …
- OLG Schleswig, 04.02.2005 - 13 UF 73/04
Anrechnung von Erziehungsgeld bei teilweise verwirktem Betreuungsunterhalt
- OLG Karlsruhe, 14.12.2004 - 20 UF 99/04
Nachehelicher Unterhalt: Unterhaltsbefristung nach 12jähriger kinderloser Ehe
- OLG Koblenz, 29.03.2004 - 13 UF 567/03
Verwirkung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs wegen Eingehung eines …
- OLG Saarbrücken, 14.11.2001 - 6 UF 87/01
Unzumutbarkeit der Weiterzahlung nachehelichen Unterhalts
- AG Oberhausen, 23.06.2004 - 40 F 15/01
Unterhaltsansprüche nach § 1572 BGB bei Erwerbsunfähigkeit eines Ehegatten …
- OLG Oldenburg, 13.03.2009 - 11 UF 100/08
Verwirkung des Unterhaltsanspruchs der getrennt lebenden Ehefrau durch Eingehung …
- OLG Nürnberg, 15.05.2000 - 10 UF 1280/00
Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse durch später wegfallende …
- OLG Hamm, 21.02.2000 - 8 UF 475/99
Scheidungsunterhalt - Wegfall oder Beschränkung - anderweitige Beziehung - …
- OLG Bremen, 21.09.1998 - 5 WF 65/98
Verwirkung des Ehegattenunterhalts bei einer verfestigten nichtehelichen …
- AG Bochum, 19.11.1997 - 58 F 161/97
Abänderungsklage auf eine weitere Erhöhung des nachehelichen Unterhalts für die …
- OLG Koblenz, 12.02.2001 - 9 WF 50/01
Betreuungsunterhalt für einen das gemeinsame Kind betreuenden Ehegatten
- AG Niebüll, 27.03.2000 - 4 F 15/00
- SG Berlin, 28.10.2005 - S 37 AS 4925/05
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche …
- SG Berlin, 26.08.2005 - S 37 AS 3019/05
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche …
- KG, 08.06.2001 - 18 UF 9867/00
Aufstockungsunterhalt bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft des …
- OLG Bremen, 13.09.1999 - 4 WF 74/99
Gerichtliche Geltendmachung von Einwänden gegen einen Vollstreckungstitel
- OLG Hamm, 27.05.1998 - 5 UF 7/98
Abänderungsklage bei wesentlicher Änderung infolge Verrentung
- KG, 30.10.1997 - 16 UF 2423/97
Entrichtung von Ehegattentrennungsunterhalt ; Leistungsfähigkeit des Erzeugers; …
- OLG Saarbrücken, 02.10.2008 - 6 UF 30/08
Anspruch eines geschiedenen Ehegatten auf nachehelichen Unterhalt wegen der …
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