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   OLG München, 18.06.1996 - 25 U 5607/95   

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https://dejure.org/1996,4163
OLG München, 18.06.1996 - 25 U 5607/95 (https://dejure.org/1996,4163)
OLG München, Entscheidung vom 18.06.1996 - 25 U 5607/95 (https://dejure.org/1996,4163)
OLG München, Entscheidung vom 18. Juni 1996 - 25 U 5607/95 (https://dejure.org/1996,4163)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • schiedsstellen.de PDF

    § 832 BGB
    Umfang der Aufsichtspflicht der Eltern über ein sechsjähriges Kind bei einem Urlaub auf dem Bauernhof

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen des Feststellungsinteresses bei Folgeschäden; Aufsichtspflicht der Eltern gegenüber minderjährigen Kindern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 740
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.07.1984 - VI ZR 273/82

    Umfang der Aufsichtspflicht der Eltern

    Auszug aus OLG München, 18.06.1996 - 25 U 5607/95
    Den Beklagten oblag nach § 832 1, 2 BGB der Beweis dafür, daß sie ihrer Aufsichtspflicht genügt hatten oder daß der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung eingetreten wäre (BGH NJW 1984, 2574/2575).

    Das Maß der gebotenen Aufsicht über Minderjährige bestimmt sich nach Alter, Eigenart und Charakter, wobei sich die Grenze der erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen danach richtet, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen in der konkreten Situation tun müssen, um derartigen Schädigungen, wie sie infrage stehen, durch ihr Kind zu verhindern (BGH NJW 1984, 2574 /2575; FamRZ 1996, 600 /601).

  • BGH, 27.02.1996 - VI ZR 86/95

    Verletzung der Pflicht zur Beaufsichtigung eines zum Zündeln neigenden Kindes

    Auszug aus OLG München, 18.06.1996 - 25 U 5607/95
    Das Maß der gebotenen Aufsicht über Minderjährige bestimmt sich nach Alter, Eigenart und Charakter, wobei sich die Grenze der erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen danach richtet, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen in der konkreten Situation tun müssen, um derartigen Schädigungen, wie sie infrage stehen, durch ihr Kind zu verhindern (BGH NJW 1984, 2574 /2575; FamRZ 1996, 600 /601).

    Das Risiko, welches für Dritte von Kindern ausgeht, soll nach dem Grundgedanken des § 832 BGB in erster Linie von den Eltern getragen werden, denen es eher zumutbar ist als dem außenstehenden Geschädigten, und die überdies als Sorgeberechtigte und Erziehungsverpflichtete auch die Möglichkeit haben, in der gebotenen Weise auf ihr Kind einzuwirken (BGH FamRZ 1996, 600 ).

  • BGH, 24.11.1964 - VI ZR 163/63
    Auszug aus OLG München, 18.06.1996 - 25 U 5607/95
    Bei einem 6-jährigen Kind müssen die Eltern sich über das Spielgeschehen orientieren (BGH VersR 1965, 137) und ungefähr halbstündige Stichproben durchführen, um die Ungefährlichkeit der Spielsituation zu kontrollieren (Scheffen/Pardey, Rn. 145.6).
  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus OLG München, 18.06.1996 - 25 U 5607/95
    Für die Bejahung des Feststellungsinteresses i. S. v. § 256 I ZPO genügt die nicht eben fernliegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Schadensersatzpflicht durch das Auftreten weiterer Folgeschäden (BGH NJW 1991, 2707 ; Thomas/Putzo, ZPO , 19. Aufl., § 256 Rn. 14; Zöller/Greger, ZPO , 19. Aufl., § 256 Rn. 8).
  • BGH, 19.03.1991 - VI ZR 199/90

    Auswirkungen eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Einholung eines ärztlichen

    Auszug aus OLG München, 18.06.1996 - 25 U 5607/95
    An die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts sind keine zu hohen Anforderungen zu stellen (BGH VersR 1991, 779 m.w.N.).
  • BGH, 19.01.1965 - VI ZR 235/63

    Berücksichtigungsfähige Umstände bei der Bestimmung des Inhalts und des Umfangs

    Auszug aus OLG München, 18.06.1996 - 25 U 5607/95
    Ein zumindest nicht fernliegendes bestimmungswidriges Verhalten der Minderjährigen muß der Verantwortliche im Rahmen des Zumutbaren gefahrlos halten (vgl. BGH VersR 1964, 825 ; 1965, 515).
  • BGH, 16.12.1975 - VI ZR 180/73

    Voraussetzungen der Vorteilsausgleichung

    Auszug aus OLG München, 18.06.1996 - 25 U 5607/95
    Es genügt, daß spätere Schadensfolgen ernsthaft in Betracht kommen können (BGH FamRZ 1972, 90; 1976, 144).
  • BGH, 05.05.1964 - VI ZR 72/63

    Verkehrssicherungspflicht des Unternehmers einer Sandgrube gegenüber spielenden

    Auszug aus OLG München, 18.06.1996 - 25 U 5607/95
    Ein zumindest nicht fernliegendes bestimmungswidriges Verhalten der Minderjährigen muß der Verantwortliche im Rahmen des Zumutbaren gefahrlos halten (vgl. BGH VersR 1964, 825 ; 1965, 515).
  • BGH, 01.07.1986 - VI ZR 214/84

    Aufsichtspflicht der Eltern hinsichtlich eines minderjährigen Kindes

    Auszug aus OLG München, 18.06.1996 - 25 U 5607/95
    Die Beklagten hätten umfassend und konkret darlegen müssen, was sie zur Erfüllung ihrer Aufsichtspflicht unternommen haben (BGH NJW-RR 1987, 13 ).
  • OLG Stuttgart, 12.03.2008 - 4 U 58/07

    Regressanspruch einer Haftpflichtversicherung: Doppelversicherung bei einer

    Fällt dem verletzten Dritten bei der Entstehung des Schadens ein Mitverschulden zur Last, so hat er sich dieses im Rahmen der Bemessung des Schadenersatzanspruchs aus § 832 BGB gemäß § 254 BGB anrechnen zu lassen (OLG München FamRZ 1997, 740 [742]).

    Zu Ermittlung der Haftungsquote ist primär der Verursachungsbeitrag heranzuziehen, das Maß des Verschuldens ist erst in zweiter Linie beachtlich und dient lediglich als Korrektiv (OLG München FamRZ 1997, 740 [742]; OLG Schleswig NJW-RR 1999, 606 [607]).

  • OLG Schleswig, 12.11.1998 - 5 U 123/97

    Verletzung der Aufsichtspflicht durch Gestattung des Abbrennens von

    Die genannte Vorschrift enthält eine Beweislastregelung, die zu Lasten des Aufsichtspflichtigen zu einer Beweislastumkehr führt (Staudinger/Belling/Eberl-Borges (1997) § 832 BGB Rn. 53; BGH NJW 1990, 2553; OLG München FamRZ 1997, 740, 741).

    Bei Kinder bestimmt sich das Maß der gebotenen Aufsicht dabei nach Alter, Eigenart und Charakter, nach der Voraussehbarkeit des schädigenden Verhaltens sowie danach, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen in der konkreten Situation an erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen treffen müssen, um Schädigungen Dritter durch ihr Kind zu verhindern (BGH NJW 1993, 1003; BGH NJW 1984, 2574; OLG München FamRZ 1997, 740, 741; OLG Köln NJW-RR 1993, 1498, 1499).

    Für die Bewertung kommt vorrangig der Grad der Verursachung in Betracht, während das Verschulden erst in zweiter Linie zu berücksichtigen ist (Staudinger/Belling/Eberl-Borges a. a. O. § 832 BGB Rn. 153; Palandt-Heinrichs § 254 BGB Rn. 13; Palandt-Thomas § 832 BGB Rn. 12; OLG München FamRZ 1997, 740, 742).

  • LG Wuppertal, 07.11.2013 - 17 O 169/12

    Beurteilung des Maßes der gebotenen Aufsicht über Minderjährige

    Dabei besteht grundsätzlich die Pflicht, einen Aufsichtsbedürftigen zu beobachten, zu belehren und zu leiten ( OLG München , FamRZ 1997, 740, 741).
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